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Bei Interesse bitte Email an:
rathaus@osterberg-weiler.de
VG-Nachrichten
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt
für das Haushaltsjahr 2021
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt hat in ihrer Sitzung am 07.01.2021 die Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2021 erlassen. Diese Haushaltssat- zung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 15.02. bis 21.02.2021 im Rathaus Altenstadt, Zimmer 5, Hindenburgstraße 1, zu den allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus ist die Haus- haltssatzung samt ihren Anlagen ab 22.02.2021 bis zur nächs- ten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Al- tenstadt, Zimmer 5, Hindenburgstraße 1, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 27.01.2021 (Az. 21-9411.11/P) die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021 bestätigt.
Altenstadt, den 28.01.2021
gez.Wolfgang Höß, Gemeinschaftsvorsitzender
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Wartungsarbeiten am Hochbehälter
Am 02.03.2021 kann es, auf Grund von Wartungsarbeiten, am Hochbehälter zu Druckschwankungen kommen.
Fundsache
Im Vorraum des Rathauses in Osterberg wurde eine Versicher- tenkarte der AOK Bayern gefunden.
Diese kann im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten abge- holt werden.
Öffnungszeiten Gemeindeamt Osterberg
Babenhauser Straße 1
Mittwoch ...von 08.30 – 11.30 Uhr und Freitag ...von 09.00 – 11.00 Uhr E-Mail: rathaus@osterberg-weiler.de
Bürgermeistersprechstunden
finden nach telefonischer Vereinbarung statt.
Telefon: 08333 / 93230 Telefax: 08333 / 93232
Kindergarten-Sprechstunden
Jeden Montag von 16.30 – 17.30 Uhr.
Sie müssen sich hierzu vorher persönlich oder telefonisch (08333 / 9469178) anmelden.
Jugendbeauftragter
Alexander Högerle
E-Mail: alexander.hoegerle@web.de
Seniorenbeauftragter
Georg Deil
Tel.: 08333 / 9277010 E-Mail: georg@deil.bayern
Kontakt und Öffnungszeiten Altenstadt
Telefon: 08337 – 7210, Fax: 08337 – 72110 Öffnungszeiten:
Montag ... 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag ... 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag ... 8:00 - 12:00 Uhr und ... 14.00 - 18.00 Uhr Freitag ... 8.00 - 12.00 Uhr und nach Terminabsprache
E-Mail: rathaus@altenstadt-vg.de
Wochenmarkt
Jeden Mittwoch Wochenmarkt
10.00 Uhr – 10.30 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Rathaus in Osterberg
Kaffee und Kuchen
Kann aus gegebenem Anlass momentan nicht stattfinden.
Öffnungszeiten Wertstoffhof Winterzeit
Samstag ... von 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Bestattungsdienst Friedhof Osterberg
Fa. Grasis 08335 / 297246
KONTAKT UND ÖFFNUNGSZEITEN OSTERBERG
WICHTIGE TELEFONNUMMERN
Ärztlicher Sonntagdienst
Ihr Arzt hat zu, aber Sie brauchen dringend medizinische Hilfe?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereini- gungen ist im Einsatz, wenn die niedergelassenen Ärzte keine Sprechstunden haben:
Telefon: 116 117 (Täglich, rund um die Uhr)
Notrufe
Notfallrettung und Krankentransporte 112 Feuerwehrnotruf 112
Notarzt 112 Polizeinotruf 110
Telefonseelsorge
0800 – 1110111 und 1110222
Haushaltssatzung
der
Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für das
Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG, sowie Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemein- schaft Altenstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.767.600,00 € und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 57.600,00 € festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaß- nahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wer- den nicht festgesetzt.
§ 4 (1) Verwaltungsumlage (VG)
• Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Um- lagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungs- haushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.488.300,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
• Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maß- gebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 7.462 Einwohner festgesetzt.
• Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 199,45 € fest- gesetzt.
(2) Umlage Vermögenshaushalt
Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis- tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 50.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft.
Altenstadt, den 28.01.2021
Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt gez.
H ö ß
Gemeinschaftsvorsitzender
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Landkreis erhält weitere Impfstoff- Lieferung
Abgesagte Termine können nachgeholt werden
Bis zu 250 Impfungen pro Tag im Impfzentrum Weißenhorn Nachdem das Impfzentrum Weißenhorn eine weitere Lieferung an Impfstoff des Herstellers BioNTech/Pfizer - mit mehr Dosen als ursprünglich erwartet - erhalten hat, können kurzfristig Ter- mine für Erstimpfungen, die vormals mangels Impfstoff abge- sagt werden mussten, nun doch zeitnah neu vergeben werden.
