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290. Curriculum für das Erweiterungscurriculum Bildungstheorie/ Bildungsforschung II

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 23.06.2008 – 34. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

290. Curriculum für das Erweiterungscurriculum Bildungstheorie/

Bildungsforschung II

Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2008 das von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 02.

Juni 2008 beschlossene Curriculum für das Erweiterungscurriculum Bildungstheorie/Bildungsforschung II in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 20021 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien2 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele des Erweiterungscurriculums

Das Ziel des Erweiterungscurriculums »Bildungstheorie/Bildungsforschung II« an der Universität Wien ist es Studierenden, die nicht Bildungswissenschaft studieren, Wissen, Kompetenzen und Analysefertigkeiten für jene Bereiche zu vermitteln, die ‚Bildung’ theoretisch fassen und (empirisch) erforschen.

AbsolventInnen des Erweiterungscurriculums »Bildungstheorie/Bildungsforschung II« verfügen über Grundlagenwissen zum pädagogischen Forschungs- und Erkenntnisstand in Bezug auf Bildungstheorie und Bildungsforschung. Sie erwerben die Urteilskompetenz, Entwicklungen im Bereich des Schul- und Bildungswesens selbstständig und kritisch einschätzen zu können. Darüber hinaus sind die AbsolventInnen in der Lage, sowohl über unterschiedliche theoretische Positionen wie etwa Governance Forschung, klassische und neue Bildungstheorien, Theorie und Modelle der Didaktik als auch über die Praxis der Bildungsforschung, über ihre Erhebungsmethoden, Ergebnisse sowie Interpretationen in Hinblick auf deren Bedeutung für die Bildungs- und Ausbildungsfrage in einer von globalen Einflüssen gekennzeichneten Gesellschaft Auskunft zu geben.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum »Bildungstheorie/Bildungsforschung II«

beträgt 15 ECTS-Punkte.

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

1 Zum Beschlusszeitpunkt BGBl. I Nr. 120/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2007 . 2 In der neu verlautbarten Fassung MBl 30.11.2007, 8. Stück, Nr. 40.

(2)

Das Erweiterungscurriculum »Bildungstheorie/Bildungsforschung II« wendet sich an Studierende der Universität Wien, die nicht das Fach Bildungswissenschaft studieren. Die Teilnahme setzt den positiven Abschluß des Erweiterungscurriculums »Bildungstheorie/Bildungsforschung I«.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

Das Erweiterungscurriculum umfasst 6 Module. Der Deutlichkeit halber tragen die Module dieselbe Ziffer wie die entsprechenden Module des BA-Curriculums Bildungswissenschaft; damit wird auch die Kostenneutralität sichtbar. Der Zusatz „E“ signalisiert „Erweiterungscurriculum“, und das bedeutet, dass die STEP des BA-Studiums nicht als Eingangsvoraussetzung gilt.

Modul 11 E: Theorie – Praxis – Transformation

Die Studierenden können die Problematik des allgemein als Gegenposition definierten Theorie-Praxis-Verhältnisses erörtern und dies vor dem Hintergrund des überhöhten Transformationsanspruchs differenzieren. (5 ECTS, Vorlesung)

Wahlweise: Modul 12 E oder 13 E

Modul 12 E: Menschenbilder und –konstruktionen

Die Studierenden kennen unterschiedliche Entwürfe von Menschenbildern und sind in der Lage diese historisch zu kontextualisieren, d.h. die ihnen zugrunde liegenden Anthropologien zu identifizieren und zu relativieren. (5 ECTS, Vorlesung oder Proseminar;

Teilnahme setzt erfolgreichen Abschluss des Moduls 11 E voraus) Modul 13 E: Erziehung und Kultur

Die Studierenden sind in der Lage, Zusammenhänge, die sich aus aktuellen Herausforderungen der Erziehung und der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht, Religion, Ethnie, Geschlecht oder Altersgruppe ergeben, herzustellen und für die pädagogische Theorie wie Praxis aufzuarbeiten. (5 ECTS, Vorlesung oder Proseminar, Teilnahme setzt erfolgreichen Abschluss des Moduls 11 E voraus)

Modul 15 E: Modelle und Methoden international vergleichender Schul- und Bildungsforschung

Die Studierenden kennen die grundlegenden Theorien und Modelle der Schul- und Bildungsforschung, deren Anwendungsmöglichkeiten und –grenzen im internationalen Vergleich sowie dazugehörige Ergebnisse und Richtungen der komparativen Forschung. (5 ECTS, Vorlesung setzt erfolgreichen Abschluss des Moduls 14 E voraus)

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen dieses Erweiterungscurriculums haben nicht prüfungsimmanenten Charakter.

Vorlesungen unterliegen keiner Teilnahmebeschränkung. Sie vermitteln im Überblick Theorien, Methodologien, Lehrmeinungen bzw. den rezenten Forschungsstand des Faches bzw. eines seiner Teilgebiete. Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch eine schriftliche Abschlussprüfung.

Proseminare führen in die grundlegenden Denkformen des Faches ein und dienen der Vermittlung wissenschaftlicher Arbeitsweisen. Die Leistungsbeurteilung erfolgt ebenfalls durch eine schriftliche Prüfung.

Unter Maßgabe freier Plätze der entsprechenden Proseminare des Bachelorstudiums können auch diese von Studierenden des Erweiterungscurriculums Bildungstheorie/ Bildungsforschung II besucht werden.

§ 6 Teilnahmebeschränkungen

(1) Es sind keine Teilnahmebeschränkungen vorgesehen.

(3)

§ 7 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle gemäß der Satzung bekannt zu geben.

(2)Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen. Dies gilt auch für Modulprüfungen.

§ 8 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2008 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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