ten bereitet zu haben.
Bei Rückfragen betreffend der Rücksendung wenden Sie sich bitte an:
Frau C. Mull, Tel: 06 41/5 05-2 31. Bei
Allergische Reaktionen auf Latex-haltige Produkte zum medizinischen Gebrauch Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft gibt nachfol- gend eine Arzneimittel-Schnellinfor- mation (ASI) des Bundesgesundheits- amtes (1/93) wieder:
„In den letzten Jahren ist wieder- holt darüber berichtet worden, daß al- lergische Reaktionen bei Personen auf- getreten sind, die mit Latex-haltigen Gegenständen in Kontakt gekommen waren. Im Vordergrund standen dabei medizinische Gegenstände. Die Inten- sität der allergischen Reaktionen war sehr unterschiedlich. Es traten rhiniti- sche Beschwerden, Hautrötungen und Juckreiz auf, und in einzelnen Fällen wurden auch anaphylaktische Reaktio- nen ausgelöst, zum Beispiel nach Inha- lation von Handschuhpuder, der aller- gieauslösende Bestandteile aus Latex enthielt, intraoperativ nach Kontakt des Patienten mit Operationshand- schuhen oder bei gynäkologischen Un- tersuchungen.
Bei Personen, die oft mit Latex-hal- tigem Material (zum Beispiel mit Ope- rationshandschuhen, Schläuchen, Ka- thetern, Pflastern) in Kontakt kom- men, besteht häufiger eine Sensibilität gegen Latex-haltige Materialien als all- gemein in der Bevölkerung. In den USA gelten sechs bis sieben Prozent des chirurgischen Personals als sensibi- lisiert gegen Latex-haltige Gegenstän- de (1). Außer für diesen Personenkreis selbst besteht ein Risiko für die Auslö- sung einer allergischen Reaktion auch bei entsprechend disponierten Patien- ten, die im Rahmen einer medizini- schen Behandlung oder Untersuchung mit Latex-haltigem Material in Berüh- rung kommen. Daneben sind allergi- sche Reaktionen auch nach Kontakt mit anderen Latex-haltigen Gegenstän- den, insbesondere Haushaltshandschu- hen und Kondomen, vereinzelt auch Textilien mit Gummianteil, Luftbal- lons, Wärmflaschen, Dichtungen etc.
aufgetreten.
Latex beziehungsweise Naturkaut- schuk wird aus dem Milchsaft von Pflanzen der Gattung Hevea gewonnen und zu unterschiedlichen elastischen Materialien (Gummi) verarbeitet. So-
sonstigen Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: Frau P. Glaser, Tel:
0 61 72/2 73-2 59, Herr Dr. K. Wettich, Tel: 0 61 72/2 73-2 19."
wohl in Naturkautschuk wie auch in Latex-haltigen Produkten konnten na- türlich vorkommende Proteine identifi- ziert werden, die bei den angewende- ten Behandlungs- und Herstellungsver- fahren stabil sind. Bei Patienten mit Latex-Überempfindlichkeit können Antikörper gegen diese Proteine nach- gewiesen und damit als Auslöser aller- gischer Reaktionen wahrscheinlich ge- macht werden (2). Außer den natürlich enthaltenen Stoffen kommen in diesen Produkten auch Fabrikationshilfsstoffe als Ursache für allergische Reaktionen in Frage.
Es ist deshalb von Bedeutung, be- ruflich exponierte Personen und Pa- tienten mit bestehender Überempfind- lichkeit gegen Latex-haltige Materiali- en zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu identifizieren. Es wird daher empfoh- len, Patienten vor chirurgischen oder diagnostischen Eingriffen bei der Erhe- bung der Anamnese auch nach einer Latex-Allergie zu befragen. Wenn der Verdacht auf eine Latex-Überempfind- lichkeit besteht, sind andere Materiali- en zu verwenden, oder es sind für die Person Vorkehrungen zu treffen, damit ein direkter Haut- oder Schleimhaut- kontakt mit Latex-haltigem Material vermieden werden kann. Wenn eine al- lergische Reaktion nach Kontakt mit Latex-haltigem Material eintritt, soll- ten die Patienten auf die Möglichkeit einer bestehenden Überempfindlich- keit hingewiesen und ihnen eine aller- gologische Testung empfohlen werden.
Patienten mit bekannter Latex- Überempfindlichkeit sollten vor medi- zinischen Eingriffen das Personal dar- auf hinweisen und einen Allergiepaß mit den entsprechenden Angaben bei sich führen.
Das Bundesgesundheitsamt bittet sowohl die Fachkreise wie auch Patien- ten und Verbraucher, diese Hinweise und Empfehlungen zu beachten."
Literatur:
(1) FDA, Medical Alert (MDA 91-1) vom 29. März 1991
(2) Baur, X. et al., DMW 117 (1992), 1269-1273
Arzneimittelkommission der Deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233-237, W-5000 Köln 41, Tel: 02 21/
40 04-5 20, Fax: 02 21/40 04-5 39. ❑
1. Fortbildungskongreß des Landesärztekammer Brandenburg
Aus Anlaß der 1000-Jahr-Feier der Stadt Potsdam findet vom 3. bis 6.
März 1993 im Residence-Hotel Pots- dam der 1. Fortbildungskongreß der Landesärztekammer Brandenburg in Verbindung mit einem Satellitensym- posium „Psychosoziale Medizin im ver- einten Deutschland" (3. Lausitzer Ge- spräch) vom 6. bis 7. März 1993 statt.
Wissenschaftliches Programm u. a.:
HIV-Infektionen, Psychiatrische Be- handlungskette, Erkranungen des Be- wegungsapparates, Diagnostisch-inter- ventionelle Verfahren, Neue therapeu- tische Verfahren und Methoden, Sym- posium Tumorpathologie. Kurse nach Richtlinien der KBV sowie Empfeh- lungen von DIVI und DEGUM — Ret- tungdienst, Langzeit-EKG, Sonogra- phie-Grundkurs und -Aufbaukurs, Dopplersonographie, Echokardiogra- phie, Kursus zur Hämatologischen Zy- tologie, Balint-Gruppen-Arbeit.
Anmeldungen: 1. Fortbildungskon- greß, Organisationsbüro Landesärzte- kammer Brandenburg, Thiemstraße 41, 0-7500 Cottbus, Telefon:
03 55/47 63 24, Fax: 03 55/42 40 10.
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Satellitensymposium (3. Lausitzer Gespräch), Zentrum für Psychosoziale Medizin, Finsterwalder Straße 62, 0-7500 Cottbus, Telefon:
03 55/47 28 28, Fax: 03 55/47 26 47. ❑
Monographie-Entwürfe
des Bundesgesundheitsamtes
Die nachstehend aufgeführten Mo- nographien wurden für den humanme- dizinischen Bereich erarbeitet.
Kommission B 6 (Infektionskrank- heiten, Onkologie, Immunologie, Pul- mologie):
Butamirat, Primaquin,
Quecksilber (I)-chlorid, Tripelenamin.
Kommission B 9 (Zahnheilkunde):
Amalgame-gamma-2-frei-mit Zu- satz von Antimon.
Die jeweiligen Monographie-Ent- würfe können beim Bundesgesund- heitsamt (GZS 13.05) angefordert und Stellungnahmen bis zum 15. Februar 1993 an das Institut für Arneimittel des Bundesgesundheitsamtes, Seestra- ße 10-11, 1000 Berlin 65, eingesandt werden. WZ
Bundesgesundheitsamt (BGA)
Arzneimittel-Schnellinformation:
Dt. Ärztebl. 90, Heft 5, 5. Februar 1993 (71) A1-291