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SCHULE WIE GEHT DAS? Ein Ratgeber für Eltern mit Kindern in der Grundschule und der Sekundarstufe I Leicht verständlich

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SCHULE – WIE GEHT DAS?

Ein Ratgeber für Eltern mit Kindern in der Grundschule und der Sekundarstufe I

Leicht verständlich

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Roter Faden Elternratgeber

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Kommunales Integrationszentrum Kreis Herford Milchstraße 12 I 32120 Hiddenhausen I . 05221 13–1658

 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 3 1. Was heißt Schulpflicht?

2. Welche Schule kann mein Kind besuchen?

3. Was heißt Inklusion/ Gemeinsames Lernen/ Förderschulen

„special needs“?

4. Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

5. Was bedeutet „Offener Ganztag“?

6. Was macht ein Klassenlehrer oder eine Klassenlehrerin? Was macht ein Fachlehrer oder eine Fachlehrerin?

7. Warum muss mein Kind beim Sport- und Schwimmunterricht mitmachen?

8. Was ist Deutsch als Zweitsprache/ Zielsprache?

9. Was ist Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)?

10. Was muss ich über Klassenfahrten/ Schulausflüge und andere Schulveranstaltungen wissen?

11. Was sind Hausaufgaben?

12. Wann sind Ferien?

13. Wie kommt mein Kind zur Schule?

14. Was mache ich, wenn mein Kind krank ist?

15. Was isst mein Kind in der Schule?

16. Wie kann ich in der Schule aktiv mitmachen?

17. Was heißt Bildung und Teilhabe (BuT)?

18. Was heißt BAföG?

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Mein Kind muss in die Schule gehen.

5

BaföG heißt, ich kann Geld für eine Ausbildung oder ein Studium beantragen.

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Kinder mit Behinderung werden besonders gefördert.

10

Mein Kind kann in seiner Familiensprache unterrichtet werden.

17

Es gibt verschiedene Schulformen.

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Mein Kind kann in der Schule auch nachmittags betreut werden.

13

Mein Kind muss beim Sport- und Schwimmunterricht mitmachen.

15

Eltern sind in der Schule wichtig und können sich einbringen.

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Mein Kind kann zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Bus/Zug zur Schule kommen.

21 Wenn mein Kind krank ist,

muss ich es entschuldigen.

22

Ich muss meinem Kind ein gesundes Frühstück mit in die Schule geben. 23

Mein Kind muss Hausaufgaben machen.

19 Es gibt 12 Wochen Ferien im Jahr.

Dann ist keine Schule.

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Mein Kind muss an Klassenfahrten und Schulausflügen teilnehmen. 18

Mein Kind bekommt in der Schule Hilfe sein Deutsch zu verbessern.

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Mein Kind wird vom einem Arzt oder von eine Ärztin untersucht bevor es in die Schule kommt.

12

Wenn ich ein sehr geringes Einkommen habe, kann ich über BuT einen Zuschuss

beantragen.

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Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin hat die Verantwortung für mein Kind.

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Roter Faden Elternratgeber Überblick!

(Seite)

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 5 1. Was heißt Schulpflicht?

Jedes Kind darf und muss mit 6 Jahren jeden Tag in die Schule gehen. Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind in die Schule geht. Zur Schulpflicht gehört auch:

• Das Kind kommt pünktlich in die Schule.

• Das Kind nimmt an schulischen Veranstaltungen teil

• (Schulfest, Klassenfahrt, Gottesdienst…).

• Das Kind macht immer die Hausaufgaben.

• Das Kind arbeitet im Unterricht mit.

Wenn das Kind nicht in die Schule geht, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Eltern müssen dann ein Bußgeld bezahlen. Dieses kann nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz bis zu 1.000 Euro betragen.

Wie lange dauert die Schulpflicht?

Es gibt die Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von 10 Schuljahren.

Das sind dann die Grundschule und die weiterführende Schule (Sekundarstufe I). Danach folgt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II, z.B. der Besuch in der Berufsschule, wenn das Kind eine Ausbildung macht. Die Schulpflicht endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.

Mein Kind muss in die Schule gehen.

