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Erste Ergebnisse aus der Auswertung der Einschulungsuntersuchungen in Tempelhof-Schöneberg 2010

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Erste Ergebnisse aus der Auswertung

der Einschulungsuntersuchungen in Tempelhof-Schöneberg

2010

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Abteilung Gesundheit und Soziales

Gesundheitsamt

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Ges 6-FL Dr. Völger

(2)

Inhalt

Einleitung Seite 3

Einschulungsuntersuchung: Warum und wozu? Seite 4 1. Eckdaten der untersuchten Kinder Seite 8

Soziale Lage und Herkunft Seite 13

Soziale Lage Seite 14

Herkunft Seite 21

2. Übergewicht und Adipositas Seite 26

3. Entwicklungsstand Seite 32

S-ENS: Screening des Entwicklungsstandes

bei Einschulungsuntersuchungen Seite 32 Sonderpädagogischer Förderbedarf Seite 34 Spezifische schulische Förderung Seite 38

Zusammenfassung Seite 40

(3)

Einleitung

In diesem Bericht werden erste Ergebnisse der Auswertung1 der

Einschulungsuntersuchungen 2010 dargestellt. Stellenweise werden Zahlen aus den Vorjahren ab 2005 zum Vergleich angegeben, ebenso aus der berlinweiten

Auswertung von SenGUV2 aus den ESU-Daten 2008.

Im Rahmen der Sozialraumorientierung legt der Bericht Wert auf eine Darstellung, die die Verhältnisse in den lebensweltlich orientierten Räumen (LOR)3 beleuchtet.

Hier werden zunächst die 7 Prognoseräume des Bezirks berücksichtigt, in einzelnen Darstellungen auch die 34 Planungsräume. Eine so kleinräumige Betrachtung ist aber oft nicht sinnvoll, da die Anzahl der Kinder, insbesondere bei selteneren Merkmalen, in einzelnen Planungsräumen so gering wird, dass einerseits eine sinnvolle Aussage nicht mehr erfolgen kann und andererseits auch

Datenschutzbelange berührt werden.

Der vorliegende Bericht geht zunächst auf Eckdaten wie die soziale Lage der Familien und die Herkunft der Kinder ein.

Als gesundheitliche Problemlage wird das Übergewicht zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung dargestellt.

Am Ende wird auf die Ergebnisse der Screeningtests sowie die Empfehlungen an die Schulen eingegangen.

Der Bericht soll in Zukunft erweitert werden und weitere Untersuchungsergebnisse darstellen.

1 Die Auswertungen erfolgten mit den Programmen von D. Delekat, KJGD, BA Friedrichshain- Kreuzberg, die er uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

2 Die Zahl der Datensätze, die der Auswertung durch SenGUV zu Grunde liegen, kann von der bezirklichen leicht abweichen. In die bezirkliche Erhebung können einzelne Kinder noch eingehen, die nach dem Abgabetermin an SenGUV untersucht wurden. Darüber hinaus bezieht sich SenGUV nur auf die in den einzelnen Bezirken wohnenden Kinder und führt einen Austausch von Datensätzen diesbezüglich durch, wenn Kinder nicht in ihrem Wohnbezirk untersucht wurden. Einzelne Kinder, die z.B. in den angrenzenden Bereichen Brandenburgs wohnen und in Berlin untersucht wurden, werden nicht berücksichtigt. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen der Auswertungsergebnisse von SenGUV von den bezirklichen Ergebnissen kommen.

3 Lebensweltlich orientierte Räume Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Abt III -

Geoinformation

(4)

Einschulungsuntersuchung: Warum und wozu?

Die Beantwortung muss mehrere Gesichtspunkte berücksichtigen.

Die schulärztliche Untersuchung hat zum einen den Aspekt einer personalärztlichen Untersuchung vor Aufnahme in die Institution Schule, deren Besuch für 10 Jahre verpflichtend ist4. Sie dient der individuellen Feststellung von Krankheiten und Behinderungen, die die Schule in besonderer Weise zu berücksichtigen hat.

So wurde in Tempelhof-Schöneberg 2010 bei 5% der untersuchten Kinder schulärztlicherseits die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs empfohlen. Dabei handelte es um Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, Sinnesbehinderungen (Blindheit oder Taubheit), tiefgreifenden seelischen Störungen (Autismus) oder bedeutsamen Sprachbehinderungen (Sprachentwicklungsstörungen).

Darüber hinaus gilt es den Entwicklungsstand des Kindes individuell zu beurteilen, um bei Hinweisen auf Verzögerungen zunächst die Eltern zu beraten,

gegebenenfalls weitergehende Untersuchungen zu empfehlen und gezielte Förderung oder therapeutische Hilfen möglichst bereits vor der Aufnahme in die Schule zu veranlassen.

In der ESU-Dokumentation 2010 in Tempelhof-Schöneberg wurden bezogen auf die einzelnen Teilbereiche5 bis zu 3,2% der Kinder zur weiteren Diagnostik überwiesen.

Das neue Schulgesetz von Berlin aus dem Jahr 2004 hat zu einem grundlegenden Paradigmawechsel geführt. Für die Aufnahme in die Schule wird nicht mehr ein bestimmter Entwicklungsstand des Kindes vorausgesetzt (früher die sog. Schulreife), sondern ab einem bestimmten Alter6 wird die Schule für die Förderung der Kinder zuständig und soll sich auf ihren jeweiligen Entwicklungsstand einstellen und sie dort abholen. Die Vorschulklassen sind damit entfallen. Die Schulpflicht wurde vorverlegt.

4 § 42(4) Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.1.2004, zuletzt geändert am 25.1.2010: Die allgemeine Schulpflicht dauert zehn Schulbesuchsjahre und wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. …

5 Körperkoordination 1,2%, Visuomotorik 1,6%, visuelle Wahrnehmung 1,3% und Sprache 3,2%, emotionale-soziale Entwicklung 0,7% und kognitive Entwicklung 0,1%

6 § 42(1) Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.1.2004, zuletzt geändert am 25.1.2010: Mit Beginn eines Schuljahres (1. August) werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 31. Dezember vollenden werden.

§ 42(2) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31.

März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen, wenn kein Sprachförderbedarf besteht. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

(5)

Die Einschulungsuntersuchung zielt damit nicht mehr auf die Feststellung einer wie auch immer gearteten Schulreife. Die Untersuchung ist damit aber nicht überflüssig geworden. Jetzt wird als Konsequenz aus festgestellten Entwicklungsrückständen die Schule auf einen besonderen schulischen Förderbedarf in den jeweiligen

Teilbereichen hingewiesen, damit das Kind individuell dort abgeholt werden kann, wo es mit seiner Entwicklung steht7.

2010 wurde in Tempelhof-Schöneberg bei 30% der Kinder eine spezifische schulische Förderung empfohlen.

