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ASA-Richtlinie und die Rolle der Suva | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Monatsthema

33 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 4-2007

Erwartungen und Zielsetzungen

Das Ziel der ASA-Richtlinie ist in erster Linie, durch eine zielgerichtete Reduktion der Berufsunfälle (BU) und Berufskrankheiten (BK) Leid und Schmerz der Verunfallten und ihrer Angehörigen zu verringern sowie die grosse volkswirtschaftliche Belastung auf- grund direkter Versicherungs- und indirekter Ausfallkosten einzudämmen. Entsprechend geht es darum, geeignete Vollzugskonzepte zu entwickeln und insbesondere risiko- und ziel- gruppengerechte Massnahmenpakete umzu- setzen, die diesbezüglich grösstmögliche Wirkung erwarten lassen. Die revidierte

ASA-Richtlinie schafft dafür verbesserte Rah- menbedingungen. Grundsätzlich gilt es, die der EKAS zur Verfügung stehenden UVG-Prä- ventionsressourcen zweckgebunden und vor allem dort einzusetzen, wo die BU-/BK-Risi- ken am grössten sind.

Orientierung an

den Kundenbedürfnissen

Die Suva versteht sich als Institution, wel- che die Unternehmen im Rahmen des UVG- Vollzugs bei der Umsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz durch zielgruppen- orientierte (vgl. Tabelle 1) Betriebskontrollen und Präventionsangebote unterstützt. Dabei werden vor allem Risiko und Betriebsgrösse, aber auch die spezifischen Bedürfnisse der Branche berücksichtigt.

UVG-Vollzugsdruck

Im Zentrum der UVG-Vollzugsaufgabe stehen die Kontrollen in den Betrieben. So- wohl die systematischen Betriebskontrollen als auch die Stichprobenkontrollen am Ar-

ASA-Richtlinie und die Rolle der Suva

Mit der Revision der ASA-Richt- linie wird die systemorientierte Präventionsstrategie der Eidg.

Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) bestä- tigt und im Sinne der stetigen Verbesserung präzisiert. Insbe- sondere werden die administrati- ven Anforderungen bezüglich Si- cherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – namentlich für Kleinbetriebe und für Betriebe ohne besondere Gefahren – we- sentlich vereinfacht. Die seg- mentgerechte Neuformulierung der Anforderungen bringt zudem eine noch deutlichere Risiko- orientierung für die aus dem UVG- Prämienzuschlag der Berufs- Unfallversicherung finanzierte und von der EKAS koordinierte Prävention am Arbeitsplatz zum Ausdruck. Dies ist aus Sicht der Suva für das gesamte Spektrum der Leistungserbringung eine erfreuliche Entwicklung.

Dr. Robert Odermatt Leiter der Abteilung Arbeitssicherheit Luzern, Suva, Luzern

Sowohl die systematischen Betriebs- als auch die Stichprobenkontrollen am Arbeitsplatz oder Unfallabklärungen der Suva haben zum Ziel, mit dem Betriebsverantwortlichen konkrete Verbesserungsmassnahmen zu vereinbaren. Im Bild:

Baustelle mit ungenügenden und fehlenden Gerüsten. Bild: Suva

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Monatsthema

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beitsplatz oder Unfallabklärungen haben zum Ziel, mit dem Betriebsverantwortlichen kon- krete Verbesserungsmassnahmen zu verein- baren. Nicht nur die Behebung eines erkann- ten Mangels steht im Vordergrund, sondern die nachhaltige Systemverbesserung. Ziel ist es, die Wiederholung des gleichen oder ähnli- chen Mangels zu verhindern, sei es durch vermehrte Arbeitsplatzkontrollen, technische und organisatorische Massnahmen wie Schu- lung, Instruktion oder regelmässigen Einbe- zug der Betroffenen. Diese verbindlichen und terminierten Massnahmen sind das Haupt- ergebnis des Vollzugs; sie werden mit dem Betrieb schriftlich vereinbart und gemäss UVG-Durchführungsverfahren um- bzw.

durchgesetzt.

Der UVG-Vollzug der Suva ist grundsätz- lich auf die unterschiedlichen Anforderungen der Branchen ausgerichtet. Als Spezialisten der Arbeitssicherheit werden deshalb erfahre- ne Fachleute dieser Branchen rekrutiert und eingesetzt. Als Kenner der Arbeitsabläufe und der entsprechenden besonderen Gefahren in den Betrieben sind sie der beste Garant für einen effektiven Vollzug.

Mit der Einführung der ASA-Richtlinie wurde zunehmend die Erwartung nach höhe- rem Vollzugsdruck postuliert, dies nament- lich von Vertretern der Branchenlösungen oder direkt von Betrieben, die in die Verbes- serung ihrer Sicherheitskultur investiert haben. Diese berechtigte Forderung nach

«gleich langen Spiessen» ist gut nachvoll- ziehbar. Für die effiziente und effektive Durch- führung von Betriebskontrollen gelten deshalb folgende Prioritäten:

Erste Priorität: Betriebe mit im Branchen- vergleich überdurchschnittlicher BU-/BK- Häufigkeit;

Zweite Priorität: Betriebe ohne erkennbare Aktivitäten zur ASA-Umsetzung;

Dritte Priorität: Durchdringungsgrad der Betriebskontrollen pro Ziel- bzw. Risiko- gruppe.

