A 1330 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 23|
10. Juni 2011INTERVIEW
Schätzungen zufolge leben circa 18 000 Mädchen und Frauen in Deutschland, die an ihren Genitalien verstümmelt wurden (DÄ 12/2011: „Inter- view mit Annette Widmann-Mauz (BMG) und Cornelia Goesmann (BÄK): ,Frauen haben ein Recht auf körperliche Unver- sehrtheit‘“ von Heike Korzilius und Petra Bühring).
Täterschutz durch Schweigepflicht
Ja, Frauen haben in Deutschland ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Mädchen ebenfalls. Dies wird in un- serer Verfassung (Art. 2 Abs. 2) als eines der höchsten Rechtsgüter be- nannt. Und weil die Rechte der Ver- fassung immer mehr an Bedeutung als Gewährungsrechte des Staates ge- winnen, obliegt dem Staat eine be- sondere Schutzpflicht gegenüber den Kindern, besonders dann, wenn an ih- nen Gewalt und Misshandlung im fa- miliären Umfeld, also dem eigentli- chen „Schutzraum“ verübt werden.
Die Verstümmelung der Genitalien von Mädchen zählt heute zu einer der perfidesten systematischen familiä- ren/häuslichen Gewalt gegen Kinder, mit geschätzten drei Millionen Op- fern pro Jahr. In Deutschland müssen 30 000 bis 50 000 minderjährige Mädchen als akut gefährdet einge- schätzt werden. Bis zu 80 Prozent dieser Mädchen (zum Beispiel aus den Hochrisikoländern Somalia, Su- dan, Ägypten, Äthiopien, Eritrea, Mali, Gambia u. v. m.) werden tat- sächlich Opfer der Verstümmelungen.
Hier in Deutschland. Vor unserer Haustür. Vor unseren Augen. Ohne Schutz. Ohne, dass die Täter bestraft werden.
Die Tatsache, dass in Deutschland trotz Tausender verstümmelter weib- licher Kinder in der Regel keine Strafverfahren gegen die Täter (ins- besondere die anstiftenden Elterntei- le) eingeleitet werden können, hat in erster Linie die Bundesregierung zu verantworten:
Das Strafrecht kann immer erst dann angewandt werden, wenn die Straf- verfolgungsbehörden Kenntnis eines
S l M i a v ( view mit Annette Wid
Verbrechens erhalten. Genitalver- stümmelungen werden in der Regel an minderjährigen Kindern verübt, die in Abhängigkeit von den Tätern/
Anstiftern (Eltern/Familie) leben.
Eine Meldung der Tat durch die minderjährigen Opfer kann grund- sätzlich nicht erwartet werden.
Außerdem wird die Gewalt im Geni- talbereich der Opfer verübt und bleibt meldeberechtigten Dritten (zum Bei- spiel Nachbarn, Lehrern, Sozialarbei- tern) weitgehend verborgen.
Die Einzigen, die Genitalverstüm- melung an minderjährigen Opfern feststellen können, sind Ärzte und medizinisches Personal, die jedoch der Schweigepflicht unterliegen. Die rechtlichen Regelungen der Schwei- gepflicht legen fest, dass grundsätz- lich keine Meldung mit dem Ziel der Strafverfolgung geleistet werden darf. Ärzten wird somit die Meldung dieses Verbrechens an die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft
untersagt. Der deutsche Staat zwingt Ärzte und medizinisches Personal auf diese Weise in die Komplizen- schaft mit den Tätern und verhindert die Möglichkeit, das Strafrecht kon- sequent anzuwenden . . .
Die Frage, wie die – durch die Schweigepflicht erzwungene – Dul- dung von Genitalverstümmelungen an Kindern, für die der Staat eine Schutzpflicht zu erfüllen hat, ethisch und rechtlich zu rechtfertigen ist, haben bisher weder Parlamentarier noch Ministerien beantwortet.
Deutschland gehört mit seiner Poli- tik des Täterschutzes durch Schwei- gepflicht zu einer Minderheit in Europa: In den meisten europä - ischen Ländern besteht eine Melde- pflicht von Genitalverstümmelungen . . . Für Menschen, die von einer Ge- nitalverstümmelung erfahren, steht die Notruf-Nummer 01803/767346 zur Verfügung.
Ines Laufer, TaskForce FGM e.V., 20325 Hamburg
STUDIUM
Sollte eine Männer- quote für die Medizin eingeführt werden?
(DÄ 10/2011: „Rand- notiz: Bitte mit Quel- lenangabe“ von Bir- git Hibbeler).
Jungen benachteiligt
Nicht alles, was nach einem Presse- gespräch in einer Zeitung gedruckt wird, entspricht bis zum letzten Punkt und Komma dem Gesagten . . . Richtig ist, dass wir thematisiert haben, dass zum Beispiel in Göttin- gen 70 Prozent (WS 09/10) der Stu- dienanfänger weiblich sind und dass zu erwarten ist, wenn die Entwick- lung unverändert bleibt, dass es in Zukunft 80 Prozent werden könnten.
Da allerdings Mädchen einen besse- ren Abiturschnitt haben als Jungen, würden wir dies für durchaus mög- lich halten (wohlgemerkt eine kon- junktivische Formulierung).
Was ich auch gesagt habe, was lei- der auch in der Zeitung nicht zitiert wurde, ist, dass Jungen im derzeiti- gen Schulsystem, besonders in der Grundschule (in der es fast keine
männlichen Lehrer mehr gibt), deut- lich benachteiligt werden.
Richtig ist weiter, dass der Hart- mannbund in Niedersachsen davon ausgeht, dass der wachsende Frau- enanteil (denn diese nehmen Teil- zeitmodelle deutlich häufiger in An- spruch als die männlichen Kollegen) in der Medizin dazu führt, dass trotz steigender Arztzahlen das Arbeitspo- tenzial sinkt.
Was keinesfalls bedeutet . . ., dass Männer die besseren Ärzte seien. Es ist aber Tatsache, dass Männer im Arztberuf (im Durchschnitt) ein höhe- res Arbeitspensum (Wochenarbeits- stunden) leisten als Frauen! Und: Ei- ne Herzoperation kann man nicht un- terbrechen und nach vier Stunden an den nächsten Kollegen abgeben! . . . Auf die Frage, wie man diese Pro- bleme, gerade in der Chirurgie, lö- sen kann, habe ich unter anderem Folgendes gesagt: In Zukunft könnte es angesichts der Entwicklungen durchaus notwendig werden, dass wir über die Einführung einer „Män- nerquote“ für das Medizinstudium nachdenken müssen.
Dr. med. Bernd Lücke, Vorsitzender des Hartmannbundes, Landesverband Niedersachsen, 30175 Hannover
S U U
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