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Als Mitglied hat man s besser.

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Academic year: 2022

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Herausgeber: IG Metall-Vorstand | FB Mitglieder und Erschliung | www.igmetall.de | Stand: Juli 2019 | Foto: IG Metall

Als Mitglied

hat man’s besser.

Es gibt viele Gründe, in der

IG Metall zu sein.

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Die IG Metall:

Gemeinsam für ein gutes Leben.

Du möchtest Dich für faire Einkommen, gute Arbeits bedingungen und mehr Gerechtigkeit einsetzen?

Wir auch.

Gutes Leben ist gute Arbeit.

Wir – die IG Metall: Mit über 2,2 Millionen Mitgliedern setzen wir uns konsequent für gute Arbeit ein. Denn Arbeit ist ein bestimmendes Element unseres Le- bens. Damit sie ein gutes Leben ermöglicht, braucht es die Gestaltungskraft einer starken Gemeinschaft.

Tarifverträge setzen Standards

Du willst geregelte Bedingungen und einen Anspruch darauf?

Unsere stärkste Leistung sind unsere Tarifverträge.

Sie regeln die Arbeitsbedingungen wie die Höhe des Einkommens, die wöchentliche Arbeitszeit, den Urlaubs anspruch und die Zuschläge, das Recht auf Übernahme nach der Ausbildung, das Recht auf Fort- und Weiterbildung sowie die Möglichkeit, flexibel in den Ruhestand gleiten zu können. Sie gelten in der Metall- und Elektroindustrie, in der Eisen- und Stahl- industrie, in den Branchen Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff, in der ITK-Branche sowie im

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Kfz- und Elektrohandwerk. Und sie wirken nicht nur in den tarifgebundenen Betrieben, sondern setzen Standards für die gesamte Branche.

igmetall.de/tarife

Rechtsschutz

Du willst gut beraten und vertreten sein?

Wir beantworten Dir alle Fragen rund um die Arbeits- welt. Wenn es um korrekte Eingruppierung, das Prü- fen von Arbeitsverträgen oder Zeugnissen, Kündigun- gen oder Rentenbescheide geht, stehen wir Dir mit Rat und Tat zur Seite. Bei Streitigkeiten kannst Du als Mitglied unsere Rechtsberatung in Anspruch neh- men. Wir vertreten Dich außergerichtlich, und wenn es nötig ist, selbstverständlich auch vor Gericht. Und das in allen Fällen des Arbeits- und Sozialrechts – also auch gegenüber der Agentur für Arbeit, den Krankenkassen, der Rentenversicherung oder den Berufsgenossenschaften.

igmetall.de/rechtsschutz

Unterstützung

Du willst mitgestalten und dies gemeinsam mit anderen tun?

Wir unterstützen Dich und Deine Kolleginnen und Kol- legen in betrieblichen Auseinandersetzungen: Unse- re IG Metall-Betriebsrätinnen und -Betriebsräte sind gut geschult, die IG Metall vor Ort kennt die Lage in

§ 27 der IG Metall-Satzung

§§ 23 und 24 der IG Metall-Satzung

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den Betrieben und Dein Engagement ist ausdrücklich gefragt. Bei der Gründung von Betriebsräten ist die IG Metall unverzichtbar, bei Auseinandersetzungen um die Tarifbindung auch. Und sollte es in tariflichen Konflikten zum Streik kommen, dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell lt. Satzung.

igmetall.de/leistungen

Weitere Leistungen

Für Dich darf Solidarität nicht am Werkstor enden?

Wir sind auch bei Unfällen, die außerhalb der Arbeit passieren, für Dich da. Unsere Freizeitunfallversiche- rung gilt weltweit und unabhängig davon, ob Du zu Hause, im Garten oder auf Reisen verunglückt bist:

Ob mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Mountain- bike – bei einem Krankenhausaufenthalt ab 48 Stun- den greift die Versicherung.

Außerordentliche Notlagen und existenzbedrohende Katastrophen erfordern eine schnelle, unkomplizierte Unterstützung – die IG Metall hilft, wie z.B. auch bei den Flutkatastrophen 2013 und 2016.

Und sollte es zum Schlimmsten kommen, unterstüt- zen wir auch bei Sterbefällen unsere Mitglieder bzw.

deren Hinterbliebene lt. Satzung.

igmetall.de/leistungsrechner

§§ 26, 28, 30 der IG Metall-Satzung

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Auf dem Laufenden bleiben

Du willst informiert sein

und Bescheid wissen?

