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Protokoll. Herr Heinrich Beermann als Vorsitzender Herr Holger Kirchhoff als stellv. Vorsitzender

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Academic year: 2022

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Protokoll

über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Wittmund am Montag, 14. September 2020, um 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund.

Anwesend waren:

Ratsmitglied Herr Heinrich Beermann als Vorsitzender Herr Holger Kirchhoff als stellv. Vorsitzender

die Ratsmitglieder Herr Wilhelm Busker, in Vertretung für Herrn Wilhelm Ihnen Herr Hans-Hajo Janßen

Herr Hartwig Janssen Herr Jens Lehmann Herr Simon Lübben Herr Rüdiger Stenzel Herr Günther Theesfeld Herrn Olaf Wagner von der Verwaltung Herr Rolf Claußen

Frau Alida Menssen Herr Joachim Wulf

Frau Nicolette Eden als Protokollführerin Herr Christian Menssen

Herr Niklas Kruse, Auszubildender

Gäste: Ratsmitglied Thomas Waßmann, anwesend bis 20.40 Uhr, nach TOP 17

Frau Tamara Faß, anwesend bis 19.30 Uhr, nach TOP 10 Herr Bottenbruch, Ing. Büro Thalen Consult GmbH, Vortragender zu TOP 8 und 9, anwesend bis 19.45 Uhr, nach TOP 11

Frau Kunzmann, NWP Oldenburg, Vortragende zu TOP 10 und 11, anwesend bis 19.45 Uhr, nach TOP 11

Frau Spille, NWP Oldenburg, anwesend bis 19.45 Uhr, nach TOP 11

Herr Janzen und Herr Cramer, UIU Esens-Wittmund, Vortragende zu TOP 23, anwesend bis 21.06 Uhr, nach TOP 23

Entschuldigtes Ratsmitglied: Herr Heiko Müller

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TAGESORDNUNG:

Öffentlicher Teil:

TOP Betreff Vorlagen-Nr.

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten

3.1 Pflegearbeiten im Bereich der Promenade in Carolinensiel 3.2 Der Niedersächsische Weg

Gemeinsam für Artenvielfalt & heimische Landwirtschaft

hier: Schreiben des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland e.V.

vom 31.07.2020 mit der Bitte um Unterstützung

3.3 Verlängerung der Erleichterungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen

3.4 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des

Sportstättenbaus; hier: Antrag zur Förderung des Kunstrasenplatzes Wittmund vom 15.04.2020

3.5 Ostfriesland-Städte-Check, hier: Artikel in der Ostfriesen-Zeitung am 14.09.2020: „Saubere Straßen und verspätete Züge“

4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung

5. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 15. Juni 2020

6. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 17. Juni 2020

7. Einwohnerfragestunde

7.1 Sachstand bzgl. der Ferienwohnungsnutzungsuntersagung in Carolinensiel

7.2 Stellungnahmen zum geplanten Baugebiet in der Ortschaft Asel 8. Bauleitplanung in der Ortschaft Eggelingen;

86. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan 6.1.2/B 4 "Feuerwehr Eggelingen - Östlich der Straße Rund Tun“

hier: Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss

2019/110/1

9. Bauleitplanung in der Ortschaft Wittmund;

Bebauungsplan 6.1/B 23/5 „Finkenburgstraße/Friedenstraße“;

hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

2019/069/1

10. Bauleitplanung in der Ortschaft Buttforde

Bebauungsplan 6.5/B 6 „Nördlich der Funnixer Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie 32. Berichtigung des Flächennutzungsplanes hier: Abwägungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

2019/107/1

11. Bauleitplanung in der Ortschaft Asel

Bebauungsplan 6.1.1/B 5 „Südwestlich der Straße Zur Harlebucht“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie 30. Berichtigung des

Flächennutzungsplanes

hier: Abwägungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

2019/103/1

12. Bauleitplanung in der Ortschaft Wittmund;

Bebauungsplan 6.1/B 111 „Esenser Straße/An der Peldemühle“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie 35. Berichtigung des

Flächennutzungsplanes;

2020/056

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13. Bauleitplanung in der Ortschaft Carolinensiel; Bebauungsplan 6.6/B 39/1

„Ortskern Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften;

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss

2020/055

14. Bebauungspläne in Carolinensiel / Harlesiel

hier: Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten, Erstellung eines Struktur- und Überplanungskonzeptes

2020/054

15. Auftragsvergabe zur Kamerabefahrung des Schmutz- und

Regenwasserkanals in der Stadt Wittmund für den Bereich der KGS und der BBS

2020/051

16. Behandlung von Anfragen und Anregungen

16.1 Baubeginn Hotel an der Cliner Quelle in der Ortschaft Carolinensiel 16.2 Sachstand KiTa Carolinensiel

17. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Öffentlicher Teil

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende Beermann eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

Daran anschließend teilt er mit, aus gesundheitlichen Gründen seinen Vorsitz in dieser Sitzung an seinen Stellvertreter, Ratsmitglied Holger Kirchhoff, abzugeben.

Der stellvertretende Vorsitzende Kirchhoff übernimmt den Vorsitz dieser Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und begrüßt ebenfalls alle Anwesenden.

TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Ratsmitglied Beermann teilt mit, dass sich die Vertretung des Seniorenbeirates für die heutige Sitzung entschuldigen lasse.

Es wird festgestellt, dass mit Schreiben vom 04. September 2020 ordnungsgemäß zu dieser Sitzung eingeladen wurde.

Mit E-Mail vom 04. September 2020 wurde allen Ratsmitgliedern die Einladung und Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14. September 2020 übersandt. Des Weiteren erfolgte an diesem Tag ebenfalls die Einstellung der Einladung, Tagesordnung und der entsprechenden Sitzungsvorlagen in die KomBox. Ebenfalls erfolgte an diesem Tag der Versand der Einladung, Tagesordnung sowie der Sitzungsvorlagen an die entsprechenden Ratsmitglieder mit der Deutschen Post.

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

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TOP 3 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten

Bürgermeister Claußen begrüßt die Anwesenden zur ersten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im renovierten Ratssaal und weist darauf hin, dass die Sanierungsarbeiten des Rathauses mittlerweile abgeschlossen seien und das Gebäude sich nun auf weitestgehend dem neuesten energetischen Stand befände.

Bzgl. der Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung in Bezug auf die Corona- Pandemie wird auf die einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln hingewiesen.

