• Keine Ergebnisse gefunden

2021/004-3 Bericht über die finanzielle Lage der EKHN

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2021/004-3 Bericht über die finanzielle Lage der EKHN"

Copied!
11
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 04-3/21 IN HESSEN UND NASSAU

Bericht über die finanzielle Lage der EKHN für die Frühjahrssynode 2021

I. Finanzieller Rückblick 2020 1. Erträge

Der Haushalt 2020 wurde ursprünglich mit Steuereinnahmen in Höhe von 530 Millionen Euro geplant. In den ersten drei Monaten lagen die Steuereinnahmen auch innerhalb des Erwartungshorizonts.

Mit den dann folgenden Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung waren tiefgreifende Einschnitte in die Wirt- schaft verbunden. Seinerzeit sprach man von den tiefsten Einschnitten und der vermutlich größten Rezes- sion seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Diese Beschränkungen spiegelten sich dann auch in den Kirchensteuereinnahmen des zweiten Quartals 2020 wieder mit einem Minus von 18 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Angesichts dieser Sachlage sah sich die Kirchenleitung verpflich- tet, zum ersten Mal einen Nachtragshaushalt zur Entscheidung in die Synode einzubringen. Angesichts der sich abzeichnenden gravierenden finanziellen Folgen für den gesamtkirchlichen Haushalt, erschienen die bereits ergriffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht ausreichend, um den Haushalts-ausgleich herzu- stellen. Im Kontext zu den staatlichen Steuerschätzungen und den ergriffenen oder geplanten Maßnahmen in den anderen Gliedkirchen der EKD, wurde im Sommer ein Einbruch der Kirchensteuern von rund Minus 10 % erwartet. Zum Zeitpunkt der Einbringung des Nachtragshaushalts am 19. September 2020 sahen die Prognosen schon etwas günstiger aus mit einer Bandbreite von minus 5 % bis minus 8 %. Tatsächlich stabilisierten sich die Einnahmen ab September 2020 und blieben auch stabil bis zum Jahresende. Im November wurden auch die Prognosen des Sachverständigenrats der Bundesregierung vom Juni deutlich nach oben korrigiert.

Grafik 1 Kirchensteuereinnahmen für die Jahre 2003 – 2024

Im Ergebnis konnten schließlich Steuereinnahmen in Höhe von 515,04 Millionen Euro verzeichnet werden.

Dies bedeutet ein Minus von 2,2 % gegenüber dem Vorjahr, zugleich ein Minus von 15 Millionen Euro gegenüber den Planannahmen. Damit liegt die EKHN im EKD-weiten Vergleich günstiger als der Durch- schnitt der Gliedkirchen mit minus 5,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die Spreizung zwischen den Gliedkirchen war mit den Ergebnissen zwischen 0 und minus 10 % regional sehr unterschiedlich.

In der Differenzierung zwischen Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer lag die Kircheneinkommen- steuer in 2020 – trotz der unterjährig entstandenen hohen Unwägbarkeiten infolge der neuen Stundungs- möglichkeiten der Finanzämter bei den Vorauszahlungen – beinahe auf Vorjahresniveau, während die Kir- chenlohnsteuer nicht zuletzt unter dem Einfluss von Kurzarbeit im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % gesun- ken ist.

Grafik 2 Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteueraufkommen bei den Finanzämtern vor Clearingzahlungen und nach Verwaltungskosten 2001 bis 2020

Zur Abbildung der realen Einnahmesituation bereinigen wir wie in den Vorjahren die nominellen Einnah- mezahlen um die jeweilige Inflationsrate. Unter Kaufkraftgesichtspunkten liegt das Einnahmeergebnis 2020 in etwa auf der langfristigen Trendlinie.

Grafik 3 Entwicklung der Kirchensteuer nominal und bereinigt um die Inflationsraten seit 1991

(2)

Drucksache Nr. 04-3/21

- 2 -

Für die starken Schwankungen ist das im Verhältnis zu anderen Gliedkirchen hohe Volumen an Kirchen- einkommensteuer ursächlich. Gerade die Kircheneinkommensteuer war großen Schwankungen im Zeitab- lauf unterworfen.

