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So mies steht es um das Grundrechtswissen in Österreich

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Redaktion Maria Jelenko-Benedikt Folgen

100 Jahre Verfassungsgesetz

So mies steht es um das Grundrechtswissen in Österreich

23. September 2020, 16:57 Uhr 0 1

Brigitte Bierlein über das Grundrechtswissen in Österreich: "Es heißt, wachsam zu bleiben, um die Verfassung gegen mögliche Gefährdungen der Demokratie zu stärken und das Bewusstsein für die Verletzlichkeit der liberalen

Demokratie zu schärfen." Foto: VfGH/Achim Bieniek hochgeladen von Thomas Winkler, Mag.

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Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgesetzes 1920 befragten Studienautoren die Bevölkerung zum Thema "Grundrechtswissen".

Ergebnis: Das Wissen ist überraschend mager, wie die Autoren im Beisein von Ex-Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, ehemalige Präsidentin des

Verfassungsgerichtshofs, Sabine Matejka (Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter) und Rupert Wolff (Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages) bemerkten.

ÖSTERREICH. In Österreich gibt es bis dato keine Sammlung aller Grundrechte, wie in anderen Ländern, auch das Wissen über diese ist mangelhaft. Während im

Parlament über weitgehende Ermächtigungen zu Grundrechtseingriffen anlässlich Covid-19 verhandelt wird, präsentierten bei einer Pressekonferenz über

Grundrechtswissen in Österreich Verfassungsrechtler Konrad Lachmayer und Rechtssoziologe Robert Rothmann die Ergebnisse einer erstmaligen Erhebung zum Grundrechtswissen unter über 500 Österreicherinnen und Österreichern.

Die Ergebnisse zeigen, dass von den über 60 in der österreichischen Verfassung verankerten Grundrechten im Durchschnitt nur drei genannt werden können, wobei Meinungs- und Religionsfreiheit die bekanntesten Grundrechte sind.

"Grundrechte sind in der Verfassung verankert und schützen die Staatsbürger vor dem Staat", so Lachmayer am Mittwoch vor Journalisten. Um 1920 hätte man sich nicht auf Grundrechte einigen können, daher hätte man auf alte Kataloge

zurückgegriffen, und daher seien die Grundrechte auch auf verschiedene Dokumente verstreut, es gebe keinen einheitlichen Katalog. Die Anzahl der Grundrechte hätte sich in den letzten 100 Jahren verdoppelt.

Laut Rothmann mangle es laut der Befragung, die auf der Straße als auch online stattgefunden hat, auch an Wissen über möglichen Rechtsschutz, nämlich, dass der Verfassungsgerichtshof bei Verletzungen zuständig ist. Nur vier Prozent

konnten demnach den Begriff "Grundrechte" definieren. Und nur acht Prozent der Befragten nannten "Pressefreiheit" als Grundrecht.

"Bildungsauftrag ist zentral"

Bierlein bekräftigte, dass eine Verfassung ohne Grundrechte keine Verfassung sei.

"Für doe Wahrnehmung der Grundrechte durch die/den Einzelne(n) als

verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte ist Basiswissen über die Verfassung notwendig. ... Daher ist der Bildungauftrag zentral."

"Immer tiefer in Grundrechte eingegriffen worden"

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Rupert Wolff, Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages: "Grund- und Freiheitsrechte sind die Basis unseres friedlichen Zusammenlebens und

unsers demokratischen Rechtsstaats. In den letzten 20 Jahren ist europaweit in besorgniserregendem Tempo immer tiefer in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen worden, vor allem im Zuge massiv

ausgeweiteter Überwachungsmaßnahmen. Wir Rechtsanwältinnen und -anwälte fordern seit Jahren eine Tremdumkehr." Daher habe man beschlossen, in Schulen das Wissen um Grundrechte weiterzugeben. Anwälte würden in Westösterreich bereits Rechtskunde vermitteln.

Damit es eine einheitliche Sammlung gibt, haben die Autoren alle Grundrechte in Österreich auf einer Plattform aufgelistet.

Liste der Grundrechte

(Hättest du diese Rechte gekannt?) Freiheitsrechte

Recht auf Leben

Abschaffung der Todesstrafe Verbot der Folter

Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit

Aufhebung des Unterthänigkeits- und Hörigkeitsverband Recht auf (persönliche) Freiheit

Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden Freizügigkeit der Person

Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Unverletzlichkeit des Hausrechts

Briefgeheimnis

Fernmeldegeheimnis

Grundrecht auf Datenschutz Recht auf Eheschließung

Freiheit der Meinungsäußerung

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Petitionsrecht

Pressefreiheit (Zensurverbot) Rundfunkfreiheit

Vereinsfreiheit

Versammlungsfreiheit

Recht auf Gründung und freie Betätigung politischer Parteien Koalitionsfreiheit

Wahlrecht

Verbot der Einschränkung der Ausübung politischer Rechte durch Beamte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Rechte der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften Recht auf Wehrdienstverweigerung

Eigentumsfreiheit Erwerbsfreiheit

Freizügigkeit des Vermögens

Freiheit des Liegenschaftsverkehrs Freiheit der Wissenschaft

Freiheit der Kunst Recht auf Bildung

Freiheit der Berufswahl und Berufsausbildung Unterrichts- und Privatschulfreiheit

Gleichheitsrechte

Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Gleichheitssatz, Sachlichkeitsgebot, Vertrauensschutz)

Gleichheit von Fremden untereinander Diskriminierungsverbot

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Gleicher Zugang von Staatsbüger*innen zu öffentlichen Ämtern Gleichberechtigung der Ehegatt*innen

Prozedurale Rechte

Recht auf ein faires Verfahren Keine Strafe ohne Gesetz

Recht auf den gesetzlichen Richter Unschuldsvermutung

Verbot der Pflicht zur Selbstbezichtigung Doppelbestrafungsverbot

Rechtsmittel in Strafsachen

Recht auf Entschädigung bei Fehlurteilen Recht auf eine wirksame Beschwerde

Verfahrensrechtliche Schutzvorschriften hinsichtlich der Ausweisung von Ausländer*innen

Minderheitenrechte

Gleichberechtigung Sprache an Schulen

Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten § 1 Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland

Sprache in Ämtern

Verbot der Kollektivausweisung von Ausländer*innen Kinderrechte

Anspruch auf Schutz und Fürsorge

Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen Verbot der Kinderarbeit

Angemessene Beteiligung und Berücksichtigung der Meinung von Kindern

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Recht auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung

Anspruch behinderter Kinder auf besonderen Schutz und Fürsorge Mehr Informationen hier

Was ist deine Meinung zu diesem Thema? Schreib im Kommentarfeld, was du darüber denkst und diskutiere mit anderen Leserinnen und Lesern!

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