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Es gibt verschiedene Schulformen.

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen ist nach Schulstufen und nach Schulformen gegliedert.

2. Welche Schule kann mein Kind besuchen?

Das Schulsystem in NRW

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 7 Schulstufen: Es gibt drei Schulstufen. Alle Schülerinnen und Schüler beginnen ihre Schulzeit mit der Primarstufe, dann kommt die Sekundarstufe I und dann die Sekundarstufe II.

Zur Primarstufe gehören die Grundschule und Förderschule. Hier gibt es die Klassen 1 bis 4. Alle Kinder in Deutschland besuchen sie.

Nach der Primarstufe gehen die Kinder in eine Schule der Sekundarstufe I. Dort besuchen die Kinder die Klassen 5 bis 10.

Im Kreis Herford gibt es in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) die Förderschule, die Sekundarschule, die Gesamtschule, die Realschule und das Gymnasium. Es gibt zurzeit keine Hauptschule im Kreis Herford.

In der Sekundarstufe II sind die Schülerinnen und Schüler dann ab circa 16 Jahren. Hier gibt es verschiedene Berufsschulen aber auch die Oberstufe des Gymnasiums oder der Gesamtschule.

Die Gesamtschule

Die Gesamtschule bereitet sowohl auf eine berufliche Bildung und auch auf ein mögliches Studium an einer Hochschule vor. An einer Gesamtschule können Kinder mit unterschiedlichsten Lernfähigkeiten gemeinsam lernen. Es gibt keine feste Zuordnung zu Bildungsgängen wie an den anderen Schulformen. Der Unterricht wird in manchen Fächern auf zwei Kursebenen angeboten (Grundkurs und Erweiterungskurs) – je nach Lern- und Leistungsfähigkeit des Schülers und der Schülerin. Nach der Klasse 10 kann an der Gesamtschule

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auch für drei weitere Jahre die gymnasiale Oberstufe besucht werden. Die Gesamtschulen sind in der Regel Ganztagsschulen mit Mittagessen und Nachmittagsunterricht.

Die Realschule

Im Unterricht der Realschule werden praktische und theoretische Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder nebeneinander gefordert und gefördert. Der Unterricht ist praxisbezogen. Er greift aber auch wissenschaftliche Aspekte des Inhaltes auf. Mit den erworbenen Kompetenzen und dem Fach Wirtschaft können die Schülerinnen und Schüler an der Realschule nach dem Abschluss der 10. Klasse entweder eine berufliche Ausbildung beginnen oder sie wechseln in die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II), um das Abitur zu machen.

Das Gymnasium

Der Unterricht am Gymnasium orientiert sich an wissenschaftlichen Grundlagen. Er vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium sind. Die Schülerinnen und Schüler bleiben bis zum Abitur am Gymnasium. Das Abitur machen sie in der 13. Klasse.

Die Sekundarschule

In der Sekundarschule lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen länger zusammen. Sie werden auf eine mögliche berufliche Ausbildung und einen möglichen Wechsel in die gymnasiale Oberstufe vorbereitet. Sekundarschulen

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 9 werden in der Regel als Ganztagsschule geführt und die Schülerinnen und Schüler erhalten Mittagessen und Nachmittagsunterricht.

Abitur

Schülerinnen und Schüler können, wenn sie die Sekundarstufe I erfolgreich abgeschlossen haben, an den Gymnasien und Gesamtschulen das Abitur machen und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) besuchen. Das Abitur kann auch an einem Berufskolleg oder an einem Weiterbildungskolleg gemacht werden.

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3. Was heißt Inklusion/ Gemeinsames Lernen/ Förderschulen

„special needs“?

Inklusives Lernen in der Schule bedeutet, dass das Gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Regel wird.

Kindern mit Behinderungen soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden.

Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, wird ein Platz an einer allgemeinen Schule, die Gemeinsames Lernen (GL) anbietet, vorgeschlagen.

Bei Schülerinnen und Schülern bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf nach der Einschulung in einer allgemeinen Schule festgestellt wird, können Eltern einen Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung stellen. Dann wird ein Gutachten erstellt und die Entscheidung über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung getroffen und der Förderschwerpunkt und Förderort festgelegt. Die Eltern sind an dem Verfahren beteiligt.

