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Pressemitteilung: 1

Halle (Saale), den 16.08.2018

Landesarbeitsgericht

(LAG LSA) Arbeitsverhältnis zwischen der Gemeinde Teutschenthal und einem Mitarbeiter ihres Bauamtes besteht fort (6 Ca 453/18 - ArbG Halle)

Das Arbeitsgericht Halle hat im Verfahren 6 Ca 453/18 mit Urteil vom 16.08.2018 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der beklagten Gemeinde und einem Mitarbeiter ihres Bauamtes (Kläger) weder durch die von der Gemeinde erklärte Anfechtung ihrer auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung noch durch die ausgesprochene ordentliche Kündigung vom 16.03.2018 zum 30.04.2018 aufgelöst worden ist.

Die erklärte Anfechtung greife nicht durch, weil eine hierzu erforderliche vorsätzliche Täuschung des Klägers über seine berufliche Qualifikation im Vorfeld der Einstellung nicht gegeben sei. Der Kündigung komme aus formalen Gründen keine Rechtswirksamkeit zu. Bei Ausspruch derselben habe die zur Wirksamkeit erforderliche Zustimmung des Personalrates nicht vorgelegen.

Das Arbeitsgericht hat die beklagte Gemeinde darüber hinaus verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits, maximal bis zum 09.06.2019 - dem Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages - mit einer Tätigkeit nach Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA weiter zu beschäftigen.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig. Hierüber entscheidet das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt.

Hesse

Vizepräsident und stellv. Pressesprecher

Impressum:

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle

Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) Tel: 0345 220-2201 Fax: 0345 220-2240

Mail: presse.lag@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lag.sachsen-anhalt.de

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