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Ein besonderes Jahr. Coronapandemie: Maßnahmen und neue Informationen. Aktuelles aus der Gemeinderatsitzung vom 11. Mai

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Mitteilungsblatt ∙ 20. Mai 2021

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Coronapandemie:

Maßnahmen und neue Informationen

Aktuelles aus der Gemeinderatsitzung vom 11. Mai

In der kommenden Woche erscheint kein Mitteilungsblatt

Ein besonderes Jahr

Liebe Ehningerinnen und Ehninger,

am 10. Mai 2020 habe ich von mei- nem Vorgänger Claus Unger den Schlüssel des Rathauses in Emp- fang genommen. Es war mein erster Arbeitstag als Bürgermeister der Ge- meinde Ehningen. Nun ist bereits ein Jahr vergangen. Die einzige Konstan- te in diesem Jahr war die Pandemie.

„Ich befürchte, dass uns dieses Co- ronavirus noch eine ganze Zeit lang begleiten wird“, habe ich der Kreiszei- tung noch am Wahlabend gesagt.

Das war eine Woche vor dem ersten Lockdown. Leider sollte ich Recht be- halten. Aber ich kenne es nicht anders. Die Pandemie, die Sitzungen unseres Krisenstabs sowie die Verkündung neuer Verordnungen der Landesregierung sind seitdem ständige Begleiter meines Amtes.

Trotz allem stand dieses Thema kommunalpolitisch aber nicht ständig im Vordergrund. Wir beschäftigten uns auch mit dem Neubau des IBM Campus, der Weiterführung des Radschnellweges in Richtung Herren- berg sowie dem Bau des Hochwasserdammes im Maurener Tal. Sol- chen Projekten gehen meist Jahre der Planung voraus, wie man beim gerade geänderten Standort für das Rettungszentrum sowie dem neuen Gewerbegebiet Leimental/Mahden sehen kann. Gerade bei letzteren Projekten konnten wir in diesem Jahr jedoch deutliche Fort- schritte erzielen.

Als Bürgermeister habe ich allerdings nicht nur laufende Projekte von meinem Vorgänger übernommen, sondern auch neue Wege einge- schlagen. Ich habe wie angekündigt die Erstellung eines Gemeinde- entwicklungskonzepts auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger, sowie dem Gemeinderat möchten wir Ehningen für die nächsten 15 Jahre strategisch ausrichten und für die bevorstehenden Herausforderungen wappnen. Dabei spielt für mich

die Identität unserer Gemeinde eine zentrale Rolle: Welchen Stellen- wert hat der Erhalt der Landschaft? Welchen die Siedlungs- und Ge- werbeentwicklung? Wie def niert sich das Ehninger Selbstverständnis?

Die Beantwortung dieser Fragen soll uns eine Richtschnur geben, an- hand derer wir langfristig planen und priorisieren können.

Ich habe mich bei Ihnen als Bürgermeister beworben, weil mich die Nähe der Kommunalpolitik zu ihren Bürgerinnen und Bürgern faszi- niert. Jeder hier in Ehningen kann mit seinem Engagement konkrete Änderungen bewirken. Ich erlebe dies Tag für Tag aufs Neue. Bereits in einem Jahr durfte ich an so vielen Projekten mitwirken und mitgestal- ten, dass der Platz hier nicht ausreichen würde, um sie alle aufzuzäh- len. Egal ob es die Lösung des Platzproblems im Rathaus, eine neue Mittagsverpf egung für unsere Kinder und Jugendlichen oder „nur“

die Sanierung der Toiletten in der Kita Königstraße ist: Es ist schön zu sehen, wie sich vieles in Ehningen wandelt.

Umso mehr freue ich mich auf all die Projekte, die in Zukunft noch anstehen. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos, die Sanierung bzw. Ausbau der Friedrich-Kammerer-Schule sowie die neuen Spiel- platzkonzepte sind nur einige Beispiele. Zudem sind wir dem Klima- pakt BW beigetreten und wollen bis 2040 eine vollkommen klimaneu- trale Verwaltung bilden. Nicht zuletzt blicke ich mit großer Vorfreude darauf, Sie nach dem Ende der Pandemie wieder bei der Fasnet, dem Pf ngstmarkt oder dem Weinfest anzutreffen und meine Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter auf den ersten Betriebsausf ug zu begleiten. Ich denke uns allen fehlt der soziale Austausch, doch ein Ende ist in Sicht.

Da bin ich zuversichtlich.

Sie sehen, es passiert etwas in Ehningen, denn mit diesen Verspre- chen bin ich bei der Wahl angetreten. Es macht mir große Freude die Zukunft in Ehningen weiter zu gestalten. Für Sie und mit Ihnen.

Herzlich,

Ihr Lukas Rosengrün

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Gemeinde Ehningen

Aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Ergebnisprotokoll

über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses

am: Dienstag, den 11.05.2021 Beginn: 19.30 Uhr

Ende: 19.55 Uhr

Ort: Turn- und Festhalle,

Schlossstraße 31, 71139 Ehningen TOP 1

Bauantrag im vereinfachten Verfahren:

Dagersheimer Straße 5/1, Flst. Nr. 23/3, Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten, Carport & Stellplätzen – zuvor Abbruch bestehendes Gebäude

Das kommunale Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag in der vorliegenden Form wurde erteilt.

TOP 2

Bauantrag im vereinfachten Verfahren:

Steinwerkstraße 7, Flst. Nr. 3715,

Vorhandenes Bitumenfachdach mit Holzunter- konstruktion, Dämmung und Sandwichplatten abdichten

Das kommunale Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag in der vorliegenden Form wurde erteilt.

TOP 3

Bauantrag im vereinfachten Verfahren:

Gartenstraße 16, Flst. Nr. 203/6, Umbau eines Zweifamilienhauses

Das kommunale Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag in der vorliegenden Form wurde erteilt.

Im Anschluss fand eine Gemeinderatssitzung statt.

Bauamt: Bauen und Liegenschaften

Gemeinderatsbericht der Sitzung vom 11.05.2021

1. Präsentation Kommunales E-Mobilitätskonzept Die Gemeinde hatte die SWBB Stadtwerke Böblin- gen mit der Analyse zur Entwicklung eines zukünf- tigen E-Mobilitätskonzepts beauftragt. Herr Hoff- mann von der SWBB stellte nun die Ergebnisse vor.

Die Kernaussagen dieser Analyse sind:

• Ab 2025 werden in Ehningen jährlich mehr Neu- fahrzeuge mit elektrischem Antrieb als Verbrenner zugelassen.

• Der Fahrzeugbestand wird sich bis 2030 annä- hern, das Verhältnis zwischen Verbrennern und elektrischem Antrieb liegt dann bei 60% Ver- brennern und 40% mit elektrischem Antrieb

• Rund 70% der Ladevorgänge werden zukünftig im Bereich Alltagsladen (zu Hause / beim Arbeitge- ber) stattfnden.

• Um den Bedarf an Ladeinfrastruktur zu decken, werden bis 2025 mindestens 15 (öffentliche) La- depunkte benötigt. Bis ins Jahr 2030 muss die An- zahl dann mehr als verdoppelt werden.

