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Archiv "Online-Gesundheitsfürsorge: E-Health-Aktionsplan" (11.06.2004)

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indestens vier von fünf Ärzten in Europa haben inzwischen einen Internet-Anschluss, und jeder vierte Europäer nutzt das Internet für die Suche nach Gesundheitsinfor- mationen. Zurzeit liegt der Jahresum- satz in der Branche „Gesundheitstele- matik“ bei elf Milliarden Euro. Schät- zungen zufolge werden im Jahr 2010 bis zu fünf Prozent aller Ausgaben im Ge- sundheitswesen in Systeme und Dienste der Online-Gesundheitsfürsorge flie- ßen. Auch vor diesem Hintergrund wid- met die Europäische Kommission dem Thema „E-Health“ verstärkt ihre Auf- merksamkeit. Im Rahmen ihrer über- geordneten Strategie im Gesundheits- bereich ist Gesundheitstelematik das dritte Element neben den Themen

„Patientenmobilität“ und „nationale Reformen der Gesundheitsversorgungs- systeme“. So hat die Kommission An- fang Mai 2004 einen „Aktionsplan Online-Gesundheitsfürsorge“ veröffent- licht. Dieser wurde auf der EU-Mini- sterkonferenz, die am 5./6. Mai unter irischer Ratspräsidentschaft in Cork stattfand, mit Gesundheitspolitikern und Experten diskutiert und eingeleitet.

Baustein zur Lösung vieler Probleme

Der Aktionsplan beschäftigt sich mit der Frage, wie Qualität, Verfügbarkeit und Effizienz der Gesundheitsversor- gung in Europa durch den Einsatz von Informations- und Kommunikations- technologien verbessert werden kön- nen. Im Vordergrund stehen dabei com- putergestützte Verschreibungen, Pati- P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2411. Juni 2004 AA1713

genommen werden. Dabei wird das Insti- tut nur im Auftrag des Gemeinsamen Bun- desausschusses oder des Bundesgesund- heitsministeriums tätig. Es fasst auch kei- ne Beschlüsse, sondern gibt Empfehlun- gen ab, die der Gemeinsame Bundesaus- schuss im Rahmen seiner Aufgaben be- rücksichtigt, das heißt in diesem Fall bei den Entscheidungen über Arzneimittel- festbeträge und Arzneimittelrichtlinien.

Bei Pharmaökonomie geht es nicht nur um den Preis

Das Institut für Qualität und Wirtschaft- lichkeit im Gesundheitswesen wird nach Einschätzung von Dr. med. Dieter Götte, Medizinischer Direktor von Aventis Phar- ma Deutschland, das zentrale Entschei- dungsgremium für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln werden. Auch werde es mit großer Wahrscheinlichkeit Einfluss auf Erstattungsfragen von innovativen oder umsatzstarken Arzneimitteln ha- ben. Es sei absehbar, dass das Institut In- formationen und Daten zum Langzeit- nutzen von Arzneimitteln zu klinisch re- levanten Endpunkten und zur Kostenef- fektivität verlangen werde. Dabei gibt Götte zu bedenken, dass der Anteil inno- vativer und patentgeschützter Arznei- mittel in Deutschland im europäischen Vergleich sehr gering ist. 47 Prozent aller in Deutschland verordneter Arzneimittel seien älter als 20 Jahre, nur 25 Prozent seien patentgeschützt und lediglich neun Prozent des Arzneimittelumsatzes werde mit Präparaten erzielt, die innerhalb der letzten fünf Jahre zugelassen wurden.

„Deutschland greift Innovationen nicht gerade begierig auf“, kritisierte Götte.

Vor diesem Hintergrund befürchten die Pharmafirmen durch das neue Institut ei- ne erhebliche zusätzliche Bürokratie, ei- nen verzögerten Zugang von Innovatio- nen zum Arzneimittelmarkt und dadurch negative Auswirkungen für den For- schungsstandort Deutschland.

„Leben ist Vielfalt – stoppt die Ein- falt“ lautete der Slogan des Bundesver- bandes der Pharmazeutischen Industrie in einer Kampagne gegen das Qualitäts- institut und seine Nutzenbewertungen.

