Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.02.2020
Zukünftige inhaltlichen Schwerpunkte 10 000-Häuser-Programm
Zur Einstellung des Programmteils EnergieSystemHaus im 10 000-Häuser-Programm zum 27.01.2020, den zukünftigen inhaltlichen Schwerpunkten und bezugnehmend auf meine Anfrage zum Plenum vom 28.01.2020 frage ich die Staatsregierung:
Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung.
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar.
Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Ich frage die Staatsregierung:
1. a) Welche Ziele hatte sich die Staatsregierung ursprünglich mit dem 10 000-Häu- ser-Programm gesetzt? ... 3 b) Inwieweit sind die Ziele erreicht? ... 3 c) Mit welchen Parametern wird die Zielerreichung gemessen? ... 3 2. a) Wie viele der bisher im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 gestellten An-
träge wurden in den jeweiligen Programmteilen jeweils bewilligt? ... 3 b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge in den einzelnen Programm-
teilen auf die Monate seit Beginn des Programms (Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019)? ... 3 c) Wie viele Mittel wurden jeweils für die einzelnen Programmteile jährlich
beantragt? ... 4 3. a) Welche Maßnahmen wurden in den Programmteilen EnergieSystemHaus
und PV-Speicher-Programm konkret in je welcher Gesamthöhe bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)? ... 4 b) Wie oft und für welche Systeme wurde ein TechnikBonus bzw. ein Ener-
gieEffizienzBonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)? ... 6 c) Wie hoch waren im Programmteil EnergieSystemHaus die jährlichen CO2-
Einsparungen in den einzelnen Jahren 2015–2019, nachdem in der Drs.
17/21192 die allgemeine Zahl von jährlichen Einsparungen von 414 000 t (Äquivalent-Emissionen) genannt wurde? ... 6 4. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen
für bisher bewilligte Anträge seit Beginn des Programms am 15.09.2015 ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)? ... 6 b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten
Anträgen in den drei Programmteilen EnergieSystemHaus, PV-Speicher- Programm und dem 2017 ausgelaufenen Programm Heizungsaustausch? ... 6 c) Wie hoch waren die Haushaltsmittelreste in den Jahren 2015–2019, die am
Jahresende nicht ausgebenen wurde (bitte Aufstellung nach Jahren)? ... 6
5. a) Welche neuen Akzente bzw. Schwerpunkte wird die Staatsregierung bei der Förderung ab dem 31.01.2020 setzen? ... 7 b) Inwieweit ist das Leitbild des Energiedreisprungs (https://www.energie-
atlas.bayern.de/energieatlas/energiedreisprung.html) noch Zielsetzung der Staatsregierung, nachdem ein Heizungstauschprogramm den bisher einzigen Programmteil zum Einsparen von Energie (EnergieSystemHaus) ersetzen soll? ... 7 c) Wird ein Programmteil entwickelt, der dem ersten Schritt des Energiedrei-
sprungs, der Energieeinsparung, Rechnung trägt? ... 7 6. a) Wie hoch sind die im Haushalt eingestellten Fördermittel für das Jahr 2020? ... 7 b) Wie hoch sind aktuell im Juni 2020 die ausbezahlten Mittel aus dem Budget
2020? ... 7 c) Wie hoch sind aktuell im Juni 2020 die genehmigten Fördermittel, die noch
nicht ausbezahlt wurden? ... 7 7. a) Warum wurde am 27.01.2020 der Programmteil EnergieSystemHaus ge-
strichen, obwohl noch kein Ersatz erarbeitet war? ... 7 b) War es für die Staatsregierung nicht erkennbar, dass neue Förderungs-
schwerpunkte einen zeitlichen Vorlauf benötigen? ... 7 c) Wann werden die neuen Programmteile starten? ... 8 8. a) Wann wird eine Beantragung der Fördermittel wieder möglich sein, nach-
dem derzeit die Benantragung gestoppt ist? ... 8 b) Wie viel CO2 plant die Staatsregierung über das 10 000-Häuser-Programm
pro Jahr einzusparen? ... 8 c) Wie viel Fördermittel werden im Doppelhaushalt 2021/2022 voraussichtlich
zur Verfügung stehen? ... 8
Antwort
des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 24.07.2020
1. a) Welche Ziele hatte sich die Staatsregierung ursprünglich mit dem 10 000-Häu- ser-Programm gesetzt?