Gemeinsames Lernen findet im Kreis Herford an verschiedenen Regelschulen im Bereich der Primar- und Sekundarstufe I statt.

Die Lehrerinnen und Lehrer dort arbeiten eng zusammen mit Sozialpädagogen. Es werden individuelle Entwicklungspläne für die Schülerinnen und Schüler erarbeitet und der Unterricht gemeinsam geplant.

Gemeinsames Lernen ist ein Angebot. Eltern können für ihr Kind auch die Förderschule wählen.

Kinder mit Behinderung werden besonders gefördert.

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 11 Förderschulen haben das gleiche Ziel wie alle Schulen: Sie sollen Kinder und Jugendliche unterrichten, fördern und betreuen. Schüler können dort auch allgemeine Schulabschlüsse machen, wie zum Beispiel Hauptschul- oder Realschul-Abschlüsse. Auf Förderschulen gehen Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung. Das Ziel ist, dass die Schüler nach einiger Zeit auf Regelschulen wechseln. Die meisten von ihnen bleiben aber auf der Förderschule. Im Unterricht der Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Die drei Förderschulen des Kreises Herford umfassen die Schwerpunkte Lernen und soziale und emotionale Entwicklung.

https://www.kreis-herford.de/WIR/Menschen-mit-Behinderung-Barrieren-ab- bauen/Kinder-und-Jugendliche-mit-Behinderung/Sonderp%C3%A4dago-gi- sche-Unterst%C3%BCtzung-erhalten

Auf der unten genannten Seite finden Sie einen Link zu einem kurzen Erklärfilm über die Schulformen in NRW in verschiedenen Sprachen:

https://www.kreis-herford.de/WIR/Zugewanderte-und-Integration-/-b-Bildung- in-Deutschland-b-/Schulsystem-in-NRW-/

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4. Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Alle Kinder müssen zu einem Arzt oder einer Ärztin in das Gesundheitsamt, wenn sie das erste Mal in Deutschland zu Schule gehen. Das nennt man Schuleingangsuntersuchung (für die 1.

Klasse) oder Schuluntersuchung.

Das Gesundheitsamt schickt eine Einladung. Sie kommen mit Ihrem Kind für diese Untersuchung ins Gesundheitsamt. An der Untersuchung müssen alle Kinder teilnehmen.

Die Ärztinnen und Ärzte fragen und untersuchen:

• Seit wann spricht Ihr Kind?

• Hatte Ihr Kind eine Krankheit? Was kann Ihr Kind?

• Wie groß und wie schwer ist Ihr Kind?

• Kann Ihr Kind gut sehen und hören?

• Wie malt, spricht oder bewegt sich Ihr Kind?

• Hat Ihr Kind alle Impfungen? …

Alle Kinder machen den Test und es tut nicht weh. Bitte bringen Sie einen Impfpass/ Impfausweis oder wichtige Dokumente zur Gesundheit Ihres Kindes oder zum Beispiel seine Brille mit. Falls Ihr Kind regelmäßig Medikamente nehmen muss, geben Sie auch dies an.

Mein Kind wird von einem Arzt oder von einer Ärztin untersucht bevor

es in die Schule kommt.

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 13 5. Was bedeutet „Offener Ganztag“?

In Nordrhein-Westfalen gibt es an den Grundschulen offene Ganztagsschulen (OGS) und Betreuungsangebote außerhalb des Unterrichts. Hier gibt es nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm. Die Kinder sollen nach den Möglichkeiten entsprechend in ihrer Persönlichkeit gestärkt und gefördert werden.

Die offene Ganztagsschule in der Sekundarstufe 1 ist eine Einrichtung, die Ihrem Kind sowohl Unterricht als auch Freizeitbeschäftigung bietet: Z.B. Mittagessen, Lernen, Hausaufgabenbetreuung, Beratung, Hobby, Bewegung, Spiel und Sport.

Alles befindet sich an einem Ort und ist eine große Chance für Familien und Schulen.

Mein Kind kann in der Schule auch nachmittags betreut werden.