Nachdem das Schulgesetz für Berlin vom 26.1.2004 keine Rückstellung mehr

vorsah, wurde mit der Änderung vom 25.1.2010 diese wieder eingeführt8. Sofern die Eltern einen diesbezüglichen Antrag stellen, muss daher im Rahmen der

Einschulungsuntersuchung schulärztlicherseits geklärt werden, ob der

Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in der Kindertagesstätte erwarten lässt. Die Eltern müssen ggf. auch entsprechend beraten werden.

Mit dem Berliner Schulgesetz von 2004 wurde ein Rückmeldeverfahren eingeführt9, das die Möglichkeit einer Qualitätskontrolle sowie einer strukturierten Kommunikation zwischen Schule und Schularzt/ärztin ermöglicht.

Neben diesen auf die individuelle Begutachtung und Förderung des untersuchten Kindes ausgerichteten Anteilen der Einschulungsuntersuchung, ist sie andererseits ein Instrument der Gesundheitsberichterstattung10. Sie erfolgt seit 2001 nach einem berlinweit einheitlichen Landesverfahren Einschulungsuntersuchung.

7 § 5(2) der Berliner Grundschulverordnung vom 19.1.2005 in der Fassung vom 9.1.2010: Die Schule berücksichtigt die schulärztliche Stellungnahme und die Empfehlungen für die Gestaltung des

Schulbesuchs, soweit sie durch den gesundheitlichen Zustand des Kindes begründet sind. Sie nutzt die medizinische Einschätzung von Merkmalen wie Wahrnehmung, Motorik, Sprachentwicklung und psychosozialem Verhalten zur Vorbereitung eines individuell förderlichen Lernumfeldes.

8 § 42(3) Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.1.2004, zuletzt geändert am 25.1.2010: Abweichend von Absatz 1 können schulpflichtige Kinder auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der

Schulbesuchspflicht um ein Jahr zurückgestellt werden, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lässt. Eine Rückstellung kann nur dann erfolgen, wenn eine angemessene Förderung des Kindes in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Der Antrag der Erziehungsberechtigten ist zu begründen und soll mit einer schriftlichen Stellungnahme der von ihrem Kind zuletzt besuchten Einrichtung der Jugendhilfe oder

Kindertagespflegestelle eingereicht werden. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der Grundlage gutachterlicher Stellungnahmen des zuständigen Schularztes oder des schulpsychologischen

Dienstes. Eine Rückstellung nach dem Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.

9 § 5(3) der Berliner Grundschulverordnung vom 19.1.2005 in der Fassung vom 9.1.2010: Liegt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor, informiert die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer in den Fällen, in denen die schulärztliche Stellungnahme einen entsprechenden Wunsch ausweist, am Ende des ersten Schulhalbjahres das Gesundheitsamt, ob und inwieweit sich die schulärztlichen Feststellungen bestätigt haben; die Lehrkraft verwendet hierfür die ihr vom Gesundheitsamt vorgelegten Muster.

10 § 5(3) Gesundheitsdienstreformgesetz vom 25. Mai 2006: Zur Erfüllung der Berichtspflichten für die Gesundheits- und Sozialberichtserstattung werden Statistiken basierend auf Einzeldaten

insbesondere zu folgenden Bereichen erstellt: 1. Gesundheitszustand von ausgewählten

Bevölkerungsgruppen (insbesondere Schuleingangs- und -entlassungsuntersuchungen nach dem Schulgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz), ...

(6)

Dabei werden neben Basisdaten Angaben zu präventionsrelevanten Bereichen (Übergewicht, Impfstatus, Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen u.a.) und freiwillig von den Eltern zur Verfügung gestellte soziale Kenndaten (Bildungs- und Erwerbsstatus der Eltern, Familienstruktur, Rauchverhalten der Eltern,

Medienkonsum des Kindes) erfasst, wie auch Untersuchungsergebnisse u.a. von standardisierten Testaufgaben zur Körperkoordiantion, Visuomotorik, visuellen Wahrnehmung und zur Sprachkompetenz. Bei nichtdeutscher Herkunft des Kindes werden die deutschen Sprachkenntnisse des Kindes und der begleitenden Eltern eingeschätzt.

Auf der Basis des Infekionsschutzgesetzes11 wird im Rahmen der

Einschulungsuntersuchung der Impfstatus festgestellt. Dadurch stehen valide

Impfdaten der 5-6-jährigen Kinder jährlich auf Bezirks12- Landes- und Bundesebene13 zur Verfügung. Zum Schließen von Impflücken werden die Eltern über Impfdefizite informiert und zum Nachholen versäumter Impfungen auf der Basis der aktuellen öffentlichen Impfempfehlungen14 beraten.

Die erhobenen Daten werden anonymisiert PC-gestützt in den Bezirken in eine Datenbank eingegeben und von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz auf Landesebene zusammengeführt. Damit stehen die Daten in sozialräumlicher Gliederung sowohl den Bezirken wie auch dem Land zur

Auswertung zur Verfügung und werden in Berichtsform15 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Diesem Ziel dient auch dieser Bericht. Es entsteht damit ein Bild der Ausgangssituation für die schulische Bildung, wie auch ein Spiegel der

vorschulischen Förderung in Familie und Kita.

Die Berichte können als Basis für Handlungsentscheidungen herangezogen werden.

11 § 34(11) IfsG vom 20. Juli 2000: Bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemein bildenden Schule hat das Gesundheitsamt oder der von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste

Landesgesundheitsbehörde dem Robert-Koch-Institut zu übermitteln.

12 SenGUV, Grundauswertung der Einschulungsdaten in Berlin 2008, Seite 17

13 Impfquoten bei der Schuleingangsuntersuchung in Deutschland 2005 - Erstmals Daten aus allen Bundesländern verfügbar: Epidemiologisches Bulletin 48/2006 S.430-431

14 www.rki.de, siehe aktuelle Impfempfehlungen der STIKO

15 Senatsverwaltung für Gesundheit:

Spezialbericht 2003-2: Zur gesundheitlichen Lage von Kindern in Berlin (ESU-Datenbasis von 2001) Sozialstrukturatlas von Berlin 2003 Spezialbericht 2004-1, Kapitel 4.3: Sozialstruktur und

gesundheiltiche Lage von Kindern (ESU-Datenbasis von 2003)

Spezialbericht 2006-1: Zur gesundheitlichen und sozialen Lage von Kindern in Berlin (ESU- Datenbasis von 2004)

Grundauswertung der Einschulungsdaten in Berlin 2008

www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/ges_fb6/esu.html

(7)

Schließlich wird die Bedeutung der Einschulungsuntersuchung im Rahmen des Kinderschutzes diskutiert. Als Pflichtuntersuchung16 sollen alle Kinder des Jahrgangs durch den bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst17 untersucht werden.

Es obliegt dabei der Schulverwaltung, die Kinder zu erfassen und dem Gesundheitsamt zur Untersuchung zu melden18, sowie die Vorstellung zur

Untersuchung gegebenenfalls durchzusetzen19. Es werden damit auch die Kinder untersucht, die bisher keine Kindertagesstätte besucht haben und bei denen insbesondere die letzten Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt wurden.