Mit dem Förderprogramm wurden ursprünglich insbesondere folgende Ziele verfolgt:
– Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Bauvorhaben einen Bei- trag zur Energiewende, zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz leisten,
– Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und deren Systemintegration, – Verbesserung der Gebäudeeffizienz (Minimierung des Heizwärmebedarfs etc.), – Erhöhung der Sanierungsquote und des Anteils innovativer Gebäude im Neubau-
bereich,
– verstärkte Verbreitung innovativer Techniken im Gebäudebereich, – Impulse für die regionale und lokale Wirtschaft,
– Erhöhung der Nachfrage aus Bayern nach Fördermitteln der KfW und des Bundes- amts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgrund der ergänzenden Wirkung des bayerischen Programms.
b) Inwieweit sind die Ziele erreicht?
Hier muss auf die Beantwortung der Drs. 17/21192 (Frage 5 a) verwiesen werden, die sich auf die Evaluierung des Programms aus dem Jahr 2017 stützt. Eine weitere Eva- luierung ist seitdem nicht erfolgt. Ohne Evaluierung sind keine belastbaren Aussagen zur Erreichung der Ziele möglich. Da den Bürgern für die Umsetzung der Maßnahmen ein Zeitraum von 30 Monaten eingeräumt wird, macht eine zweite Evaluierung erst im Jahr 2022 Sinn, sodass zumindest der Programmteil „EnergieSystemHaus“ dann voll- ständig untersucht werden kann.
c) Mit welchen Parametern wird die Zielerreichung gemessen?
Die Parameter werden erst in der geplanten, zweiten Evaluierung abschließend defi- niert. Voraussichtlich wird sich das Vorgehen an der ersten Evaluierung aus dem Jahr 2017 orientieren.
2. a) Wie viele der bisher im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 gestellten Anträge wurden in den jeweiligen Programmteilen jeweils bewilligt?
In dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 sind im Programmteil „EnergieSys- temHaus“ 1 429 der gestellten Anträge und im Programmteil „PV-Speicher-Programm“
5 720 der gestellten Anträge bewilligt worden. Der Programmteil „Heizungstausch“ ist am 31.12.2017 ausgelaufen.
b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge in den einzelnen Programm- teilen auf die Monate seit Beginn des Programms (Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019)?
Die Anträge müssen zunächst online gestellt und anschließend bestätigt werden. Danach müssen die Antragsteller den unterschriebenen Antrag auf dem Postweg einreichen.
Aus folgender Tabelle kann die Anzahl der postalisch eingegangenen Anträge über den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 entnommen werden:
Monat EnergieSystemHaus PV-Speicher-Programm
Januar 2018 --- ---
Februar 2018 46 ---
März 2018 57 ---
April 2018 77 ---
Mai 2018 114 ---
Juni 2018 83 ---
Juli 2018 86 ---
August 2018 62 ---
September 2018 45 ---
Oktober 2018 52 ---
November 2018 50 ---
Dezember 2018 69 ---
Januar 2019 53 ---
Februar 2019 49 ---
März 2019 80 ---
April 2019 94 ---
Mai 2019 107 ---
Juni 2019 63 ---
Juli 2019 77 ---
August 2019 72 741
September 2019 100 1 111
Oktober 2019 67 1 431
November 2019 62 1 235
Dezember 2019 59 1 101
Gesamtsumme 1 624 5 619
c) Wie viele Mittel wurden jeweils für die einzelnen Programmteile jährlich beantragt?