Weiterhin wird ausgeführt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt nachfolgende Angelegenheiten vorliegen.

TOP 3.1 Pflegearbeiten im Bereich der Promenade in Carolinensiel

Eingangs zu diesem Bericht wird ein Bild eines angelegten Blühstreifens, beispielhaft für eine Vielzahl angelegter Blühstreifen in der Stadt Wittmund und den Ortschaften, gezeigt. Mit dem Anlegen dieser Blühstreifen werde ein Beitrag gegen das Insektensterben geleistet.

Bürgermeister Claußen bedankt sich bei dem Fachbereich Bauen und dem Bauhof für das Anlegen der Blühstreifen und weist auf die vielen positiven Reaktionen der Bürger dbzgl. hin.

Daran anschließend berichtet Bürgermeister Claußen, dass die Pflegeanteile entlang der

„Kurpromenade“ in Carolinensiel zukünftig von der Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH übernommen werden. Eine Probephase diesbezüglich laufe bereits. Bisher seien alle Flächen vom Bauhof gepflegt worden.

TOP 3.2 Der Niedersächsische Weg

Gemeinsam für Artenvielfalt & heimische Landwirtschaft hier: Schreiben des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland e.V. vom 31.07.2020 mit der Bitte um Unterstützung

Bürgermeister Claußen berichtet, dass derzeit der Presse zu entnehmen sei, dass die Regierungsfraktionen das erforderliche Gesetz zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges im Zusammenspiel Landwirtschaft und Artenvielfalt schnell auf den Weg bringen wollen.

Thematisiert werde dabei schwerpunktmäßig:

 Mehr Vielfalt in der Landschaft

 Artenreiche Wiesen, Lebensräume erhalten

 Weniger Pflanzenschutzmittel, mehr Ökolandbau

 Naturnaher Wald, mehr Wildnis wagen

Die Stadt Wittmund unterstützt daher die Vereinbarung

„Der Niedersächsische Weg – Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz“

zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem NABU Landesverband Niedersachsen e.V., dem BUND Landesverband Niedersachsen e.V., dem Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e.V. und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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TOP 3.3 Verlängerung der Erleichterungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen

Bürgermeister Claußen berichtet, dass das Land Niedersachsen aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie die Erhöhung der Wertgrenzen für Vergabeverfahren bis zum 31. März 2021 verlängere. Der Stadt Wittmund sei es somit möglich, für einen Großteil der Ausschreibungen ein vereinfachtes Vergabeverfahren durchzuführen. Im Bereich der Bauleistungen könne bis zu einer Summe von 1 Millionen € ohne Umsatzsteuer eine Freihändige Vergabe durchgeführt werden. Im Bereich der Dienst- und Lieferleistungen bestehe eine freie Wahl der Vergabeart bis zum EU-Schwellenwert von 214.000,00 € ohne Umsatzsteuer. Für Dienst- und Lieferleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen würden, wie etwa die Beschaffung von Masken, Handschuhen etc., könne bis zu einer Summe von 214.000,00 € ohne Umsatzsteuer ein Direktauftrag erteilt werden.

Durch die Vereinfachung der Verfahren werde evtl. die Zeit bis zur Beauftragung der Firmen verkürzt. Eine schnellere Umsetzung der Projekte insgesamt werde nicht erwartet, da insbesondere im Bausektor immer noch eine hohe Auslastung der Firmen bestehe. Seitens der Verwaltung würden die vereinfachten Verfahren derzeit hauptsächlich dazu genutzt, die auslaufenden Rahmenverträge für Leistungen der Baumunterhaltung, Straßenunterhaltung, Kanalunterhaltung etc. zu vergeben.

TOP 3.4 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des Sportstättenbaus; hier: Antrag zur Förderung des Kunstrasenplatzes Wittmund vom 15.04.2020; hier: Sachstandsbericht

Bürgermeister Claußen berichtet, dass ihm auf Nachfrage zu o.g. Sachstand von Herrn Gastorf vom zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Referat L 3 im Innenministerium mitgeteilt worden sei, dass der Antrag der Stadt Wittmund zur Förderung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Isums vom 15.04.2020 nicht berücksichtigt werden konnte. Das Ministerium habe weiterhin mitgeteilt, dass Maßnahmen, die jetzt nicht bedient werden konnten, nach dem nächsten Antragstichtag am 31.03.2021 in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können, soweit mit den Maßnahmen bis dahin noch nicht begonnen worden sei und die jeweilige Kommune die Aufrechterhaltung des Antrages erkläre. Bürgermeister Claußen habe signalisiert, dass die Stadt Wittmund von dieser Option Gebrauch machen werde. Dazu wurde erklärt, dass die Anzahl der prioritär förderfähigen Anträge für Sporthallen und Hallenschwimmbäder unverändert hoch sei, so dass von einer Förderung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Isums in 2021 nicht auszugehen sei.

Es bleibe nunmehr der endgültige Ablehnungsbescheid für die Fördertranche 2020 abzuwarten. Darüber hinaus halte Bürgermeister Claußen mit Blick auf die sich abzeichnende Überzeichnung der Förderanträge für 2021 zeitnah eine erneute politische Beratung für erforderlich.

TOP 3.5 Ostfriesland-Städte-Check, hier: Artikel in der Ostfriesen-Zeitung am 14.09.2020 „Saubere Straßen und verspätete Züge“

Bürgermeister Claußen berichtet über den Ostfriesland-Städte-Check, in dem acht Städte der hiesigen Region von der hiesigen Bevölkerung bewertet werden konnten. Über das Ergebnis habe am heutigen Tage ein Bericht in der Ostfriesen-Zeitung informiert. In dem Artikel werde die Sauberkeit in der Stadt Wittmund deutlich hervorgehoben, hier leiste der Bauhof sehr gute

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Arbeit. Weiterhin sei für Wittmund ostfrieslandweit die Bestnote für die Sparte „Bauen und Wohnen“ vergeben worden.

TOP 4 Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung Die Tagesordnung des öffentlichen Teils wird einstimmig festgestellt.

TOP 5 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 15. Juni 2020

Ratsmitglied Lehmann teilt mit, der Genehmigung des Protokolls nicht zuzustimmen. Er bemängelt, dass er sein Statement, welches er in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.06.2020 unter TOP 10 „Behandlung von Anregungen und Anfragen“ verlesen habe, im Protokoll unter dem behandelten TOP 10.1 „Sitzungsvorlagen im Umlaufverfahren“ nicht wieder finde.