Abhängig von der Bebauung (mehr als 2 Wohnein- heiten), der Bebauungsdichte und der Parkraumsitu- ation ergeben sich sogenannte Nachfrage-Hotspots.

Dort ist der Aufbau von privater Ladeinfrastruktur nur sehr schwer oder nicht möglich. Damit der Um- stieg auf ein E-Fahrzeug auch hier möglich werde, müssten dort Angebote geschaffen werden. Mög- liche Standorte für öffentliche Ladepunkte wurden vorgestellt. Der Gemeinderat nahm vom vorgestell- ten E-Mobilitätskonzept zustimmend Kenntnis.

Konkrete Schritte, wie z.B. Vergabe-Entscheidungen sind für September, Oktober 2021 geplant.

2. Vergabe über die Lieferung von Mittagsver- pfegung in den Kindertageseinrichtungen und der Mensa – Festlegung der Abgabepreise Die Mittagsverpfegung für die Kindertageseinrich- tungen und die Mensa der Friedrich-Kammerer- Gemeinschaftsschule wurde in zwei Losen ausge- schrieben. Mit der Ausschreibung im europaweiten Verfahren wurden Frau Vonderach von PVP Projekt- management und Frau Chilla von Pro Schulverpfe- gung beauftragt. Grundlage für die Ausschreibung waren detaillierte Leistungsbeschreibungen, die den Zielvorstellungen und Anforderungen entsprechen und Qualität in die Einrichtungen bringen sollen. An diesem Prozess waren auch viele Vertreter der Ein- richtungen inklusive Elternschaft beteiligt.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe über die Lieferung von Mittagsverpfegung für die Kinder- tageseinrichtungen und der Mensa der Friedrich- Kammerer-Gemeinschaftsschule auf Grundlage der Vergabeordnung und der erfolgten Ausschreibung an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Industriestraße 6, 71069 Sindelfngen zum Gesamtpreis von 570.511,42 Euro (Los 1) und 851.006,41 Euro (Los 2) zu.

Außerdem wurde eine geringfügige Erhöhung des Abgabepreises um 0,30 Euro auf 2,40 Euro (U3), 3,50 Euro(Ü3) und um 0,40 Euro auf 4,00 Euro(Pri- marstufe) und 4,20 Euro (Sekundarstufe inkl. Sa- latteller und Tagesgericht) pro Essen beschlossen.

Auch mit der Preiserhöhung liegt man im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden nicht höher und dieser Bereich wird weiter stark subventioniert.

Gekocht werden die Speisen von der Firma Mayer Schwaben, ein seit 25 Jahren am Markt etabliertes Unternehmen. Mit den neuen Vorgaben verspricht man sich eine Qualitätssteigerung.

3. Fortschreibung der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022

Nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) sind die Gemeinden verpfichtet, eine Be- darfsplanung zu erstellen bzw. kontinuierlich fort- zuschreiben. Diese Planung steht im Zentrum der Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kin- der und ist eine wesentliche Voraussetzung, um den unterschiedlichen Verhältnissen und Versorgungs- strukturen besser gerecht werden zu können.

Die Projektgruppe Bildung und Region (Biregio), Bonn, hat im Auftrag der Gemeinde Ehningen be- reits im vergangenen Jahr eine Kindertagesstät- tenbedarfsplanung mit einem Ausblick für die kommenden 15 Jahre erstellt. Für das kommende Kindergartengartenjahr 2021/2022 wird nun die Be- darfsplanung fortgeschrieben.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Die Anmeldungen der betreffenden Eltern haben er- geben, dass im neuen Kindergartenjahr die 5. ge- plante Gruppe mit weiteren 10 Krippenplätzen im Kinderhaus Herrenberger Straße benötigt wird.

Als Randzeit wird die Zeit defniert, in der weniger als die Hälfte der Kinder (pro Gruppe) anwesend sind. Eine Überprüfung in allen Einrichtungen hat ergeben, dass die Auslastung der Betreuungszei- ten gestiegen ist und daher die Randzeiten verkürzt werden müssen. Dadurch wird eine zusätzliche Stel- le benötigt.

Diesen Maßnahmen hat der Gemeinderat zugestimmt.

4. Vergabe der Straßenbezeichnungen für die neue Erschließungsstraße „Hinter dem Berg“.

Mit dem Bau der Erschließungsstraße wurde begon- nen. Infolgedessen ist es erforderlich Straßenbe- zeichnungen zu vergeben.

Folgende Straßenbezeichnungen wurden festgelegt:

• Zur Roten Steingrube – für die neue Erschlie- ßungsstraße

• IBM Tech Campus – für die Abzweigung von der Erschließungsstraße Zur Roten Steingrube als Zu- fahrt zum Technologiecampus IBM

• IBM-Allee 2 – Umbenennung der bisherigen Stra- ßenbezeichnung „Am Keltenwald 1“ in „IBM-Allee 2“

5. Gründung des beratenden Ausschusses Ge- werbegebiet Leimental/Mahden

Zur Ausgestaltung des Bebauungsplans des Gewer- begebietes Leimental/Mahden, zur Vorbereitung ei- nes Vergabeverfahrens und zur Vergabe von Gewer- bebauplätzen ist eine Abstimmung zwischen dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Fachplanern notwendig. Ein beratender Ausschuss soll hierzu Vorschläge für den Gemeinderat erarbeiten. Aus je- der Fraktion sollen zwei Mitglieder in den Ausschuss entsendet werden. Durch einstimmigen Beschluss setzt sich der neue Ausschuss Gewerbegebiet Lei- mental/Mahden wie folgt zusammen: Frau Kenntner, Frau Stachon für die Freien Wähler, Herr Tessel, Frau Toscano für die Grünen, Herr Benda und Herr Klein für die CDU und Herr Baldinus und Frau Sariboga für die SPD. Vorsitzender des Ausschusses ist Bürger- meister Rosengrün.

6. Wasserleitung Ringschluss Waldfriedhof und Waldkindergarten

Der Waldfriedhof und der Waldkindergarten werden momentan aus zwei Richtungen mit Wasser ver- sorgt. Zum Ziel der Versorgungssicherheit für den Waldfriedhof und den Waldkindergarten soll ein Wasserleitungsringschluss hergestellt werden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag für den Wasserleitungsringschluss an die preisgünstigste Bieterin zu vergeben. Da der Waldkindergarten in der ersten Woche der Pfngstferien geschlossen ist, sollen die Arbeiten in diesem Zeitraum erfolgen.

Mitteilungsblatt

Herausgeber des Mitteilungsblattes ist die Gemeinde Ehningen.

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Ehningen ist

Bürgermeister Lukas Rosengrün (Bearbeitung Sonja Benzinger).

Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Jonathan Möller, Anzeigenleiter

KREISZEITUNG Böblingen, Wilhelmstraße 34, 71034 Böblingen, Telefonische Anzeigenannahme:

Telefon (0 70 31) 62 00-25, Fax (0 70 31) 62 00-78 Druck und Verlag: KREISZEITUNG Böblinger Bote,

Wilhelm Schlecht GmbH & Co. KG,

71034 Böblingen, Wilhelmstraße 34, Telefon (0 70 31) 62 00-0.

Das Mitteilungsblatt erscheint in der Regel donnerstags.

