Chirurgie
Einzigartig
Rudolf Häring, Hans Zilch (Hrsg.): Chirurgie. de Gruyter Lehrbuch mit Repetitorium, 4., völlig überarbeitete und er- weiterte Auflage, Verlag Wal- ter de Gruyter, Berlin, New York, 1997, XX, 1 106 Seiten, 936 überwiegend zweifarbige Abbildungen, 59 Tabellen, ge- bunden, 136 DM
Unter den vielfältigen An- geboten auf dem chirurgi- schen Lehrbuchsektor hat sich dieser Band vor allem durch sein in der Marginalie inte- griertes Repetitorium wohl ei- ne einzigartige Sonderstellung erkämpft. Rascher Überblick aller wichtigen Teilgebiete des Fachgebietes, schnelle Wie- derholung des erarbeiteten Stoffes und ausreichend Platz für eigene Anmerkungen und Ergänzungen erklären die Be- liebtheit, die sich nun in einer vollkommen überarbeiteten
vierten Auflage innerhalb von zehn Jahren ausdrückt.
Neu aufgenommen wur- den die Abschnitte zur mini- malinvasiven Chirurgie, zu Qualitätssicherung, Alters- chirurgie, chirurgischer Ver- bandlehre und zu Begutach- tungsfragen sowie ein labor- medizinischer tabellarischer Anhang. Das Verhältnis von Zeichnungen, Befundfotogra- fien und schematischen Abbil- dungen bleibt, ebenso wie die übersichtliche Textgestaltung, unverändert ausgewogen. Die im Anhang aufgelistete wei- terführende Literatur würde allerdings erheblich besser nutzbar werden, wenn neben einer stellenweise notwendi- gen Aktualisierung auch eine thematische Zuordnung zu den Hauptabschnitten erfolg- te, um so ein gezieltes weiter- führendes Literaturstudium zu ermöglichen. Insgesamt gilt das Lehrbuch auch in sei- ner Neuauflage als uneinge- schränkt empfehlenswert.
Andreas Dehne, Siegen
A-2693 Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 42, 17. Oktober 1997 (13)
S P E K T R U M BÜCHER
Alexander P. F. Ehlers (Hrsg.): Praxis des medizini- schen Gutachtens im Prozeß.
Verlagsgruppe Jehle Rehm, München, Berlin, 1997, XXV, 182 Seiten, DINA5, gebunden, mit Schutzumschlag, 98 DM
Der medizinische Sach- verständige ist in der Justiz- praxis derjenige Prozeßbetei- ligte, von dem de facto die Entscheidung des Gerichts abhängt. Zwar ist der Gut- achter lediglich „Gehilfe“ des Richters, ohne seine Begut- achtung kann aber auch der Richter bei schwierigen medi- zinischen Sachverhalten und Fragen nicht allein entschei- den. Der Sachverständige dient dem Richter zur Auf- klärung der entscheidungser- heblichen Sachverhalte, da- mit dieser eine juristische Be- urteilung abgeben kann. Vom Sachverständigen werden da- bei Objektivität und fundier- te Sachkunde erwartet.
Das Buch bietet dazu eine praxisbezogene Leitlinie. Es ist aus der Sicht von Richtern, Ärzten und Staatsanwälten bearbeitet worden und be- handelt das medizinische Gutachten im Zivilprozeß, im Strafprozeß, im Sozialge- richtsprozeß, das Gutachten aus Sicht der konservativen Medizin und aus Sicht der operativen Medizin. Vor- nehmlich an den Anwalt ge- wandt, zielt das Buch auch auf den medizinischen Sach- verständigen selbst und dieje- nigen, die sich mit einem me- dizinischen Gutachten be- schäftigen. Klar und über- sichtlich werden die wichtig- sten Fragen behandelt, die im Rahmen der täglichen Arbeit interessieren und von Bedeu- tung sind. Das Buch ist ein ge- lungener Überblick und aktu- eller Einstieg in die Materie des medizischen Gutachtens.
Barbara Berner, Köln