Wir informieren umfassend über wichtige gewerk- schaftliche und gesellschaftliche Themen in unse- ren Broschüren, Ratgebern und auf igmetall.de. In unseren Seminaren bilden wir betrieblich und ge- werkschaftspolitisch weiter. Für den praktischen Austausch untereinander haben wir Netzwerke wie zum Beispiel für Frauen, Studierende oder Hochqua- lifizierte.

Unser Mitgliedermagazin metallzeitung bietet Dir jeden Monat druckfrisch Informationen, Berichte, Reportagen und Wissenswertes aus der Arbeitswelt.

Alle Angebote sind für Mitglieder kostenfrei.

»Ein Metall-Arbeitnehmer ist auf die Mit- gliedschaft bei der IG Metall angewiesen, wenn er im sozialen Bereich angemessen und schlagkräftig repräsentiert sein will.«

Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs, verkündet am 10.12.1984, II ZR 91/84

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Herausgeber: IG Metall-Vorstand | FB Mitglieder und Erschliung | www.igmetall.de | Stand: Juli 2019 | Foto: IG Metall

Wir. Die IG Metall.

Eine Gewerkschaft stellt sich vor.

Du möchtest gerne mehr wissen über die IG Metall?

Unser Magazin »Wir. Die IG Metall.« vermittelt an- schaulich, wofür wir stehen, was wir bieten und was Gewerkschaft heißt. Es liegt jedem Infopaket bei und ist kostenfrei zu bestellen unter

igmetall.de/infopaket

Direkt online Mitglied werden auf igmetall.de/beitreten

Vernetzt und informiert sein. Unseren Newsletter be- stellen unter

igmetall.de /infoservice

M4 / 1272-83564

Du hast noch Fragen?

Bei Fragen zu einer Mitgliedschaft in der IG Metall oder zu anderen Themen rund um die Arbeitswelt sind wir gerne für Dich da.

mitglieder@igmetall.de 069 66 93-2221

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Inf os und T ipps zum Kurz arbeit er gel d

Wieviel Kurzarbeitergeld gibt es? Der Arbeitgeber zahlt nur noch Entgelt entspre-chend der noch tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Kug wird für jede Ausfallstunde gezahlt. Es beträgt 60 Prozent (bzw. 67 Prozent mit einem Kind aufder Lohnsteuerkarte) der Nettoentgeltdifferenzzwischen dem pauschalierten Nettoistentgelt unddem pauschalierten Nettosollentgelt. Das Istengeltist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt in dem betreffenden Monat. Das Sollentgelt ist das regel-mäßige Entgelt ohne Kurzarbeit. Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes findet man aufder Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Grundsätzlich wird steuer- und damit auch sozial-versicherungspflichtiges Entgelt bei der Ermittlung des Sollentgelts berücksichtigt. Einmalige Leistun­gen wie Gratifikationen, Urlaubsabgeltungen undjährlich wiederkehrende Leistungen wie Weih-nachtsgratifikationen oder Urlaubsgeld werden bei der Kug-Berechnung jedoch nicht berücksichtigt.

Zuschuss zum KurzarbeitergeldEs gibt tarifliche Regelungen wie z.B. in Baden-Würt-temberg, wonach der Arbeitgeber einen Zuschusszum Kug zahlen muss. Eine solche Regelung kann auch betrieblich zwischen Arbeitgeber und Be-triebsrat vereinbart werden. Die Gesamthöhe inklu-sive der vereinbarten Zuzahlung darf jedoch 99 Pro-zent des normalen Nettoentgelts nicht übersteigen. Der Zuschuss ist sozialversicherungsfrei, soweit er zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt unddem Istentgelt nicht übersteigt. Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?Das Kurzarbeitergeld gibt es für die Dauer von längs-tens 12 Monaten (§ 104 SGB III). Die Bezugsdauer kann durch Rechtsverordnung jedoch verlängert werden.

Sind seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurz-arbeitergeld geleistet wurde, drei Monate vergan-gen, beginnt eine neue Bezugsfrist für das Kurzar-beitergeld, wenn die Voraussetzungen erneut erfülltsind.