Redaktionsschluss: Montag, 10.00 Uhr Anzeigenschluss: Dienstag, 10.00 Uhr

Für Anzeigen gilt die Preisliste Nr. 59, gültig ab 1. Januar 2021.

Gemeinde Ehningen

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7. Bekanntgaben und Anfragen

• Der vom Gemeinderat am 02.03.2021 als Satzung beschlossene Bebauungsplan, „Erschließungs- straße Hinter dem Berg“ wurde beim Landratsamt Böblingen gemäß § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) zur Prüfung vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen wurde bestätigt, dass der Bebauungs- plan ordnungsgemäß zustande gekommen ist und zu keinen Beanstandungen Anlass gab.

• Mit dem Haushaltserlass vom 23.04.2021 hat das Landratsamt den Haushaltsplan 2021 vollumfäng- lich genehmigt.

• Aus der Mitte des Gremiums wird berichtet, dass die Feldwege vom und zum Waldkindergarten von Fahrzeugen genutzt werden. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen. Die Verwaltung wird hier die Beschilderung ergänzen. Die Elternschaft soll informiert werden. Dann sollen Verstöße kont- rolliert und auch sanktioniert werden.

• Die Ehninger Hausarztpraxen wurden zum Thema Unterstützung bei Impfaktionen von der Verwal- tung angeschrieben. Sofern ein Bedarf an Hilfe von der Gemeinde besteht, wird Unterstützung z.B. durch zur Verfügung stellen von Räumen, zu- gesagt.

• Die Planungen zum Cafe-Betrieb in der Zehnt- scheuer laufen. Dies ist auch Thema bei der nächsten Vereinsvorständebesprechung.

• Aus Sicherheitsgründen musste der Spielplatz bei den Kleingärtnern zurückgebaut werden. Es wird darum gebeten, ein neues Angebot zu schaffen.

Bürgermeister Rosengrün sagt zu, den Vorschlag zu prüfen. Es sei jedoch ein komplexes Thema, das in der heutigen Sitzung nicht abschließend behandelt werden könne.

• Zum Entwicklungskonzept Ehningen ging ein Er- innerungsanschreiben an die Haushalte, das alle offenen Fragen beantwortet.

• Um einen Bericht zur Bausubstanz des ehemaligen Meissnerhauses, Königstraße 27 wird gebeten.

• Auf Nachfrage wird über den aktuellen Stand der Corona-Infektionszahlen in Ehningen informiert.

Nach Behandlung des nichtöffentlichen Teils schließt die Sitzung um 23:10 Uhr.

Amtliche

Bekanntmachungen

Information

zur Ausbildung im Rathaus

Die Gemeinde Ehningen bietet für das kommende Jahr ab September 2021 keine Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachan- gestellte an.

Für September 2022 sieht die Gemeinde Ehningen wieder vor, Ausbildungsplätze zu vergeben.

Vielen Dank für das Verständnis!

Die Gemeindeverwaltung Ehningen

Am Donnerstag, 13. Mai, ist die überarbeitete Coro- na-Verordnung notverkündet worden. Mit integriert sind auch gestufte Öffnungsschritte, wenn – wie im Kreis Böblingen – die Inzidenz von 100 unterschrit- ten ist. Die Regelungen der sogenannten „Bundes- notbremse“ treten aber erst außer Kraft, wenn die 100er-Marke an fünf aufeinanderfolgenden Werk- tagen unterschritten ist und dann am übernächsten Tag. Für den Kreis Böblingen heißt das: Sollte der Wert heute und am Samstag, 15. Mai, unterschrit- ten sein, so wäre Samstag der fünfte Werktag, und es gelten ab Montag, 17. Mai, die entsprechenden neuen Regelungen.

Die Neuerung, auf die wohl viele warten, betrifft die Gastronomie. Sie darf – sowohl Innen- als auch Außengastronomie, zwischen 6 und 21 Uhr öffnen.

Dabei ist jeweils ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch einen tagesaktuellen Test für die Gäste vorschreibt (oder Impfpass / Genesenenbescheini- gung), die Gastraumfäche je Gast ist im Inneren ge- nau begrenzt und die Kontaktdaten der Gäste müs- sen analog oder digital dokumentiert werden. Auch Betriebskantinen oder Mensen und Cafeterien an Hochschulen dürfen wieder öffnen. Beherbergungs- betriebe dürfen touristische Gäste empfangen;

dabei müssen Gäste ohne Genesenen- oder Impf- nachweis während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen. Generell sind lt. Information des Landes für all die zusätzlichen Öffnungsschritte jeweils tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdoku- mentation erforderlich.

Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien sowie botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen. Im Freien können wieder Kulturveranstaltungen sowie Spit- zen- oder Profsportveranstaltungen mit bis zu 100 Besuchern stattfnden. Hygieneregeln und Abstandsgebote sind dabei immer einzuhalten.

Kurse in Volkhochschulen und anderen Bildungs- einrichtungen (Musik-, Kunst-, Jugendkunstschu- len) dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfnden (Tanz- und Sportkurse oder Blasinst- rumentunterrichte sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt). Nachhilfeunterricht ist in Gruppen

mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern mög- lich. Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.

Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rah- men der Click and Meet-Regelung öffnen. Auch hier ist die Kundenzahl je Quadratmeter Verkaufsfäche begrenzt. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Minigolf- anlagen, Hochseilgärten, und sonstige Freizeitein- richtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden. Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonsti- gen Bädern dürfen öffnen. Und auch der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrich- tungen der Tierpfege ist wieder möglich.

Unabhängig von den Öffnungsschritten gilt: Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind wie- der mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, (Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt) und es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Für die Schulen gilt weiterhin Testpficht und Wechselunterricht, sofern und soweit dies zur Wah- rung des Mindestabstands erforderlich ist. Kita-Be- trieb ist unter Pandemiebedingungen im Regelbe- trieb möglich.

Parallel bzw. in Ergänzung der Öffnungsstrategie kommt dem Netz an Schnellteststellen im Landkreis Böblingen eine wachsende Bedeutung zu. Stand jetzt gibt es landkreisweit rd. 80 Schnelltestzentren, daran angedockte Schnellteststellen sowie private Teststel- len. Eine Übersicht, wo welche Teststellen sind, mit welchen Öffnungszeiten oder Prozedere, fndet sich auf der Homepage des Landkreises Böblingen. In Sachen Dokumentation und Kontrolle tagesaktuel- ler Testergebnisse kann man zudem von der in den Schnelltestzentren und vielen Schnellteststellen prak- tizierten DoctorBox-Lösung proftieren. Die App zeigt automatisch die Ergebnisse von Schnelltestungen an. Zudem sind die Schnelltestzentren und die ihnen angeschlossenen Teststellen mit Armbändern ausge- stattet, auf die ein Barcode gedruckt werden kann.

Dieses Armbändchen dokumentiert dann ebenso ein negatives Testergebnis. Und für das Armband braucht man selbstverständlich keine App-Installation; damit ist der Einlass also einfacher.