Solche Aussagen hält Wolfgang Kaes- bach für „sich selbst entblödend“. „Das Institut wird sich irgendwo zwischen Horrorszenario und zahnlosem Tiger

bewegen“, erklärte der Leiter der Abtei- lung Arzneimittel, Medizinprodukte und Heilmittel beim Bundesverband der Be- triebskrankenkassen. Die Pharmaindu- strie finde in Deutschland geradezu pa- radiesische Bedingungen vor, weil hier neue Präparate direkt nach ihrer Zulas- sung zulasten der gesetzlichen Kranken- kassen verordnet werden könnten. „In fast allen europäischen Staaten gibt es Positivlisten oder Preisverhandlungen mit den Krankenkassen“, so Kaesbach.

„Pharmaökonomische Ansätze sind bei uns lange durch erfolgreiches Lobbying verhindert worden.“

Von Anfang an befürwortet haben das Konzept der Kosten-Nutzen-Bewer- tung von Arzneimitteln die Kassenärzte.

Das ist nicht weiter verwunderlich, denn sie werden seit Jahren durch ihr Ver- schreibungsverhalten mitverantwort- lich gemacht für die Defizite in der GKV. „Kosten-Nutzen-Analysen sind ein geeignetes Mittel zur Optimierung der Ausgabenstrukturen, sofern sie den international konsentierten pharma- ökonomischen Analysemethoden Rech- nung tragen“, heißt es von daher in einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum GKV- Modernisierungsgesetz. „Bei der Phar- maökonomie geht es aber nicht nur um den Preis“, betonte Dr. Eva Susanne Dietrich, Leiterin des Referats Arznei- mittel der KBV. Idealerweise ermög- lichten es pharmakoökonomische Stu- dien, Kosten sektorübergreifend zu be- trachten, durch den Vergleich neuer Arzneimittel mit etablierten Stan- dardtherapeutika den Markt zu bereini- gen sowie die Preise bei Analogpräpara- ten und Neuzulassungen sinnvoll zu ge- stalten. Die notwendige Evaluation von Arzneimitteln in der täglichen Anwen- dungspraxis könne die Qualität von Anwendungsbeobachtungen verbessern.

„Und letztlich würde durch eine metho- disch einwandfreie Kosten-Nutzen-Be- wertung der Budgetdruck auf die Ärzte- schaft entfallen“, erklärte Dietrich. Al- lerdings sieht auch sie noch Hindernisse.

Viele Studien seien derzeit qualitativ mangelhaft, die Methodik sei nicht fest- gelegt und damit die Vergleichbarkeit problematisch. Außerdem seien auch die Folgen für das Gesamtsystem, die pharmakoökonomische Ansätze zeitig- ten, noch nicht analysiert. Heike Korzilius

Online-Gesundheitsfürsorge

E-Health- Aktionsplan

Mit einer Reihe von Initiativen

will die Europäische Union die

Zusammenarbeit der Mitglied-

staaten im Gesundheitswesen

fördern. Ein wichtiger Bereich

ist die Gesundheitstelematik.

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Das Justizvergütungs- und Entschädi- gungsgesetz (JVEG) tritt zum 1. Juli 2004 in Kraft (siehe dazu unter Be- kanntgaben in diesem Heft). Die Ent- schädigungsregelungen für Ärzte wur- den zwar im Vergleich zum bisherigen Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen angeho-

ben, jedoch sind die von der Bundes- ärztekammer geforderten Stundensät- ze und der Ersatz sonstiger Kosten nicht akzeptiert worden. Vor allem die Einstufung der Ärzte innerhalb der Honorargruppen gibt Anlass zu Kritik.