Ratsmitglied Lehmann beantragt die Aufnahme seines Statements in das Protokoll des Bau- und Planungsausschusses vom 15.06.2020.

Städt. Bauoberrat Wulf weist Ratsmitglied Lehmann auf das Ortsrecht der Stadt Wittmund, hier

§ 12 Protokoll, hin, wonach im Protokoll die wesentlichen Inhalte der Verhandlungen festgehalten werden. Ein Wortprotokoll mit Meinungsäußerungen Einzelner sei demnach ausgeschlossen.

Ratsmitglied Lehmann weist erneut darauf hin, dass der von ihm am 15.06.2020 verlesene Text im Protokoll nicht wiedergegeben worden sei. Weiterhin wird erläutert, dass es durch die Nichtbehandlung der Sitzungsvorlagen im Rat zu einer Verletzung des Nds.

Kommunalverfassungsgesetzes gekommen sei, das habe ihm auch der Landkreis schriftlich bestätigt. Es handele sich hierbei um eine Rechtsverletzung. Ratsmitglied Lehmann teilt mit, dass er das Statement auch an die Presse weitergeleitet habe, es sei jedoch zu keiner Veröffentlichung gekommen. Er fordere das Vorlesen seines tatsächlichen Vortrages ein.

Bürgermeister Claußen weist darauf hin, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Genehmigung des Protokolls gehe. Für die anwesenden Bürger wird erklärend erläutert, dass aufgrund der Corona-Pandemie von März bis Ende Mai 2020 keine Sitzungen von Fachausschüssen stattgefunden hätten. Dementsprechend sei gem. § 78 Abs. 3 NKomVG für neun Sitzungsvorlagen ein Umlaufverfahren durchgeführt worden, welchem die Mitglieder des Verwaltungsausschuss einstimmig zugestimmt haben. Von diesen neun Sitzungsvorlagen sei der Rat für zwei Beschlüsse das zuständige Organ gewesen. Bei den zwei Sitzungsvorlagen handele es sich um die von Ratsmitglied Lehmann genannten. Da der Rat aufgrund der zu dem Zeitpunkt bestehenden Absage der öffentlichen Sitzungen am 5. Juni 2020 nicht getagt habe, habe Ratsmitglied Lehmann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn als Bürgermeister beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport eingereicht. Das Ministerium habe die Eingabe zuständigkeitshalber an den Landkreis Wittmund als Kommunalaufsichtsbehörde weitergeleitet. Diese habe Ratsmitglied Lehmann bzgl. der Sitzungsvorlagen 2020/006 und 2020/012 Recht gegeben, woraufhin die Beschlüsse der Sitzungsvorlagen 2020/006

„Anbindung der Straße Osterpiep“ unter TOP 31 sowie 2020/012 „Ankauf von Flächen zum Bau eines Feuerwehrhauses in Ardorf“ unter TOP 32 der Ratssitzung am 7. Juli 2020 beschlossen worden seien. Damit seien diese Beschlüsse in der Ratssitzung am 7. Juli 2020 rechtmäßig zustande gekommen.

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Bürgermeister Claußen verweist ebenfalls darauf, dass es sich gem. § 12 des Ortsrechtes der Stadt Wittmund bei den Protokollen der Sitzungen um Ergebnisprotokolle handele, die die Sachdiskussionen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wiederspiegeln würden, nicht aber den genauen Wortlaut.

Ratsmitglied Beermann teilt mit, sich darüber informiert zu haben, dass ein Protokoll erst dann zu einer Urkunde werde, wenn es vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben sei. Er werde das Protokoll vom 15.06.2020 nicht unterschreiben, wenn der Text von Ratsmitglied Lehmann dem Protokoll nicht angefügt werde. Somit handele es sich ohne Unterschrift des Ausschussvorsitzenden bei dem Protokoll vom 15.06.2020 dann um keine Urkunde.

Ausschussvorsitzender Kirchhoff stellt nach weiterer Erörterung den Antrag von Ratsmitglied Lehmann, dessen Statement dem Protokoll der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 15.06.2020 hinzuzufügen, zur Abstimmung.

Es ergeht einstimmig folgender Beschluss:

Die Mitglieder des Fachausschusses stimmen dem Antrag zu.

Anschließend wird der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 15. Juni 2020 bei 9 Ja- Stimmen und 1 Nein-Stimme genehmigt. Dem Protokoll ist das der Verwaltung am 14.09.2020 überreichte Statement von Ratsmitglied Lehmann aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.06.2020 als Anlage beizufügen.

TOP 6 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 17. Juni 2020

Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 17. Juni 2020 wird einstimmig genehmigt.

TOP 7 Einwohnerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nachfolgende Wortmeldungen vor.

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TOP 7.1 Sachstand bzgl. der Ferienwohnungsnutzungsuntersagung in Carolinensiel

Frau Botzenhardt, wohnhaft in Carolinensiel, erkundigt sich, welche Möglichkeiten sie und ihr Nachbar hätten, um die einzig für sie in Carolinensiel ausgesprochene Ferienwohnungsnutzungsuntersagung des Landkreises ruhen zu lassen und eine Vermietung wieder zu ermöglichen. Ihre dbzgl. an den Landkreis gestellten Anfragen seien bisher nicht beantwortet worden.

Städt. Bauoberrat Wulf verweist hierzu auf TOP 14 dieser Sitzung, in der die städtischen Belange der Zulässigkeiten von Ferienwohnungen in Wohngebieten behandelt würden. Bei der vom Landkreis ausgesprochenen Untersagung handele es sich um ein bauordnungsrechtliches Vorgehen in der Verantwortung des Landkreises. Die Stadt sei in diesem Fall nicht die zuständige Behörde.

TOP 7.2 Stellungnahme zum geplanten Baugebiet in der Ortschaft Asel

Frau Rieken, wohnhaft in Asel, erkundigt sich bei der Verwaltung, wie mit der Sammelstellungnahme Aseler Bürger, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu der Bauleitplanung in Asel abgegeben worden sei, umgegangen werde und ob diese eingegangen sei.

Städt. Bauoberrat Wulf bestätigt den Eingang der Sammelstellungnahme der Anlieger und verweist dbzgl. auf den Tagesordnungspunkt 11, in dem die Bauleitplanung in der Ortschaft Asel umfassend behandelt werde.