Vorankündigung! Einladung zur Vereinsvorständebesprechung

Zur nächsten Vereinsvorständebesprechung am Montag, den 14. Juni 2021 um 19.30 Uhr laden wir die Vorsitzenden / Vorstände recht herzlich ein.

Eine Einladung mit Tagesordnung wird per E-Mail zugesandt. Coronabedingt wird die Vereins- vorständebesprechung als Online-Sitzung durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Einladung per E-Mail.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!

Bürgermeisteramt

Neue Corona-Verordnung des Landes tritt in Kraft

Im Landkreis Böblingen sind Öffnungen ab Montag, 17. Mai, möglich. Inzidenz am Samstag voraussichtlich an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten

www.lrabb.de, „Informationen zum Corona-Virus“, –

hier fndet sich die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung des Landes verlinkt

und auch ein Merkblatt der Maßnahmen auf einen Blick.

(4)

Inzidenz über 100 „Bundesnotbremse“

Es gelten die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung.

Grundsätzliche Regelungen

» Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen*

» Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.

» Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern.

Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

» Home Ofce, sofern möglich

» Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste Hygienekonzepte

» Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben inzidenzunabhängig geöfnet

»M

» B niic

» G

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021

In aller Kürze die Regelungen für die wichtigsten Lebensbereiche:

*Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

»HH

»

» G

» Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.

Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen:

- Arbeitgeber*innen

- Anbieter*innen von Dienstleistungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal

» Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen.

» Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.

»S e f Abstand

halten

Hygiene praktizieren

Medizinische Maske tragen

Corona-App nutzen

Regelmäßig lüften

» Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander trefen.

» G in

Geimpfte und genesene Personen

Es mii

!

Kontaktbeschränkung Haushalt plus eine Person.

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

Ausgangsbeschränkung 22 bis 5 Uhr

Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de

Körpernahe Dienst- leistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt.

Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.

Schulen bei Inzidenz über 100 im Wechselunterricht. Bei Inzidenz über 165 sind Schulen im Fernunterricht. Kitas schließen.

Notbetreuung möglich. Diese beiden Regelungen gelten auch für außer- schulische Bildungseinrichtungen.

Gemeinde Ehningen

Amtliche Bekanntmachungen

Inzidenz unter 100

Öfnungsschritt 1fn

!

Inzidenz 5 Werktage unter 100*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Zusätzliche Öfnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

» Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept.

2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- ung mit Testkonzept.

»Ei 40 2

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen

» Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²)

» Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m²)

» Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- anlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen

» Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²)

» Lehrveranstaltungen im Freien an Hoch- schulen und Akademien bis 100 Personen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung

» Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen (Tanz- und Sport- kurse nicht erlaubt)

» Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)

» Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen

» Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen (kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht)

» Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²)

» Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen

» Veranstaltungen des Spitzen- und Profi- sports bis 100 Zuschauer*innen außen

» Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Touristische Übernachtung in Beherberg- ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche)

Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen.

» Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- bahnen, Ausflugsschife, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Öfnungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung)

» Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)

» Kitas im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

» Grundschulen im Präsenzbetrieb ohne Abstand

» Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell

» Sonderregelung für Abschlussklassen möglich

» Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen.

» Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr.

Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

» Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich.

» Trefen im öfentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.

»T 5

»K

»G

»

Unabhängig von den Öfnungsschritten gilt:

» Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung

» Ve oh

» Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:

- Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen benötigt.

- Nur mit vorheriger Terminbuchung

- Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe

Stand: 14. Mai 2021

» Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt

Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021

(5)

Bescheinigungen für Genesene

Das Gesundheitsamt wird überfutet mit Anfra- gen, wie überstandene Corona-Infektion nach- gewiesen werden kann

Ab nächster Woche zeichnen sich Öffnungsschritte ab und beim Gesundheitsamt häufen sich die Anfra- gen, wie eine überstandene Corona-Infektion nach- gewiesen werden kann. Dazu gab es heute Informa- tionen seitens des Sozialministeriums.

Ein Nachweisdokument muss als wichtigstes Kri- terium erkennen lassen, dass die Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss das Testdatum klar ersichtlich sein und das Doku- ment muss personalisiert sein. Entsprechend gilt als Nachweis der PCR-Befund eines Labors, einer Teststelle oder einer Ärztin/eines Arztes, sowie eine Bescheinigung einer Behörde bspw. der Ortspolizei- behörde (Rathaus), die Angaben zur Testart und das Testdatum enthält.

Nicht anerkannt werden positive Testergebnisse aus einem Schnelltestzentrum, Antikörpernachweise oder Quarantänebescheinigung einer Kommune, die keine Angaben zur Testart und -datum beinhaltet.

Die Bescheinigungen müssen bei den jeweiligen Arztpraxen, den Laboren oder auch dem Gesund- heitsamt angefordert werden – immer in Abhängig- keit davon, wer den PCR-Test beauftragt hat (denn dort ist der Befund).

https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.

html, Button „Schnelltests, Selbsttests und Beschei- Öfnungsschritt 2fnn

!

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öfnungs- schritt 1 weiter*

Zusätzliche Öfnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

Öfnungsschritt 3fn

!

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öfnungs- schritt 2 weiter*

Zusätzliche Öfnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen

» Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen

» Le bis

»MM

» Messen, Ausstellungen und Kogresse (1 Person pro 20 m²)

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen 250 Personen

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernacht- ungsgäste geöfnet (1 Person pro 20 m²)

» Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen

» Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)

» Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sport- anlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen

» Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen

Inzidenz unter 100

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²)

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen

» Freizeitparks und sonstige Freizeitein- richtungen (1 Person pro 10 m²)

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)

Lockerungen bei Inzidenz unter 50

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen

» Le biss

!

Weitere Lockerungen:

Inzidenz 5 Tage unter 50*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

» Trefen im privaten oder öfentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

» Öfnung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen:

» ÖÖ Au

» Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagen

» Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen

» Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Lockerungen werden zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

Stand: 14. Mai 2021

» Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig

- Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:

ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) - Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen

- Gesteuerter Zutritt - Warteschlangen vermeiden.

- Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt

» Be Ge

Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021

» Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

Das Rathaus inklusive Bürgerbüro ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger

Terminvereinbarung geöffnet.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass das Rathaus aufgrund der derzeitigen Corona-Situation für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist.

Bitte erledigen Sie Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail. Individuelle Besuchstermine im Rathaus können Sie direkt mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rathausverwal- tung vereinbaren.

Zudem gilt im kompletten Rathaus Maskenpflicht (medizinische Maske) !

Wir bitten Sie außerdem sich an die vorgegebenen Laufwege zu halten und sich beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.

Gemeindeverwaltung _________________________________________________________________________

Terminvereinbarung Bürgerbüro:

Telefonisch unter 1 21 - 0 oder über die Startseite unserer Homepage – Belegungskalender – EhBeKa -, Tool: Bürgerbüro

Terminvereinbarung für Mobilgeräte

Bürgerbüro

Kleinanzeigen kosten wenig – bringen viel!

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Gemeinde Ehningen

Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Ehningen (ca. 9.200 Einwohner) ist eine attraktive, familien- bewusste Kommune mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nah- verkehr und einem aktiven Gemeindeleben.

