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Die höheren Unterhalts- und Energiekosten die durch die moderne Architekturkunst entstehen, stört das HBA nicht

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Academic year: 2022

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I 073/2003 BVE 30. April 2003 49C

Interpellation

1242 Pfister, Zweisimmen (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 18.02.2003

Verwaltung ignoriert parlamentarische Auflagen

Geschäfte die dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden, erfahren sehr oft Abänderungen durch gezielte Anträge von Grossräten/Grossrätinnen und Fraktionen.

Wenn eine Mehrheit des Parlamentes einen Antrag gut heisst, sind die Direktionen verpflichtet, die Abänderung umzusetzen.

Mit mehreren Sparpaketen (als Letzte die SAR Massnahmen) wurden gezielt Einsparungen beschlossen. Im Bereich der Projektplanung HBA jedoch, wird nach wie vor nur da Allerteuerste gewählt. Die Architektur wird nicht entsprechend dem Nutzungszweck resp.

den Wohlbefindungsbedürfnissen der Benützer gebaut. Die höheren Unterhalts- und Energiekosten die durch die moderne Architekturkunst entstehen, stört das HBA nicht.

Die Juri zur Beurteilung von Architektur-Wettbewerben scheint klar verwaltungslastig und aus Architekturfantasten zusammengesetzt zu sein, nur so ist erklärbar, dass im Obersimmental ein Kongresscenterähnliches Werkhofgebäude erstellt wird. Die Hauptansicht besteht von unten bis oben aus einer Glasfront. Hat man bei der Projektauswahl eventuell schon an eine spätere Umnutzung gedacht, zB. Auslagerung von einem Verwaltungszweig ins Obersimmental?

Bei einer durchgeführten Umfrage (30 befragte SteuerzahlerInnen) tippte niemand auf einen Werkhof. Mit Planungserklärungen und verschiedenen parlamentarischen Vorstössen wurde die Regierung beauftragt.

• Der Baustandard im Hoch und Tiefbau sei zu überprüfen und herunter zu setzen.

• Auslagerungen an die Privatwirtschaft seien zu prüfen und umzusetzen usw.

• Optimierung von Bau, Bewirtschaftung und Nutzung.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. In der Aprilsession 2001, Geschäft Nr. 500 Werkhof Zweisimmen, wurden Abänderungsanträge von der FDP, SVP, SP eingereicht, laut denen wird verlangt, dass die vorgesehene Ölheizung durch eine Holzfeuerung zu ersetzen sei. Mit 136/18/10 wurden diese Anträge gutgeheissen.

2. Warum findet man heute im Werkhofgebäude sowohl eine Holzfeuerung wie eine Ölfeuerung?

3. Die bewilligte Kreditlimite von 3 Millionen Franken war wohl einmal mehr, sehr grosszügig berechnet, so dass man sich den Luxus von Holz und Öl leisten konnte.

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Warum wählte man an Stelle der Ölfeuerung nicht Sonnenkollektoren, zur Warmwassergewinnung, wie ein Antrag SP dies wollte?

4. Im Werkhofgebäude wird eine komplette Werkstatt nach modernstem Standard für die Fahrzeugwartung eingerichtet, was eine Neuanstellung eines Mechanikers bedingt.

Warum wird bei einem so kleinen Kreis, mit einem so geringen Fahrzeug-Park nicht die Auslagerungs-Lösung an die Privatwirtschaft gewählt?

5. Vor gut einem Jahr wurde der Standort (Arbeitsplatz) des Strasseninspektors in das Kandertal, Werkhof Mülenen verlegt. Es stellt sich nun die berechtigte Frage, warum die Bürofläche im Neubau so überdimensioniert gebaut wurde, etwa für den Strasseninspektor-Stellvertreter, dessen Arbeitszeit nur zu zirka 50 Prozent aus administrativen Arbeiten besteht?

Antwort des Regierungsrates

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Werkhof Zweisimmen wird die Wärmemeerzeugung - wie vom Grossen Rat beschlossen - durch Holz erbracht.