Durch eine EDV-unterstützte Planung und Durchführung der Betriebskontrollen wird ein systematischer und prioritätengerechter UVG-Vollzug sichergestellt. Neben der fach-

lichen Qualität der Kontrolle und der ziel- gerichteten Auswahl der Betriebe haben die Verbindlichkeit der Kontrolle und die Durch- setzung der vereinbarten Massnahmen einen hohen Stellenwert. Wenn gegen Vorschriften verstossen wird und der Betrieb die Gelegen- heit zur Verbesserung der Situation nicht wahrnimmt, können im Interesse des Arbeit- nehmerschutzes Sanktionen – Einstellung der Arbeiten, Prämienerhöhung oder Strafanzei- ge – verfügt werden. Solch repressive Mass- nahmen sind erfreulicherweise selten nötig.

Unterstützung der Kleinbetriebe bei der ASA-Umsetzung

Als äusserst wirksame Unterstützung zur Gefahrenermittlung und Massnahmenpla- nung auf Stufe Kleinbetrieb oder Arbeitsplatz haben sich die praktischen Checklisten erwie- sen. Diese von Sicherheitsspezialisten und Branchenkennern erarbeiteten Hilfsmittel sind auch Kernelement bei der Umsetzung von überbetrieblichen ASA-Lösungen. Das heute breite und jederzeit direkt zugängliche Checklistenangebot der Suva1 ist ausgerichtet auf die wichtigsten Gefahren bzw. Unfall- schwerpunkte. Die notwendige Ermittlung der grössten Sicherheits- und Gesundheits- risiken wird für den Kleinunternehmer so- mit zur wesentlich einfacheren Fragestellung:

Welche Checklisten der Suva oder anderer Organisationen sind für den Betrieb relevant?

Die Bearbeitung dieser Checklisten führt di- rekt zu konkreten oder rezeptartig vorge- schlagenen Massnahmen, die im Sinne der Systemorientierung alle technischen, organi- satorischen und verhaltensbezogenen Aspekte abdecken. Der Einsatz von Checklisten dient gleichzeitig auch zur Sensibilisierung und fördert die Mitwirkung und nicht zuletzt das Mitdenken aller Betroffenen am Arbeitsplatz.

Der Nachweis der Umsetzung ergibt sich auf- grund bearbeiteter Checklisten ohne zusätz- liche Administration für den Betrieb. Es ist erfreulich, dass die EKAS die Effizienz und Effektivität dieser praxisorientierten ASA- Umsetzung (für Betriebe bis 10 Vollbeschäf- tigte gemäss Tabelle 1, Zielgruppe 2) mit der Revision der ASA-Richtlinie anerkannt hat.

Kasten 1

Ausbildung, Grundlagen, Hilfsmittel, Internet-Angebot

Zur Förderung der systemorientierten Prävention bietet die Suva den Betrieben und ihren Verbänden wie auch den Spezialistin- nen und Spezialisten der Arbeitssicherheit ein breites Leistungsspektrum an, insbeson- dere:

– Information und Beratung;

– Aus- und Weiterbildung für ASA-Spezialis- ten und Sicherheitsbeauftragte;

– Kurse für Fachspezialisten und Kader;

– dezentrales Ausbildungs-Netzwerk für Kleinbetriebe;

– zahlreiche Hilfsmittel (www.suva.ch/waswo).

Tabelle 1

Struktur der Suva-versicherten Betriebe, 2005a

Quelle: Suva / Die Volkswirtschaft a Tendenziell sind UVG-Betriebe mit grossem Risiko

bei der Suva versichert, d.h. ca. 14 aller Betriebe in der Schweiz oder ca. 80% des Gesamtrisikos BU/BK.

BU-/BK-Risiko Betriebsgrösse Kunden-Segment 105 140 Betriebe, 1 829 817 Vollbeschäftigte, 1 380 Mio. CHF

davon davon BUV-Prämie, davon

mit besonderen Gefahren >= 10 MA 1 17.8% 58.3% 76.0%

(>= 0.5% BU-Prämie) < 10 MA 2 58.1% 9.8% 16.7%

ohne besondere Gefahren >= 50 MA 3 1.4% 24.6% 5.7%

(< 0.5% BU-Prämie) < 50 MA 4 22.7% 7.2% 1.6%

1 Siehe www.suva.ch/checklisten.

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Schwerpunktaktionen

Mit der ASA-Richtlinie wird vor allem der Aufbau von Sicherheitssystemen gefördert.

Darüber hinaus ist aber auch die inhaltliche und zeitliche Konzentration der Prävention auf konkrete Risikoschwerpunkte unerläss- lich. Deshalb führt die Suva zu ausgewählten Themen und in ausgewählten Branchen regel- mässig Aktionen oder Kampagnen durch.

