• Keine Ergebnisse gefunden

Katholische Grundschule St. Joachim

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Katholische Grundschule St. Joachim"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Katholische Grundschule St. Joachim

Erziehungsvereinbarung

zwischen Lehrerinnen/Lehrern und sozialpädagogischen Fachkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern

Alle Personen, denen an der KGS St. Joachim Kinder zur Erziehung anvertraut sind, übernehmen zusammen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten die

Erziehungsverantwortung.

Grundlagen für unsere Erziehungsvereinbarung sind der Artikel 7 aus der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und das Leitbild der KGS St.

Joachim

(s. Schulprogramm S. 5):

„Erfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.

Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.“

„Unsere Schulgemeinde ist bunt und vielfältig. Schüler und Eltern aus unterschiedlichen Herkunftsländern treffen zusammen. Sie bringen ihre jeweilige Kultur, ihre Sprache, ihre Religion und Tradition in die Gemeinschaft ein.

Die Vielfalt bietet große Chancen für das Zusammenleben und -lernen. Die Schüler und Schülerinnen spielen und arbeiten gemeinsam und lernen sich somit in ihrer Verschiedenheit kennen. Je besser dieser Prozess des Kennenlernens gelingt, umso konfliktfreier wird das Zusammenleben. Unser Ziel der Annäherung, Toleranz und gegenseitigen Wertschätzung ist nur so zu erreichen.

Wir bieten unseren Schülern und Schülerinnen stabile verlässliche Lern- und Lebenssituationen, die von gegenseitigem Verständnis geprägt sind. In dieser Lernatmosphäre ermöglichen wir den Kindern gemeinsam zu lernen, zu feiern und zu spielen und ihren Fähigkeiten entsprechende Leistungen zu erbringen.“

(2)

Erziehungsvereinbarung

Wir verpflichten uns als Lehrerinnen/Lehrer und als sozialpädagogische Fachkräfte

1. jede Weltanschauung zu respektieren und zu tolerieren, die in ihrem Grundsatz dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht widerspricht,

2. die Kinder anzuleiten, grundlegende Werte im täglichen Miteinander umzusetzen sowie Hilfsbereitschaft und soziales Verhalten zu fördern und vorzuleben,

3. respektvoll und fair mit den Schülern und Schülerinnen umzugehen, 4. Konsequenz und Wärme zu zeigen,

5. den Kindern gewaltfreie Konfliktlösungen aufzuzeigen,

6. den Unterricht gut vorzubereiten und motivierend zu gestalten,

7. die Kinder zum selbstständigen Lernen anzuleiten und sie darin zu unterstützen,

8. Schülerleistungen vorurteilsfrei und nachvollziehbar zu bewerten, 9. sinnvolle Hausaufgaben aufzugeben, die das Kind in der Regel

selbstständig in einer angemessenen Zeit erledigen kann,

10.auf Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus (z.B.

Elternbriefe, Postmappe , Hausaufgabenheft) zu achten,

11. bei unentschuldigtem Fehlen der Kinder bei den Eltern nachzufragen,

12.bei Problemen das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen, rasch zu handeln und auch gegebenenfalls außerschulische Hilfen anzubieten, 13.Initiativen und Aktivitäten, die über den Unterricht hinausgehen,

offen gegenüberzustehen,

14.unsere Aufsichts- und Vertretungszeiten pflichtgemäß zu erfüllen, 15.einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt vorzuleben und zu vermitteln.

(3)

Wir verpflichten uns als Schülerinnen/Schüler

1. höflich, freundlich, ehrlich und hilfsbereit mit allen Mitschülern und allen anderen in der Schule umzugehen,

2. alle Regeln, die im Haus, auf dem Hof, in der Sport- und Schwimmhalle, im Bus und in der Spiel- und Lerngruppe gelten, einzuhalten und Anordnungen der Lehrerinnen/Lehrer, sozialpädagogischen Fachkräfte, Elternhelfer, des Hausmeisters und des Busfahrers einzuhalten und zu befolgen,

3. keine Gewalt anzuwenden, weder körperliche noch verbale Gewalt (Schimpfwörter, Beleidigungen etc.),

4. wenn wir Gewalt beobachten, dies unverzüglich einer Lehrperson zu melden,

5. bei berechtigten Beschwerden diese in vernünftiger Weise vorzutragen,

6. zu versuchen, aufmerksam dem gesamten Unterricht zu folgen und mitzuarbeiten,

7. Hausaufgaben und andere Aufgaben ordentlich und zuverlässig zu erledigen,

8. sämtliche Unterrichtsmaterialien (auch Sport- und Schwimmsachen) vollständig in einem ordentlichen Zustand mitzubringen und sauber zu halten,

9. Mitteilungen an die Eltern sofort abzugeben und umgekehrt Elternmitteilungen der Klassenlehrerin abzugeben,

10.mitzuhelfen, dass alles sauber und ordentlich bleibt, auch in den Toiletten,

11. achtsam mit der Umwelt umzugehen,

12.das Eigentum anderer zu achten, nichts zu beschädigen, zu zerstören und zu entwenden.