TOP 8 Bauleitplanung in der Ortschaft Eggelingen;

86. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan 6.1.2/B 4 "Feuerwehr Eggelingen - Östlich der Straße Rund Tun“

hier: Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss Vorlagen-Nr.: 2019/110/1

Städt. Bauoberrat Wulf führt erläuternd zu der Sitzungsvorlage aus und teilt mit, dass diese Bauleitplanung bereits zwei Verfahrensschritte absolviert habe und sich nun in der abschließenden Planfassung befinde. Sobald der Plan rechtswirksam sei, könne kurzfristig mit dem Bau des Feuerwehrgebäudes begonnen werden. Nähere Einzelheiten werde Herr Bottenbruch, Fa. Thalen Consult GmbH, vorstellen.

Herr Bottenbruch geht anhand einer PowerPoint-Präsentation, einzusehen im Fachbereich Bauen, eingehend u.a. auf den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Es wird sowohl der Plan der Flächennutzungsplanänderung im Entwurf als auch des Bebauungsplanentwurfes und der erneuerte Entwurf vorgestellt. Daran anschließend wird detailliert auf die Einwendungen eingegangen und die Abwägungsinhalte werden vorgestellt.

Ratsmitglied Wagner erläutert, dass die Stadt bei dieser Planung das Glück habe, bereits Eigentümer der Fläche zu sein. Er weist darauf hin, dass zwar keine Einwendungen in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen seien, es stelle sich jedoch die Frage, ob durch die in der Örtlichkeit vorhandenen Bushaltestelle eine evtl. Gefährdung der Schulkinder, die die Bushaltestelle nutzen würden, auftreten könne, z. B. bei einem Einsatz der Feuerwehrfahrzeuge.

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Städt. Bauoberrat Wulf erwidert, dass er hier keine verstärkte Gefahrenlage sehe, da es keine unüberschaubaren Kreuzungswege gebe. Der Hinweis werde aber bei der weiteren Ausführung der Planung berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass das vorliegende Konzept mit der Feuerwehrunfallkasse (FUK) abgestimmt sei. Es wird weiterhin erläutert, dass die vorhandene Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut werde.

Lt. Ratsmitglied Theesfeld habe die Feuerwehrunfallkasse eine Monopolstellung inne. Er hinterfragt, ob sie sich auf Kompromisse einlassen werde.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass sich der gesetzliche Unfallversicherungsträger an die geltenden technischen Regeln und Normen halte.

Bürgermeister Claußen weist darauf hin, dass die einsatztaktische Lage eines Feuerwehrhauses wichtig sei, um schnell zu einem Einsatzort zu kommen. Eggelingen sei eine der einsatzstärksten Feuerwehren in Wittmund. Auch während einer Tagesalarmierung sei die Feuerwehr stark besetzt. Es wird weiterhin ausgeführt, dass durch die Beauftragung eines Architekten- und Ingenieurbüros mit der Umsetzung der Planung, die Kosten im Vorfeld ermittelt würden. Eine Baugrunduntersuchung habe bereits stattgefunden. Ein hoher Kostenanteil würde auf die Kompensationsmaßnahmen und Oberflächenentwässerung entfallen.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Die Erläuterungen zur Planung und zum Planungsstand werden zur Kenntnis genommen. Die der Sitzungsvorlage 2019/110/1 beigefügte und vorgestellte Abwägung wird beschlossen. Außerdem wird der Bebauungsplan 6.1.2/B4 „Feuerwehr Eggelingen – Östlich der Straße Rund Tun“ sowie die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den jeweils zugehörigen textlichen Begründungen auf Grundlage der dieser Sitzungsvorlage 2019/110/1 anliegenden und vorgestellten Fassungen beschlossen.

TOP 9 Bauleitplanung in der Ortschaft Wittmund;

Bebauungsplan 6.1/B 23/5 „Finkenburgstraße/Friedenstraße“;

hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss Vorlagen-Nr.: 2019/069/1

Städt. Bauoberrat Wulf führt erläuternd zu der Sitzungsvorlage aus.

Herr Bottenbruch stellt detailliert anhand einer PowerPoint-Präsentation, einzusehen im Fachbereich Bauen, den Entwurf des Bebauungsplanes vor. Der Erhalt der Lohne südlich des Gebäudes von Lidl sei ursprünglich aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht vom Landkreis genehmigt worden. Nunmehr sei an dieser Stelle aufgrund einer abweichenden Bauweise gem. § 22 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 BauNVO die Möglichkeit geschaffen worden, hier einen Durchgang vorzuhalten, der gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten sei. Die Stadt sei Eigentümerin der Fläche. Es wird erläutert, dass in der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen seien. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hätten ebenfalls keine wesentlichen Stellungnahmen hervorgebracht. Zu nennen sei der Hinweis des Landkreises, aufgrund der Kollisionsgefahr die geplante Zu- und Abfahrt zur Brückstraße nicht umzusetzen. Dies sei durch eine Zufahrtsgenehmigung von der Stadt zu steuern.

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Ratsmitglied Beermann teilt mit, dass durch die Überbauung der Lohne mit einem Luftgeschoss der historische Charakter der Lohne zerstört werde.

Städt. Bauoberrat Wulf erläutert, dass es Ziel gewesen sei, die Lohne zu erhalten. Dies sei auch von der Fa. Lidl favorisiert worden. Es wird nochmal ausdrücklich und explizit darauf hingewiesen, dass es keine Zu- und Abfahrt mehr über die Brückstraße geben werde, sondern die Ostlandstraße bzw. die Finkenburgstraße als Zu- und Abfahrt dienen werden.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Die dieser Sitzungsvorlage 2019/069/1 anliegende Abwägung wird beschlossen.

Außerdem wird der Bebauungsplan 6.1/B 23/5 „Finkenburgstraße/Friedensstraße als Satzung sowie die Begründung auf Grundlage der dieser Sitzungsvorlage anliegenden Fassung beschlossen.

Der ursprüngliche Bebauungsplan 6.1/B 23/4, in Kraft getreten am 30.08.2019, tritt durch die Überdeckung mit dem neuen Bebauungsplan 6.1/ B23 /5 außer Kraft.

TOP 10 Bauleitplanung in der Ortschaft Buttforde

Bebauungsplan 6.5/B 6 „Nördlich der Funnixer Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie 32. Berichtigung des Flächennutzungsplanes hier: Abwägungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Vorlagen-Nr.: 2019/107/1

Städt. Bauoberrat Wulf führt erläuternd zu der Sitzungsvorlage aus. Der erste Verfahrensschritt dieser Bauleitplanung sei bereits durchgeführt worden. Nunmehr folge der zweite Verfahrensschritt, in dem den Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit gegeben werde, Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren abzugeben.