Damit will sie ihre Mittel und Ressourcen ge- zielt dort einsetzen, wo die Risiken und damit auch die Kosten gemäss Erfahrung am gröss- ten sind. Zurzeit stehen bei der Suva folgende Schwerpunkte im Vordergrund:

– Kampagne «Sichere Arbeitsgerüste»;

– Aktion «Einsatz von Sicherheitsvorrich- tungen»;

– Aktion «Sicherer Betrieb alter Pressen»;

– Asbest.

Aktionen und Kampagnen umfassen je- weils ein konzertiertes Paket von Massnah- men und Angeboten. Bei der Kampagne «Si- chere Arbeitsgerüste» sind dies unter anderem Merkblätter für die Planung, Montage und Demontage von Gerüsten, Plakate und Lepo- rellos, Sensibilisierung durch Beiträge in Fachzeitschriften, Vorträge vor Fachpubli- kum, konzentrierte Kontrollaktionen auf Baustellen und ein Fernsehspot. Damit sollen die jährlich rund 3000 Gerüstunfälle mit Ge- samtkosten von ca. 90 Mio. Franken bis Ende 2008 um mindestens 20% reduziert werden.

Aktionen bilden insbesondere auch für die fruchtbare Zusammenarbeit mit Verbänden und Trägerschaften eine geeignete Basis.

Arbeitsmedizinische Vorsorge- untersuchungen in allen Betrieben

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat zum Ziel, beginnende Berufskrankheiten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen bzw.

Personen, die besonders empfindlich sind, bereits vor Arbeitsaufnahme zu erfassen. Bei einer erheblichen gesundheitlichen Gefähr- dung können die Arbeitsärzte und -ärztinnen der Suva durch Verfügung Arbeitnehmende von der gesundheitsgefährdenden Arbeit aus- schliessen oder die Beschäftigung bei dieser Arbeit nur unter bestimmten Bedingungen zulassen.

Die Suva kann Betriebe und Arbeitneh- mende zur Verhütung von Berufskrankheiten den Vorschriften der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellen. Dabei werden Ein- trittsuntersuchungen, periodische Kontroll- untersuchungen und nach Einwirkung von krebserzeugenden Stoffen wie Asbest auch Untersuchungen nach Beendigung der ge- fährdenden Tätigkeit durchgeführt. Diese

umfassen – je nach Einwirkung – Lungen- funktionsprüfungen, Röntgen- und Laborun- tersuchungen, ein biologisches Monitoring oder Gehörprüfungen auf den Suva-Audio- mobilen.

Grenzwerte

Aufgrund von Art. 50 Abs. 3 der Verord- nung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) erlässt die Suva im Einvernehmen mit der Grenzwertkommis- sion der Suissepro Richtlinien über maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) gesundheitsgefährdender Stoffe sowie Grenz- werte für physikalische Einwirkungen. Die Liste der Grenzwerte erscheint in einem Inter- vall von 2 Jahren. Die Grenzwertliste enthält MAK-Werte als Beurteilungsbasis für Gefahr- stoffmessungen in der Raumluft, Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT-Werte) als Basis für die Beurteilung des biologischen Monitorings und informiert über Stoffeigen- schaften wie etwa die krebserzeugende, erb- gutverändernde und Allergien auslösende Wirkung von Stoffen. Für physikalische Ein- wirkungen sind ebenfalls Grenzwerte publi- ziert.

Förderung der Sicherheits- und Gesundheitskompetenz

Der Faktor Mensch steht im Zentrum die- ses Ansatzes der BU- und BK-Verhütung. Es geht dabei um die Förderung des Bewusstseins für sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten bei Arbeitnehmenden. Dank der Stärkung der Eigenverantwortung, der Wahr- nehmung der Verantwortung auch gegenüber Angehörigen und Bekannten, deren Appell an die Verantwortung der in der Arbeitswelt ste- henden Personen und der erhöhten Kompe- tenz beispielsweise in der Risikoabschätzung werden auch Synergien zur Freizeitsicherheit und für die Optimierung weiterer Risikofak-

toren erzeugt.

Kasten 2

Suva-Präventionsleistungen mit breitem Spektrum

– Überwachung der Sicherheit von techni- schen Einrichtungen und Geräten (TEG), STEG- Marktkontrolle;

– Messungen (von Schadstoffen, Lärm und Vibrationen, radioaktiver Strahlungen) an den Arbeitsplätzen und Analysen im Labor als wichtige Grundlage für die Evaluation geeigneter Schutzmassnahmen;

– Mitwirkung in nationalen und internatio- nalen Gremien;

– Dienstleistungen für Hersteller und Liefe- ranten von TEG;

– Entwicklung und Vertrieb von Sicherheits- produkten (Schwergewicht Holzbearbei- tungsmaschinen);

– Förderung der Freizeitsicherheit;

– Förderung des Absenzen-Managements als Anreiz für die Prävention.

Referenzen

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