Die Betroffenen werden aktuell kontaktiert und erhalten ihren neuen Termin.
Dank der Impfstofflieferung werden in den kommenden Tagen täglich bis zu 250 Personen in Weißenhorn geimpft. Insgesamt waren es bisher in den Impfzentren Weißenhorn und Neu-Ulm 5.598 Personen (Stand 27.01.2021).
Auch das Impfgeschehen in den Alten- und Pflegeheimen kommt dank des mobilen Impfteams weiterhin planmäßig gut voran. Somit liegt der Landkreis Neu-Ulm mit einer Er- stimpfquote von 2,45 Prozent und einer Zweitimpfquote von 0,73 Prozent über dem deutschlandweiten Durchschnitt von 2,0 Prozent bei den Erst- und 0,38 Prozent bei den Zweitimp- fungen. Eine weitere Lieferung des Impfstoffes für kommende Woche wurde dem Landkreis Neu-Ulm bereits zugesagt.
Bitte beachten: Neu-Anmeldungen erfolgen bayernweit nur noch über das Registrierungsportal des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Wir können die Problematik verstehen, dass viele Betroffene Schwierigkeiten mit einer Online-Regist- rierung haben bzw. nicht über eine E-Mail-Adresse verfügen.
Hier sind wir an die Vorgaben des Ministeriums und des bay- ernweiten Registrierungsportals gebunden. Personen, die über keine entsprechenden Möglichkeiten verfügen, sich online zu registrieren, können sich an die Hotline des Landkreises Neu- Ulm zum Impfen wenden.
Impf-Hotline des Landkreises Neu-Ulm Telefon 0731/70 40 50 60
Montag - Sonntag 06:00 - 18:00 Uhr
Anhaltspunkte für Coronavirus-Mutation im Landkreis Neu-Ulm gefunden
Ein Labor hat Anhaltspunkte für die sogenannte dänische Co- ronavirus-Mutation bei einem Bürger aus dem Landkreis Neu- Ulm gefunden und den Fall vorgestern an den Öffentlichen Gesundheitsdienst (das Gesundheitsamt Neu-Ulm), im Land- ratsamt gemeldet.
Informationen über einen gesicherten Nachweis der dänischen Variante in Proben aus Bayern liegen laut Landesamt für Ge- sundheit und Lebensmittelrecht (LGL) bislang nicht vor. Im Falle von Verdachtsfällen kann jedoch nur eine Gesamtgenom- Sequenzierung Gewissheit bringen. Grundsätzlich ist unter den sogenannten Variants of Concern (Virusvarianten, die eine hö- heres Risiko darstellen) die Cluster 5/mink-Variante aus Däne- mark weder beim Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) noch beim Robert Koch Institut (RKI) aufgeführt. Nach Informationen der WHO wurde diese seit Ende November 2020 nicht mehr beim Menschen gefunden und scheint bei Menschen nicht mehr zu zirkulieren (www.who.int/csr/don/03-december-2020-mink-associated- sars-cov2-denmark/en/). Das teilt das LGL mit.
Das Labor hatte eine Probe untersucht, die Anfang Januar ge- nommen worden war. Diese stammte von einem Kurzzeitpfle- gebewohner des Altenzentrums St. Elisabeth in Senden. In der Einrichtung wurden regelmäßig Reihentestungen vorgenom- men. Aktuell hat das Gesundheitsamt Neu-Ulm deshalb veran- lasst, Proben von bereits erfolgten Reihentestungen des Alten- zentrums St. Elisabeth auf das Vorliegen der dänischen Mutati- on zu untersuchen. Das Gesundheitsamt hat zudem noch vor- gestern Abend in dem betroffenen Seniorenheim eine erneute Reihentestung bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern veranlasst. Diese Proben sol- len dann einer Gesamt–Genomsequenzierung am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterzogen werden.