Die Gemeinde Ehningen sucht für den gemeindeeigenen Bauhof zum 01.

Juli 2021 einen

Landmaschinenmechaniker (m/w/d) oder Schlosser (m/w/d)

in Vollzeit und unbefristet Ihre Aufgabenschwerpunkte

• Bedienung, Wartungs- und Reparaturarbeiten von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Ausrüstung

• Materialbeschaffung und Lagerverwaltung von Ersatzteilen und Verkehrszeichen

• Reparatur-, Unterhaltung- und Werterhaltungsaufgaben an kommunalen Objekten

• Unterhaltung von gemeindeeigenen Gebäuden, der Kinderspielplätze sowie Freizeitplätze Ihr Profl

• Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landmaschinenmechaniker (m/w/d) oder Schlosser (m/w/d)

• Ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Teamfähigkeit

• Die Bereitschaft zur Teilnahme an Wochenend- und Winterdienst

• Fachliches und handwerkliches Geschick

• Gültige Fahrerlaubnis der Klasse BE

• Fahrerlaubnis der Klasse CE wäre von Vorteil Ihre Perspektive

• Vielseitiges, verantwortungsbewusstes und interessantes Aufgabengebiet

• Eine leistungsgerechte Bezahlung entsprechend Ihrer Qualifkation nach TVöD bis Entgeltgruppe 6

• Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge Ihre Ansprechpartner

Für Fachfragen:

Herr Hunfeld, Bauhofsleiter Telefon: 07034 288 629

Für Personalfragen:

Frau Teske, Personalamt Telefon: 07034 121 -126 Wir freuen uns auf Sie!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche oder elektronische Bewerbung bis zum 30. Mai 2021 an die

Gemeindeverwaltung Ehningen Königstraße 29

71139 Ehningen

bewerbung@ehningen.de www.ehningen.de Die Gemeinde Ehningen (ca. 9.200 Einwohner) ist eine attraktive, familien-

bewusste Kommune mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nah- verkehr und einem aktiven Gemeindeleben.

Innerhalb des Bauamtes: Bauen- und Liegenschaften suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Sachbearbeitung (m/w/d)

in Vollzeit und unbefristet Ihre Aufgabenschwerpunkte

• Grundstücksangelegenheiten Kauf-, Miet- und Pachtverträge

• Baugesuchswesen

• Wohnraumförderung und Wohnungsbindung

• Ortskernsanierungen, Denkmalpfege

• Ökokonto, Natur-, Landschaftsschutz, Gewässerschau

• Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Eine Änderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.

Ihr Profl

• Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Verwaltungsberuf z.B. als Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) oder im mittleren nichttech- nischen Dienst

• Mehrjährige Berufserfahrung ist wünschenswert

• Sicherer Umgang mit MS-Offce-Produkten (Word, Excel, Outlook)

• Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit, gute kommunikative Fähigkeiten Ihre Perspektive

• Eine unbefristete Vollzeitstelle im Beschäftigtenverhältnis eingruppiert in die Entgeltgruppe 6 TVöD

• Eine interessante, verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit

• Eine 39/ h-Woche mit gleitenden Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten

• Regelmäßige Fort- und Weiterbildung Ihre Ansprechpartner

Für Fachfragen:

Frau Reichert,

Bauamt Bauen und Liegenschaften Telefon 07034 121-102

Für Personalfragen:

Frau Teske Personalamt

Telefon: 07034 121 – 126 Wir freuen uns auf Sie!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche oder elektronische Bewerbung bis zum 24. Mai 2021 an die

Gemeindeverwaltung Ehningen Königstraße 29

71139 Ehningen

bewerbung@ehningen.de www.ehningen.de

Das Mitteilungsblatt macht Pause!

In der kommenden Woche (Ausgabe 21. Kalenderwoche, 27. Mai 2021) erscheint kein Mitteilungsblatt.

Bürgermeisteramt

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Einwohnerzahlen von Ehningen

Stand 31.03.2021 30.04.2021

männlich 4 559 4 540

weiblich 4 651 4 628

insgesamt 9 210 9 168

Bürgerbüro

Sie benötigen aufgrund der aktuellen Situation der Coronavirus- Pandemie Unterstützung?

Ehningen hilft!

Kontaktieren Sie unseren Unterstützungsservice, der durch die Gemeinde Ehningen koordiniert wird:

0151 113 133 98

von Montag – Freitag, zwischen 9 und 16 Uhr oder per E-Mail unter

helfer@ehningen.de

Sie brauchen Hilfe bei dringend notwendigen Besorgungen ...

... Sie haben einen Hund mit dem Sie selbst nicht spazieren gehen können ....

Sie sind allein und würden gerne mit jemandem ein Telefongespräch führen ...

Die Gemeindeverwaltung wird Ihre Anfrage dann an eine*n Helfer*in weiterleiten und Sie anschließend über den weiteren Ablauf informieren.

Weitere Informationen unter www.ehningen.de

Wenn Sie uns auch als Helfer*in unterstützen möchten, melden Sie sich gerne bei uns.

Die Anfragenden werden in einen Helfer*innen-Pool aufgenommen und bei Bedarf kontaktiert.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Unterstützung!

Gemeinde Ehningen, Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales.

Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf dem Schutz der Risikogruppen.

Das sind Menschen mit Vorerkrankungen und Menschen über 60 Jahren.

Wir appellieren daher dringend an diesen Personenkreis, zu Hause zu bleiben.

Gleichzeitig wollen wir Ihnen Hilfe anbieten.

Wenn Sie zur Risikogruppe (z.B. Ältere oder Kranke) gehören oder sich in häuslicher Isolation befnden und deshalb Unterstützung benötigen, wenden Sie sich mit den genannten Kontakten an die Gemeindeverwaltung Ehningen.

DAS EHNINGER SOMMERFERIEN- PROGRAMM 2021

Das Ehninger Sommerferienprogrammportal wird ab dem 06. Juni 2021 geöffnet.

Die Anmeldungen sind ausschließlich online möglich - im Anmeldeportal auf der Gemeinde-Homepage unter:

www.ehningen.de

(Leben & Wohnen / Sommerferienprogramm)

Ein herzliches DANKESCHÖN an alle Veranstalter*innen, die trotz erschwerter Begebenheiten wieder abwechslungsreiche Angebote

für die Ehninger Kinder anbieten.

Gemeinde Ehningen

Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales Königstraße 29

71139 Ehningen Telefon: 07034 121-124 jeannette.seebe@ehningen.de www.ehningen.de

Das Ehninger Wertstoffzügle fährt für Sie!

Das Wertstoffzügle fährt 2-wöchentlich, jeweils am Mittwoch nach der Restmüllabfuhr:

Diese Einrichtung ist für ältere und gehbehinderte Bürger*innen gedacht, die keine Möglichkeit haben, ihre Wertstoffe selbst zum Wertstoffhof zu bringen.

Aufgrund der aktuellen Situation der Coronavirus-Pandemie können auch Bürger*innen, die zur Risikogruppe gehören (Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen) diesen Service nutzen.