Die Bundesärztekammer wird neben den oben dargestellten Möglichkeiten der abweichenden Honorarvereinba- rung – § 4 (gerichtliche Festsetzung und Beschwerde), § 3 (Vorschuss),

§§ 13, 14 (Vereinbarung der Vergü- tung) – auch die rechtlichen Möglich- keiten zur Verbesserung der Vergü- tungsbedingungen ärztlicher Sachver- ständiger prüfen. Renate Hess P O L I T I K

A

A1714 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2411. Juni 2004

entenkennungen, elektronische Patien- tenakten, Gesundheitskarten und der Ausbau breitbandiger Internet-Zugän- ge.Vom Einsatz der neuen Technologien in der Gesundheitsversorgung werden nach Ansicht von David Byrne, dem zu- ständigen EU-Kommissar für Gesund- heit und Verbraucherschutz, vor allem die Patienten profitieren: „Mit der An- nahme des Aktionsplans ist ein weiterer Baustein zur Lösung der zahlreichen Probleme gesetzt, denen die Gesund- heitsdienste in der EU gegenüberste- hen.“ Hierzu gehören beispielsweise die demographische Alterung der Be- völkerung in Europa und die zuneh- mende Mobilität von Patienten und me- dizinischen Fachkräften.

Ziel des Aktionsplans ist es, einen

„europäischen Raum der Online-Ge- sundheitsfürsorge“ zu schaffen. Diese werde bis Ende des Jahrzehnts zum Standard für Ärzte, Patienten und Bür- ger gehören, heißt es in einer Mitteilung zum Aktionsplan, der folgende Maß- nahmen vorsieht:

>Bis 2005 sollen die Mitgliedstaaten Strategien für die Online-Gesundheits- fürsorge entwickeln. Geplant ist außer- dem ein öffentliches Gesundheitsportal der Europäischen Union, das als zentra- le Plattform für Gesundheitsinforma- tionen dienen soll.

>Bis 2006 sollen gemeinsame Kon- zepte entwickelt werden, die Verfah- ren zur Patientenidentifizierung sowie interoperable Standards für die Kom- munikation von Gesundheitsdaten und elektronischen Patientenakten umfassen.

>Bis 2008 sollen Gesundheitsinfor- mationsnetze, die Dienste über feste und mobile Breitbandnetze sowie unter Nutzung von Grid(Netz)-Technologien bereitstellen, allgemein verfügbar sein.

In Cork wurden außerdem vorbildli- che Verfahren und praktische Beispiele für die Online-Gesundheitsfürsorge vorgestellt und die „eHealth Awards 2004“ für die besten Projekte in diesem Bereich vergeben (siehe www.ehealth conference2004.ie). Heike Krüger-Brand

„Aktionsplan Online-Gesundheitsfürsorge“ im Internet:

www.aerzteblatt.de/plus2404

Weitere Informationen: http://europa.eu.int/information _society/qualif/health/index_en.htm

Medizinische Gutachten

Entschädigungen neu geregelt

´ Tabelle ´

Eine Darstellung der Regelungen im Überblick Honorierung ärztlicher Gutachten nach JVEG

– kein Ostabschlag

– feste gestaffelte Stundensätze, je nach Gutachtenschwierigkeit M1 50,– Euro

M2 60,– Euro M3 85,– Euro zusätzliche Sonderleistungen in § 10

– Leistungen nach Abschnitt O GOÄ zum 1,3fachen Steigerungsfaktor Fahrtkostenersatz

– grundsätzlich 1. Klasse Bundesbahn + Auslagen (z. B. Platzreservierung) – Kilometergeld 0,30 Euro + Parkentgelte u. ä.

– Tagegeld + Hotelkosten nach Steuersätzen Sonstige Aufwendungen

– Vertretungen, Begleitpersonen

– Fotokopien 0,50 Euro je Seite (für die ersten 50 Seiten) 0,15 Euro für jede weitere Seite

– Farbkopien 2,– Euro je Seite – Dateien 2,50 Euro Besondere Aufwendungen

– Hilfskräfte – Lichtbilder 2,– Euro – Farbausdruck 2,– Euro

– Schreibgebühren 0,75 Euro je angefangene 1 000 Anschläge – anfallende Umsatzsteuer wird auf Gesamtvergütung erstattet Anlage zu § 10, Neuregelung zu besonderen Leistungen wie Obduktionen, Blutgruppenbestimmung, Befundberichte etc.

– Befundberichte 21,– Euro

– wenn außergewöhnlich umfangreich bis zu 44,– Euro Formbogengutachten 38,– Euro

– bei außergewöhnlichem Umfang 75,– Euro

Referenzen

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