Das Seniorenheim hatte bereits Maßnahmen aufgrund des ersten positiven Tests in der Einrichtung auf das Coronavirus am 26.12.2020 ergriffen. Dazu gehören zum Beispiel die Akti- vierung der Covid-19 Station, Einrichtung der Pandemiezonen, Aktivierung der gesonderten Laufwege für Personal, strikte Trennung der Mitarbeiter nach Bereichen, Sicherstellung der Lagerbestände mit Schutzausrüstung sowie intensive Reihen- testungen parallel zu den Reihentestungen durch das Gesund- heitsamt. Das Altenzentrum hat zudem ein mobiles Team der Task Force Pflege vom LGL angefordert und eingebunden um die Hygienevorkehrungen, Laufwege und Prozesse sowie die eingerichtete Covid-19 Station und die Pandemiezonen zu be- werten. Die Experten haben die Maßnahmen, die das St. Elisa- beth vollzogen hat, nach Angaben des Pflegeheims, als sehr gut befunden. Damit hatte das Seniorenheim – wie in solchen Fällen üblich - also bereits zahlreiche Maßnahmen zur Eindäm- mung des Coronavirus in der Einrichtung ergriffen, bevor das Labor jetzt Anhaltspunkte für eine Coronavirus-Mutation gemel- det hatte.
Die weitaus meisten Teilnehmer*innen (87%) meldeten zurück, dass es ihnen wichtig sei, ihren Lebensabend in Weiler oder Osterberg zu verbringen. Für die Projektgruppe im Rahmen des Förderprojektes „Marktplatz der Generationen“ unter Fe- derführung des Seniorenbeauftragten Georg Deil und GMR Wolfgang Berrens ist dieses Ergebnis Ansporn und Motivation, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass dies auch mög- lich wird.
Sehr deutlich wurde durch die Befragung der Bedarf für einen Auf- und Ausbau von Möglichkeiten der Nahversorgung.
Über 42 % der Befragten gaben an, dass sie zusätzlich zum bestehenden Wochenmarkt weitere Möglichkeiten zur Nahver- sorgung mit Lebensmitteln und weiteren Gütern des täglichen Bedarfs vermissen.
Die bestehenden Angebote für Senioren sind den meisten be- kannt. Das Fehlen von einem gastronomischen Angebot wie z. B. Gaststätte oder Cafe zur Versorgung mit Mahlzeiten, aber auch als sozialer Kontaktpunkt wurde trotzdem häufig in den Rückmeldungen bemängelt ebenso wie das Fehlen weiterer Begegnungsräume im Freien und innerhalb von Gebäuden.
Vermisst wird beispielsweise „Treffpunkt (nicht nur zu festge- legten Zeiten) zum Unterhalten, Kartenspielen, etc. … wo man sich täglich treffen kann“.
Der Wunsch nach Schaffung von Begegnungsräumen spiegelt sich auch in den Ideen und Vorschlägen, die zur Gestaltung des Marktplatzes als Ortszentrum eingereicht wurden.
Neben WLAN und öffentlichen, barrierefreien Toiletten sowie Verbesserungsmaßnahmen am Rathaus wurden vor allem wei- tere, auch überdachte Sitzgelegenheiten, Dorfladen, Dorfcafé, Wiederbelebung einer Dorfwirtschaft, mehr Veranstaltungen und z. B. auch eine platzsparend integrierte, festinstallierte Bühne genannt.
Auch der Bedarf für eine bürgerschaftlich organisierte Nachbarschaftshilfe wurde mit der Befragung deutlich. 64 % der Befragten halten das für sinnvoll. Erfreulich ist, dass sich bereits einige Bürgerinnen und Bürger bereit erklärt haben, da- bei mitzuwirken.
Vorherrschend ist der Wunsch, auch im Alter in der eige- nen Wohnung verbleiben zu können. Nur etwa ein Drittel der Befragten könnte sich vorstellen, im Alter in eine geeignetere Wohnung umzuziehen. In Frage kommende Wohnungen müss- ten barrierefrei, seniorengerecht, finanziell erschwinglich, ggf.
mit Service-Angebot sowie in Osterberg / Weiler gelegen sein.
Zur Frage, ob ggf. auch alternative Wohnformen in Frage kom- men würden, äußerten sich 45% der Befragten.
siehe Tabelle Aktuell sind 17 Bewohner und 8 Mitarbeiter als bestätigte Fälle
unter Quarantäne. Die infizierten Personen haben zum Groß- teil eher leichte Symptome und sind stabil. Fünf Bewohner und drei Mitarbeiter sind wieder genesen.
Des Weiteren wurde auch die Leitung der Kreisspitalstiftung benachrichtigt, da der eingangs betroffene Patient in Folge seiner Erkrankung auch in der Klinik betreut worden war. Auf- grund der ohnehin aktuell gültigen strengen Maßnahmen und Hygienestandards in den Kliniken im Landkreis Neu-Ulm kam es zu keinem Ausbruchsgeschehen in den Kliniken. Eine wei- tere Verschärfung der hygienischen Maßnahmen ist nicht ge- plant, da konsequente Maßnahmen schon längst erfolgt sind.