Beantragte Mittel pro Jahr in Euro 2018 2019
EnergieSystemHaus 6.070.175 7.670.416
PV-Speicher-Programm --- 5.585.350
Basis: Postalisch eingegangene Anträge
3. a) Welche Maßnahmen wurden in den Programmteilen EnergieSystemHaus und PV-Speicher-Programm konkret in je welcher Gesamthöhe bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)?
Maßnahmen EnergieSystemHaus (Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019):
Maßnahmen TechnikBonus:
Bewilligte
Maßnahme Technikvariante Anzahl der
Bewilligungen Bewilligung in Euro T1 Wärmepumpen-
system T1.1 Erdwärmekollektor mit Sole-System 278 556.000 T1.2 Sole- oder CO2-Erdwärmesonden-
System 140 275.000
T1.3 Grundwasser-System 157 311.200
T1.4 Kompressionswärmepumpen aller
Art 17 34.000
T1.5 Thermische Wärmepumpe 4 10.000
Bewilligte
Maßnahme Technikvariante Anzahl der
Bewilligungen Bewilligung in Euro T 1.6 Luft-/Wasser-Wärmepumpen mit
Leistungsregelung 180 359.500
T2 Kraft-Wärme-
Kopplung T2.1 Alle Arten von KWK-Anlagen 39 81.700
T2.2 KWK-Anlagen als Gemeinschafts-
BHKW 0 0
T2.3 Bei Gemeinschafts-BHKW je Haus-
anschluss 0 0
T3 Netzdienliche
Photovoltaik T3.1 Netzeinspeisung 50 Prozent der installierten Leistung mit thermischen Speicher und elektrischer Wassererwär- mung
320 638.300
T3.2 Netzeinspeisung 50 Prozent der installierten Leistung mit elektrischem Speicher
283 415.000
T3.3 Netzeinspeisung 30 Prozent der installierten Leistung mit elektrischem Speicher, thermischen Speicher und elektrischer Wassererwärmung
163 634.500
T4 Solarwärmespei-
cherung T4.1 Solaranlage mit mind. 10 m² Brutto- kollektorfläche und Heizwasser-Puffer- speicher (ab 1 m³)
184 183.500
T4.2 Solaranlage mit mind. 15 m² Brutto- kollektorfläche und Heizwasser-Puffer- speicher (ab 2 m³)
15 22.500
T4.3 Solaranlage mit mind. 20 m² Brutto- kollektorfläche und Heizwasser-Puffer- speicher (ab 3 m³)
27 54.000
T4.4 Heizwasser-Saisonspeicher (100 Prozent solare Deckung des Heizwärme- bedarfs)
1 9.000
T5 Holzheizung T5.1 Holzkessel mit Partikelfilter 183 274.500 T5.2 Holzkessel mit Brennwerttechnik 180 269.050
Gesamt 2 171 4.127.750
(Anm.: Anträge aus dem Jahr 2017 durften erst ab Beginn des Jahres 2018 bewilligt werden, da diese erst im Haushalt von 2018 eingeplant werden konnten. Deshalb enthält die Übersicht noch Effizienzvarianten, die es in den Jahren 2018 und 2019 dann nicht mehr gab.)
Maßnahmen EnergieEffizienzBonus:
Bewilligte Maß- nahmen
Neubau Sanierung Gesamt
1/1,5-
Liter-Haus 2/3-
Liter-Haus Nur Tech-
nikBonus 8-Liter-
Haus 5-Liter-
Haus 3-Liter-
Haus Nur Tech- nikBonus
Anzahl 553 773 175 138 311 214 7 2 171
Betrag
in Euro 5.178.000 2.356.500 -- 632.495 2.930.600 3.376.500 -- 14.474.095 Maßnahmen PV-Speicher-Programm (01.08.2019 bis 31.12.2019):
Bewilligte
Maßnahme Mit optionaler Ladestation
für Elektrofahrzeuge Ohne optionale Ladesta-
tion für Elektrofahrzeuge Gesamt
Anzahl 457 3.022 3.479
Betrag in Euro 576.300 2.837.100 3.413.400
b) Wie oft und für welche Systeme wurde ein TechnikBonus bzw. ein Energie- EffizienzBonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufig- keit aufschlüsseln)?