Bei der ESU 2010 hatten in Tempelhof-Schöneberg 1,8% der untersuchten Kinder keine Einrichtung besucht, bei 0,6% fehlten die Angaben

Bei der ESU 2010 Tempelhof-Schöneberg legten 7% kein Vorsorgeheft vor.

Die U8 und die U9 waren jeweils bei 12% der Kinder mit Vorsorgeheft bis zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung nicht durchgeführt worden.

Bei weiteren 9% der Kinder war das Zeitintervall für die U9 zum Zeitpunkt der ESU noch nicht abgelaufen (Alter <65 Monaten).

Auch das verbindliche Einladungswesen zu den Kinder-Früherkennungs-Untersuchungen20 macht die Vorsorgeuntersuchungen nicht zu Pflichtuntersuchungen. Die Eltern werden lediglich an versäumte Vorsorgeuntersuchungen erinnert und ggf. durch Hausbesuch über deren Bedeutung beraten.21

Hinweise auf Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch sind weniger von einem speziellen Untersuchungsbefund zu erwarten, als durch den Gesamteindruck, der sich dem/der untersuchenden Arzt/Ärztin bietet, insbesondere in Zusammenhang mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten.

16 § 55a(5) Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.1.2004, zuletzt geändert am 25.1.2010: Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder vor Aufnahme in die Schule schulärztlich untersuchen zu lassen.

17 § 8(2) Satz 2. Gesundheitsdienstreformgesetz vom 25. Mai 2006

18 § 5(1) der Berliner Grundschulverordnung vom 19.1.2005: Spätestens eine Woche nach dem letzten Tag des Anmeldezeitraumes meldet die zuständige Schule alle schulpflichtig werdenden Kinder sowie jene, die auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden sollen, dem Gesundheitsamt. Die Schule beachtet dabei, dass sich die Reihenfolge der Untersuchung am Alter der Kinder orientiert. Die ältesten Kinder sollen zuerst, die jüngsten zuletzt untersucht werden. Das Mindestalter der vom Gesundheitsamt zu untersuchenden Kinder beträgt 5 Jahre.

19 Einheitliches Verfahren zur Überwachung der Schulpflicht (Zeit-Maßnahmenplan) der

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom 20.3.2006: Bei zweimaligem Nichtwahrnehmen von Terminen der Schuleingangsuntersuchung erfolgt eine Meldung der Schule an das Schulamt. ...

20 Berliner Kinderschutzgesetzes vom 17.12.2009, Zweiter Teil, Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen

21 § 6(6) des Berliner Kinderschutzgesetzes vom 17.12.2009: Das zuständige Gesundheitsamt sucht die Personensorgeberechtigten des nach Absatz 5 Satz 1 ermittelten Kindes nach schriftlicher Ankündigung unter Hinweis auf die Freiwilligkeit auf, um Inhalt und Zweck der

Früherkennungsuntersuchungen zu erläutern (Hausbesuch). Ein Hausbesuch erfolgt nicht, wenn die Personensorgeberechtigten nachvollziehbare Gründe nennen, weshalb die jeweilige

Früherkennungsuntersuchung nicht durchgeführt worden ist und dem Gesundheitsamt keine Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung vorliegen. …

(8)

1. Eckdaten der untersuchten Kinder

Im Jahr 2010 wurde bei 2501 Kindern eine Einschulungsuntersuchung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg durchgeführt und nach dem Landesverfahren erfasst.22 Die Untersuchungszahlen in den letzten fünf23 Jahren schwankten um 2500. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2006 dar, in dem die Zahl untersuchter Kinder mit 2764 sehr hoch lag. Dies hängt mit der Vorverlegung der Schulbesuchspflicht zusammen (Tabelle 1.1, Diagramm 1.1).

Tempelhof-Schöneberg lag 2008 an 4. Stelle hinsichtlich der Anzahl der Einschulungsuntersuchungen im Vergleich der Berliner Bezirke (Tabelle 1.2).

2007 2008 2009 2010

Gesamtzahl 2543 2436 2510 2501

Geschlecht n 2536 2436 2508 2499

männlich 1330 52,4% 1268 52,1% 1273 50,8% 1313 52,5%

weiblich 1206 47,6% 1168 47,9% 1235 49,2% 1186 47,5%

Soziale Lage n 2348 2227 2325 2338

untere soziale Schicht 679 28,9% 625 28,1% 651 28,0% 621 26,6%

mittlere soziale Schicht 821 35,0% 780 35,0% 771 33,2% 811 34,7%

obere soziale Schicht 848 36,1% 822 36,9% 903 38,8% 906 38,8%

Herkunft n 2530 2429 2510 2501

Deutschland 1572 62,1% 1475 60,7% 1482 59,0% 1438 57,5%

Türkei 384 15,2% 361 14,9% 405 16,1% 394 15,8%

arabische Staaten 126 5,0% 129 5,3% 120 4,8% 144 5,8%

Staaten des ehemaligen Ostblocks 233 9,2% 239 9,8% 277 11,0% 279 11,2%

westliche Industriestaaten 91 3,6% 92 3,8% 76 3,0% 91 3,6%

sonstige Staaten 124 4,9% 133 5,5% 150 6,0% 155 6,2%

Tabelle 1.1 Eckdaten Einschüler/innen Tempelhof-Schöneberg 2007 – 2010

22 Entsprechend der Vereinbarung zwischen den Bezirken und SenGUV wurden die Kinder, die vom Schulbesuch von der Schulaufsicht zurückgestellt wurden, aus dem Datensatz gelöscht, soweit dem KJGD dies bis zum Ende der Einschulungsuntersuchungen von der Schulaufsicht mitgeteilt wurde.

Darüber hinaus wurden einzelne wenige Kinder, die erst im Sommer 2010 untersucht wurden, weil sie z.B. zugezogen waren, nicht erfasst.

23 Ab 2005 erfolgte die Einschulungsuntersuchung unter den geänderten Stichtagen des neuen Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) vom 26. Januar 2004, zuletzt geändert 25.1.2010:

§ 42 (1): Mit Beginn eines Schuljahres (1. August) werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 31. Dezember vollenden werden.

§ 42 (2) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31.

März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen, wenn kein Sprachförderbedarf besteht.