Der betroffene Patient ist vor zwei Wochen verstorben.
Das Labor hat mittlerweile zwei weitere Fälle im Landkreis Neu- Ulm mit dem Hinweis auf ein mögliches Auftreten der dänische Mutation an das Gesundheitsamt gemeldet. Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte, dass diese weiteren Fälle miteinander in Verbindung stehen. Das Gesundheitsamt ist aktuell dabei zu recherchieren, ob hieraus Folgefälle nachzuvollziehen sind und sich z. B. noch Personen in Quarantäne befinden. Diese werden dann noch mal abgestrichen, die Proben werden dann noch an das LGL übermittelt, um mittels einer Gesamtgenom- Sequenzierung Gewissheit zu erhalten.
Der Seniorenbeauftragte
Wenn jeder hilft, hat es jeder leichter.
Ergebnisse der Bürgerbefragung vom Herbst 2020
Die im Rahmen des Förderprojektes Marktplatz der Generationen initiierte Bürgerbefragung er- brachte aufschlussreiche Ergebnisse und An- regungen. Allen Bürgerinnen und Bürgern aus Osterberg und Weiler, die uns über den Frage- bogen Rückmeldungen gegeben haben, dan- ken wir herzlich. Insgesamt 80 Personen aus unterschiedlichen Altersgruppen
vermittelten uns ihre persönliche Einschätzung zur Lebensqua- lität in unserer Gemeinde und lieferten Hinweise zum Entwick- lungsbedarf.
@>G8=A>8=:C68=G>8=I:C Pfarreiengemeinschaft Altenstadt an der Iller
Weltgebetstag der Frauen
am 05. März 2021 um 18.30 Uhr in Osterberg
Worauf bauen wir? Was trägt unser Leben, wenn alles ins Wanken gerät?
Zu diesen Gedanken laden uns die Frauen aus Vanuatu beim diesjährigen Weltgebetstag der Frauen ein. Stehen wir auf si- cherem Grund, oder haben wir nur auf Sand gebaut.
Wir laden Sie herzlich ein, sich am Freitag, den 05. März 2021 um 18.30 Uhr mit uns zur Wortgottesfeier zu treffen. Diese fin- det aufgrund der Corona-Vorschriften in der Kirche statt. Wir möchten etwas über die Frauen in Vanuatu erfahren, gemein- sam beten und Gott ehren.
Alle Frauen sind herzlich eingeladen, mit uns diesen Wortgot- tesdienst zu feiern.
Wir bitten Sie, wie bei den anderen Gottesdiensten auch, sich anzumelden und Ihre FFP2 Maske mitzubringen.
Wir freuen uns auf Sie
Vorbereitungsteam Weltgebetstag
Gottesdienstordnung
für die Gemeinden Altenstadt, Herrenstetten, Untereichen, Kellmünz, Osterberg vom 12.02.2021 bis 28.02.2021
Freitag, 12.02. Freitag der 5. Woche im Jahreskreis Kellmünz 09:00 Heilige Messe - vorher Rosenkranz Illereichen 16:00 Rosenkranz
Samstag, 13.02. Samstag der 5. Woche im Jahres- kreis
Altenstadt 16:00 Rosenkranz für die Verstorbenen Osterberg 16:00 Rosenkranz für die Verstorbenen Filzingen 17:00 Fatima-Rosenkranz
Herrenstetten 17:00 jährliche Anbetung (von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr)
Herrenstetten 18:30 Heilige Messe (Jakob und Sofie Gastl mit verstorbenen Angehörigen) Sonntag, 14.02. 6. SONNTAG IM JAHRESKREIS
Kollekte
zugunsten der Pfarrgemeinde Altenstadt 09:00 Heilige Messe (Steven und Barbara vo-
an Engelen)
Osterberg 09:00 sonntägliches Gotteslob Kellmünz 10:30 Heilige Messe
Illereichen 18:30 sonntägliches Gotteslob
Montag, 15.02. Montag der 6. Woche im Jahreskreis Altenstadt 08:00 Rosenkranz
Dienstag, 16.02. Dienstag der 6. Woche im Jahres- kreis
Filzingen 17:00 Andacht
Mittwoch, 17.02. Aschermittwoch Altenstadt 16:00 Fatima-Rosenkranz
Altenstadt 18:30 Heilige Messe mit Aschenkreuzaufle- gung
Kellmünz 18:30 Heilige Messe mit Aschenkreuzaufle- Osterberg 18:30 gungHeilige Messe mit Aschenkreuzauf-
legung (Straub und Jaut, Dürr und Heber)
Bergenstetten 19:15 Rosenkranz zur Fastenzeit
Donnerstag, 18.02. Donnerstag nach Aschermittwoch Kellmünz 16:00 Rosenkranz
Altenstadt 18:30 Heilige Messe - vorher Rosenkranz (Reiser Wilhelm und Tanja)
Die Projektgruppe erarbeitet bereits Maßnahmen, mit denen die erkannten Bedarfe im Bereich der Seniorenpolitik von Os- terberg beantwortet werden können. Des Weiteren sollen mit den Gemeindevertretern die Dinge besprochen werden, die von dieser Seite aus angeschoben werden können (z. B. Barri- eren im öffentlichen Raum, Nahversorgung, ÖPNV etc.).