Siehe Tabellen zu Frage 3 a.
c) Wie hoch waren im Programmteil EnergieSystemHaus die jährlichen CO2- Einsparungen in den einzelnen Jahren 2015–2019, nachdem in der Drs.
17/21192 die allgemeine Zahl von jährlichen Einsparungen von 414 000 t (Äquivalent-Emissionen) genannt wurde?
Über die in der Drs. 17/21192 genannten Daten hinaus liegen zu den direkten CO2-Ein- sparungen keine Erkenntnisse vor, da seitdem keine weitere Evaluierung des Programms durchgeführt wurde. Nach Einschätzung der Staatsregierung sind mit dem Programm insbesondere erhebliche indirekte Effekte der CO2-Einsparung verbunden, die auf der beabsichtigten Hebel- und Multiplikatorwirkung beruhen. Indem verstärkt innovative und effiziente Techniken durch das Programm marktfähig wurden, entsteht eine Breiten- wirkung. Eine präzise Quantifizierung dieser Effekte ist kaum möglich.
4. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge seit Beginn des Programms am 15.09.2015 ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)?
Im Programmteil „EnergieSystemHaus“ wurden bis Ende Juni 2020 54.061.601 Euro bewilligt und 33.584.994 Euro davon ausbezahlt. Das entspricht 62,12 Prozent.
Es sind somit noch Auszahlungen von maximal 20.476.607 Euro absehbar (geneh- migte und noch nicht ausgezahlte Fördermittel).
Im Programmteil „PV-Speicher-Programm“ wurden bis Ende Juni 2020 8.550.150 Euro bewilligt und 2.189.601 Euro davon ausbezahlt. Das entspricht 25,6 Prozent.
Es sind somit noch Auszahlungen von maximal 6.360.549 Euro absehbar (geneh- migte und noch nicht ausgezahlte Fördermittel).
Im Programmteil „Heizungstausch“ wurden bis Ende Juni 2020 9.139.986 Euro be- willigt und 7.565.635 Euro davon ausbezahlt. Das entspricht 82,8 Prozent.
b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen in den drei Programmteilen EnergieSystemHaus, PV-Speicher- Programm und dem 2017 ausgelaufenen Programm Heizungsaustausch?
Die durchschnittlich bewilligte Fördersumme im Programmteil „EnergieSystemHaus“ lag bis Ende Juni 2020 bei 10.202,23 Euro.
Die durchschnittlich bewilligte Fördersumme im Programmteil „PV-Speicher-Pro- gramm“ lag bis Ende Juni 2020 bei 979,96 Euro.
Die durchschnittlich bewilligte Fördersumme im Programmteil „Heizungstausch“ lag bis Ende Juni 2020 bei 1.011,29 Euro.
c) Wie hoch waren die Haushaltsmittelreste in den Jahren 2015–2019, die am Jahresende nicht ausgebenen wurde (bitte Aufstellung nach Jahren)?
Jahr Haushaltsmittelreste in Euro
2015 4.950.000
2016 9.546.854
2017 15.150.941
2018 14.982.749
2019 17.764.490
Die Haushaltsmittelreste sind bereits durch Bescheide gebunden und werden in den Folgejahren ausbezahlt.
5. a) Welche neuen Akzente bzw. Schwerpunkte wird die Staatsregierung bei der Förderung ab dem 31.01.2020 setzen?
– Der Schwerpunkt liegt auf der Fortführung des PV-Speicher-Programms.
– Daneben wird geprüft, in Abstimmung mit den einschlägigen Bundesprogrammen, eine Förderung für Biomassefeuerungen einzuführen.
b) Inwieweit ist das Leitbild des Energiedreisprungs (https://www.energie- atlas.bayern.de/energieatlas/energiedreisprung.html) noch Zielsetzung der Staatsregierung, nachdem ein Heizungstauschprogramm den bisher einzigen Programmteil zum Einsparen von Energie (EnergieSystemHaus) ersetzen soll?