(9)

Mitte 2753 10,4%

Friedrichshain-Kreuzberg 2183 8,3%

Pankow 2925 11,1%

Charlottenburg-Wilmersdorf 2047 7,8%

Spandau 1765 6,7%

Steglitz-Zehlendorf 2303 8,7%

Tempelhof-Schöneberg 2453 9,3%

Neukölln 2510 9,5%

Treptow-Köpenick 1799 6,8%

Marzahn-Hellersdorf 1874 7,1%

Lichtenberg 1818 6,9%

Reinickendorf 1960 7,4%

gesamt 26390 100,0%

Tabelle 1.2 Übersicht über die Einschüler/innen nach Berliner Bezirken (Wohnbezirk) 200824

24 aus: SenGUV, Grundauswertung der Einschulungsdaten in Berlin 2008, Seite 11

(10)

Gesamtzahl ESU Datensätze

ESU Tempelhof-Schöneberg 2005 - 2010

2406

2543

2436

2510 2501

2764

2200 2300 2400 2500 2600 2700 2800

2005 2006 2007 2008 2009 2010

Diagramm 1.1

Die Anzahl einzuschulender Kinder verteilte sich weitgehend gleichmäßig auf die Prognoseräume, lediglich Tempelhof lag mit 454 Einschülern/innen deutlich über dem Mittelwert von 357 und Marienfelde mit 230 Einschülern/innen deutlich darunter (Diagramm 1.2).

Untersuchte Kinder nach LOR Prognoseraum n = 2498 (89,8%)

ESU Tempelhof Schöneberg 2010

341

313

391

454

358

230

411

0 100 200 300 400 500

Schöneberg-Nord Schöneberg-Süd Friedenau Tempelhof Mariendorf Marienfelde Lichtenrade

12,5% 15,7%

13,7% 18,2% 14,3% 9,2% 16,5%

Diagramm 1.2

(11)

Die Zahl der wegen Anmeldung zum vorzeitigen Schulbesuch25 untersuchten Kinder ist im Bezirk Tempelhof-Schöneberg seit 2006 rückläufig, bzw. 2009 und 2010 gleich geblieben (56 Kinder) (Diagramm 1.3). Ob diese Kinder dann auch eingeschult wurden oder die Eltern von ihrem Antrag nach der Einschulungsuntersuchung zurückgetreten sind, wurde nicht erfasst.

Nachdem das Schulgesetz für Berlin vom 26. Januar 2004 keine Rückstellung von der Schulbesuchspflicht mehr vorsah, wurde in den Jahren 2005 und 2006 die Kategorie „Untersuchung nach Zurückstellung“ in der ESU-Erfassung gestrichen. Es wurden jedoch nach der damaligen Fassung des Schulgesetzes26 Befreiungen von der Schulbesuchspflicht ausgesprochen, vorwiegend im Rahmen von Frühförderung von behinderten Kindern entsprechend § 30 SBG IX.

Ab 2007 wurde daher die Kategorie „Untersuchung nach Befreiung“ wieder erfasst.

Die Zahl der nach Rückstellung untersuchten Kinder hat seitdem jedes Jahr

zugenommen und lag mit 168 Kindern 2010 dreimal so hoch, wie die Zahl der wegen vorzeitigem Einschulungswunsch untersuchten Kinder (Diagramm1.3).

Im Januar 2010 wurde das Schulgesetz dahingehend geändert, dass nach § 42 (3)27 wieder eine Rückstellung erfolgen kann „wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lässt.“

Auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlage ist der Anteil der zurückgestellten Kinder nicht nur abhängig vom Entwicklungsstand des Kindes, sondern zunächst einmal von der Einstellung und dem Wunsch der Eltern zur Frage der Rückstellung.

Antragsberechtigt sind nur die Sorgeberechtigten, nicht der/die Schularzt/ärztin.

Der/Die Schularzt/ärztin hat zunächst nur eine beratende Funktion. Erst wenn die Eltern einen Antrag stellen, ist er/sie zu einer diesbezüglichen gutachterlichen Stellungnahme aufgerufen.

Dies ist bei der Interpretation der Zahlen zurückgestellter Kinder zu berücksichtigen.

Auf der Ebene der LOR Prognoseräume lag der Anteil der nach Rückstellung im Vorjahr untersuchten Kinder in Mariendorf mit 10,9% am höchsten, in Schöneberg Nord mit 3,5% am niedrigsten (Tabellen 1.3 und 1.4).

25 Kinder die zwischen dem 1. Januar und 31. März geboren sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden (§ 42 (2) SchulG vom 26.1.2004, zuletzt geändert am 25.1.2010)

26 § 41(3) Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Schülerin oder einen Schüler von der Schulbesuchspflicht befreien, wenn ein besonderer Grund vorliegt

27 § 42 (3) Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.1.2004, zuletzt geändert am 25.1.2010:

Abweichend von Absatz 1 können schulpflichtige Kinder auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulbesuchspflicht um ein Jahr zurückgestellt werden, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lässt. Eine Rückstellung kann nur dann erfolgen, wenn eine angemessene Förderung des Kindes in einer Einrichtung der

Jugendhilfe erfolgt. Der Antrag der Erziehungsberechtigten ist zu begründen und soll mit einer schriftlichen Stellungnahme der von ihrem Kind zuletzt besuchten Einrichtung der Jugendhilfe oder Kindertagespflegestelle eingereicht werden. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der Grundlage gutachterlicher Stellungnahmen des zuständigen Schularztes oder des schulpsychologischen

Dienstes. Eine Rückstellung nach dem Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.

(12)

Untersuchungen nach Untersuchungsanlass

in Prozent aller Untersuchter (Darstellung Bereich 90-100%) ESU Tempelhof-Schöneberg 2005 - 2010

90%

92%

94%

96%

98%

100%

schulpflichtig antragsweise nach Rückstellung o.A.

o.A. 0 3 6 2 2

nach Rückstellung 0 0 47 80 153 168

antragsweise 99 130 94 70 56 56

schulpflichtig 2307 2631 2396 2286 2299 2275

2005 2006 2007 2008 2009 2010

Diagramm 1.3

schulpflichtig antragsweise nach Rückstellung

0701 Schöneberg-Nord 322 7 12

0702 Schöneberg-Süd 283 10 20

0703 Friedenau 347 14 30

0704 Tempelhof 420 11 23

0405 Mariendorf 313 6 39

0706 Marienfelde 213 3 14

0707 Lichtenrade 377 5 29

07 Bezirk 2275 56 167

Tabelle 1.3. Untersuchte Kinder nach Untersuchungsanlass und LOR Prognoseraum absolut, n = 2498 (99,8%)

ESU Tempelhof-Schöneberg 2010

schulpflichtig antragsweise nach Rückstellung

0701 Schöneberg-Nord 94,4% 2,1% 3,5%

0702 Schöneberg-Süd 90,4% 3,2% 6,4%

0703 Friedenau 88,7% 3,6% 7,7%

0704 Tempelhof 92,5% 2,4% 5,1%

0405 Mariendorf 87,4% 1,7% 10,9%

0706 Marienfelde 92,6% 1,3% 6,1%

0707 Lichtenrade 91,7% 1,2% 7,1%

07 Bezirk 91,1% 2,2% 6,7%

Tabelle 1.4. Untersuchte Kinder nach Untersuchungsanlass und LOR Prognoseraum prozentual, n = 2498 (99,8%)

ESU Tempelhof-Schöneberg 2010

(13)

Soziale Lage und Herkunft

Ungünstige soziale Lage und Migrationshintergrund sind bekannte Risikofaktoren für eine gesunde Entwicklung der Kinder.

Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Herkunft der Familien und ihrer sozialen Lage. Dieser Zusammenhang lässt sich auch in den Daten der Einschulungsuntersuchung 2010 in Tempelhof-Schöneberg nachweisen.

Familien türkischer oder arabischer Herkunft gehören signifikant vermehrt zur unteren sozialen Schicht, signifikant vermindert zur oberen sozialen Schicht.

Umgekehrt verhält es sich bei Kindern deutscher Herkunft und aus westlichen Industrieländern. (Tabelle 1.5)

Über die Hälfte der einzuschulenden Kinder mit türkischer oder arabischer Herkunft lebt in der unteren sozialen Schicht, dagegen fast die Hälfte der deutschen Kinder (und fast zwei Drittel aus westlichen Industrieländern) in der oberen sozialen Schicht.

Tabelle 1.5 Herkunft und soziale Lage28, 2010 n = 2338 (93,4%) ESU Tempelhof-Schöneberg

28 Signifikant positive Korrelationen rot markiert, signifikant negative Korrelationen blau markiert deutsch türkisch arabisch ehem. Ostblock

westl.

Industriestaaten

sonstige

Staaten gesamt untere

Schicht 219 200 76 74 10 42 621

mittlere

Schicht 487 117 30 102 24 51 811

obere

Schicht 659 52 21 82 52 40 906

gesamt 1365 369 127 258 86 133 2338

deutsch türkisch arabisch ehem. Ostblock

westl.

Industriestaaten

sonstige

Staaten gesamt untere

Schicht 16,0% 54,2% 59,8% 28,7% 11,6% 31,6% 26,6%

mittlere

Schicht 35,7% 31,7% 23,6% 39,5% 27,9% 38,3% 34,7%

obere

Schicht 48,3% 14,1% 16,5% 31,8% 60,5% 30,1% 38,8%

(14)

Soziale Lage

Zur Einteilung nach sozialer Schicht werden Selbstauskünfte der Eltern zu ihrer Schul- und beruflichen Ausbildung und zu ihrer Berufstätigkeit herangezogen.29 Die Schichteinteilung reflektiert die soziale Lage der Familien der einzuschulenden Kinder.

Während die Einschüler/innen in Gesamtberlin 2007 und 200830 auf die drei sozialen Schichten nach ESU-Modell annähernd gleich verteilt waren (Tabelle 1.6), kommt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg 2010 mehr als ein Drittel der Kinder aus der oberen und weniger als ein Drittel aus der unteren sozialen Schicht31 (Diagramm 1.4).

untere Schicht mittlere Schicht obere Schicht

Berlin 2007 33,5% 34,8% 31,7%

Berlin 2008 31,1 % 35,3% 33,6 %

Tabelle 1.6

Schüler/innen nach sozialer Lage ESU Tempelhof-Schöneberg 2007 - 2010

0%

10%

20%

30%

40%

50%

untere soziale Schicht 28,9% 28,1% 28,0% 26,6%

mittlere soziale Schicht 35,0% 35,0% 33,2% 34,7%

obere soziale Schicht 36,1% 36,9% 38,8% 38,7%

2007 (n = 2348) 2008 (n =2227 ) 2009 (n = 2325) 2010 (n = 2338)

Diagramm 1.4

29 Zur Methodik siehe auch:

SenGUV, Grundauswertung der Einschulungsdaten in Berlin 2008, Seite 8

30 SenGUV, Grundauswertung der Einschulungsdaten in Berlin 2008, Seite 10

31 Vergleichswerte aus Gesamtberlin 2009 und 2010 liegen z.Zt. noch nicht vor.

(15)

Soziale Lage und

- LOR Prognoseraum (Diagramm 1.5, Tabellen 1.7 und 1.8) und - Planungsraum (Tabellen 1.9 und 1.10)

ESU 2010 Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Im Prognoseraum Schöneberg-Nord ist der Anteil Einschüler/innen aus der untern sozialen Schicht erhöht, der Anteil Kinder aus der mittleren Schicht

unterdurchschnittlich.

Die benachbarten Planungsräume Nollendorfplatz und Dennewitzplatz weisen (mit dem Planungsraum John-Locke-Straße aus Lichtenrade) die höchsten Anteile Einschüler/innen aus der unteren Schicht im gesamten Bezirk auf. Hier kommt fast die Hälfte der Kinder aus der unteren sozialen Schicht. Aus diesen beiden

Planungsräumen kommen auch die meisten Einschüler/innen des Prognoseraums Schöneberg-Nord.

Demgegenüber fallen die beiden anderen Planungsräume Wittenbergplatz/Viktoria- Luise-Platz und Barbarossaplatz durch überdurchschnittliche Anteile von Einschülern aus der oberen Schicht auf.

Angrenzend liegt der Planungsraum Bayerischer Platz aus dem Prognoseraum Schöneberg-Süd, in dem nur ein sehr geringer Anteil Einschüler aus Familien der unteren sozialen Schicht kommt. In Schöneberg-Süd ist der Kaiser-Wilhelm-Platz die Planungsregion mit den meisten Einschülern/innen.

Der Prognoseraum Friedenau hat im Bezirk den höchsten Anteil einzuschulender Kinder aus der oberen sozialen Schicht, der kleinste Anteil der Einschüler/innen kommt aus der unteren Schicht.

Der Prognoseraum Friedenau hat nur drei Planungsräume. Die meisten

Einschüler/innen kommen aus den Planungsräumen Friedenau und Grazer Platz.

Die nebeneinander liegenden Planungsräume Friedenau und Ceciliengärten, die vom Planungsraum Grazer Platz durch die Autobahn getrennt sind, weisen (mit dem Planungsraum Barbarossaplatz aus Schöneberg-Nord) bei der ESU 2010

bezirksweit die höchsten Anteile von einzuschulenden Kindern aus Familien der oberen sozialen Schicht auf, bei unterdurchschnittlichen Anteilen der mittleren und der unteren sozialen Schicht.

Im Prognoseraum Tempelhof sind Manteuffelstraße und Neu-Tempelhof die Planungsräume, die die höchsten Zahlen von Einschülern/innen haben. Aus den Planungsräumen Lindenhofsiedlung und Germaniagarten kommen nur wenige Kinder.

In den nebeneinander gelegenen Planungsräumen Manteuffelstraße und Lindenhofsiedlung kommen auffallend wenige Einschüler/innen aus der oberen sozialen Schicht.

Im Prognoseraum Mariendorf ist der Anteil Kinder aus der mittleren sozialen Schicht erhöht, der aus der oberen verringert.

In Mariendorf ist die Rathausstraße der Planungsraum mit den meisten

Einschülern/innen, aus dem Planungsraum Birnhornweg kommen nur wenige

Einschüler/innen. Die Planungsräume Eisenacher Straße und Rathausstraße haben die geringsten Anteile von Einschülern/innen aus der oberen Schicht in diesem Prognoseraum.