Sobald es die Gegebenheiten zulassen, wollen wir alle Inter- essentinnen und Interessenten für eine bürgerschaftlich orga- nisierte Nachbarschaftshilfe zu einem ersten Treffen einladen.
Bleiben Sie bis dahin alle wohlauf und gesund.
Es Grüßt die Projektgruppe Marktplatz der Generationen
Corona Impfung
Wer zur Anmeldung der Impfung im Internet bei „Impfzentrum.
bayern“ Unterstützung wünscht, kann sich bei mir melden: Tel.
92 77 010
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Bitte entsorgen Sie Kartonagen über den Wertstoffhof
Aufgrund der Corona-Pandemie, des nunmehr seit November 2020 andauernden Lockdowns und der dadurch vermehrten Paketbestellungen über die Onlineportale ist das Mengenauf- kommen in und an den Depotcontainern für Papier und Altglas deutlich angestiegen.
Dies hat zur Folge, dass in die Depotcontainer nahezu 50%
KARTONAGEN eingeworfen werden. Leider erfolgen die Ein- würfe der Kartonagen zum überwiegenden Teil unzerkleinert bzw. nicht auseinandergerissen, sondern nur zusammengefal- tet. Das hat zur Folge, dass das Füllvolumen der Depotcontai- ner extrem reduziert wird, da sich die Kartonagen im Container wieder entfalten und somit den Platz für weiteres Altpapier ver- ringern. Durch große, unzerkleinerte Kartonagen werden teil- weise auch die Einwurföffnungen der Depotcontainer verstopft.
Deshalb unser dringender Appell an die Landkreisbürger.
Bitte bringen Sie ihre Kartonagen auf den Wertstoffhof. Dort stehen große Sammelcontainer für die Abgabe von sogenann- ten „haushaltsüblichen Mengen“ (1 cbm) Papier und Kartona- gen bereit. Auch im (EWW) Entsorgungs- und Wertstoffzent- rum Weißenhorn, Daimlerstraße 36 in Weißenhorn können Sie Kartonagen bis zu 0,5 cbm kostenlos vor der Abgabe ihrer Abfälle aussortieren und entsorgen. Bei gewerblichen Mengen bitten wir Sie, direkt Kontakt mit den jeweiligen örtlichen Entsor- gungsunternehmen aufzunehmen. Die Wertstoffhöfe und das EWW haben aktuell ganz normal geöffnet.
Denken Sie bitte daran, wenn Sie Kartonagen über die Depot- container entsorgen, diese unbedingt vorher zu zerkleinern.
Nur so können auch andere Bürger ihr Papier in die dafür be- reit gestellten Container einwerfen.
Es ist auch möglich, zerkleinerte Kartonagen über ihre Papier- tonne (blaue Tonne) zu entsorgen.
Teilweise werden auch die Anzahl der Leerungen vereinzelter Papiercontainer erhöht und/oder zusätzliche Container aufge- stellt. Dies ist jedoch nicht an allen Standorten möglich.
Sollten Papiercontainer nicht entleert werden oder über mehre- re Tage voll sein, dann informieren Sie bitte Ihre Gemeindever- waltung darüber. Nur so können alle Verantwortlichen schnell reagieren.
Bitte denken Sie daran, dass volle Container, egal ob Glas oder Papier, keinen Freischein darstellen, um Kartonagen, Glas oder Abfall neben die Container zu stellen. Fahren Sie zum Wertstoffhof oder an einen anderen Standplatz, um die Wert- stoffe zu entsorgen. Ansonsten handelt es sich um sogenannte
„wilde Müllablagerungen“, die mit Bußgeldern bis zu 3.500,- € belegt werden können.
Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Container- standplätze nicht zu illegalen Müllplätzen werden!
Wolfgang Metzinger
Abfallwirtschaftsberatung und Öffentlichkeitsarbeit
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Neue Informationen zum Kirchenbesuch:
Bitte beachten Sie beim Kirchenbesuch die geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Wir empfehlen Ihnen und bitten Sie dringend darum, FFP2 Masken während des gesamten Gottesdienstes zu tragen.
Auch in unseren Gottesdiensten und Andachten ist das Tragen der FFP2 Masken Pflicht, genauso wie bei einem Besuch im Pfarrbüro. Das gemeinsame Singen ist ebenfalls bis auf weite- res nicht erlaubt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es bei den Gottesdiensten von der Anzahl der Besucher nicht mehr möglich sein sollte, in der Kirche mitzufeiern oder sich Änderungen ergeben. Wir informieren Sie jederzeit über unsere Homepage unter www.
pg-altenstadt.de.
Wir malen und gestalten die Ostergeschichte - Kinderakti- on in der Fastenzeit 2021
Liebe Kinder aus Bergenstetten, Herrenstetten, Untereichen, Altenstadt, Illereichen, Dattenhausen, Osterberg, Weiler, Filzin- gen und Kellmünz,
Wer von Euch hat Lust, die Ostergeschichte mitzugestalten und Bilder vom Palmsonntag bis Ostermontag zu malen? Als Idee für die Fastenzeit haben wir uns überlegt, die Osterge- schichte als kleines Heftchen mit gemalten Bildern von Euch zu drucken und den Familien unserer Gemeinden an die Hand.
Dazu brauchen wir Eure Hilfe. Damit wir alle Stationen der Os- tergeschichte zusammenbekommen, wird Frau Schneider im Pfarrbüro die Stationen und auch geeignetes A3 Papier ver- teilen. Dann malt Ihr zu Hause die Euch zugeteilte Station und bringt das Bild wieder zu Frau Schneider ins Pfarrbüro zurück.
Jeder der malt bekommt bei Abgabe eine Kleinigkeit aus unse- rer Schatzkiste.
Zeitliches Vorgehen:
Wenn Du mitmachen möchtest, meldest du Dich bitte bis 28.02.2021 bei Frau Schneider (Tel.08337-90053-0 oder chris- tine-schneider@bistum-augsburg.de)Dann bekommst Du Dei- ne Station und Papier nimmst es mit nach Hause und malst Dein Kunstwerk bitte bis spätestens 14.03.2021.
Ab dem 15.03. wird das Heftchen im Pfarrbüro zusammenge- stellt
Ab Palmsonntag ist das Heftchen mit unserer Ostergeschichte fertig
Liebe Kinder, ich freue mich auf Euch und Eure Kunstwerke!
Eure Christine Schneider
Beichtgelegenheiten in der Fastenzeit
Entscheidend für den Bußgedanken im Christentum wurde Je- su Aufruf zur Umkehr, sein Auftrag an die Jünger, Sünden zu vergeben und die ihnen übertragene Binde- und Lösegewalt.
Sünde meint dabei alles was wir tun, sprechen und denken, das uns von Gott trennt und seiner Liebe zu ihm, unseren Mit- menschen und uns selbst entgegenspricht. Es gilt die Vorstel- lung, dass durch die Sündenerkenntnis eine Sinnesänderung eintritt, die zur Umkehr des ganzen Menschen durch Gottes Gnade führt. Diese vollzieht sich in der Abkehr von Sünde und in der Hinwendung zu Gott und macht den Menschen neu.
Nützen Sie die Fastenzeit, um sich Gott zuzuwenden:
Beichttermine:
Altenstadt: immer donnerstags alle 14 Tage (ab 19.00 Uhr) im Anschluss an die Heilige Messe
Osterberg: am Mittwoch, 10.03.2021 (ab19.00 Uhr) im An- schluss an den Bußgottesdienst
Altenstadt: am Samstag, 27.03.2021 vormittags (von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr) und nachmittags (von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) In den einzelnen Pfarreien besteht immer auch werktags im An- schluss an die Abendmessen die Möglichkeit zur Beichte-ger- ne können Sie die Priester in der Sakristei ansprechen. Weitere Termine für persönliche Beichtgespräche können Sie jederzeit über das Pfarrbüro Tel. 08337-90053-0 vereinbaren.