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6. Was macht ein Klassenlehrer oder eine Klassenlehrerin?

Was macht ein Fachlehrer oder eine Fachlehrerin?

Was ist eine Klassenlehrerin oder ein Klassenlehrer? Jede Klasse hat eine Lehrerin oder einen Lehrer (oft auch ein Team). Das ist die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer oder das Klassenteam. Diese Personen haben die Verantwortung für die Klasse Ihres Kindes. Sie unterrichten in der Klasse aber auch ihr Fach – also zum Beispiel Mathe, Kunst oder Deutsch. Sie unterrichten oft auch in anderen Klassen – dort sind sie dann Fachlehrerin oder Fachlehrer.

Was ist eine Fachlehrerin oder ein Fachlehrer? Jede Klasse hat viele Fachlehrerinnen und Fachlehrer. Sie unterrichten in der Klasse Ihres Kindes ein Fach – also zum Beispiel Mathe, Kunst oder Deutsch. Sie unterrichten dieses Fach oft auch in anderen Klassen.

Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin hat die Verantwortung für mein Kind.

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 15 7. Warum muss mein Kind beim Sport- und Schwimmunterricht

mitmachen?

Der Sportunterricht an Schulen gehört zum Unterricht wie jedes andere Fach. Er ist ein verpflichtendes Unterrichtsfach für alle Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur Abschlussklasse. Wie in jedem anderen Fach bekommen die Kinder für den Sportunterricht Noten auf dem Zeugnis. Mit dem Sportunterricht bekommt jedes Kind die Möglichkeit sich kostenlos sportlich auszuprobieren und körperlich an der geistigen, sozialen und emotionalen Entwicklung zu arbeiten.

Der Schwimmunterricht ist fester Bestandteil des Sportunterrichts.

Jedes Kind nimmt daran teil und sollte spätestens in der Schulzeit schwimmen lernen. Immer mehr Kinder in Deutschland können nicht schwimmen. Für viele Freizeitaktivitäten ist die Schwimmfähigkeit eine wichtige Grundlage (z.B. Angeln, Segeln, Surfen, Boot oder Kanu fahren, einen Ausflug zum See/ ans Meer oder ins Freibad, etc.). Durch den Schwimmunterricht bekommen die Schülerinnen und Schüler die Sicherheit auch in ihrer Freizeit an solchen Aktivitäten teilzunehmen.

Mein Kind muss beim Sport- und Schwimmunterricht mitmachen.

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Mein Kind bekommt in der Schule Hilfe sein Deutsch zu verbessern.

8. Was ist Deutsch als Zweitsprache oder Zielsprache?

Ihr Kind ist neu in einer Schule im Kreis Herford und spricht noch kein oder nur wenig Deutsch? An der Schule lernt Ihr Kind Deutsch.

Der Unterricht heißt Deutsch als Zweitsprache. Manche sagen auch Zielsprache. Das Ziel ist Deutsch zu können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten an den Schulen. Zum Beispiel:

So: Ihr Kind ist in einer Regelklasse und lernt mehrere Stunden in der Woche zusätzlich Deutsch als Zweitsprache in einer kleinen Lerngruppe.

Oder so: Ihr Kind ist in einer Lerngruppe für Deutsch als Zweitsprache und ist in den Stunden, in denen es schon gut mitmachen kann, in einer Regelklasse.

Oder so: Ihr Kind besucht eine Internationale Klasse an der Schule und lernt dort Deutsch als Zweitsprache, aber auch andere Fächer wie Mathe, Englisch oder Sport. Es hat nur in dieser Klasse Unterricht.

Ihr Kind hat zwei Jahre Zeit, Deutsch zu lernen. Die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes entscheiden gemeinsam, wann Ihr Kind nur noch in einer Regelklasse lernt.

Manchmal muss ein Kind dann die Schule wechseln, weil es an der anderen Schule besser einen Abschluss schaffen kann.

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Mein Kind kann in seiner Familiensprache unterrichtet werden.