(16)

Der Prognoseraum Marienfelde weist einen erhöhten Anteil von Einschülern/innen aus der unteren Schicht auf.

In Marienfelde ist Marienfelde Nordost der Planungsraum mit nur wenigen

Einschülern/innen bei der ESU 2010. Die Planungsräume Marienfelde Nordost und Marienfelde-Süd fallen durch einen deutlich verminderten Anteil von

Einschülern/innen aus Familien der oberen Schicht bei einem erhöhten Anteil aus der unteren sozialen Schicht auf.

Der Prognoseraum Lichtenrade ist mit 7 Planungsräumen der am meisten gegliederte Prognoseraum des Bezirks. Die Anzahl der Einschüler/innen ist eher gleichmäßig auf die Planungsräume verteilt. Die am Stadtrand gelegenen

Planungsräume Wittelsbacherstraße und Horstwalder Straße/Paplitzer Straße haben hier die geringsten Zahlen von einzuschulenden Kindern. Die Planungsräume

Kettinger Straße/Schillerstraße und Franziusweg/Rohrbachstraße haben einen sehr geringen Anteil einzuschulender Kinder aus der unteren Schicht. Die zentral

gelegenen Planungsräume John-Locke-Straße und Nahariyastraße fallen durch ungünstige Verschiebungen in den Anteilen der sozialen Schichten auf. Im

Planungsraum John-Locke-Straße kommt fast die Hälfte der Einschüler/innen aus der unteren Schicht, im Planungsraum Nahariyastraße kommt nur ein geringer Anteil aus der oberen sozialen Schicht.

(17)

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Planungsräume Nollendorfplatz und Dennewitzplatz im Prognoseraum Schöneberg-Nord, Marienfelde Nordost und Marienfelde Süd im Prognoseraum Marienfelde und John-Locke-Straße und

Nahariyastraße im Prognoseraum Lichtenrade durch eine ungünstige Verschiebung zu erhöhten Anteilen einzuschulender Kinder aus der unteren sozialen Schicht auszeichnen. Hier kommen bis zur Hälfte der einzuschulenden Kinder aus der unteren sozialen Schicht.

Auf der anderen Seit fallen die Planungsräume Barbarossaplatz im Prognoseraum Schöneberg Nord und Friedenau und Ceciliengärten im Prognoseraum Friedenau durch die beste soziale Schichtverteilung im Bezirk auf. Hier kommen zwei Drittel der einzuschulenden Kinder aus der oberen sozialen Schicht.

Dies ist bei der Planung der Gesundheitsförderung und der Verteilung von Ressourcen besonders zu beachten.

Die Prognoseräume Schöneberg-Nord, Schöneberg-Süd und Friedenau werden durch die Dienststelle des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes in der Welserstr.

23, 10077 Berlin versorgt, die im Planungsraum Wittenbergplatz/Viktoria-Luise-Platz in Schöneberg-Nord gelegen ist. Hier ist auch die Dienststelle des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes mit Zuständigkeit für den ganzen Bezirk gelegen.

Dem sozialkompensatorischen Auftrag kommt der Kinder- und

Jugendgesundheitsdienst in besonderer Weise nach, indem er in Kooperation mit der Kiezoase eine regelmäßige Sprechstunde in der Kurmärkischen Str. 1-3, 10783 Berlin, anbietet. Hier werden im Zentrum der Planungsräume Nollendorfplatz und Dennewitzplatz, die einen besonders erhöhten Anteil von Familien aus der unteren sozialen Schicht aufweisen, regelmäßige wöchentliche ärztliche und

sozialpädagogische Sprechstunden angeboten. Es erfolgt eine enge

Zusammenarbeit mit den nahe gelegenen Kindertagesstätten. Darüber hinaus erfolgt eine physiotherapeutisch geleitetet Gruppenarbeit mit Säuglingen, Kleinkindern und Müttern. Hier wird mit den weiteren Angeboten der Kiezoase ein niederschwelliges, wohnortnahes Versorgungsangebot realisiert.

Die Prognoseräume Tempelhof und Mariendorf werden durch die in der Kaiserstr. 126, 12105 Berlin gelegene Dienststelle versorgt. Diese liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gesundheitsamt in der Rathausstr. 27 in

Mariendorf. Hier erfolgt auch ein sozialkompensatorisches therapeutisches Angebot (Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie).

Neben diesen innerstädtischen Bereichen erfordern aber auch die am Stadtrand gelegenen Prognoseräume Marienfelde und Lichtenrade mit mehreren sozial

ungünstiger strukturierten Planungsräumen eine besondere Aufmerksamkeit. Hierfür sind die im Gemeinschaftshaus Lichtenrade an der Schnittstelle der Planungsräume John-Locke-Straße und Nahariyastraße platzierten Dienststellen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes für diese Bereiche eine angemessene wohnortnahe Lage. Auch hier finden neben den ärztlichen und sozialpädagogischen

Sprechstunden sozialpädagogisch geleitete Säuglings- und Müttergruppen statt.

Die Wiedereröffnung des Wohnheims in der Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin im Prognoseraum Marienfelde kann in Zukunft hier zu einer Erhöhung der

Einschülerzahlen mit Migrationshintergrund führen.

(18)

Soziale Schicht und LOR Prognoseraum

Soziale Schicht nach LOR Prognoseraum, prozentual n = 2337 (93,4%)

ESU Tempelhof-Schöneberg 2010

0%

20%

40%

60%

80%

100%

obere Schicht 40,0% 46,0% 57,2% 33,2% 26,6% 26,1% 38,0%

mittlere Schicht 24,4% 29,6% 27,9% 38,7% 45,0% 39,0% 38,0%

untere Schicht 35,6% 24,4% 14,9% 28,2% 28,4% 34,9% 23,9%

Schöneberg-Nord Schöneberg-Süd Friedenau Tempelhof Mariendorf Marienfelde Lichtenrade

Diagramm 1.5

untere Schicht mittlere Schicht obere Schicht gesamt

0701 Schöneberg-Nord 114 78 128 320

0702 Schöneberg-Süd 71 86 134 291

0703 Friedenau 55 103 211 369

0704 Tempelhof 118 162 139 419

0405 Mariendorf 94 149 88 331

0706 Marienfelde 76 85 57 218

0707 Lichtenrade 93 148 148 389

Bezirk 621 811 905 2337

Tabelle 1.7 Untersuchte Kinder nach sozialer Schicht und LOR Prognoseraum absolut, n = 2337 (93,4%)

ESU Tempelhof-Schöneberg 2010

untere Schicht mittlere Schicht obere Schicht

0701 Schöneberg-Nord 35,6% 24,4% 40,0%

0702 Schöneberg-Süd 24,4% 29,6% 46,0%

0703 Friedenau 14,9% 27,9% 57,2%

0704 Tempelhof 28,2% 38,7% 33,2%

0405 Mariendorf 28,4% 45,0% 26,6%

0706 Marienfelde 34,9% 39,0% 26,1%

0707 Lichtenrade 23,9% 38,0% 38,0%

Bezirk 26,6% 34,7% 38,7%

Tabelle 1.8 Untersuchte Kinder nach sozialer Schicht und LOR Prognoseraum32 prozentual, n = 2337 (93,4%)

