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Allgemeine Informationen für Studienortwechsler (pdf)

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Academic year: 2022

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Anrechnungs‐ und Einstufungsleitfaden 

E‐Mail des Prüfungsausschusses: pa‐osi@polsoz.fu‐berlin.de

 

Diese Information richtet sich nur an Studienortwechsler/ Fachwechsler 

 

Liebe Studierende,   

wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium am Otto‐Suhr‐Institut interessieren.  

In den letzten Semestern sind die Anträge leider immer häufiger fehlerhaft oder unvollständig einge‐

gangen. Dadurch verzögert sich für Sie der Anrechnungsprozess. Wir haben deshalb einen Anrech‐

nungs‐ und Einstufungsleitfaden erstellt, der Ihnen bei der Beantragung helfen soll.  

 

Um in ein höheres Semester einsteigen zu können, benötigen Sie nach Erhalt eines Zulassungsbe‐

scheides unter Vorbehalt der Ihnen von der Abteilung „Bewerbung und ‚Zulassung“ zugestellt wird,  einen Anrechnungs‐ und Einstufungsbescheid Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch den  Prüfungsausschuss.  

 

Die Anrechnung‐ und Einstufung von Fachsemestern setzt dabei eine äquivalente Anrechnung von  Studienleistungen voraus (Beispiel: im BA Politikwissenschaft müssen Sie durchschnittlich 30 LP pro  Semester erwerben, um das Studium in der Regelstudienzeit abschließen zu können. Also müssten für  jedes anzurechnende Semester 3 anrechnungsfähige Module bzw. ca. 30 LP – Module bestehen i.d.R. 

aus zwei Veranstaltungen) nachgewiesen werden. 

 

Bitte beachten Sie, dass im Bachelor Politikwissenschaft mindestens 40 LP benotet sowie  die Bachelorarbeit am Otto‐Suhr‐Instituts (OSI) erbracht werden müssen. 

 

Im 60 LP Modulangebot des Bachelor Politikwissenschaft sind mindestens zwei benotete  Module am OSI zu erbringen. 

  

Beim Master Politikwissenschaft können maximal 4 Module anerkannt werden. 

 

Beim Master Public Policy und Management kann max. 1 Modul anerkannt werden. 

       

Sollten Sie einen fehlerhaften oder unvollständigen Antrag einreichen sehen wir uns ge‐

zwungen, diesen unbearbeitet an Sie zurückzusenden. 

 

Zurzeit gibt es folgende Studiengänge: 

 Bachelor Politikwissenschaft 

 Bachelor Sciences Sociales 

 Bachelor (Sozialkunde/Politikwissenschaft für das Lehramt) 

 60 LP Modulangebot PolWiss 

 60 LP Zweitfach (Sozialkunde/Politikwissenschaft für das Lehramt) 

 Master Politikwissenschaft 

 Master Public Policy und Management 

 Master Gender, Intersektionalität und Politik 

  Bitte wenden

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Über die Zulassungsvoraussetzungen bzw. Immatrikulation informieren Sie sich bitte in der Studie‐

rendenverwaltung (http://www.fu‐berlin.de/studium/bewerbung/index.html).  

 

 

Senden Sie den  

 ausgefüllten Formbrief (BITTE GUT LESBAR AUSFÜLLEN!),  

 das ausgefüllte Formular zur Anerkennung für Ihren Studiengang,  

 die Fotokopien Ihrer Leistungsnachweise und Kursbeschreibungen  

 sowie Ihres Zulassungsbescheides unter Vorbehalt   an folgende Adresse: 

 

Fachbereich Politik‐ und Sozialwissenschaften  Otto‐Suhr‐Institut für Politikwissenschaft  Prüfungsausschuss 

Ihnestr. 22  14195 Berlin 

 

ODER    

werfen den vollständigen Antrag in den Außenbriefkasten in der Ihnestr. 22, ein   

Mit freundlichen Grüßen  Der Prüfungsausschuss

Für den Anrechnungs‐ und Einstufungsprozess: 

1. Bitte füllen Sie den Formbrief (BITTE GUT LESBAR AUSFÜLLEN!) aus (Anschreiben für alle Stu‐

diengänge). 

 

2. Füllen Sie das Formular zur Anerkennung für Ihren gewünschten Studiengang aus. 

 

3. Für die Anerkennung Ihrer erbrachten Studienleistungen benötigen wir Fotokopien der Leis‐

tungsnachweise und Kursbeschreibungen. Es muss durch offizielle Dokumente nachgewiesen  werden, welchen Umfang* die Kurse hatten, bei gewünschter Anerkennung für einen Leis‐

tungsschein muss die Art der schriftlichen Prüfungsleistung (z.B. Klausur, Referat mit Ausarbei‐

tung oder Hausarbeit) klar erkennbar sein.  

 * Bspl. Für die Anrechnung eines vollständigen Moduls mit 10 LP sind 2 Lehrveranstaltungen á 2 SWS erfor‐

derlich. Wenn Sie sich bspw. innerhalb des BA Politikwissenschaft eines der 15 LP Module anrechnen lassen  möchten, so sind 3 Lehrveranstaltungen á 2 SWS nachzuweisen. Wenn Sie also nachweisen können, dass z.B. 

ein Kurs einen ungefähren Umfang von 4 SWS bzw. 6 SWS und entsprechende Studien‐ und Prüfungsleistun‐

gen hatte, kann auch ein volles Modul mit 10 bzw. 15 LP angerechnet werden.  

Sowie Ihren Zulassungsbescheid unter Vorbehalt in Kopie. 

 

4. Bei erbrachten Leistungen im Ausland MUSS die Leistungsübersicht aus dem Ausland in  Deutsch oder Englisch eingereicht werden. 

 

5. Es besteht die Möglichkeit Teile eines Moduls anerkannt zu bekommen. 

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