2. Aufwendungen

Für das Jahr 2020 liegen derzeit keine Erkenntnisse über nennenswerte Planüberschreitungen beim Auf- wand vor. Die im Sommer ergriffenen haushaltsbewirtschaftenden Maßnahmen haben den Aufwand ge- genüber den Plangrößen reduziert. Mit dem Nachtragshaushalt 2020 sollte den fehlenden Kirchensteuer- einnahmen mit einem Mix aus Einsparungen, (die Kirchengemeinden wurden dabei weitgehend ausge- klammert), verschiedenen Plankorrekturen und Rücklagenentnahmen begegnet werden. Die Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage sollten auf 20 Millionen Euro begrenzt werden. Angesichts der günstiger als geplant verlaufenden Einnahmeentwicklung zum Ende des Jahres 2020 kann davon ausgegangen werden, dass die Rücklagenentnahmen nicht oder zumindest nicht in dem geplanten Umfang getätigt werden müs- sen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch der Nachtragshaushalt – wie schon die doppischen Haushalte der Vorjahre – nur im Rahmen der Ausnahmeklausel gemäß Haushaltsordnung ausgeglichen wurde. Auf einen Ausgleich der Rückstellungen für Beihilfen und Versorgung wurde vorerst verzichtet.

3. Finanzanlagevermögen

Nach einem sehr erfolgreichen Jahr 2019 für die Vermögensanlage begann das Jahr 2020 zunächst wei- terhin positiv. Pandemiebedingt folgte ein rasanter Absturz der Kapitalmärkte im März sowohl auf der Akti- enseite wie auch auf der Rentenseite. Daraufhin haben die Regierungen und Notenbanken Maßnahmen- pakete in bisher nicht bekannter Höhe geschnürt und die Märkte mit Liquidität geflutet. Dies hat an den Börsen zu einer raschen fast V-förmigen Erholung geführt, die allerdings nicht gleichmäßig über alle Märkte- und Assetklassen verlief, sodass innerhalb der Aufwärtsbewegung eine starke Differenzierung zu beobachten war. Über die verschiedenen Vermögensbereiche hinweg haben wir im außergewöhnlichen Jahr 2020 Renditen zwischen minus 1,8 % und plus 3,8 % verzeichnen können.

Insbesondere die Minusergebnisse sind geprägt durch die Absicherungskosten, die in diesem Jahr bei diesen Marktverläufen extrem hoch ausfielen. Im Ergebnis führte dies insbesondere in der Kirchbaurück- lage und im Treuhandvermögen zu einem Rückgang der stillen Reserven, die im Vorjahr noch aufgebaut werden konnten.

Grafik 4 Darstellung der Vermögensbereiche mit stillen Reserven

Nach den Aussagen der Notenbanken muss längerfristig mit einem Zinsumfeld gerechnet, dass geprägt ist von Minuszinsen – sogar für länger laufende Bundespapiere. Unter diesen Marktbedingungen können die über lange Jahre stabil gehaltenen Zinsversprechen für das Treuhandvermögen für das Jahr 2021 nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Zinsversprechen für Tagesgeld der Kirchengemeinden wurden zum 1.

Januar 2021 von 2,0 % auf 1,75 % und das Zinsversprechen für kirchliche Stiftungen von 4,0 % auf 3,5 % reduziert. Doch dies ist nur möglich, weil noch ausreichend stille Reserven von rund 10 % des Einlagevo- lumens im Treuhandvermögen vorhanden sind. In der Abwägung zwischen Renditeinteressen, Zinsver- sprechen und Absicherungskoten gegen starke Kursverluste ziehen wir es weiterhin vor, bei treuhänderisch verwalteten, fremden Geldern die vergleichsweise hohen Absicherungskosten in Kauf zu nehmen. Über alle Finanzanlagen hinweg ist der EKD-Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage weiterhin der Maß- stab. Die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte konnte – ungeachtet immer noch bestehender me- thodischer Ungenauigkeiten – weiter verfeinert werden, nicht zuletzt, weil dieses Thema erfreulicherweise inzwischen zunehmend Verbreitung in der Finanzwirtschaft findet. Diese Entwicklung wird derzeit von der Gesetzgebung (Taxonomie) noch unterstützt und in den kommenden Jahren zu einer Erhöhung der Trans- parenz auch über die Wirkung von Finanzanlagen im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable De- velopment Goals SDG) führen.

(3)

Drucksache Nr. 04-3/21

- 3 - II. Haushaltsvollzug 2021

Im laufenden Jahr 2021 konnten in den ersten 3 Monaten Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 124,5 Mio. Euro in den Haushalt überführt werden. Das waren 2,5 % oder gut 3 Mio. Euro weniger als in dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Angesichts der vorsichtigen Einnahmeschätzung für das Jahr 2021 kann derzeit davon ausgegangen werden, dass keine neuen Beschlüsse zur Umsetzung des laufen- den Haushalts erforderlich werden.

III. Aktuelle Themen mit Finanzbezug 1. ekhn2030

Um Dopplungen zu vermeiden erfolgt an dieser Stelle nur der Hinweis auf die umfangreichen Unterlagen, die für die Frühjahrssynode (eigener Tagesordnungspunkt) verschickt wurden.