Kurzarbeitergeld ist steuerfreiKug ist steuerfrei, aber es unterliegt dem Progres-sionsvorbehalt. Daher wird es bei der Ermittlung des Steuersatzes, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt, berücksichtigt. Kug ist bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kug sind steuer-pflichtig.

Weiterhin sozialversichert? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeitbleiben sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihre soziale Absicherung bleibt erhalten.

Kurzarbeitergeld und ArbeitslosigkeitAufgrund von Kug-Leistungen wird ein späteres Arbeitslosengeld nicht niedriger berechnet. Auch auf die Dauer eines eventuell entstehenden Arbeits-losengeldanspruchs hat der Bezug von Kug keinen negativen Einfluss.

Herausgeber: IG Metall Vorstand | FB Sozialpolitik, FB Betriebspolitik, FB Mitglieder | igmetall.de | Stand Mai 2019 | Foto: ©shutterstock/goodluz

Konjunk tur elle Kurz arbeit Inf ormati onen für B es chäfti gte Wir . Die IG M et all . Eine G ew erks chaft st ell t si ch v or.

Sie möchten gerne mehr wissen über die IG Metall? Unser Magazin »Wir. Die IG Metall.« vermittelt anschaulich, wofür wir stehen, was wir bieten undwas Gewerkschaft heißt. Es liegt jedem Infopaket bei und ist kostenfrei zu bestellen unter igmetall.de/infopaket

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Si e haben no ch Fr ag en ?

Bei Fragen zu einer Mitgliedschaft in der IG Metall oder zu anderen Themen rund um die Arbeitswelt sind wir gerne für Sie da.

mitglieder@igmetall.de 069 66 93-2221

SOZ 2 / 21907-82464

IG Metall-Vorstand

FB Mitglieder und Erschließung 60519 Frankfurt am Main

Die IG Metall verbindet.

Wir sind viele. Seien Sie dabei.

Stark vor Ort.

Von Flensburg bis Lörrach, von Aachen bis Bautzen.

über

52.000

IG Metall-Betriebsrätinnen und -Betriebsräte in

über

14.000

Betrieben in 30 Branchen

über

142.000

aktive Funktionärinnen und Funktionäre igmetall.de/vor-ort

Ja. Ich bin dabei.

Bitte bei den IG Metall-Betriebsrätinnen und -Betriebsräten, den IG Metall-Vertrauens- leuten oder der IG Metall vor Ort abgeben.

Oder einfach in einen Fenster umschlag stecken und zurücksenden.

Lieber direkt online Mitglied werden?

igmetall.de/beitreten

über

150

Geschäftsstellen

in

7

Bezirken über Millionen Mitglieder

2,2

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Auf dem Laufenden bleiben

Du willst inf ormier t s ein und B es cheid wis sen ?

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»Ein M et all -Arbeitnehmer ist auf die Mit - glieds chaft bei der IG M et all ang ewies en, wenn er im s ozialen B er eich ang emes sen und s chlagk räftig r epr äs entier t s ein will

Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs, verkündet am10.12.1984, II ZR 91/84

IG Metall-Vorstand

FB Mitglieder und Erschließung 60519 Frankfurt am Main

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Stark vor Ort.

Von Flensburg bis Lörrach, von Aachen bis Bautzen.

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52.000

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über

14.000

Betrieben in 30 Branchen

über

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aktive Funktionärinnen und Funktionäre igmetall.de/vor-ort

Ja. Ich bin dabei.

Bitte bei den IG Metall-Betriebsrätinnen und -Betriebsräten, den IG Metall-Vertrauens- leuten oder der IG Metall vor Ort abgeben.

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Als Mit glied hat man’ s bes ser . Es g ibt viele Gründe, in der IG M et all zu s ein.

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Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und nichtvermeidbar sein. Neben dem Arbeitsausfall ist Vo-raussetzung für die Gewährung von Kug, dass bei mindestens einem Drittel der im Betrieb bezie-hungsweise der betroffenen Betriebsabteilung bei den Beschäftigten ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent des jeweiligen Bruttoarbeitsentgelts vor-liegen muss.

Persönliche Voraussetzungen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und dieses fortsetzen. Das Arbeitsverhältnis darf auch nicht gekündigt oder durch Aufhebungsver-trag aufgelöst sein.

Erzwingbares Mitbestimmungsrecht des BetriebsratsLaut Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsratüber die Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeitmitzubestimmen. Das heißt: Keine Kurzarbeit ohne Mitbestimmung des Betriebsrats!