Diese würden in dem weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Frau Kunzmann, NWP Oldenburg, führt anhand einer PowerPoint-Präsentation, einzusehen im Fachbereich Bauen, detailliert zu der Bauleitplanung aus. Es werden u.a. der Geltungsbereich, der Flächennutzungsplan, die Planungsziele, das städtebauliche Konzept (hier wird insbesondere auf die Straßenführung eingegangen), der Bebauungsplan, die Stellungnahmen zum Vorentwurf (hier wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen seien), die Veränderungen des Bebauungsplanes seit der frühzeitigen Beteiligung, die textlichen Festsetzungen, die örtlichen Bauvorschriften, die nachrichtlichen Hinweise sowie der Biotoptypenplan dargestellt und erläutert.

Ratsmitglied Beermann erkundigt sich, ob etwas dagegen spreche, als Gehölzpflanzen Erlen und Faulbäume zu verwenden.

Frau Kunzmann teilt hierzu mit, dass das Planungsbüro mit der Pflanzauswahl der Empfehlung des Landkreises gefolgt sei.

Städt. Bauoberrat Wulf führt zu der Verkehrsfläche aus, dass noch ungeklärt sei, ob es zu einer Verlagerung der Ortsdurchfahrtsgrenzen kommen soll. Ein Rad- und Gehweg entlang der Straße sei nicht vorgesehen, da dieser die Erschließungskosten zu sehr ansteigen lasse.

Die Ortsgemeinschaft selber habe in der Vergangenheit einen Weg angelegt, der Richtung Norden in die Ortsmitte verlaufe.

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Es wird ausgeführt, dass der Landkreis in dem Wendehammer der geplanten Verkehrsfläche einen Wendekreis von 23,60 m fordere, was Flächenverluste zur Folge habe. Die Stadt sei bei der Berechnung des Wendekreises auf eine erforderliche Größe von 20,00 m gekommen.

Es erfolgt eine rege Diskussion über die Bauverbotszone.

Ratsmitglied Busker spricht die gem. Sitzungsvorlage noch nicht geregelte Oberflächenentwässerung an.

Städt. Bauoberrat Wulf erläutert, dass das vorliegende Gutachten aussage, dass die zwei im Bebauungsplan genannten Möglichkeiten ausreichen würden. Diese müssten noch mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises sowie den angrenzenden Grundstückseigentümern kommuniziert werden. Eine Detailplanung sei in Vorbereitung.

Bürgermeister Claußen führt aus, dass es Ziel der Stadt sei, dass Preisniveau für qm-Preise niedrig zu halten, um das Baugebiet attraktiv für junge Familien zu gestalten.

Ratsmitglied Beermann teilt mit, im Bebauungsplan den Hinweis zu vermissen, dass die Grundstücke mit lebender Hecke einzufassen sind. Offen sei, ob sich alle Grundstückseigentümer gem. den textlichen Festsetzungen zur Einfassung ihrer Grundstücke einen 1 m hohen Erdwall aufschütten lassen werden.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass der Einwand als Hinweis aufgenommen werden könne.

Die Frage nach der Einfassung der Grundstücke sei nicht nur über den Bebauungsplan zu regeln sondern auch über das Nds. Nachbarrecht. Die Stadt versuche in aller Regel die Festsetzung lebender Hecken durchzusetzen, ca. 95 % aller Bürger würden eine Heckenanpflanzung vornehmen. Dies verbindlich zu regeln, sei aber sehr schwierig, auch bzgl. durchzuführender Kontrollen.

Ratsmitglied Beermann stimmt dem Städt. Bauoberrat Wulf zu, den Hinweis zur Einfassung der Grundstücke mit lebenden Hecken in den Bebauungsplan aufzunehmen. Dem Aufstellen von mit Kunststoffgewebeplanen durchzogenen Stahlzäunen solle vorsorglich entgegengewirkt werden.

Ratsmitglied Kirchhoff teilt mit, dass in der Ortschaft Burhafe lebende Hecken vorgeschrieben seien, die jedoch aufgrund der Bodenqualität nach einer gewissen Zeit eingehen würden.

Generell sollte die Entscheidung über die Einfriedung den jeweiligen Grundstückeigentümern überlassen bleiben.

Ratsmitglied Waßmann erläutert, dass nach seiner Erfahrung junge Leute eher zu einem Zaun als zu einer lebenden Hecke tendieren würden. Wenn eine Einfriedung festgesetzt werde, müsse diese auch von der Stadt kontrolliert und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.

Ratsmitglied Wagner weist darauf hin, den Hinweis über lebende Einfriedungen ebenso wie bereits durch Ratsbeschluss am 07.07.2020, TOP 17, Sitzungsvorlage 2020/025 umgesetzt, den Hinweis über Stein- und Schottergärten in den Bebauungsplan aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es immer mehr Auflagen gebe, die die Preise der Baugrundstücke ansteigen lassen. Wunsch der Stadt sei es, die Flächen kostengünstig zu veräußern. Es sollten max. zwei Wohneinheiten pro Grundstück zugelassen werden. Ziel sei es, dass Einheimische sich in Buttforde niederlassen.

Ratsmitglied Waßmann weist darauf hin, dass die Ortschaften nicht als billige Wohngebiete für die umliegenden Städte gehandelt werden dürften. Nach seiner Meinung würde dieser Umstand dem Dorfleben und der Weiterentwicklung der Ortschaften nicht zugutekommen.

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Weiterhin sei darauf zu achten, große Bauten zu unterbinden.

Ratsmitglied Wagner erkundigt sich, ob die Bauverbotszone im Hinweis des Vorentwurfs der Begründung innerhalb oder außerhalb der Ortschaft liegen würde.

Lt. Verwaltung wäre die Verlagerung derzeit noch nicht vorgesehen.

Ratsmitglied Lübben erkundigt sich nach den geplanten Grundstücksgrößen des Baugebietes.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass die Verwaltung die Grundstücke gem. Nachfrage veräußern werde. Es wird von ortstypischen Grundstücksgrößen zwischen 500 und 600 qm ausgegangen. Der Parzellierungsplan könne an die Verkaufsplanung angepasst werden. Die festgelegte Grundflächenzahl von 0,35 halte die Stadt für eine neue Standardgröße in den Ortschaften.