2. Projekt Doppik

Nach sechs Jahren voller Herausforderungen wurde das Projekt „Einführung Doppik“ zum 1. April 2021 in die Linienorganisation überführt. Der letzte sogenannte Rollout mit der Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald verlief plangemäß. Nun sind alle Regionen umgestellt mit Ausnahme des ERV Frankfurt und Offenbach, der die Umrüstung in Eigenregie plant.

Grafik 5 – Projekt Einführung der Doppik

Damit sind längst noch nicht alle Herausforderungen wie z. B. Schnittstellenprobleme und Perfor- mance-Hemmnisse erledigt. Auch sind je nach Umstellungszeitpunkt zahlreiche Rückstände bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen aufzuarbeiten. Dies wird die Mitar- beitenden auch weiterhin stark belasten. Einige Themen sind mit Nachdruck weiter zu forcieren wie z. B. die Verschlankung doppischer Prozesse und der Scanprozess. Um eine ausreichende Unterstützung für alle Beteiligten, insbesondere den Regionalverwaltungen, sicher zu stellen, soll auch in der nächsten Zeit referats- und dezernatsübergreifend eine projektorientierte Arbeitsweise beibehalten werden.

3. Projekt Umsatzsteuer

Das Projekt Umsatzsteuer bewegt sich in guten Bahnen und befindet sich innerhalb des gesteckten Zeitplans. Die Erhebung der steuerlichen Sachverhalte ist weitestgehend abgeschlossen. Danach werden voraussichtlich weniger als 6 % der kirchlichen Körperschaften in der EKHN steuerpflichtig sein.

Grafik 6 – Projekt Umsatzsteuer

Die Schulungsunterlagen werden aktualisiert und die Kurzhandreichung vom Mai 2020 überarbei- tet. Die Umsetzungsprozesse werden etabliert und darauf geachtet, dass der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden kann.

Grafik 7 – Projekt Umsatzsteuer

Sukzessive wird in den Körperschaften bereits mit Umsatzsteuer gebucht. Die fachliche Klärung von Einzelfragen kommt ebenfalls gut voran.

(4)

zu Drucksache Nr. 4-03/21

Bericht über die finanzielle Lage der EKHN für die Frühjahrssynode 2021

11. Tagung der Zwölften Kirchensynode

(5)

Kirchensteuereinnahmen 2003 bis 2024 in € (inklusive Clearingzahlungen)

Folie 1 300.000.000 €

350.000.000 € 400.000.000 € 450.000.000 € 500.000.000 € 550.000.000 € 600.000.000 €

Planansatz Rechnungsergebnis

Kirchensteuereinnahmen 2020 515Mio. Euro

(6)

Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteueraufkommen bei den Finanzämtern vor Clearingzahlungen und nach Verwaltungskosten 2001 bis 2020 in Millionen €

56,1 71,6 72,8 97,6 105,5 99,2 86,3 102,9

139,9

81,2 102,7 100,6 406,3

363,0

304,5 322,4 320,3 310,1 320,7 340,5 352,0 360,5 365,0 347,2

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500

KiSt zur ESt (netto) Hessen und Rheinland-Pfalz KiSt zur LSt (netto) Hessen und Rheinland- Pfalz

Folie 2

(7)

Entwicklung der Kirchensteuer nominal und

bereinigt um die Inflationsraten seit 1991 in Tausend €

225.000 250.000 275.000 300.000 325.000 350.000 375.000 400.000 425.000 450.000 475.000 500.000 525.000 550.000 575.000

Kirchensteuer, nominal Kirchensteuer, real Linear (Kirchensteuer, nominal) Linear (Kirchensteuer, real)

Trendlinie ist nochleicht positiv

Folie 3

(8)

Darstellung der Vermögensbereiche per 31.12.2020 /(Vorjahr) in Mio. €

Allgemeines Treuhandvermögen ⇒ 1.000,2 Mio. € x 1,09 = Kurswert

(Vorjahr: 967,8 Mio. € x 1,13 = Kurswert) Treuhandvermögen Zentrale Pfarreivermögensverwaltung ⇒ Ungeprüft: 68,4 Mio. € (Vorjahr: 64,2 Mio.€)

Folie 4

0

100 200 300 400 500 600 700 800 900

Rücklagevermögen Kirchbaurücklage Versorgungsstiftung

( 832,1)

(200,4)

(656,1)

880,4

200,4

659,5

x 1,28 = Kurswert (Vorjahr: 1,29)

x 1,05 = Kurswert (Vorjahr = 1,08)

x 1,50 = Kurswert

(Vorjahr: 1,46)

(9)

2015 Pilotphase 2018

Rollout I 2019

Rollout II 2020

Rollout III 2021

Rollout IV Überführung in die Linie

Mit Ende des Einführungsprojekts wurden folgende Ziele erreicht:

• Verabschiedung einer neuen kirchlichen Haushaltsordnung

• Schaffung von standardisierten Prozessen

• Stufenweise Implementierung der MACH- Software

• Bedarfsgerechte Qualifizierung aller Beteiligten

*der ERV Frankfurt und Offenbach führt den Umstieg auf die Doppik in Eigenregie durch

Schnittstellen- anpassungen

Text

Arbeitserleichterungen wie der Prüfgenerator, Scanprozess…

Fortlaufende Prozesse Kollektenver-

waltungsordnung Optimierung der

System-Performance, Ergonomie, BI-

Berichte…

Aufarbeiten von

Rückständen, insb. in der Jahresabschluss- erstellung

Bereinigung Personalkosten Verschlankung

doppischer Prozesse

Projekt Einführung der Doppik

Folie 5

(10)

Folie 6

Rücklaufquote der Erhebungsbögen: 91%

Rücklauf erhalten Kein Rücklauf

vsl. Anteil der Kleinunternehmer:

92%

vsl. Kleinunternehmer 92,1%

Grenzfälle 2,3%

vsl. USt-pflichtig 5,6%

 Die dargestellten Ergebnisse schließen die Dekanate mit ein: zwölf Dekanate (52%) werden vsl. USt-pflichtig sein

 Die Dekanate ausgenommen, sind noch immer etwa 5% der Körperschaften vsl. USt-pflichtig

 Im Zuge der Ergebnisse werden die Dekanate nochmals im Detail überprüft, um ggf. eine Steuerpflichtigkeit zu vermeiden

Projekt Umsatzsteuer

(11)

Projektorganisation etabliert

Erhebung umsatzsteuerlicher Sachverhalte

• Erhebung in den Verwaltungsregionen abgeschlossen

• Erhebung der Leistungen in den Kindertagesstätten und Diakoniestationen abgeschlossen

• Erhebung der Gesamtkirche fortlaufend

Fachliche Klärung von Einzelthemen

• Fortlaufend

Konzeptionsentwicklung

• Erstellung Kurzhandreichung abgeschlossen

• Erstellung Fachkonzept abgeschlossen

• Beschreibung der Prozesse abgeschlossen

• Fortlaufende Anpassung Fachkonzept/Handreichungen

Rechtliche Voraussetzungen

• Fortlaufend

Akzeptanz- und Kommunikationsmanagement

• Konzeption der Maßnahmen abgeschlossen

• Zwei Infobriefe veröffentlicht

• Fortlaufende Erstellung von Infobriefen

Bedarfsgerechtes Schulungskonzept

• Schulungskonzept entwickelt

• Betreuungsstruktur der USt-Koordinator*innen etabliert

• Schulungen der USt-Koordinator*innen abgeschlossen

• Fortlaufende Umsetzung des Schulungskonzepts in RVen und Körperschaften

Systemtechnische Voraussetzungen geschaffen

• Testphase im Testsystem abgeschlossen

• Anpassung von Steuerschlüsseln, Abrechnungsobjekten, Systemparametern abgeschlossen

Umstellung aller Einrichtungen der EKHN

• Fortlaufend

= abgeschlossen

= fortlaufend / im Zeitplan

Folie 7

Projekt Umsatzsteuer

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr beruht vor allem darauf, dass sich die negativen Sonderef- fekte im Bereich der Kircheneinkommensteuer in 2019 nicht wiederholt haben.. Grafik 2

- Im Segment der Erholungs-, Ferienheime und Schulungsheime (hierzu gehören auch die Gruppen- übernachtungshäuser und Tagungshäuser) stagnierten die Übernachtungen,

Euro unterhalb des Planansatzes ge- blieben sind und auch die Versorgungsrückstellungen und Beihilferückstellungen nur anteilig finanzgedeckt werden konnten, wird aller

Im Jahr 2017 wurde der Haushalt mit Steuereinnahmen in Höhe von 505 Mio. Angesichts der sehr erfreulichen Rahmendaten, insbesondere auch des Arbeitsmarktes im Kirchengebiet,

Jahresergebnis 2016 kann an dieser Stelle noch nicht berichtet werden, da im Zuge der Umstellungsarbeiten von der Kameralistik auf das doppische Rechnungswesen vorrausichtlich erst

Über einen Jahresabschluss bzw. Jahresergebnis 2015 kann dieses Mal im Früh- jahr 2016 noch nicht berichtet werden, da im Zuge der Umstellungsarbeiten von der Kameralistik auf

Die Hotelbranche zeigt sich „trotz bestehender Überkapazitäten an einigen (Stadt)standorten, investi- tionsfreudig“ 5 , ebenso wie das Jugendherbergswerk, das an vielen Standorten

Im Saldo von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich ein Haushaltsüberschuss in Höhe von 30,3 Mio. Damit können für das zurückliegende Jahr Bonuszah- lungen für alle Beschäftigten