A 2630 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 49|
9. Dezember 2011 In den Klinikenfehlen die Zivis.
Das Interesse am neuen Bundesfrei-
willigendienst ist eher gering.
Foto: dapd
Das Screening auf Toxoplasmose ist bei Schwange- ren in Deutschland bisher nicht obliga- torisch.
Foto: dapd
Die Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland hat Lücken, die auch durch das Versorgungsstrukturge- setz nicht geschlossen werden. Dar - auf hat der Verband der Diagnosti- ca-Industrie (VDGH) hingewiesen.
Auf zahlreiche Untersuchungen, die im Ausland zur Schwanger- schaftsvorsorge gehörten, hätten Schwangere hierzulande keinen An- spruch, beklagte der VDGH-Vor- standsvorsitzende Matthias Borst Ende November in Berlin. Dazu zählten Immunitätstests auf Toxo - plasmose oder Zytomegalie.
Borst fordert eine regelmäßige Überprüfung der Mutterschaftsricht- linien. Der dafür zuständige Ge- meinsame Bundesausschuss solle sich den Empfehlungen von Fach- verbänden oder des Robert-Koch- Institutes nicht verschließen, die sich für ein obligatorisches Toxo - plasmose-Screening einsetzten. Et- wa 1 000 Neuerkrankungen von Neugeborenen könnten so vermie- den werden, was im Endeffekt auch zu deutlichen Einsparungen führe.
Daher solle das Screen ing zumindest in die „Erprobungsregelung“ des Versorgungsstrukturgesetzes aufge- nommen werden.
SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE
Immunitätsdiagnostik lückenhaft
„Wer Risiken erkennen will, muss auch investieren“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Be- rufsverbands der Frauenärzte, Dr.
med. Klaus König. Die Frauenärzte hätten schon viel in der Schwan-
BUNDESFREIWILLIGENDIENST
Auch „Bufdis“ bekommen künftig Kindergeld
Junge Menschen, die einen Bundes- freiwilligendienst (BFD) in Kran- kenhäusern oder sozialen Einrich- tungen absolvieren, haben Anspruch auf Kindergeld. Das haben Bun - destag und Bundesrat beschlossen.
Durch die Änderung des Kinder- geldgesetzes ist es nun für junge Menschen nicht mehr günstiger, ein freiwilliges soziales Jahr mit Kin- dergeldanspruch zu absolvieren.
Hanno Schäfer, Pressereferent beim Bundesfamilienministerium, erklärte auf Anfrage, es sei intern schon lange klar gewesen, dass der Kindergeldanspruch den Bundes- freiwilligen gewährt werden soll.
Dass Bundestag und Bundesrat erst nach der Einführung des BFD über
gerschaftsvorsorge erreicht, indem sie unabhängig von der gesetzli- chen Krankenversicherung indivi- duelle Gesundheitsleistungen an- böten. Dies ist jedoch nach seiner Ansicht nicht der richtige Weg. ER
die Änderung des Kindergeldgeset- zes entschieden hätten, sei den un- gleich schnell verlaufenden Gesetz- gebungsprozessen geschuldet.
Mit dem Wehrrechtsänderungs- gesetz, das zum 1. Juli in Kraft trat, wurde die Pflicht zum Zivildienst ausgesetzt. 12 107 Zivildienstleis- tende (Zivis) waren 2010 nach offi- ziellen Angaben in Krankenhäu- sern tätig – 7 634 in der Pflegehilfe und in den Betreuungsdiensten. Für Ersatz sollten diejenigen sorgen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten („Bufdis“). Dieser Dienst richtet sich im Grunde an alle Bür- ger, die ihre Pflichtschulzeit been- det haben – also auch an ältere
Menschen. jp
Zahl der Woche
77
Prozent der Deutschen bezweifeln, dass die gesetzliche Pflegeversicherung ausreichend absichert.
Quelle: MLP-Gesundheitsreport