Altenstadt 19:00 anschließend an die Heilige Messe:
Offenes Ohr - Gespräch / Beichte mit Pater Thomas
Freitag, 19.02. Freitag nach Aschermittwoch Kellmünz 09:00 Heilige Messe - vorher Rosenkranz Illereichen 16:00 Rosenkranz
Filzingen 17:00 Fastenrosenkranz
Samstag, 20.02. Samstag der 6. Woche im Jahres- kreis
Altenstadt 16:00 Rosenkranz für die Verstorbenen Osterberg 18:00 Rosenkranz für die Verstorbenen Osterberg 18:30 Heilige Messe (vorab Anmeldung bei
Frau Bauer Tel. 08333-8874) Sonntag, 21.02. 1. FASTENSONNTAG
Kollekte
zugunsten der Pfarrgemeinde Altenstadt 09:00 Heilige Messe (Munz Heinrich und
Cecilia / Peter Fröhlich / Franziska Wüst, Anna-Maria Waldner und Wolf- gang Schlegel / Elfriede Schindler und Mechthild Göggelmann)
Kellmünz 09:30 sonntägliches Gotteslob
Osterberg 10:00 Die Himmelsstürmer treffen sich in der Pfarrkirche
Untereichen 10:30 Heilige Messe (Anni Zanker / Melchior, Barbara, Hermann und Maria Zanker, Albert Prinz, Josef und Elisabeth Mau- cher)
Montag, 22.02. KATHEDRA PETRI Altenstadt 08:00 Rosenkranz Weiler 16:00 Rosenkranz
Dienstag, 23.02. Hl. Polykarp, Bischof von Smyrna, Märtyrer
Osterberg 08:00 Morgenlob in der Fastenzeit für alle Pfarreien der PG in der Pfarrkirche in Osterberg
Filzingen 17:00 Fastenandacht Altenstadt 17:00 Fastenandacht Mittwoch, 24.02. Hl. Matthias, Apostel Altenstadt 16:00 Fatima-Rosenkranz Herrenstetten 18:30 Heilige Messe Osterberg 18:30 Andacht
Bergenstetten 19:15 Rosenkranz zur Fastenzeit Donnerstag, 25.02. Hl. Walburga, Äbtissin
Untereichen 09:00 Heilige Messe (Bertha Münsch / Eduard Zwesper und Fam. Wambach mit An- gehörige)
Kellmünz 16:00 Rosenkranz
Freitag, 26.02. Freitag der 1. Fastenwoche Kellmünz 09:00 Heilige Messe - vorher Rosenkranz Illereichen 16:00 Rosenkranz
Filzingen 17:00 Rosenkranz in der Fastenzeit Samstag, 27.02. Samstag der 1. Fastenwoche Altenstadt 16:00 Rosenkranz für die Verstorbenen Osterberg 16:00 Rosenkranz für die Verstorbenen Kellmünz 18:30 Heilige Messe
Sonntag, 28.02. 2. FASTENSONNTAG Caritas Frühjahrskollekte
Illereichen 09:00 Heilige Messe (Helmut Dobler / Man- fred Grözinger / Magdalena und Theo- dor Wiest / Theresia Rockenbauer (Jah- resmesse) und Familie Wiest / Albert Jäckle)
Osterberg 09:00 sonntägliches Gotteslob Altenstadt 10:30 sonntägliches Gotteslob
Herrenstetten 10:30 Heilige Messe (Helmut Klotz Jahres- messe), Anton und Franziska Schwehr / Erna Zanker (Jahresmesse))
Anzeigenservice wird bei uns
ganz G R O S S geschrieben!
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Katholisches Pfarramt der PG Altenstadt a. d. Iller:
Bahnhofstr. 14, 89281 Altenstadt
Tel. 08337/90053-0, Fax 08337/90053-29 Email: pg.altenstadt@bistum-augsburg.de Homepage: www.pg-altenstadt.de
Kontakt zu:
Pfarrer Kleinle 08337/90053-0 bzw.
thomas.kleinle@bistum-augsburg.de Verwaltungsleiterin
Frau Roth 07303/9017913 bzw.
johanna.roth@bistum-augsburg.de Gemeindereferent:
Herr Kränzle 08337/90053-13 bzw.
thomas.kraenzle@bistum-augsburg.de
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Gottesdienste und Veranstaltungen
Sonntag, den 14.02.2021
Gottesdienst um 10:15 Uhr in der Christuskirche, Ulmer Str. 15, Illertissen
Sonntag, den 21.02.2021
Gottesdienst um 9:00 Uhr in der Versöhnungskirche, Oberbalz- heimer Str. 3, Altenstadt
Bußgottesdienste in der Fastenzeit:
Osterberg: Mittwoch, 10.03.2021 um 18.30 Uhr Kellmünz: Sonntag, 21.03.2021 um 18.00 Uhr Illereichen: Mittwoch, 24.03.2021 um 17.00 Uhr Altenstadt: Donnerstag, 25.03.2021 um 18.30 Uhr Putzdeckenprüfung in Dattenhausen
Am 10.02. und 11.02.2021 findet in der Dattenhauser Kirche eine Putzdeckenprüfung statt, an diesen Tagen ist die Kirche gesperrt.