9. Was ist Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)?

Einige Kinder mit internationaler Familiengeschichte wachsen Zuhause mehrsprachig auf. Im herkunftssprachlichen Unterricht der Schule können sie ihre mündlichen und schriftlichen Fähigkeiten erweitern. Der Unterricht vermittelt auch Landeskunde mit kulturellen Inhalten und fördert so die natürliche Sprachenvielfalt und Wertschätzung lebensweltlicher Mehrsprachigkeit.

Herkunftssprachlicher Unterricht ist ein freiwilliges Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10. Es kann nicht an jedem Ort ein Angebot für jede gewünschte Sprache geben.

Anmelden können Sie Ihr Kind für jeweils ein Schuljahr über das Sekretariat der Schule.

Nach einer Anmeldung nimmt Ihr Kind regelmäßig am HSU teil – es ist dann ein verpflichtender Unterricht. Besucht Ihr Kind lange genug den HSU, dann kann in der Sekundarstufe I eine zweite oder dritte Fremdsprache dadurch ersetzt werden.

Nähere Informationen über den HSU im Kreis Herford – auch in verschiedenen Sprachen - finden Sie unter folgendem

Link:

https://www.kreis-herford.de/LEBEN/Schule-besuchen-aus-und-weiter- bilden/Schuleintritt-und-Schulleben/Herkunftssprachli-chen-Unterricht- erhalten-und-geben-

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10. Was muss ich über Klassenfahrten/ Schulausflüge und andere Schulveranstaltungen wissen?

Klassenfahrten, Schulausflüge und Schulveranstaltungen sind zusätzliche Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie werden regelmäßig von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern oder der Schule in unterschiedlicher Form angeboten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen an diesen schulischen Veranstaltungen teilnehmen (s. Schulpflicht).

Bei den mehrtätigen Klassenfahrten ist eine frühzeitige Planung wichtig, damit Sie Gelegenheit haben, die voraussichtlich entstehenden Kosten anzusparen oder einen Antrag auf Förderung (Bildung und Teilhabe – BuT siehe Nr. 18) einzureichen.

Mein Kind muss an Klassenfahrten und Schulausflügen teilnehmen.

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 19 11. Was sind Hausaufgaben?

Hausaufgaben sind Aufgaben der Lehrkräfte an die Schülerinnen und Schüler. Sie stehen meistens im Hausaufgabenheft oder im Schulplaner der Schülerinnen und Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler sollen diese Aufgaben zu Hause machen. Die Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, sind eine Rückmeldung für die Schule und helfen den Schülerinnen und Schülern beim Lernen, Üben und Festigen des Lernstoffes. Ihr Kind lernt mit Hausaufgaben selbständiger zu arbeiten und besser mit den Aufgaben umzugehen.

An den Ganztagsschulen sollen die Kinder die Hausaufgaben in der Schule machen. Dafür sind extra Schulstunden eingeplant.

Wie kann ich mein Kind bei den Hausaufgaben unterstützen?

• Legen Sie feste Hausaufgabenzeiten fest.

• Lassen Sie ihr Kind am besten in seinem ruhigen und aufgeräumten Kinderzimmer an einem eigenen Arbeitsplatz die Hausaufgaben machen.

• Schauen Sie täglich ins Hausaufgabenheft oder in den Schulplaner (Was ist zu tun? Gibt es Nachrichten an die Eltern?).

• Unterstützen Sie Ihr Kind bei Problemen und sprechen Sie bei Unklarheiten die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer an.

Mein Kind muss Hausaufgaben machen.

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12. Wann sind Ferien?

In NRW gibt es ungefähr 12 Wochen im Jahr Ferien. Das heißt es findet keine Schule statt. Dies sind 2 Wochen um Ostern, 6 Wochen im Sommer, 2 Wochen im Herbst und 2 Wochen um Weihnachten.

Zusätzlich gibt es bewegliche Ferientage. Diese Tage sind an jeder Schule anders.

In NRW gibt es gesetzliche Feiertage, an denen niemand arbeiten muss. An diesen Tagen ist auch die Schule geschlossen.

Unter diesem Link finden Sie die jeweils aktuellen Ferienzeiten für NRW:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/erlasse- fuer-den-schulbereich/ferienordnung-fuer-nordrhein-westfalen-fuer

Es gibt 12 Wochen Ferien im Jahr. Dann ist keine Schule.