Folgende Haltestellen werden angefahren:

Herdstelle (Ecke Maurener Straße/Herdweg) 14.45 Uhr

Beethovenstraße 5 15.00 Uhr

Schlossstraße (am „Haus am Pfarrgarten“) 15.15 Uhr Bol (Ecke Königsberger-/Herrenberger Straße) 15.30 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales unter der Tel-Nr.: 07034 121 124.

Ehninger Pfngstmarkt 2021

Leider muss der Pfngstmarkt pandemiebedingt auch dieses

Jahr wieder ausfallen.

Bürgermeisteramt

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Gemeinde Ehningen

Veranstaltungen

Wie? Wo? Was? Veranstaltungen in Ehningen

Pfngstferienangebote der kommunalen Jugendarbeit

Auch in den Pfngstferien möchte die kommunale Jugendarbeit zwei Ferienprogramme anbieten.

1. Zum einen wollen wir gemeinsam mit euch mit viel Kreativität, Textilfarbe und weiteren Materialien einen Sportbeutel gestalten.

2. Zum anderen wollen wir gemeinsam mit euch dem Bauernhof in Mauren einen Besuch abstatten. Wir werden vom Jugendtref aus hinlaufen.

Dort dürfen wir die Tiere und den Hof anschauen und uns ein Bild davon machen, wie auf dem Bauernhof gearbeitet wird. Auch wollen wir dort eine Runde grillen, die Grillsachen besorgen wir.

Teilnehmen kann Jeder ab dem 8. Lebensjahr. Die Angebote kosten jeweils 3,00€ und können vor Ort bezahlt werden.Um überhaupt ein Angebot zu ermöglichen gibt es ein Hygienekonzept, an das sich alle Teilnehmer*innen halten müssen. Dazu gehört das Tragen einer Mund-Nasen-Bede- ckung. Da wir uns an die aktuelle Corona-Verordnung richten, behalten wir uns vor die Angebote kurzfristig abzusagen.

Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bis Dienstag Dienstag 25. Mai, 2021 um 18.00 Uhr erforderlich. Um ein Anmeldeformular zu er- halten und bei allgemeinen Fragen schicken Sie bitte eine E-Mail an: melanie.wolf@ehningen.de

1. Sportbeutel gestalten:

Wann: Mittwoch, 26. Mai 2021, 10.00 – 13.00 Uhr

Wo: im Jugendtref „Stube“, Schlossstraße 31, 71139 Ehningen Mitbringen: Kleidung, die farbig werden darf

Kosten: 3,00 €

2. Bauernhof:

Wann: Donnerstag, 27. Mai 2021, 11.00 – 15.00 Uhr

Wo: Trefpunk vor dem Jugendtref „Stube“, Schlossstraße 31, 71139 Ehningen Enden wird das Programm direkt in Mauren, Abholung also am Bauernhof Mitbringen: dem Wetter angepasste Kleidung und festes Schuhwerk,

ein kleines Vesper und Getränke Kosten: 3,00 €

Wir freuen uns auf euch

Melanie Wolf, Ofene und Kommunale Jugendarbeit, Telefon: 0162 2583397, E-Mail: melanie.wolf@ehningen.de i

Veranstaltungen Juni 2021 (geplant)

Juni

Wann Wer Was Wo

07. IG Spielraum Virtueller Elternstammtisch Spielraum Ehningen

08. Seniorenwanderer

Ganztagswanderung der Seniorenwanderer (wenn möglich) siehe Homepage

08. Gemeinde Gemeinderatsitzung Turn- und Festhalle

13. Hobbywanderer Wanderung

14. Gemeinde Vereinsvorständebesprechung Onlinesitzung

21. IG Spielraum Virtueller Elternstammtisch Spielraum Ehningen

29. Gemeinde Sitzung des Technischen Ausschusses Turn- und Festhalle

In diesem Jahr wird es keine Printausgabe des kompletten Veranstaltungskalenders mehr geben. In der dritten Ausgabe jeden Monats wird eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen des Folgemonats im Mitteilungsblatt abgedruckt. Den gesamten

Veranstaltungskalender finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.ehningen.de - Veranstaltungen coronabedingt unter Vorbehalt !

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Gemeindeverwaltung Ehningen Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales Königstraße 29

71139 Ehningen Telefon: 07034 121-0 Telefax: 07034 121-106 gemeinde@ehningen.de www.ehningen.de

Jugendleiter- schulung 2021

Juleica Part l vom 11. - 13. Juni Juleica Part ll vom 8. - 10. Oktober

Was ...

Teilnahmebedingungen:

- Du bist mindestens 15 Jahre alt.

- Du musst an allen Teilen des Kurses teilnehmen.

- Du hast den Nachweis eines Ers te-Hil fe-Kurses.

- Die Anmeldung ist mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.

- Die Teilnahme ist kostenlos!

Was sonst noch:

- Für Verpf egung wird gesorgt.

- Die Juleica-Ausbildung besteht aus vier Einheiten. Dazu gehören zwei Wochen- enden (Juleica Part I und Juleica Part II) ein Erste-Hilfe-Kurs und ein Praxisteil.

- Zwischen dem Juleica Part I und Part II muss jeder/jede Teilnehmer*in 7 Praxisstunden absolvieren. Diese müssen in einem ehrenamtlichen Bereich gemacht werden (z.B. Ferienprogramm Ehningen, im Verein oder an einem anderen Angebot). Genaueres dazu bekommst Du noch mitgeteilt.

- Um die Juleica am Ende zu erhalten benötigst Du einen Erste-Hilfe-Kurs.

Wenn Du schon einen hast, benötigen wir einen Nachweis darüber.

Wenn Du noch keinen hast, kannst Du einen Kurs z.B. über den DRK KV Böblingen machen (www.drk-kv-boeblingen.de/erste-hilfe-kurse) und danach über uns abrechnen.

- Die Juleica ist 3 Jahre gültig und kann regelmäßig verlängert werden.

Kursleitung:

Melanie Wolf , Anna Schumacher und Jörg Hanselmann.

Hast du Fragen?

Dann kannst Du Dich gerne bei mir melden:

Melanie Wolf , Of ene und Kommunale Kinder- und Jugendarbeit Telefon: 0162 2583397, E-Mail: melanie.wolf @ehningen.de

Willst Du eine Gruppe eigenverantwortlich leiten? Oder in einem Verein oder bei einer Freizeit als Jugendleiter*in oder Trainer*in praktische Erfahrungen mit der Leitung einer Gruppe sammeln?

Dann ist dieser Kurs genau das richtige für Dich:

- Welche Möglichkeiten habe ich, Konflikte innerhalb einer Gruppe konstruktiv zu lösen?

- Welche Prozesse spielen sich innerhalb von Gruppen ab?

- Wie schaffe ich es, Sitzungen interessant zu moderieren?

Diese und viele weitere Themen sind Teil der Ausbildung zum/zur qualifizierten Jugendleiter*in.

Der Lehrgang vermittelt eine weitreichende Basisqualifikation, die angehende Jugendleiter*innen darin befähigt Jugendgruppen zu leiten oder in der Jugendarbeit mitzuarbeiten.