Das Leitbild des Energiedreisprungs besteht weiterhin. Im 10 000-Häuser-Programm liegt derzeit der Schwerpunkt zwar bei der Erzeugung und Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Es gibt aber zahlreiche andere Maßnahmen der Staatsregierung (und der Bundesregierung), die die Themen Einsparung und Effizienz adressieren.
c) Wird ein Programmteil entwickelt, der dem ersten Schritt des Energiedrei- sprungs, der Energieeinsparung, Rechnung trägt?
Im 10 000-Häuser-Programm werden technische Lösungen gefördert, die mit konkreten Kosten des Antragstellers verbunden sind. Eine Förderung von verhaltensabhängigen Einsparungen, die den ersten Sprung (Suffizienz) des Energiedreisprungs betreffen, ist kaum handhabbar und auch in Zukunft nicht vorgesehen.
6. a) Wie hoch sind die im Haushalt eingestellten Fördermittel für das Jahr 2020?
Für das Haushaltsjahr 2020 stehen inkl. dem Nachtragshaushalt 18 Mio. Euro zur Ver- fügung.
b) Wie hoch sind aktuell im Juni 2020 die ausbezahlten Mittel aus dem Budget 2020?
Bis Ende Juni 2020 sind Auszahlungen im Umfang von 3.938.844,98 Euro erfolgt.
c) Wie hoch sind aktuell im Juni 2020 die genehmigten Fördermittel, die noch nicht ausbezahlt wurden?
Antwort siehe Frage 4 a.
7. a) Warum wurde am 27.01.2020 der Programmteil EnergieSystemHaus ge- strichen, obwohl noch kein Ersatz erarbeitet war?
Es existierte bereits seit 01.08.2019 parallel der Programmteil „PV-Speicher-Programm“, der sehr hohe Nachfrage erfährt. Der Programmteil „EnergieSystemHaus“ konnte aus- laufen, da die einschlägige Förderung des Bundes erheblich ausgeweitet wurde.
b) War es für die Staatsregierung nicht erkennbar, dass neue Förderungs- schwerpunkte einen zeitlichen Vorlauf benötigen?
Ein Ersatz für den Programmteil „EnergieSystemHaus“ war nicht geplant.
c) Wann werden die neuen Programmteile starten?
Ein weiterer Programmteil bezüglich Biomassefeuerungen wird derzeit erarbeitet. Der Startzeitpunkt steht noch nicht genau fest.
8. a) Wann wird eine Beantragung der Fördermittel wieder möglich sein, nach- dem derzeit die Benantragung gestoppt ist?
Das derzeitige PV-Speicher-Programm wurde zu keinem Zeitpunkt gestoppt. Lediglich die Bearbeitung der Anträge musste für einige Wochen im Frühjahr 2020 ausgesetzt werden, da die Mitarbeiter der Bewilligungsstellen für die Corona-Soforthilfen benötigt wurden. Die Bearbeitung wurde bereits seit einiger Zeit wieder aufgenommen.
b) Wie viel CO2 plant die Staatsregierung über das 10 000-Häuser-Programm pro Jahr einzusparen?
Die Staatsregierung hat für die zukünftige CO2-Einsparung über das 10 000-Häuser- Programm keine konkrete Zahl definiert. Zu den bisherigen Erfolgen und den wichtigen indirekten Effekten siehe Antwort zu Frage 3 c. Es wird darauf hingewiesen, dass eine präzise Quantifizierung schwierig wäre, da nur begrenzt Daten zur Vergleichssituation ohne Förderung vorliegen.
c) Wie viel Fördermittel werden im Doppelhaushalt 2021/2022 voraussichtlich zur Verfügung stehen?
Über den Doppelhaushalt 2021/2022 wurden für das Jahr 2021 20 Mio. Euro und für das Jahr 2022 25 Mio. Euro beantragt. Die Entscheidung über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird der Landtag voraussichtlich im Herbst treffen.