Ratsmitglied Wagner weist abschließend darauf hin, dass darauf zu achten sei, dass pro Bauwilliger nur ein Grundstück veräußert wird. Die geplante Stückzahl an Gebäuden solle gem. dem städtebaulichen Konzept erreicht werden.

Städt. Bauoberrat Wulf erwidert, dass die Stadt bei Verkauf durch Bauverpflichtung versuchen werde, eine Bodenbevorratung zu verhindern.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage des in der Sitzung erörterten Plankonzeptes, den als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Bebauungsplanvorentwurf 6.5/B 6 „Nördlich der Funnixer Straße“ mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften sowie zur 32. Berichtigung des Flächennutzungsplanes die Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung, förmliche Beteiligung) in Verbindung mit

§ 13 a/b BauGB durchzuführen. Die Abwägungsvorschläge der Anlage werden beschlossen und sind damit Bestandteil des weiteren Planverfahrens und in die Planunterlagen einzuarbeiten. Eine Wiedervorlage erfolgt für den Satzungsbeschluss.

TOP 11 Bauleitplanung in der Ortschaft Asel

Bebauungsplan 6.1.1/B 5 „Südwestlich der Straße Zur Harlebucht“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie 30. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

hier: Abwägungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Vorlagen-Nr.: 2019/103/1

Städt. Bauoberrat Wulf führt zu der Sitzungsvorlage aus.

Frau Kunzmann, NWP Oldenburg, führt anhand einer PowerPoint-Präsentation, einzusehen im Fachbereich Bauen, detailliert zu der Bauleitplanung aus. Es werden u.a. der Geltungsbereich, der Flächennutzungsplan, die Planungsziele, das städtebauliche Konzept, der Bebauungsplan, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die privaten Stellungnahmen zum Vorentwurf, die Veränderungen des Bebauungsplanes seit der frühzeitigen Beteiligung, der Entwurf des Bebauungsplanes von September 2020, die textlichen Festsetzungen, die örtlichen Bauvorschriften, die nachrichtlichen Hinweise sowie

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Städt. Bauoberrat Wulf ergänzt inhaltlich, dass die jetzige Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens nicht ausreichen werde. Hierzu sei noch ein Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises notwendig. Der dafür vorgesehene Standort werde nicht in Frage gestellt, es sei evtl. eine Erweiterung in Richtung Norden vorgesehen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Bürger der Hinweis einer nicht funktionierenden Entwässerungssituation im Bestand eingegangen sei. Dieser Hinweis bedarf noch einer Klärung, sei aber nicht im Zusammenhang mit dem Baugebiet zu sehen.

Ratsmitglied Waßmann, Ortsvorsteher der Ortschaft Asel, teilt im Vorfeld mit, direkt Betroffener dieser Bauleitplanung zu sein. Das Entwässerungsproblem, wie vom Städt.

Bauoberrat Wulf angesprochen, sehe er genauso. Es sei dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass die Wässer im beplanten Gebiet abfließen würden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der überplanten Fläche bereits seit 25 Jahren um Bauerwartungsland handele. Die Einwohner der Ortschaft würden die enge Horster Straße als Problem sehen. Es wird die Frage gestellt, ob die Peter-Wilhelm-Johannsen-Straße / Streek zur Entlastung der Horster Straße beitragen könnten. Des Weiteren sollten Geschwindigkeitskontrollen bzgl. der Einhaltung der 30 km/h auf der Horster Straße durchgeführt werden. Mit der Bauleitplanung werde sich eine Verbesserung der derzeitigen Wegesituation erhofft. Es wird darauf hingewiesen, eine Zustandsdokumentation der Horster Straße vor und nach den Baumaßnahmen durchzuführen. Die Anwohner befürchten Schäden durch das Baugebiet.

Ratsmitglied Waßmann erwidert auf die Frage von Ratsmitglied Lübben, wie groß die Nachfrage nach den geplanten Bauplätzen sei, dass er diese nicht konkret beantworten könne.

Städt. Bauoberrat Wulf weist darauf hin, dass es für diese Bauleitplanung einen Erschließungsträger gebe. Die geringe Entfernung nach Wittmund und Jever habe auch bereits in der Vergangenheit Bauwillige bewogen, nach Asel zu ziehen. Es liege von Seiten der Politik ein klarer Planungsauftrag vor, dem die Stadt mit diesem Planverfahren nachkomme. Nunmehr seien die weiteren Schritte zur Umsetzung durchzuführen. Die in einer Stellungnahme angesprochene Grenzfeststellung werde vom Katasteramt als Fachbehörde durchgeführt.

Hinweis der Verwaltung:

Bzgl. der Grenzfeststellung seien vom Katasteramt Wittmund vor Ort keine Unklarheiten aufgefunden worden.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage des in der Sitzung erörterten Plankonzeptes, den als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Bebauungsplanvorentwurfes 6.1.1/B 5 „Südwestlich der Straße Zur Harlebucht“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie der 30. Berichtigung des Flächennutzungsplanes die Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung, förmliche Beteiligung) in Verbindung mit

§ 13 a/b BauGB durchzuführen. Die Abwägungsvorschläge der Anlage werden beschlossen und sind damit Bestandteil des weiteren Planverfahrens und in die Planunterlagen einzuarbeiten. Eine Wiedervorlage erfolgt dann für den Satzungsbeschluss.

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TOP 12 Bauleitplanung in der Ortschaft Wittmund;

Bebauungsplan 6.1/B 111 „Esenser Straße/An der Peldemühle“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie 35. Berichtigung des Flächennutzungsplanes;

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss Vorlagen-Nr.: 2020/056

Städt. Bauoberrat Wulf führt zu der Sitzungsvorlage aus. Es handele sich hier um das Grundstück des ehemaligen Getränkegroßhandels Rektor. Es gebe einen Investor für diese Flächen, der bereits grobe Planzeichnungen bei der Stadt abgegeben habe, die der Sitzungsvorlage als Anlage beiliegen. Der Landkreis habe im Vorverfahren festgestellt, dass auf der Fläche längs der Esenser Straße nur ein Gebäude errichtet werden dürfe. Der Investor plane nunmehr auf der Fläche drei Wohngebäude mit jeweils vier Wohneinheiten hintereinander, angrenzend an die Siedlung „An der Peldemühle“, zu errichten. Durch dieses Bauleitplanverfahren solle der Geltungsbereich in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Zur Peldemühle werde eine Grenze von 3,00 m einzuhalten sein. Der Bauteppich betrage 15,00 m in der Breite, geplant sei eine 2-Geschossigkeit. Im Verfahren werde die Gebäudehöhe abgefragt, um den Einklang mit der Nachbarschaft herzustellen. Es handele sich bei der Planung um eine sinnvolle Nachverdichtung. Die Nachbarschaftsschutzansprüche würden im Verfahren geklärt werden.

