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Juli als Stichtag für die Einschulung festgelegt

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M 320/2007 ERZ 16. April 2008 ERZ C Motion

0664 Fritschy, Rüfenacht (FDP)

Weitere Unterschriften: 17 Eingereicht am: 28.11.2007

Frühere Einschulung schrittweise ab Schuljahr 2009/2010

Die Regierung wird gebeten, den Stichtag für die Einschulung der Kinder jährlich um einen halben Monat zu verschieben. Erstmals soll der Stichtag auf das Schuljahr 2009/2010 verschoben werden, so dass im Schuljahr 2014/2015 der Stichtag 31. Juli gemäss der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule gilt.

Begründung:

Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 14. Juli 2007 eine interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule einstimmig genehmigt. In dieser Vereinbarung ist der 31. Juli als Stichtag für die Einschulung festgelegt. Die Vereinbarungskantone verpflichten sich, spätestens sechs Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die strukturellen Eckwerte der obligatorischen Schule, wie den Stichtag für die Einschulung, im Sinne der Vereinbarung festzulegen. Wird das Konkordat im Verlauf des Jahres 2008 von zehn Kantonen ratifiziert, dann hat die Umsetzung spätestens auf das Schuljahr 2014/2015 zu erfolgen.

Im Kanton Bern ist heute der 30. April Stichtag für die Einschulung. Würde die Verschiebung der Einschulung um drei Monate in einem Schritt vorgenommen, so hätte der betroffene Schuljahrgang 25 Prozent mehr Kinder, was erhebliche Probleme verursachen würde. Eine jährliche Verschiebung des Stichtages um einen halben Monat hat hingegen zur Folge, dass sechs Schuljahrgänge im Durchschnitt ca. 4.2 Prozent mehr Kinder umfassen.

Seit 1999 nimmt die Zahl der Schülerinnen und Schüler der Volksschule, insbesondere der Primarschule, kontinuierlich ab. Gemäss der aktuellen Prognose (2007) des Bundesamtes für Statistik (BFS) für den Kanton Bern wird sich die Altersgruppe der Primarschüler ab etwa 2011, diejenige der Sekundarstufe I ab etwa 2015 stabilisieren oder gar etwas erholen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Stichtag bald schrittweise zu verschieben, so dass die Klassen möglichst schon vergrössert werden, solange die Schülerzahlen noch sinken. So kann vermutlich da und dort vermieden werden, dass Klassen vorübergehend geschlossen werden müssen.

Antwort des Regierungsrates

Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 14. Juni 2007 die Interkantonale Vereinbarung über die

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Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) einstimmig zu Handen der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Über den Beitritt entscheiden nun die Kantone einzeln.

Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat verpflichten sich die Kantone dazu, die wesentlichen Inhalte und die strukturellen Eckwerte der obligatorischen Schule interkantonal anzugleichen. Das Konkordat tritt in Kraft, wenn zehn Kantone beigetreten sind. Das dürfte Ende 2008 der Fall sein.

Das HarmoS-Konkordat sieht unter Anderem vor, den 31. Juli als Stichtag für den obligatorischen Eintritt in den Kindergarten oder in die Eingangsstufe ab erfülltem viertem Altersjahr zu definieren. Die Verlegung des Stichtags wird sowohl mit dem früheren Eintritt als auch der Flexibilisierung der Schulzeit verbunden sein: Im Einzelfall soll ein Kind die Möglichkeit haben, je nach Begabungen, Fähigkeiten und persönlicher Entwicklung, die ersten Schuljahre schneller oder langsamer zu durchlaufen.

Mit dem früheren Eintritt wird die heute als Kindergarten bezeichnete Vorschulstufe obligatorisch. Die Primarschulstufe (inkl. Kindergarten, evtl. Basisstufe) dauert damit neu acht Jahre, die Sekundarstufe I drei Jahre, die obligatorische Schule somit insgesamt elf Jahre. Das Konkordat lässt es dem Kanton Bern frei, ob der frühere Eintritt in den Kindergarten oder in die Eingangsstufe mittels obligatorischen zweijährigen Kindergartens oder mittels Einführung der Basisstufe umgesetzt wird.

Wird das Konkordat von insgesamt 10 Kantonen ratifiziert, erfolgt die Verschiebung des erwähnten Stichtags und der Vorverlegung des Eintritts in den Kindergarten oder in die Eingangsstufe in diesen Kantonen spätestens sechs Jahre nach dem durch den Vorstand der EDK festgelegten Inkrafttreten. Die Umsetzung wird also voraussichtlich spätestens 2014/15 erfolgen.

Die Motionärin verlangt nun aufgrund dieser Ausgangslage, die Verschiebung des Stichtags vom 30. April auf den 31. Juli im Kanton Bern bereits ab Schuljahr 2009/10 schrittweise, um je einen halben Monat pro Jahr zu vollziehen. Mit dem raschen Beginn der Verschiebung des Eintrittsdatums – und in der Folge die mögliche Vergrösserung der Klassen durch eine erhöhte Anzahl Kinder pro Jahrgang – soll auch erreicht werden, dass Klassenschliessungen – bedingt durch die sinkende Anzahl SchülerInnen – da und dort verhindert werden können.

Der Regierungsrat erachtet die schrittweise Verschiebung des Stichtags für den Eintritt in den Kindergarten oder in die Eingangsstufe grundsätzlich als sinnvoll. Allerdings sind die von der Motionärin formulierten terminlichen Vorgaben betreffend Zeitpunkt und Vorgehen der Verschiebung aus folgenden Gründen nicht geeignet:

- Der Beitritts-Entscheid des Grossen Rates zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule steht noch aus. Das Konkordat wird frühestens in der Septembersession 2008 dem Parlament vorgelegt werden können.

- Die allfällige Umsetzung des HarmoS-Konkordats sollte mit der Inkraftsetzung des total revidierten Volksschulgesetztes per 2012 koordiniert werden. Eine schrittweise Verschiebung des Eintrittsdatums könnte in den Übergangsbestimmungen geregelt werden.

- Gegenwärtig fehlt eine rechtliche Grundlage für die Vorverschiebung des Eintrittsdatums.

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- Eine halbmonatliche Verschiebung des Eintrittsdatums, wie sie die Motionärin verlangt, kann für Gemeinden und Eltern eher verwirrend sein und erfordert hohe Anforderungen an die Kommunikation.

- Bei der Verschiebung des Schuljahresbeginns vom Frühling auf den Spätsommer hat es sich 1987 bewährt, den Gemeinden mit einer Übergangsfrist genügend Handlungsspielraum zu gewähren und verschiedene Varianten für die Verschiebung des Einschulungsdatums (damals vom 31. Dezember auf den 30. April) offen zu lassen.

Der Regierungsrat stellt zusammenfassend fest, dass die von der Motionärin verlangten Regelungen für die Verschiebung des Eintrittsdatums in den Kindergarten oder in die Eingangstufe gegenwärtig verfrüht sind. Die konkrete Ausgestaltung des Übergangs soll im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten zur Totalrevision des Volksschulgesetzes per 2012 erarbeitet werden. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Motion ab.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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