Der Betriebsrat kann daher regeln:

ob und in welchem Umfang Kurzarbeit geleistetwird

die Dauer der Kurzarbeit

welche Beschäftigten bzw. welche Abteilungen von Kurzarbeit betroffen sind

dass seine Zustimmung zur Kurzarbeit von der Gewährung des Kug abhängig ist

dass seine Zustimmung zur Kurzarbeit von der Gewährung des KuG abhängig ist

Der Arbeitgeber muss weiterhin die normale Arbeitsvergütung leisten:

solange zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber noch keine Betriebsvereinbarung über die Ein-führung von Kurzarbeit abgeschlossen wurde und die Beschäftigten ihre Dienste anbieten

solange die Agentur für Arbeit noch kein Kug gewährt hat, dies jedoch die Bedingung des Betriebsrats für seine Zustimmung warErzielen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung über die Kurzarbeit, entscheidet auf Antrag einer der beiden Parteien die Einigungsstelle.

ErreichbarkeitBeschäftigte in Kurzarbeit »Null« müssen damitrechnen, dass auch kurzfristige Unterbrechungen der Kurzarbeit erfolgen können und sie die Arbeitdann wieder aufnehmen müssen. Sollten sie dann für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein und die Arbeit gegebenenfalls nicht antreten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Arbeitsunfähigkeit und KurzarbeitGrundsätzlich wird bei Arbeitsunfähigkeit zunächst Entgeltfortzahlung (EFZ) geleistet. Im Zusammen-hang mit Kurzarbeit ist dabei zu beachten:

Beginn der EFZ vor Eintreten der Kurzarbeit:

Beginnt die EFZ vor Eintreten der Kurzarbeit, so wird das durch Kurzarbeit verminderte Entgelt sowie Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes ge-zahlt. Dieses Krankengeld ist vom Arbeitgeber kos-tenlos auszurechnen und auszuzahlen. Beginn der EFZ während der Kurzarbeit:Für die nicht ausgefallene Arbeitszeit besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeit-geber. Für die Zeiten der Kurzarbeit wird das soge-nannte Kranken-Kug durch die Agentur für Arbeitgewährt.

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse.

Krankengeldberechnung bei Kug:

1. War man bereits vor Kug-Beginn im Krankengeld-bezug, so erhält man weiter Krankengeld, an des-sen Höhe sich nichts ändert. Maßgeblich bleibtder letzte Entgeltabrechnungszeitraum vor Eintrittder Arbeitsunfähigkeit.2. Beginnt der Anspruch auf Krankengeld währenddes Bezugs von Kug, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde, bezahlt.

Die IG Metall-Betriebsrätinnen und-Betriebsräte sowie die zuständige IG Metallvor Ort unterstützen Sie gerne! igmetall.de/vor-ort

Vor aus setzung en für Kurz arbeit er gel d

Betriebliche VoraussetzungenKug wird gezahlt, wenn der Arbeitsausfall durch wirtschaftliche Ursachen, betriebliche Struktur-veränderungen oder ein unabwendbares Ereignis verursacht wird. Eine wirtschaftliche Ursache istzum Beispiel vorübergehender Absatzmangel; zu betrieblichen Strukturveränderungen zählen Pro-duktionsumstellung, Fertigungserweiterung oder innerbetriebliche Umorganisation. Kug gibt es auch für Produktionsausfälle, die darauf zurückzuführen sind, dass Zulieferbetriebe z.B. infolge einer Natur-katastrophe nicht liefern können. Voraussetzung für die Zahlung des Kug ist dann unter anderem, dass die Lieferengpässe nicht durch andere Anbieter oder aus Lagerbeständen kompensiert werden können.

BeschäftigungsdatenDatenschutzhinweis Stand Juli 2018

B E I T R I T T S E R K L Ä R U N G

Übertritt

**Mitgliedsnummer Eintrittsdatum

T T M M J J J J

Bitte in Blockschrift ausfüllen. * Pflichtfelder ** Wird von der IG Metall ausgefüllt Hier kannst Du online Mitglied werden: igmetall.de/beitreten.