Die Themen der Juleicaschulung:

- Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen - Jugendschutz

- Datenschutz - Aufsichtspflicht - Planung von Freizeiten

- Leiten von Kinder- und Jugendgruppen und anderen ehrenamtlichen Angeboten - Teambuilding und gruppendynamische Prozesse - Umgang mit herausfordernden Situationen - Erlebnispädagogik

Neben der Theorie kommen natürlich auch praktische Inhalte und der Spaß nicht zu kurz – und das Gelernte wird direkt in die Praxis umgesetzt! Dazu lernst Du an den Kursterminen natürlich auch viele andere Leute kennen, die das gleiche Ziel haben wie Du!

Die Schulung wird in Abstimmung mit den aktuellen Corona-Verordnungen durchgeführt. Dazu gibt es ein Hygienekonzept an das sich alle Teilnehmer*innen halten müssen. Sollte die Veranstaltung nicht als Präsenzschulung stattfinden können, behalten wir uns vor diese in Online- oder in Hybridform durchzuführen.

Weitere Infos und Vorteile der Juleica findest Du unter:

www.juleica.de

Was und Wann ...

Juleica Wochenende Part l

Freitag, 11. Juni, 17.00 – 20.00 Uhr Samstag, 12. Juni, 9.00 – 16.00 Uhr Sonntag, 13. Juni, 9.00 – 16.00 Uhr

Juleica Wochenende Part ll

Freitag, 8. Oktober, 17.00 – 20.00 Uhr Samstag, 9. Oktober, 9.00 – 16.00 Uhr Sonntag, 10. Oktober, 9.00 – 16.00 Uhr

Nach Abschluss des Kurses und dem Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erhältst Du die bundeseinheitliche Jugendleiterkarte,

die Juleica ...

Mit dieser Karte erhältst Du viele Vergünstigungen.

Vorteile der Juleica:

- Dokumentiert ehrenamtliches Engagement und Qualifikation.

- Freier Eintritt für Juleica-Inhaber im Europapark in der Woche um den Tag des Ehernamtes (5. Dezember).

- Vergünstigter Eintritt in viele Kinos.

- 10 x freier Eintritt in das Hallenbad Ehningen.

- Kostenloser Eintritt für das Badezentrum Sindelfingen.

- Möglichkeit einen Gutschein über 26 Euro für die Bahncard zu beantragen (www.jugendarbeitsnetz.de).

- Kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk.

- Bonus bei der Studienortwahl über die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS).

die Juleica ...

Mit dieser Karte erhältst Du viele

- Dokumentiert ehrenamtliches

Engagement und Qualifikation. Musterabbildung

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Gemeinde Ehningen

Soziale Einrichtungen

Tageseinrichtungen für Kinder

Tageseinrichtungen auf einen Blick

Kindertagesstätten

Tageseinrichtung für Kinder bis 3 Jahre Kinderhaus Herrenberger Straße 21/1 Leitung: Nadine Ulmer, Telefon: 6 44 58 30 Kinderhaus-ehningen@t-online.de

Kinderhaus Moltkestraße 26/1

Leitung: Andrea Stierle, Telefon: 2 87 93 91 kinderhausmoltke@kiga-ehningen.de Kindertagesstätte Brechgasse 3

Leitung: Stefanie Bergmann, Telefon: 6 01 73 brechgasse@kiga-ehningen.de

Kinderhaus Königstraße 30

Leitung: Ivonne Eipper, Telefon: 6 43 71 77 kinderhauskoe@kiga-ehningen.de

Tageseinrichtung für Kinder ab 3 Jahre Kindertagesstätte Königstraße 29/5 Leitung: Lea Mimler, Telefon: 74 47 koenigstrasse@kiga-ehningen.de

Kindertagesstätte Herrenberger Straße 21 Leitung: Leonie Sailer, Telefon: 3 04 75 herrenbergerstrasse@kiga-ehningen.de Kindertagesstätte Moltkestraße 26 Leitung: Gisela Keppner, Telefon: 75 34 moltkestrasse@kiga-ehningen.de Kindertagesstätte Brechgasse 3

Leitung: Stefanie Bergmann, Telefon: 6 01 73 brechgasse@kiga-ehningen.de

Kindertagesstätte Bühlallee 9

Leitung: Christl Albrecht-Brkanac, Telefon: 27 93 10 buehlallee@kiga-ehningen.de

Waldkindergarten, Eschbach 9

Leitung: Petra Lademann, Telefon 9 54 99 65 waldkindergarten@kiga-ehningen.de

Handy: 01 51-54 96 62 53

Kontakt:

Leitung Ayla Nourê, Telefon 25 69 49 Haus der Jugend, Schlossstraße 39

grundschulkindbetreuung@gemeinde-ehningen.de

Grundschulkindbetreuung

In Zusammenarbeit mit der Ökumene, Vereinen und Organisationen sowie weiteren Ehrenamtlichen Kontakt / Koordination

Regine Penitsch Rathaus, Raum 57 (UG) regine.penitsch@ehningen.de Telefon (0 70 34) 1 21-1 59 Mobil: (0 15 20) 1 62 47 53 Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr

Interkulturelle Arbeit / Flüchtlinge

Offene Jugendarbeit

Jugendtreff Stube Kontaktperson Melanie Wolff

Telefon (01 62) 2 58 33 97

Adresse Schlossstraße 31, 71139 Ehningen E-Mail jugendarbeit@gemeinde-ehningen.de

Kommunale Jugendarbeit

Kontaktpersonen Jörg Hanselmann Anna Schumacher Telefon (0 70 34) 25 42 83

Fax (0 70 34) 1 48 54 87

Mobil (01 76) 82 21 19 63 Jörg Hanselmann Adresse Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule,

EG, Schlossstraße 35, 71139 Ehningen E-Mail info@schulsozialarbeit-ehningen.de Internet www.schulsozialarbeit-ehningen.de

Angebot der Terminbuchung

für Senior*innen für einen Corona Test im Testzentrum Ehningen

Ab dem 06. Mai 2021 können Ehninger Senior*innen, die keinen Computer oder Smartphone haben, im Büro der Seniorenarbeit anrufen und einen Termin zur Corona Testung für sich selbst reservieren lassen.

Zu den Büroöffnungszeiten:

Montag und Dienstag 08.00 – 14.00 Uhr

Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr + 14.00 – 16.00 Uhr können Sie sich telefonisch oder vor Ort bei Frau Binnewerg (s.

Kontaktdaten unten) melden und einen Termin für einen Corona Test anmelden und eintragen lassen.

Für die Anmeldung wird neben dem Namen und der Adresse, auch das Geburtsdatum und die Krankenversicherungsnum- mer benötigt.

Das Testergebnis erhalten Sie im Testzentrum nach ca. 30 Mi- nuten Wartezeit.

Bitte beachten Sie, dass dies kein Angebot einer Impfterminsuche ist!