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 21 13. Wie kommt mein Kind zur Schule?

Der Weg zur Schule kann zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus/ Zug zurückgelegt werden.

Ist der Weg zur Schule zu weit, bezahlt der Schulträger (zum Beispiel die Stadt oder der Kreis) eine Busfahrkarte. Dafür gibt es folgende Kilometer-Grenzen:

• Grundschule: mehr als 1,5 km vom Wohnort entfernt

• Weiterführende Schule: mehr als 3,5 km vom Wohnort entfernt

• Berufskolleg: mehr als 5 km vom Wohnort entfernt

Sie müssen einen Antrag bei der Schule stellen (im Sekretariat bei der Anmeldung).

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind im Dunkeln gut zu sehen ist! Zum Beispiel durch helle Kleidung, Reflektoren an der Kleidung oder dem Schulranzen und Licht am Fahrrad.

Mein Kind kann zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Bus/Zug zur Schule kommen.

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14. Was mache ich, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind krank ist, kann es nicht zur Schule gehen.

Weil es in Deutschland aber eine allgemeine Schulpflicht gibt, ist es wichtig, dass Sie die Schule informieren und für das kranke Kind eine Entschuldigung schreiben.

Es gibt also eine Entschuldigungspflicht von den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler oder der Schülerin.

Wie entschuldigen Sie Ihr Kind?

• Am ersten Tag des Fehlens müssen Sie mündlich, z.B.

telefonisch, die Schule (Sekretariat) darüber informieren.

• Ab dem dritten Tag müssen Sie Ihr Kind schriftlich entschuldigen.

• Nach 10 Krankheitstagen muss ein Attest vom Kinderarzt vorgelegt werden.

• Die schriftliche Entschuldigung kann Ihr Kind auch mitnehmen, wenn es wieder in der Schule erscheint.

Wenn mein Kind krank ist, muss ich es entschuldigen.

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Ich muss meinem Kind ein gesundes Frühstück mit in die Schule geben.

15. Was isst mein Kind in der Schule?

In der Schule bekommt Ihr Kind kein Frühstück.

Bevor die Schule beginnt, ist ein gesundes Frühstück Zuhause wichtig.

Für die Pausen geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück mit in die Schule:

• Obst

• Gemüse

• Körnerbrot

Trinken ist in der Schule sehr wichtig!

Geben Sie Ihrem Kind am besten Wasser, Saftschorlen oder Tee mit in die Schule.

Besucht ihr Kind eine Ganztagsschule oder in der Grundschule die Nachmittagsbetreuung (OGS: Offene Ganztagsschule)? Ihr Kind bekommt dann mittags warmes Mittagessen. Das Mittagessen kostet jeden Monat Geld. Informationen bekommen Sie direkt in der Schule (Sekretariat oder OGS) Ihres Kindes.

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16. Wie kann ich in der Schule aktiv mitmachen?

Eltern sind in der Schule sehr wichtig! Die Schule freut sich über Ihre Mitarbeit und Teilnahme.

Sie möchten Ihr Kind bei seiner schulischen Entwicklung unterstützen?

Das können Sie tun:

• Unterstützen und kontrollieren Sie die Hausaufgaben Ihres Kindes.

• Schauen Sie jeden Tag in die Postmappe, das Hausaufgabenheft oder den Schulplaner Ihres Kindes. Hier gibt es Nachrichten, Briefe oder Informationen aus der Schule oder von den Lehrerinnen und Lehrern. Sie können auch hier eine Nachricht an die Schule schreiben.

• Melden Sie eine neue Adresse oder Telefonnummer immer im Schulsekretariat.

• Kommen Sie zu Schulfesten, Elternsprechtagen oder Elternabenden. Sie sind immer eingeladen. Die Schule freut sich, Sie dort zu sehen!

Demokratische Schule! Hier dürfen Sie mitreden:

• Klassenpflegschaft: Alle Eltern aus der Klasse treffen sich einmal im Jahr mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer in der Klasse Ihres Kindes. Hier bekommen Sie wichtige Informationen über die Klasse. Sie wählen auch zwei Eltern

Eltern sind in der Schule wichtig und können sich einbringen.