Putzdeckenprüfung in Untereichen
In der Zeit vom 12.02.2021 bis voraussichtlich 20.02.2021 fin- det in der Pfarrkirche St. Peter und Paul eine Putzdeckenprü- fung statt. In diesem Zeitraum ist die Kirche gesperrt.
Exerzitien im Alltag – Ein Angebot der Diözese Augsburg Sie möchten sich täglich eine Auszeit gönnen, einen Weg zur eigenen Mitte finden, in Berührung kommen mit sich selbst, mit anderen, mit Gott und Gottes Spuren im eigenen Leben su- chen.
In der Fastenzeit bieten wir Exerzitien im Alltag an.
Sie können für sich auswählen:
* Ich möchte die täglichen Impulse für mich nutzen, ohne Begleitung.
* Ich möchte an einer wöchentlichen Onlinegrupp teilnehmen.
* Ich möchte an einer wöchentlichen Telefongruppe teilnehmen.
* Ich möchte eine Einzelbegleitung für mich nutzen.
Die Unterlagen für jeden Tag können Sie als Printversion bzw.
als online-Version bei der Diözese bestellen. Alle drei Model- le können für blinde und sehbehinderte Menschen auf CD und Daisy bestellt werden. Die Gruppentreffen finden in diesem Jahr über MS Teams bzw. Telefonkonferenz statt. Gerne leis- ten wir im Vorfeld auch technische Hilfe. Zur Teilnahme an einer Onlinegruppe und bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ursula Lobmaier, Exerzitien-im-alltag@bistum-augsburg.de, 0821/3166-3302. Anmeldeschluss ist der 19. Februar. Nähere Infos finden Sie unter: https://bistum-augsburg.de/Hauptabtei- lung-III/Spirituelle-Dienste/Exerzitien-im-Alltag
Verbunden mit dem Pfarrbüro im Lockdown:
Bitte beachten Sie, dass unser Pfarrbüro derzeit bis auf Weite- res für den Besucherverkehr geschlossen ist. Telefonisch sind wir während der gewohnten Öffnungszeiten Mo, Di, Fr von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr / Do 16.00 Uhr bis 18.15 Uhr gerne für Sie erreichbar. Es besteht auch jederzeit die Möglichkeit, uns eine Mail unter der Adresse: pg.altenstadt@bistum-augsburg.de zu schreiben. Wir bemühen uns Ihr Anliegen zeitnah zu bearbei- ten. Für dringende Angelegenheiten, die nur durch eine per- sönliche Vorsprache geregelt werden können, ist eine vorheri- ge Terminvereinbarung notwendig. In seelsorgerischen Notfäl- len wählen Sie bitte die Nummer des Kath. Pfarramts 08337- 90053-0 und drücken dann der Ansage folgend die 1, um mit einem unserer Priester verbunden zu werden. Wir bitten um Verständnis für diese einschneidende Maßnahme. Zum Schut- ze aller Besucher des Pfarramts und zum Schutze unserer Mit- arbeiter/Innen ist es dringend erforderlich den Zugang und die Kontakte unter Kontrolle zu halten. Wir wünschen Ihnen in die- sen Tagen Gottes Segen!
Ihr Pfarrbüroteam
Impressum
Mitteilungsblatt
der Gemeinde Osterberg
Neuigkeiten aus Osterberg und Weiler
Erscheinungsweise: vierzehntäglich donnerstags in den geraden Wochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes Herausgeber, Druck und Verlag:
LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Osterberg, Martin Werner, Babenhauser Str. 1, 89296 Osterberg, oder seine jeweilige Vertretung im Amt.
für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.
Die Vereine, Institutionen etc. sind für ihre Veröffentlichungen und die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung selbst verantwortlich.
Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl.
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Tel: 08337 / 8895
Mobil: 0174/9226173 89281 Altenstadt Memminger Str. 44
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Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zu- gleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/un- ser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/
wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belaste- ten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen.
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