Gemeinde Ehningen

Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales Gemeinwesenarbeit für Senioren

Ina Binnewerg, Telefon 07034/257503 seniorenarbeit@gemeinde-ehningen.de

Senioren-Informationen

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Senior*innen-Brief

Am 25. Mai wäre auf der Gartenstraße und der Festwiese wieder kein Durchkommen mög- lich gewesen. Zum Pf ngstmarkt ist jedes Jahr ganz Ehningen und Umgebung auf den Bei- nen. Aufgrund von Corona ist auch in diesem Jahr leider nicht möglich. Daher wird Rudolf Widmann die Entstehungs- und Entwicklungs- geschichte des Pf ngstmarktes erläutern.

Der Ehninger Pf ngstmarkt

Ehningen am Pf ngsmontag! Das muss man ein- mal erlebt haben. An diesem Tag ist Ehningen das beliebte Ziel aus nah und fern; ein regiona- ler Anziehungspunkt. Es ist quasi der Ehninger Nationalfeiertag. Wenn wir heute den Ehninger Pf ngstmarkt als reinen Krämermarkt mit Fest- zeltbetrieb und Vergnügungspark erleben, sollte man sich immer bewusst sein, dass die Ursprün- ge hierzu in einst bedeutenden Viehmärkten mit angeschlossenen Krämermärkten basieren.

Am 25. Januar 1837 erhielt die Gemeinde Ehningen das Privileg zwei Vieh- und Krä- mermärkte abzuhalten – im Januar und am Pf ngstmontag. Ein dritter Markttag im Novem- ber kam ab 1868 hinzu. Ehningen war bekannt für seine Tradition in der Viehzucht, speziell der Ochsenzucht. Der weitbekannte Ehninger Ochsenhändler Johannes Maier (1813-1888), auch „Schützenhannes“ genannt und Stamm- vater zahlreicher Ehninger und betrieb damals den größten Ochsenhandel im Gäu. Der Wan-

del in der Landwirtschaft verdrängte die Ochsenzucht zugunsten der Milchwirtschaft und so bestimmten ab den 1930-iger Jahren Kühe, Färsen und Kalbinnen das Ringviehangebot. Außerdem gab es noch den wichtigen Schweinemarkt und einen kleinen Gef ügelmarkt. Der weiter fortschreitende Strukturwandel nach 1945 mit Motorisierung und Mechanisierung hatten Pf ngstmarkt Königstraße 1988 Fotograf Siegfried Foto- graf Max Rost 1979–Mitte Paul Wanner Dannecker, Böblingen (Schweinehändler) zu gravierende Änderungen auf den Märkten geführt. Die Bauern fuhren zu den Händlern oder umgekehrt und auch die Zuchtviehmärkte hatten erheblich Anteil am Niedergang der örtlichen Viehmärkte.

Ab 1983 wurde in Ehningen kein Viehmarkt mehr abgehalten. Der gesellschaftliche Wandel ließ die Krämer- märkte immer stärker als Unterhaltungsfaktor an Bedeutung gewinnen, so auch in Ehningen. Schon 1986 zählte man 129 Marktstände, heutzutage sind es mehr als 200. Bereits in den 1950-iger Jahren begann der Ehninger Kaufmann Eugen Mast auf dem Festgelände mit Bewirtung im Freien – ein großer Erfolg-, abgelöst seit 1972 vom Festzelt, abwechselnd von TSV und Musikverein bewirtschaftet.

Das 150-jährige Jubiläum wurde am 7. Juni 1987 mit einem historischen Markt und begleitendem Festpro- gramm gewürdigt. 2012 gab es zum 175. Jubliäum einen Festakt, bei dem Zeitzeugen vom Marktgeschehen vergangener Jahrzehnte berichteten. Der Markt hat seinen Platz im Wandel der Zeiten anpassen müssen, er hat seinen Platz in Ehningen jedoch immer behaupten können Hoffentlich auch in Zukunft!

Ehningen ohne Pf ngstmarkt? Einfach undenkbar!

Gemeinde Ehningen

Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales Gemeinwesenarbeit für Senioren

Ina Binnewerg, Telefon 07034/257503 seniorenarbeit@gemeinde-ehningen.de

Pf ngstmarkt von dem Pfarrhaus 1966 (Aufnahme Pfarrer Schütz)

Fotograf Max Rost 1979–Mitte Paul Wanner (Schweinehändler)

Pf ngstmarkt Königstraße 1988 (Fotograf Siegfried Dannecker, Böblingen)

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Gemeinde Ehningen

Soziale Einrichtungen

Seniorenarbeit

Haus am Pfarrgarten Frau Ina Binnewerg Bürozeiten:

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten bitte nur nach telefonischer Vereinbarung.

Kontakt: Telefon (0 70 34) 25 75 03

Mail: seniorenarbeit@gemeinde-ehningen.de

Pflegeheim Haus Magdalena

Pflegeheim Haus Magdalena

Bühlallee 13, 71139 Ehningen

E-Mail: magdalena.ehningen@stiftung-liebenau.de Die Verwaltung ist für Sie

zu folgenden Zeiten erreichbar

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 13.30 Uhr

Telefon (0 70 34) 2 70 40 – 0 Verwaltung – 102 Einrichtungsleiter Julian Krüger – 104 Pfegedienstleitung

– 105 Nachtwache – 106 Wohnbereich 1 – 107 Wohnbereich 2

IAV-Stelle

rundum. gut. beraten.

Die Beratung erfolgt unabhängig, vertraulich und kostenlos.

- G E R N

Ihre Pflegeberatungfür Gärtringen, Ehningen, Rohrau und Nufringen

Kirchstraße 17 - 71116 Gärtringen Telefon: 0 70 34 / 92 74-145

E-Mail: IAV.GERN@samariterstiftung.de Kontaktzeiten:

Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 / 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag: nicht besetzt

.

Beratungen zu den Kontaktzeiten am Telefon

und mit Terminvereinbarung

Sprechstunde in Ehningen mit entsprechenden Hygienemaßnahmen im Haus am Pfarrgarten:

Nächster Termin: 09.06. von 14 – 16 Uhr

Bitte um Terminabsprache Heidi Neumann & Mechthild Jauß

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Information & Beratung Anlauf

Vermittlung bei Fragen zu den Themen:

Alter

Krankheit

Pflege

Behinderung

………..

Seniorennachmittag aus der Überraschungstüte

@www.foto-schweiz.com

Der Seniorennachmittag kann leider im Mai nicht in der gewohnten Form stattfinden.

Aber wir möchten Ihnen trotzdem eine Freude bereiten und haben uns eine Überraschung für Sie überlegt:

Der Seniorennachmittag aus der Überraschungstüte.

Die Überraschungstüte ist kostenlos und alle Ehninger Senior*innen können sie für sich selbst

bis zum 21.Mai bestellen; bei Frau Binnewerg von der

Seniorenarbeit (Daten siehe am Ende des Textes – entweder telefonisch, postalisch oder per mail).

Die Überbringung der Überraschung zu Ihnen nach Hause wird Ihnen dann vorab telefonisch mitgeteilt.

Wir freuen uns auf ihre Rückmeldung.

Gemeinde Ehningen

Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales Gemeinwesenarbeit für Senioren

Ina Binnewerg, Telefon 07034/257503 seniorenarbeit@gemeinde-ehningen.de

Referenzen

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