Ratsmitglied Wagner weist darauf hin, dass es noch einer Klärung bzgl. der geplanten Gebäudehöhen bedarf.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass gem. den ihm vorliegenden Informationen die Firsthöhen der geplanten Gebäude 9,50 m betragen sollen. Damit handele es sich um eine sich einfügende Gebäudehöhe.

Ratsmitglied Wagner teilt mit, dass es schade wäre, wenn der Blick auf die Peldemühle als Kulturdenkmal zugebaut würde. Hierzu wird von der Verwaltung auf das weitere Verfahren verwiesen.

Ratsmitglied Lübben stimmt der Planung im Namen der CDU-Fraktion zu. Er sehe es positiv, dass die Fläche beplant werde und stimme der Firsthöhe von 9,50 m zu. Die Gebäude sollten evtl. mit einem Satteldach ausgestattet werden, da diese sich gut in den Bestand einfügen würden.

Bürgermeister Claußen erläutert, dass sich mit der Umsetzung dieser Planung ein weiterer Lückenschluss in der Siedlungsentwicklung in der Wittmunder Innenstadt vollziehe. Damit einhergehend werde das alte nicht mehr ansehnliche jetzige Gebäude beseitigt. Gem. der vorliegenden Planung würden sich die Häuser der Bebauung in der Nachbarschaft anpassen.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 6.1/B 111 „Esenser Straße/An der Peldemühle“

mit örtlichen Bauvorschriften in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB wird beschlossen. Entsprechende Vorentwürfe bzw. Entwürfe sind zu erarbeiten.

Anhand dieser Unterlagen sind die erforderlichen Beteiligungsverfahren durchzuführen. Sofern sich im Laufe des Bauleitplanverfahrens herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nicht gegeben sind, ist auf ein reguläres Bauleitplanverfahren mit Durchführung einer entsprechenden Flächennutzungsplanänderung umzustellen. Die entstehenden Planungskosten sind vom Antragsteller bzw. Investor zu übernehmen.

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TOP 13 Bauleitplanung in der Ortschaft Carolinensiel;

Bebauungsplan 6.6/B 39/1 „Ortskern Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften;

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss Vorlagen-Nr.: 2020/055

Städt. Bauoberrat Wulf führt ausführlich zu der Sitzungsvorlage aus. Es wird eine PowerPoint- Präsentation des Planungsbüros Lux, einzusehen im Fachbereich Bauen, vorgestellt. In der Präsentation werden u.a. die Entwurfsplanung und die Ziele der Planung vorgestellt. Weiterhin werden die Planänderungen bzgl. der Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,6 von bisher 0,4 und der Geschossflächenzahl (GFZ) auf 1,5 von bisher 0,8 dargestellt. Des Weiteren habe es eine Änderung der Vollgeschosse von 2 auf 3 gegeben, mit einer Gebäudehöhe von 13,50 m. Der Antragsteller plane, das Gebäude für Dauerwohnen zur Verfügung zu stellen, da Ferienwohnen in dem Mischgebiet nicht zulässig sei. Da es sich bei dem Hafenbereich um einen sensiblen Bereich handele, bei dem auch der Denkmalschutz involviert sei, halte Herr Wulf eine Vorbesprechung mit dem Ortsvorsteher sowie den Carolinensieler Ratsherren für zwingend erforderlich.

Aufgrund der Vielzahl von anstehenden Planänderungen und der Komplexität der Standortplanung wird von Seiten der Verwaltung eine Zurückstellung und erneute Beratung der Sitzungsvorlage empfohlen. Zwischenzeitlich solle der Vorhabenträger aufgefordert werden, seine Planabsichten mit der Verwaltung zu diskutieren.

Ratsmitglied Wagner entschuldigt Ortsvorsteher Cornelius, der aufgrund einer derzeitigen Erkrankung leider nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen könne. Es wird ausgeführt, dass auch die SPD-Gruppe die Gebäudehöhe als zu hoch ansehe.

Ratsmitglied Wagner stellt den Antrag, die Sitzungsvorlage vorerst zurückzustellen und nach weiterer Ausarbeitung durch die Verwaltung dem Fachausschuss zur erneuten Beratung vorzulegen.

Ausschussvorsitzender Kirchhoff stellt den Antrag von Ratsmitglied Wagner, die Sitzungsvorlage 2020/055 an die Verwaltung zurückzuverweisen, zur Abstimmung.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Die Sitzungsvorlage wird zur weiteren Ausarbeitung und Abstimmung an die Verwaltung zurückverwiesen. Eine erneute Beratung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses.

TOP 14 Bebauungspläne in Carolinensiel / Harlesiel

hier: Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten, Erstellung eines Struktur- und Überplanungskonzeptes

Vorlagen-Nr.: 2020/054

Städt. Bauoberrat Wulf führt in den Themenbereich ein und weist auf den Redebeitrag von Frau B. aus Carolinensiel hin, die unter TOP 6 als Betroffene bereits in dieser Angelegenheit gehört worden sei.

Daran anschließend wird detailliert zu den Grundlagen und Rahmenbedingungen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen ausgeführt.

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Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass einige Nachbargemeinden bereits eine Lösung in dieser Angelegenheit herbeigeführt hätten. Es bestünde auch für die Stadt Wittmund die Möglichkeit, das Bauplanungsrecht der betroffenen Bebauungspläne zu überarbeiten, damit im Sondergebiet Ferienwohnen und Allgemeine Wohngebiete nebeneinander möglich seien. Die Stadt habe aktuell keine Wahl, sie müsse die Bebauungspläne in Carolinensiel und Harlesiel überarbeiten, da der Landkreis Wittmund bereits durch ausgesprochene Ferienwohnungsnutzungsverbote tätig geworden sei. Betroffen seien in Carolinensiel die reinen Wohngebiete sowie die allgemeinen Wohngebiete. Der Landkreis sei im Übrigen auch im Innenbereich nach § 34 BauGB aufgefordert, die Zulässigkeit von Ferienwohnen zu prüfen.

