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Die Nachfrage nach einer derartigen Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ist ungeklärt

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M 108/2001 VOL 8. August 2001 43C

Motion

2335 Schärer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 05.06.2001

Fairness pays – eine Expo 02 mit regulären Ladenöffnungszeiten

Der Regierungsrat wird beauftragt, während der Dauer der Expo 02 die Öffnungszeiten der Geschäfte nicht per Sonderregelung zu verlängern, indem der gesamte Kanton unter die sogenannte „Tourismus-Orte-Regelung“ (Kantonales Gesetz über Handel und Gewerbe, HGG, Art. 12), gestellt würde, wie dies zurzeit erwogen wird.

Begründung

Der City-Verband des Stadtberner Gewerbes und Bern Tourismus verlangen während der Expo 02 längere Ladenöffnungszeiten (Bund, 12.5.2001; BZ, 29.5.2001). Auf kantonaler Ebene prüft derzeit das Amt für wirtschaftliche Entwicklung (KAWE) die Unterstellung des gesamten Kantons währen der Dauer der Expo 02 unter die sogenannte „Tourismus-Orte- Regelung“, womit alle Geschäfte im Kanton an sieben Tagen pro Woche (einzig mit Einschränkungen vor hohen Feiertagen) von 06.00 bis 22.30 offen halten können.

(Kantonales Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) Artikel 12: „In überwiegend vom Tourismus abhängigen Gemeinden können die Geschäfte von 06.00 Uhr bis 22.30 Uhr offen halten“.)

Im Januar 2000 hat der grosse Rat eine Änderung des Sonntagsverkauf verabschiedet unter Klarstellung, dass diese Gesetzesänderung nicht zu weiteren Ausdehnungen der Ladenöffnungszeiten führen würde. Im folgenden April 2000 wurde die Motion Bommeli klar abgelehnt, die eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten forderte. Die nun angestrebte Unterstellung des ganzen Kantons unter den Artikel 12 des HGG (Tourismus-Orte) wäre eine Praxis, die diesen Beschlüssen des Grossrates widersprechen würde.

Die Nachfrage nach einer derartigen Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ist ungeklärt.

Auch Arbeitgebende im Detailhandel stehen der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten skeptisch gegenüber. Noch letztes Jahr hat eine Umfrage unter Berner Ladenbesitzern ergeben, dass die wenigsten eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten wünschen (BUND, 12.5.2001). Der Nachweis, dass ein Bedürfnis der BesucherInnen der Expo besteht, muss noch erbracht werden. Die angestrebte Regelung hätte zudem negative Folgen für die Arbeitnehmenden im Detailhandel, die häufig ein geringes Einkommen beziehen.

Insbesondere sind aber auch die Zuschläge und die Kompensation vom Überzeit ungenügend geregelt. Aufgrund einer Umfrage der Gewerkschaften unia und vhtl aus dem Jahr 2000 äusserten sich eine überwältigende Mehrheit des Verkaufspersonals gegen eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten aus. Das Personal spricht sich klar gegen die Sonntagsarbeit aus, denn an den bestehenden Sonntagsverkäufen im Advent arbeitet mehr als die Hälfte nicht freiwillig. Daher haben die betroffenen Gewerkschaften und der

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kantonale Gewerkschaftsbund am 19. Mai 2001 zwei ablehnende Resolutionen zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten verabschiedet.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt. 07.06.2001.

Antwort des Regierungsrats

Die Verantwortlichen der EXPO.02 gehen davon aus, dass während der Dauer der Ausstellung zwei Millionen Besucherinnen und Besucher die Arteplage Biel aufsuchen werden. Der Kanton Bern erhält damit eine einmalige Plattform, um sich präsentieren zu können. Der Regierungsrat will diese Chance nutzen, worauf er bereits in der Antwort zur Interpellation Hofer Biel (I 223/2000) sowie in der Antwort zur Interpellation der Grossratsmitglieder des Amtsbezirkes Biel (I 006/2001) hingewiesen hat. Von diesem einmaligen Publikumsaufmarsch sollen ebenfalls die bernischen Detaillisten profitieren können. Die Besucherinnen und Besucher werden sich tagsüber auf dem Expogelände aufhalten. Einkaufsmöglichkeiten bestehen nach dem Expobesuch. Um das Kundschaftspotential optimal nutzen zu können, wäre eine Anpassung der Ladenöffnungszeiten dienlich. Die Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten würde auch dazu führen, dass die Innenstädte im engeren und weiteren Vorfeld der EXPO.02 belebt werden.

Die Volkswirtschaftsdirektion hat zwei Varianten ausgearbeitet. Die eine sieht eine Anpassung der Ladenöffnungszeiten während der EXPO.02 für den ganzen Kanton, die andere Variante lediglich für die Exporegion vor. Die entsprechende Vorlage wurde bei den interessierten Kreisen in eine Konsultation gegeben, die noch bis Ende August dauert.

Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird der Regierungsrat entscheiden, ob die geplante Anpassung der Ladenöffnungszeiten überhaupt und wenn ja, in welcher Variante eingeführt werden soll.

Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten wird nach den Ergebnissen einer Studie des Kölner Marktforschungsunternehmens Ecom-Consults, die im Auftrag der Swiss Retail Federation durchgeführt wurde, von den Konsumentinnen und Konsumenten gewünscht.

Die Städte Bern und Biel, auch der City-Verband Bern, haben beim Kanton ausdrücklich eine Anpassung der Ladenöffnungszeiten während der EXPO.02 verlangt.

Der Regierungsrat hat gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG; BSG 930.1) die Möglichkeit, die von der Motionärin erwähnte Regelung für Tourismusorte einzuführen. Damit können die betroffenen Geschäfte bis 22.30 Uhr offengehalten werden. Hierzu besteht indes keine Verpflichtung. Den einzelnen Unternehmen ist es freigestellt, wie weit sie von den verlängerten Ladenöffnungszeiten profitieren wollen. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Unternehmen im Kanton Bern den eingeräumten zusätzlichen Spielraum ausschöpfen werden. Bei den gültigen Öffnungszeiten ist festzustellen, dass nicht alle Geschäfte einen Abendverkauf durchführen. Viele Einkaufsläden schliessen zudem bereits um 18.30 Uhr, nicht erst um 19.00 Uhr, wie dies das Gesetz ermöglichen würde. Auch in den Tourismusorten wird der gesetzliche Rahmen nicht überall ausgeschöpft.

Unabhängig von den kantonalen Bestimmungen über die Ladenöffnung sind zudem die Vorschriften des eidgenössischen Arbeitsrechts zu beachten. Nach dessen Bestimmungen ist Arbeit nach 20 Uhr Abendarbeit, die nur nach Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden darf. Sonntagsarbeit bedarf einer Bewilligung. Der Regierungsrat ist deshalb der Auffassung, dass die in der Begründung der Motion dargestellten Probleme bezüglich Arbeitsbedingungen durch die Sozialpartner gelöst werden können und zusätzliche Vorschriften nicht nötig sind.

Die Sonderregelung ist ausdrücklich auf die Dauer der EXPO.02 beschränkt. Nach Abschluss der Ausstellung gelten wieder die bisherigen Öffnungszeiten. Es trifft deshalb

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nicht zu, dass die geplante Flexibilisierung dem Willen des Grossen Rates widerspricht.

Wie bereits dargelegt, trifft der Regierungsrat seinen Entscheid nach der Auswertung der Stellungnahmen, die im Konsultationsverfahren eingehen. Deshalb beantragt er die Annahme der Motion als Postulat.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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