ESU Tempelhof-Schöneberg 2010

32 Signifikant positive Korrelationen rot markiert, signifikant negative Korrelationen blau markiert

(19)

Soziale Schicht und LOR Planungsraum

untere Schicht

mittlere Schicht

obere

Schicht gesamt 07010101 Wittenbergplatz/Viktoria-Luise-Platz 5 11 20 36

07010102 Nollendorfplatz 56 32 42 130

07010103 Barbarossaplatz 8 15 42 65

07010104 Dennewitzplatz 45 20 24 89

07020201 Bayerischer Platz 5 22 35 62

07020202 Volkspark (Rudolf-Wilde-Park) 15 17 30 62

07020203 Kaiser-Wilhelm-Platz 32 29 42 103

07020204 Schöneberger Insel 19 18 27 64

07030301 Friedenau 15 46 136 197

07030302 Ceciliengärten 8 15 42 65

07030303 Grazer Platz 32 42 33 107

07040401 Neu-Tempelhof 22 38 61 121

07040402 Lindenhofsiedlung 5 11 3 19

07040403 Manteuffelstraße 56 59 43 158

07040404 Marienhöhe 13 16 13 42

07040405 Rathaus Tempelhof 19 33 17 69

07040406 Germaniagarten 3 5 2 10

07050501 Rathausstraße 31 44 20 95

07050502 Fritz-Werner-Straße 16 20 11 47

07050503 Eisenacher Straße 20 30 11 61

07050504 Imbrosweg 11 18 14 43

07050505 Hundsteinweg 16 31 27 74

07050506 Birnhornweg 0 6 5 11

07060601 Marienfelder Allee Nordwest 20 30 23 73

07060602 Kirchstraße 6 8 16 30

07060603 Marienfelde Nordost 11 6 1 18

07060604 Marienfelde Süd 39 41 17 97

07070701 Kettinger Straße/Schillerstraße 8 35 36 79 07070702 Alt-Lichtenrade/Töpchiner Weg 16 26 28 70

07070703 John-Locke-Straße 20 12 11 43

07070704 Nahariyastraße 31 33 14 78

07070705 Franziusweg/Rohrbachstraße 7 26 34 67

07070706 Horstwalder Straße/Paplitzer Straße 7 9 13 29

07070707 Wittelsbacherstraße 4 7 12 23

07 Bezirk 621 811 905 2337

Tabelle 1.9 Untersuchte Kinder nach sozialer Schicht und LOR Planungsraum absolut, n = 2337 (93,4%)

ESU Tempelhof-Schöneberg 2010

(20)

untere Schicht

mittlere Schicht

obere Schicht 07010101 Wittenbergplatz/Viktoria-Luise-Platz 13,9% 30,6% 55,6%

07010102 Nollendorfplatz 43,1% 24,6% 32,3%

07010103 Barbarossaplatz 12,3% 23,1% 64,6%

07010104 Dennewitzplatz 50,6% 22,5% 27,0%

07020201 Bayerischer Platz 8,1% 35,5% 56,5%

07020202 Volkspark (Rudolf-Wilde-Park) 24,2% 27,4% 48,4%

07020203 Kaiser-Wilhelm-Platz 31,1% 28,2% 40,8%

07020204 Schöneberger Insel 29,7% 28,1% 42,2%

07030301 Friedenau 7,6% 23,4% 69,0%

07030302 Ceciliengärten 12,3% 23,1% 64,6%

07030303 Grazer Platz 29,9% 39,3% 30,8%

07040401 Neu-Tempelhof 18,2% 31,4% 50,4%

07040402 Lindenhofsiedlung 26,3% 57,9% 15,8%

07040403 Manteuffelstraße 35,4% 37,3% 27,2%

07040404 Marienhöhe 31,0% 38,1% 31,0%

07040405 Rathaus Tempelhof 27,5% 47,8% 24,6%

07040406 Germaniagarten 30,0% 50,0% 20,0%

07050501 Rathausstraße 32,6% 46,3% 21,1%

07050502 Fritz-Werner-Straße 34,0% 42,6% 23,4%

07050503 Eisenacher Straße 32,8% 49,2% 18,0%

07050504 Imbrosweg 25,6% 41,9% 32,6%

07050505 Hundsteinweg 21,6% 41,9% 36,5%

07050506 Birnhornweg 0,0% 54,5% 45,5%

07060601 Marienfelder Allee Nordwest 27,4% 41,1% 31,5%

07060602 Kirchstraße 20,0% 26,7% 53,3%

07060603 Marienfelde Nordost 61,1% 33,3% 5,6%

07060604 Marienfelde Süd 40,2% 42,3% 17,5%

07070701 Kettinger Straße/Schillerstraße 10,1% 44,3% 45,6%

07070702 Alt-Lichtenrade/Töpchiner Weg 22,9% 37,1% 40,0%

07070703 John-Locke-Straße 46,5% 27,9% 25,6%

07070704 Nahariyastraße 39,7% 42,3% 17,9%

07070705 Franziusweg/Rohrbachstraße 10,4% 38,8% 50,7%

07070706 Horstwalder Straße/Paplitzer Straße 24,1% 31,0% 44,8%

07070707 Wittelsbacherstraße 17,4% 30,4% 52,2%

07 Bezirk 26,6% 34,7% 38,7%

Tabelle 1.10 Untersuchte Kinder nach sozialer Schicht und LOR Planungsraum33 prozentual, n = 2337 (93,4%)

ESU Tempelhof-Schöneberg 2010

33 Signifikant positive Korrelationen rot markiert, signifikant negative Korrelationen blau markiert

(21)

Herkunft34

In der ESU 2010 in Tempelhof-Schöneberg war fast die Hälfte (42,5%) der Einschüler/innen nicht deutscher Herkunft. Dieser Anteil hat im Vergleich zu den Vorjahren etwas zugenommen (Diagramm 1.6).