Das bedeute für die Stadt, dass alle bestehenden Bebauungspläne untersucht werden müssten. Die Verwaltung werde vorschlagen, die entsprechende Planungsleistung an ein Planungsbüro zu vergeben.

Ratsmitglied Waßmann hinterfragt, ob demnach viel Geld für die Überarbeitung der Bebauungspläne ausgeben werde, obwohl alles unverändert bleibe. Weiterhin erklärt er, dass viele Ferienwohnungen evtl. nicht als Dauerwohnungen zu nutzen seien und es somit zu einer Vielzahl von ungenutzten Wohnungen kommen könnte.

Städt. Bauoberrat Wulf erläutert, dass die entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan die Zulässigkeit ermöglichen sollen. Diese sei durch die Politik zu beschließen. Ein Einstieg sei die Durchführung einer Bestandsanalyse mit Handlungsvorschlägen.

Ratsmitglied Busker erkundigt sich nach der Möglichkeit, eine Übergangslösung zu schaffen, da die Küstenregion von Urlaubern stark frequentiert sei. Nach der Änderung des Bauplanungsrechtes würden dementsprechend Ferienwohnungen fehlen, gerade in der heutigen Zeit.

Städt. Bauoberrat Wulf erwidert, dass ein Gespräch dbzgl. mit dem Landkreis erfolgen werde.

Er sehe hier durchaus Ansätze.

Ratsmitglied Wagner führt aus, dass es fatal für die Stadt Wittmund wäre, würde der Landkreis für alle Ferienwohnungen ein Nutzungsverbot aussprechen. Auch er plädiere für eine Übergangslösung. Es wird darauf hingewiesen, dass Neuharlingersiel bereits eine Lösung gefunden und durchgeführt habe. Die SPD-Ratsfraktion habe bereits 2011/2012 einen Antrag auf Überarbeitung der Bebauungspläne gestellt. Dieser sei damals aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten nicht weiter verfolgt worden. Es sei nun Auftrag der Politik, hier eine Lösung für Carolinensiel, Harlesiel und die anderen betroffenen Ortschaften der Stadt Wittmund herbeizuführen. Dafür müsse das erforderliche Geld in die Hand genommen werden.

Städt. Bauoberrat Wulf erläutert, dass der städtebauliche Rahmenplan selbstverständlich im Bau- und Planungsausschuss zu beraten sei und Maßgabe für die Zukunft sein solle.

Ratsmitglied Lübben begrüßt im Namen der CDU-Fraktion die Sitzungsvorlage. Auch seine Fraktion habe in der Vergangenheit mehrere Anträge auf Durchführung gestellt. Es gebe derzeit eine Rechtsunsicherheit was Ferienwohnungen angehe. Hier müsse eine Lösung herbeigeführt werden. Das zu beauftragende Planungsbüro müsse ein Konzept bzgl. aller Bebauungspläne in Carolinensiel/Harlesiel erarbeiten und dem Fachausschuss vorstellen.

Daraufhin müsse geprüft werden, wo noch nachgearbeitet werden könne. Der Schritt sei alternativlos. Wenn alle Ferienwohnungen wegfallen sollten, bedeute das für die Region den wirtschaftlichen Totalschaden. Er führt aus, dass der Landkreis signalisiert habe, den derzeitigen Zustand vorerst zu dulden, wenn die Stadt jetzt tätig werde.

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Ratsmitglied Waßmann hinterfragt, welche Bezeichnung der Baumaßnahme in den Bauanträgen aufgeführt sei, wenn Ferienwohnungen eingeplant wären. Im Bauantrag könne doch nicht nur der Begriff „Wohnhaus“ aufgeführt sein.

Städt. Bauoberrat Wulf widerspricht dem. Im Bauantrag würde als Bezeichnung der Baumaßnahme Wohnnutzung stehen, da früher Wohnen und Ferienwohnen als eine Nutzungsart angesehen waren.

Bürgermeister Claußen weist darauf hin, dass das erforderliche Strukturierungsprogramm in Angriff genommen werden müsse, da die Gesetzgebung leider keine Lösung biete.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Konzept zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen in der Ortschaft Carolinensiel / Harlesiel auszuschreiben und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu vergeben. Eine Wiedervorlage erfolgt mit dem fertiggestellten Konzept.

TOP 15 Auftragsvergabe zur Kamerabefahrung des Schmutz- und Regenwasserkanals in der Stadt Wittmund für den Bereich der KGS und der BBS

Vorlagen-Nr.: 2020/051

Städt. Bauoberrat Wulf führt zu der Sitzungsvorlage aus.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei dem Produktsachkonto 5.3.8.01.4212000 (Unterhaltung Schmutzwasserkanal) und dem Produktsachkonto 5.3.8.02.4212000 (Unterhaltung Regenwasserkanal) nach Ausschreibung und Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittmund, den Auftrag zur Kamerabefahrung in der Stadt Wittmund für den Bereich der KGS und der BBS entsprechend der Sitzungsvorlage 2020/051 beigefügten Anlage an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

TOP 16 Behandlung von Anfragen und Anregungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nachfolgende Anfragen und Anregungen vor.

TOP 16.1 Baubeginn Hotel an der Cliner Quelle in der Ortschaft Carolinensiel Ratsmitglied Hans-Hajo Janssen erkundigt sich, wann mit dem Baubeginn des o.g. Hotels zu rechnen sei.

Bürgermeister Claußen teilt mit, dass nach seinen Informationen Anfang Januar 2021 mit der Umsetzung der Baumaßnahme begonnen werde.

Städt. Bauoberrat Wulf weist darauf hin, dass es zu der Planung wohl noch Verträge bzgl. der Baustraße und der Fragestellungen bzgl. der Entwässerung geben werde. Es würden derzeit dbzgl. auch Prüfungen durch den Landkreis stattfinden.

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TOP 16.2 KiTa Carolinensiel

Ratsmitglied Hans-Hajo Janssen erkundigt sich nach dem Planungsstand bzgl. der KiTa in Carolinensiel.

Städt. Bauoberrat Wulf verweist hierzu auf die Beschlusslage. Das Planungsbüro werde so schnell wie möglich versuchen, die Planungsgrundlagen zu prüfen und Ausschreibungen vorzubereiten.

TOP 17 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Der Vorsitzende Kirchhoff schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.40 Uhr.

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