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 25 zur Sprecherin oder zum Sprecher aller Eltern der Klasse.

Diese beiden sind dann Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Klassenpflegschaftsvorsitzender.

• Schulpflegschaft: Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden treffen sich einmal im Jahr zur Schulpflegschaft und bekommen Informationen von der Schulleitung oder anderen Gremien der Schule. Sie besprechen wichtige Themen der Schule und wählen Sprecher für die Schulkonferenz.

• Schulkonferenz: Die Sprecherinnen oder Sprecher der Eltern und die Sprecherinnen und Sprecher der Lehrer treffen sich mit der Schulleitung einmal im Jahr in der Schulkonferenz.

Sie sprechen über wichtige Themen der Schule und stimmen über sie ab. Die Schulleitung darf nicht abstimmen.

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17. Was heißt Bildung und Teilhabe (BuT)?

Im Kreis Herford gibt es für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine finanzielle Unterstützung (BuT: Bildung und Teilhabe). So können alle Kinder und Jugendliche bei den Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und in der Freizeit mitmachen.

Welche Leistungen gehören dazu?

• (Klassen-)Fahrten und Ausflüge

• Lernförderung (Nachhilfe)

• Schülerbeförderung

• Schulbedarf

• gemeinschaftliches Mittagessen Von 0 - 17 Jahren

• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Wer wird gefördert?

• Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten

• Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (Grundsicherung/ Sozialhilfe) erhalten

• Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

• Eltern für ihre Kinder, die Wohngeld erhalten

Wenn ich ein sehr geringes Einkommen habe, kann ich über BuT

einen Zuschuss beantragen.

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• Eltern für ihre Kinder, die Kinderzuschlag erhalten Wo muss ich den Antrag abgeben?

Empfängerinnen und Empfänger von

• Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: beim Jobcenter

• Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch): beim Kreis Herford

• Asylbewerberleistungen: beim Rathaus im Wohnort Text übernommen von:

https://www.kreis-herford.de/LEBEN/Schule-besuchen-aus-und-weiter- bilden/Bildung-und-Teilhabe-Lernen-lachen-mitmachen/Bildung-und- Teilhabe-Leistungen-im-%C3%9Cberblick/

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18. Was heißt BAföG?

BAföG: eine Ausbildung finanzieren (Bundesausbildungs- förderungsgesetz)

Eine gute Ausbildung ist wichtig. Das Bundesausbildungs- förderungsgesetz (BAföG) ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung - unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation. BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige oder Auszubildende mit einem deutschen Elternteil oder Ehegatten.

Auch die meisten ausländischen Auszubildenden sind berechtigt. Ein Antrag kann gestellt werden, wenn der Antragsteller selber oder/und seine Eltern im Kreis Herford wohnen.

Für Schülerinnen und Schüler ist der Kreis Herford für Ihren Antrag auf BAföG zuständig.

Betriebliche Ausbildungen werden von der Agentur für Arbeit mit einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.

Studentinnen und Studenten richten ihren Antrag auf BAföG an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks. Dieses befindet sich an Ihrer jeweiligen Hochschule/ Universität.

Eine schulische Ausbildung als

• Physiotherapeutin und Physiotherapeut

• Sozialhelferin und Sozialhelfer

• Kinderpflegerin und Kinderpfleger

• Erzieherin und Erzieher

BaföG heißt, ich kann Geld für eine Ausbildung oder ein Studium beantragen.

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 29 wird gefördert, da ihr Abschluss zu einem Beruf qualifiziert.

Eine schulische Ausbildung wird auch gefördert, wenn sie einen Berufsabschluss voraussetzt, zum Beispiel an einer Fachschule für:

• Technik

• Heilerziehungspflege

• Sozialpädagogik

Nähere Informationen unter folgendem Link:

https://www.kreis-herford.de/LEBEN/Schule-besuchen-aus-und-weiter- bilden/BAf%C3%B6G-Ausbildung-finanzieren

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 kommunales-integrationszentrum@kreis-herford.de. I  www.kreis-herford.de 31

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