(4)

Wir verpflichten uns als Eltern

1. Interesse für die schulische Entwicklung unseres Kindes zu zeigen, sie zu unterstützen und Zeit für sie zu haben,

2. unser Kind dazu anzuhalten, Gewalt zu vermeiden (hier sind wir Vorbild!),

3. bei Verstößen unseres Kindes gegen die in der Schule geltenden Regeln (Haus-, Hof-, Bus- und Klassenordnung) die schulischen Lösungsansätze zu Hause zu thematisieren und mitzutragen,

4. die Unterrichtszeiten zu respektieren und für ausführlichere Gespräche Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren,

5. für die Lehrerinnen und Lehrer erreichbar zu sein und Gesprächsangebote der Schule (Pflegschaften, Sprechtage, Mitteilungen in der Postmappe und Hausaufgabenheft) wahrzunehmen und davon Gebrauch zu machen,

6. unser Kind pünktlich und ausgeschlafen zur Schule zu schicken, 7. unser Kind zur Selbstständigkeit anzuleiten (An- und Ausziehen,

Schuhe binden, Ordnung im Schulranzen, Sauberkeit, etc.),

8. darauf zu achten, dass die Hausaufgaben vollständig und ordentlich erledigt werden,

9. für die vollständige Bereitstellung der Arbeitsmaterialien sowie Sport- und Schwimmkleidung und den pfleglichen Umgang damit zu sorgen (schuleigene neue Bücher ersetzen wir bei selbstverschuldeter Beschädigung),

10.täglich in den „Briefkasten“ (Postmappe und Hausaufgabenheft) und den Schulranzen unseres Kindes zu schauen (Mitteilungen der Schule an Eltern und umgekehrt),

11. unser Kind am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn zu entschuldigen (Tel. Nr. 02421/44912),

12.wenn unser Kind zur Schule gefahren und abgeholt wird, uns an die Straßenverkehrsordnung (Halte- und Parkverbot vor dem Schulhaus) zu halten,

13.unserem Kind ein ausgewogenes Frühstück mitzugeben,

14.unser Kind der Witterung entsprechend zu kleiden (gilt auch für das Schuhwerk),

15.einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt vorzuleben und zu vermitteln.

Beschluss der Schulkonferenz vom 04.06.2009

(5)

Wir erkennen die Erziehungsvereinbarung an.

Name: ________________ Düren, den ________________

______________ ______________ ______________

Schüler/in Erziehungsberechtigte Klassenlehrerin

 ---

Wir erkennen die Erziehungsvereinbarung an.

Name: ________________ Düren, den ________________

______________ ______________ ______________

Schüler/in Erziehungsberechtigte Klassenlehrerin

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gehen Sie als Eltern sofort auf die Straftat Ihres Kindes ein und verlassen Sie sich nicht allein auf die Reaktion von Polizei oder Schule..

Wie kann ich mein Kind zu Hause spielerisch auf die Schule vorbereiten. Praxistipps

Oder so: Ihr Kind besucht eine Internationale Klasse an der Schule und lernt dort Deutsch als Zweitsprache, aber auch andere Fächer wie Mathe, Englisch oder Sport.. Es

Hat eine Schule Hinweise darauf, dass Schülerinnen und Schüler oder andere Personen aus dem schulischen Umfeld diese Bedingungen nicht erfüllen, sind sie umgehend nach Hause

Informationen über die gewählten Elternvertreter erhalten die Eltern per Elternbrief und sie sind auf der Homepage einzusehen. Bereich: Erziehungs-

„ „.. Nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung können Sie noch eine zusätzliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Eltern haben hier die Möglichkeit, sich durch eine

Der Heimatstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind mit der Geburt erworben hat, erkennt einen von den Eltern bestimmten Vornamen oder eine Bestimmung des Familiennamens

Der Heimatstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind mit der Geburt erworben hat, erkennt einen von den Eltern bestimmten Vornamen oder eine Bestimmung des Familiennamens