Wallhausen/Michelbach, Kreis Schwäbisch Hall, praktischer Arzt/
Allgemeinarzt Neuerrichtungen
Steinenbronn, Kreis Böblingen, praktischer Arzt/ Allgemeinarzt;
Magstadt, Kreis Böblingen, prakti- scher Arzt/AIIgemeinarzt;
Gäufelden, Kreis Böblingen, prakti- scher Arzt/ Allgemeinarzt;
Herrenberg, Kreis Böblingen, Neu- rologe, Psychiater, Augenarzt;
Hildrizhausen, Kreis Böblingen, praktischer Arzt/ Allgemeinarzt;
Creglingen, Main-Tauber-Kreis, praktischer Arzt/ Allgemeinarzt oder Internist mit Belegmöglichkeit;
Auenwald, Rems-Murr-Kreis, prak- tischer Arzt/ Allgemeinarzt;
Leutenbach, Rems-Murr-Kreis, praktischer Arzt/ Allgemeinarzt;
Wernau, Kreis Esslingen, prakti- scher Arzt/AIIgemeinarzt;
Nürtingen, Kreis Esslingen, Augen- arzt;
Oedheim, Kreis Heilbronn, prakti- scher Arzt/AIIgemeinarzt;
Bönnigheim, Kreis Ludwigsburg, praktischer Arzt/Allgemeinarzt oder Internist;
Kornwestheim, Kreis Ludwigsburg, Augenarzt, Hautarzt;
Geislingen, Kreis Göppingen, Haut- arzt;
Ebersbach, Kreis Göppingen, Au- genarzt;
Schwäbisch Gmünd-Herlikofen, Ostalb kreis, praktischer Arzt/ Allge- meinarzt;
Schwäbisch Gmünd-Lindach, Ost- albkreis, praktischer Arzt/ Allge- meinarzt
.,.. Der Arztsitz Herrenberg in be- zug auf den Neurologen und Psychiater ist vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg als förderungs- würdig anerkannt worden. Das be- deutet, daß einem erstmalig in Nordwürttemberg zugelassenen
Bewerber im Rahmen der Bestim- mungen des Förderungspro- gramms der KV NW für die Sicher- stellung der ärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten auf Antrag neben einer Umsatzgarantie ein zinsgünstiger Kredit gewährt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Kas- senärztliche Vereinigung Nord- württemberg, Jahnstraße 30, 7000 Stuttgart 70; Telefon: 0711/
76 50 51, App. 235/234.
Nur noch sechs Muster von Arzneimitteln
Die Mitarbeiter des Außendienstes der pharmazeutischen Unterneh- men dürfen seit dem 1. Januar 1976 pro Arztkontakt nur noch sechs Muster von Arzneimitteln abgeben.
Alle Mitgliedsfirmen des Bundes- verbandes des Pharmazeutischen Industrie sind verpflichtet, sich an diesen Beschluß zu halten, der vom Bundeswirtschaftsministerium ge- nehmigt wordefl ist. Da die rückwir- kende kartellrechtliche Genehmi- gung erst Mitte Januar erfolgte, wurde die Beschränkung nicht in allen Fällen sofort beachtet. Der Bundesverband weist aber darauf hin, daß weder für bestimmte Prä- paratgruppen noch für bestimmte Firmen eine Ausnahme von der Be- schränkung von dem Beschluß be- steht, der folgenden Wortlaut hat:
"Auf jeweilige dokumentierte An- forderung dürfen insgesamt nicht mehr als sechs kleinste Original- packungen eines Arzneimittels oder mehrerer Arzneimittel als Mu- ster abgegeben werden, unabhän- gig davon, wie viele verschiedene Präparate angefordert werden. Den Mitarbeitern des Außendienstes ist es untersagt, Vordrucke zur Muster- anforderung abzugeben."
Die Hauptversammlung des Bun- desverbandes der Pharmazeuti- schen Industrie hat im November 1975 neben dieser Beschränkung fünf weitere Beschlüsse zur Ein- schränkung der wissenschaftlichen Information und Werbung be-
Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen BEKANNTMACHUNGEN
schlossen, deren kartellrechtliche Genehmigung in Kürze erwartet wird. Diese weiteren Beschlüsse beinhalten Begrenzungen
.,.. des Formats von Drucksachen und sonstigen Aussendungen, .,.. der Größe von Ausstellungs~
ständen,
.,.. der Größe von Anzeigen, .,.. der Abgabe von Werbegaben. Die Beschlüsse gehen auf eine In- itiative des Bundeswirtschaftsmini- steriums zurück,· das im Zusam- menhang mit der Neuordnung des Arzneimittelmarktes auch eine frei- willige Selbstbeschränkung der In- dustrie bei den Ausgaben für Infor- mation und Werbung anstrebt. Das Ministerium verspricht sich davon einen Beitrag zur Stabilisierung der Arzneimittelpreise und damit möglicherweise eine Beeinflussung der Ausgabesituation der Kranken- kassen.
Maßgebend für die Verabschie- dung des "Ärztemuster-Beschlus- ses" war die Befürchtung, daß unter Umständen eine sehr viel weitergehende und unausgewoge- ne gesetzliche Regelung eingeführt werden könnte, die die Abgabe von Mustern drastisch beschränken würde, an der festzuhalten die In- dustrie jedoch für unerläßlich hält.
Bei dieser Sachlage erschien es sinnvoll, die Abgabe von Mustern freiwillig und sinnvoll zu beschrän- ken. Damit sollte zugleich der Kri- tik an gelegentlichen Übertreibun- gen bei der Abgabe von Mustern begegnet werden. Die Bundesärz- tekammer hat bei einer Anhörung im Bundesministerium für Wirt- schaft Verständnis für die Selbst- beschränkung der pharmazeuti- schen Industrie bekundet.
Der Bundesverband der Pharma- zeutischen Industrie hofft auf das Verständnis der Ärzteschaft .und bittet alle Ärzte mitzuhelfen, daß der Beschluß eingehalten wird.
Bundesverband
der Pharmazeutischen Industrie KaristraBe 21
6000 Frankfurt 1