Persönliche Angaben Daten zum Betrieb

Name* Vorname* Geburtsdatum*

T T M M J J J J

Geschlecht* Staatsangehörigkeit* weiblich

männlich

Land* PLZ* Wohnort*

Straße* Hausnummer*

Telefon dienstlich privat Mobiltelefon dienstlich privat

E-Mail dienstlich privat Mitglied seit:

T T M M J J J J

Schüler/-in Umschüler/-in Auszubildende/-r Student/-in duales Studium Wie heißt die Schule/Einrichtung/Hochschule?

als: Beginn: Ende:

Angesprochen von (Name, Vorname) oder Werberteam Mitgliedsnummer Werber/-in (wenn vorhanden)

Ich war Mitglied in der Gewerkschaft

PLZ Ort

Beschäftigt im Betrieb

Derzeitige berufliche Tätigkeit Vollzeit Teilzeit Solo-Selbstständige/-r befristet beschäftigt Leiharbeiter/-in, Werkvertrag: Wie heißt der Einsatzbetrieb?

als: bei: Beginn: Ende:

Bankverbindung

BIC* Bank/Zweigstelle Kontoinhaber/-in

IBAN*

D E

SEPA-Basislastschriftmandat (wiederkehrende Lastschriften): Gläubiger-Identifikationsnummer der IG Metall: DE71 ZZZ0 0000 0535 93, Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer01

SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die IG Metall, den jeweils von mir nach § 5 der Satzung der IG Metall zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag von 1 Prozent des monatlichen Bruttoverdienstes zur vereinbarten Fälligkeit von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der IG Metall auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Änderungen meiner Daten werde ich unverzüglich der IG Metall mitteilen.

Ort / Datum / Unterschrift

Einwilligung in die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an die Bank zu Zwecken der Abwicklung des SEPA-Lastschriftmandats.

Hiermit willige ich ein, dass die IG Metall meine personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, IBAN/BIC, Beitragshöhe), aus denen sich möglicherweise meine Gewerkschaftszugehörigkeit ableiten lässt, für die Abwicklung des SEPA-Lastschriftmandats an den/die ausführenden Zahlungsdienstleister übermittelt.

Die Mitteilung beinhaltet auch die Information über meine Gewerkschaftszugehörigkeit, die nach geltendem Datenschutzrecht zu den besonders sensiblen Daten gehört und daher unter besonderen Schutz gestellt ist. Die Übermittlung der vorstehend genannten Daten ist Voraussetzung dafür, dass die IG Metall die satzungsgemäßen Beiträge über das SEPA-Lastschriftmandat einziehen kann. Meine Einwilligung ist Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung für den vorgenannten Zweck. Meine Einwilligung ist freiwillig. Ich bin berechtigt, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung kann ich den »Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder« unter https://igmetall.de/datenschutz-dok entnehmen.

Ort / Datum / Unterschrift Hiermit trete ich der »Industriegewerkschaft Metall«, Kurzform »IG Metall«, bei

und erkenne die Satzung dieser Gewerkschaft an. Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben zu meiner Person, die ich der IG Metall zur Erfassung der Daten im Zusammenhang mit meinem Beitritt zur Verfügung stelle.

Ort / Datum / Unterschrift

Meine personenbezogenen Daten werden von der IG Metall und ihren gewerkschaftlichen Vertrauensleuten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften der EU-Daten- schutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des deutschen Datenschutzrechts (BDSG) für die Begründung und Verwaltung meiner Mitgliedschaft erhoben, verarbeitet und genutzt.

Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen werden meine Daten ausschließlich zur Erfüllung der gewerkschaftlichen Aufgaben an diesbezüglich besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit meiner gesonderten Einwilligung.

Eine Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt. Die europäischen und deutschen Datenschutzrechte gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Weitere Hinweise zum Datenschutz finde ich unter https://igmetall.de/datenschutz-dok.

Wenn ich eine ausgedruckte Version der Datenschutzhinweise per Post wünsche, kann ich mich an datenschutz@igmetall.de wenden.

Bruttoeinkommen Beitrag

mtl. Bruttoeinkommen

Kurz arbeit er geld

Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III). Es kann nur vom Arbeitgeber oder Betriebsratbeantragt werden. Kurz arbeit bedeutet eine vorübergehende Kürzung der normalen Ar-beitszeit bzw. den völligen Arbeitsausfall für einen bestimmten Zeitraum, um Arbeitsplätze zu erhalten. Durch Kug wird die Verdienst­minderung der Beschäftigten teilweise aus­geglichen.

Referenzen

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