In Gesamtberlin war in der ESU 2008 ein Drittel (33,3%) der einzuschulenden Kinder nichtdeutscher Herkunft (Diagramm 1.7). Dies war etwas weniger als in Tempelhof- Schöneberg (39,8%)35

Von den Kindern nicht deutscher Herkunft war bei der ESU 2010 in Tempelhof- Schöneberg der größte Anteil mit 15,8% türkischer Herkunft, gefolgt von 11,2% aus den ehemaligen Ostblockstaaten. Kinder mit Herkunft aus arabischen Staaten, westlichen Industrieländern und sonstigen Staaten bildeten jeweils einen Anteil zwischen 3 und 6%. (Diagramm 1.6)

34 Zur Operationalisierung der kulturellen Herkunft siehe auch:

SenGUV, Grundauswertung der Einschulungsdaten in Berlin 2008, Seite 9

35 Daten aus der überbezirklichen Auswertung: SenGUV, Grundauswertung der Einschulungsdaten in

Berlin 2008, Seite 13

(22)

Einschüler/innen nach Herkunft ESU Tempelhof-Schöneberg 2008 - 2010

0%

20%

40%

60%

80%

2008 (n=2530) 62,1% 15,2% 5,0% 9,2% 3,6% 4,9%

2009 (n=2510) 59,0% 16,1% 4,8% 11,0% 3,0% 6,0%

2010 (n=2501) 57,5% 15,8% 5,8% 11,2% 3,6% 6,2%

Deutschland Türkei arabische Staaten Staaten des ehemaligen Ostblocks

westliche

Industriestaaten sonstige Staaten

Diagramm 1.6

Einschüler/innen nach Herkunft ESU Gesamtberlin 2007 und 2008

0%

20%

40%

60%

80%

2007 (n=26182) 67,1% 12,1% 4,2% 8,5% 2,2% 5,8%

2008 (n=26314) 66,7% 11,5% 4,3% 8,4% 2,7% 6,3%

Deutschland Türkei arabische Staaten

Staaten des ehemaligen Ostblocks

westliche

Industriestaaten sonstige Staaten

Diagramm 1.7

(23)

Herkunft und

- LOR Prognoseraum (Tabelle 1.11) und - Planungsraum (Tabelle 1.12)

ESU 2010

Im Prognoseraum Schöneberg-Nord sind zwei Drittel der Kinder nicht deutscher Herkunft.

Der Anteil von Kindern mit Herkunft aus der Türkei, den arabischen und sonstigen Staaten, auch aus westlichen Staaten ist erhöht. Im Planungsraum Dennewitzplatz sind nur 17%, im Planungsraum Nollendorfplatz 30% der einzuschulenden Kinder deutscher Herkunft. Dies sind damit die beiden Planungsräume mit den höchsten Anteilen Kinder nicht deutscher Herkunft im Bezirk.

Im Prognoseraum Schöneberg-Süd hat jedes zweite einzuschulende Kind eine nicht deutsche Herkunft. Überdurchschnittlich ist der Anteil von Kindern mit Herkunft aus der Türkei, aber auch aus westlichen Industriestaaten. Im Planungsraum

Schöneberger Insel ist fast jedes dritte einzuschulende Kind türkischer Herkunft.

Im Prognoseraum Friedenau kommen mehr als zwei Drittel der Einschüler/innen aus Deutschland. Kinder mit Herkunft aus der Türkei, aus arabischen Staaten und aus Staaten des ehemaligen Ostblocks sind hier unterdurchschnittlich vertreten. Im Planungsraum Friedenau sind 8 von 10 Einschüler/innen deutscher Herkunft.

Die Anzahl der Kinder aus westlichen Industriestaaten, die im Prognoseraum Tempelhof eingeschult werden, ist unterdurchschnittlich.

Im Prognoseraum Mariendorf ist im Planungsraum Fritz-Werner-Straße fast jedes dritte einzuschulende Kind türkischer Herkunft.

Im Prognoseraum Marienfelde hat jeder/e fünfte Einschüler/in eine Herkunft aus den Staaten des ehemaligen Ostblocks. Im Planungsraum Marienfelde Süd liegt die Herkunft jedes dritten, im Planungsraum Marienfelde Nordost jedes vierten Einschülers in den Staaten des ehemaligen Ostblocks.

Im Prognoseraum Lichtenrade kommen drei Viertel der Kinder aus Deutschland. Bis auf die Staaten des ehemaligen Ostblocks sind alle anderen Herkunftsgruppen unterdurchschnittlich vertreten. Die Planungsräume Wittelsbacher Straße, Horstwalder Straße/Paplitzer Straße, Franziusweg/Rohrbachstraße sowie Alt-

Lichtenrade/Töpchiner Weg weisen die höchsten Anteile von Einschülern deutscher Herkunft auf (z.T. fast ausschließlich), - zusammen mit den Planungsräumen

Friedenau (Prognoseraum Friedenau) und Kirchstraße (Prognoseraum Marienfelde) auch bezogen auf alle Planungsräume des ganzen Bezirks.

(24)

Deutschland Türkei arabische Staaten

Staaten des ehem.

Ostblocks

westl.

Industrie- staaten

sonstige

Staaten gesamt

Schöneberg-

Nord 110 86 46 39 22 38 341

Schöneberg-

Süd 149 68 19 23 28 26 313

Friedenau 273 42 9 22 21 24 391

Tempelhof 266 84 29 51 5 19 454

Mariendorf 206 71 14 44 6 17 358

Marienfelde 120 24 17 49 4 16 230

Lichtenrade 313 19 10 51 5 13 411

Bezirk 1437 394 144 279 91 153 2498

Deutschland Türkei arabische Staaten

Staaten des ehem.

Ostblocks

westl.

Industrie- staaten

sonstige

Staaten gesamt

Schöneberg-

Nord 32,3% 25,2% 13,5% 11,4% 6,5% 11,1% 100,0%

Schöneberg-

Süd 47,6% 21,7% 6,1% 7,3% 8,9% 8,3% 100,0%

Friedenau 69,8% 10,7% 2,3% 5,6% 5,4% 6,1% 100,0%

Tempelhof 58,6% 18,5% 6,4% 11,2% 1,1% 4,2% 100,0%

Mariendorf 57,5% 19,8% 3,9% 12,3% 1,7% 4,7% 100,0%

Marienfelde 52,2% 10,4% 7,4% 21,3% 1,7% 7,0% 100,0%

Lichtenrade 76,2% 4,6% 2,4% 12,4% 1,2% 3,2% 100,0%

Bezirk 57,5% 15,8% 5,8% 11,2% 3,6% 6,1% 100,0%

Tabelle 1.11 Untersuchte Kinder nach Herkunft und LOR Prognoseraum absolut und relativ36, n = 2498 (99,9%)

Zusammenfassung:

Schöneberg-Nord und -Süd weisen die höchsten Anteile von Einschülern nicht deutscher Herkunft auf, Lichtenrade und Friedenau die niedrigsten. In Schöneberg- Nord hat ein Viertel der einzuschulenden Kinder eine türkische Herkunft, in

Marienfelde eine Herkunft aus Staaten des ehemaligen Ostblocks.

Die Planungsräume Dennewitzplatz und Nollendorfplatz in Schöneberg Nord, die Schöneberger Insel in Schöneberg Süd, der Planungsraum Fritz-Werner-Straße in Mariendorf und der Planungsraum Marienfelde Süd in Marienfelde fallen durch vom Bezirksdurchschnitt deutlich erhöht abweichende Anteile Einschüler/innen nicht deutscher Herkunft auf.

36 Signifikant positive Korrelationen rot markiert, signifikant negative Korrelationen blau markiert

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