Eine Holzheizung funktioniert nach dem Speicherprinzip, d.h. über den Kessel werden Speicher aufgeheizt, aus denen dann die benötigte Energie für den Heizkreislauf bezogen werden kann. Allerdings ist diese Speicherkapazität begrenzt; bei sehr niedrigen Aussentemperaturen reicht sie nur ein bis zwei Tage. Damit stellt sich die Frage, was gemacht werden kann, um zu verhindern, dass im Winter, über das Wochenende, über die Feiertage (Weihnachten, Neujahr) oder auch bei sonstigen wetterbedingten Ereignissen (gesamtes Werkhofpersonal im Ausseneinsatz) gewährleistet ist, dass die Raumtemperaturen nicht so weit absinken, dass Schäden (insb. an den Installationen) entstehen.

Grundsätzlich hat das Hochbauamt vier Varianten geprüft:

1. Organisatorisch: Es wird von der betrieblichen Seite sichergestellt, dass gegebenenfalls an Wochenenden, Feiertagen, etc. nachgefeuert wird. Über die Jahre gesehen wäre diese Variante wegen dem zusätzlich benötigten Personaleinsatz zu kostenintensiv.

2. Automatische Holzfeuerung (Holzheizung mit automatischer Stückholzbeschickung oder Holzschnitzelbeschickung mit Silobau): Diese Variante wäre mit erheblich grösseren Baukosten verbunden gewesen.

3. Holzfeuerung mit höherer Leistung: Die Investitionskosten wären dadurch um mindestens Fr. 15000.-- höher ausgefallen.

Dazu kommen ein grösserer Raumbedarf und zusätzliche Sicherheitsmassnahmen bei einer Leistungserhöhung. Zudem wäre die Beschickung zeitintensiver, d.h. sie würde mehr Personalressourcen beanspruchen.

4. Holzfeuerung mit einem Ölbrenner ergänzen; handelsüblicher, kombinierter Heizkessel Holz/Öl, fabriziert im Simmental (Oey-Diemtigen). Bei dieser Variante betragen die Zu- satzkosten rund Fr. 11'000.

Das Hochbauamt hat sich für die vierte und billigste Variante entschieden. Schon ein einmaliger Frostschaden an den Installationen könnte die Zusatzkostenkosten für den

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Ölbrenner sehr leicht übersteigen. Die Anlage ist so gesteuert, dass der Ölbrenner nur einschaltet, wenn die über den Holzbrenner gespeisten Speicher eine bestimmte Temperatur unterschreiten. Die Speicher werden bei diesem Ölbrenner-Notbetrieb automatisch abgestellt. Ein Dauerbetrieb mit Öl ist schon wegen des geringen Tankinhaltes nicht möglich.

In der Grossratsdebatte wurden Mehrkosten für eine Holzheizung von Fr. 50'000 genannt, ohne dass der Gesamtkredit erhöht worden wäre. Das Hochbauamt hat diesen Kosten- rahmen eingehalten und sich für die günstigste und gängigste unter den vier erwähnten Lösungen zur Sicherstellung der Versorgung entschieden.

Zu Frage 3:

Wie der Interpellant richtig anmerkt, war von der SP in der Sitzung des Grossen Rates im April 2001 die Thematik Sonnenkollektoren angesprochen worden. In der Abstimmung wurde jedoch nur die Holzheizung beschlossen. Es gab für das HBA deshalb keinen An- lass, die Frage von Sonnenkollektoren näher zu prüfen, zumal der Warmwasserbedarf in Werkhöfen unbedeutend ist.

Zu Frage 4:

Am 21. August 1985 genehmigte der Regierungsrat das kantonale Werkhofkonzept 1984.

1986 folgten Richtlinien für den Bau von Werkhöfen. Dieses Konzept und die Erfahrungen aus den mittlerweile realisierten Objekten erlaubten gezielte Planungsvorgaben für den Werkhof Zweisimmen, welcher als letzter zu realisieren war. Vom Werkhof Zweisimmen aus wird künftig der Strassenunterhalt in den Amtsbezirken Nieder- und Obersimmental sowie Saanen geführt.

Zum Fahrzeug- und Gerätepark im Werkhof Zweisimmen werden gehören: 1 Personen- wagen, 6 Nutzfahrzeuge bis 3.5 t, 3 Unimog, 1 Schneefräse selbstfahrend; total 11 Fahr- zeuge. Dazu kommen 4 Streugeräte und 8 Schneepflüge. Zusätzlich werden im Werkhof Chemikalienlager, Spaltanlage, Sand-, Split- und Salzlager, Werkzeugmagazine, Ersatzteil- und Signallager etc., aber auch die Holzfeuerung zu bewirtschaften sein.

Deshalb musste nicht ein Mechaniker, sondern - wie in allen anderen Werkhöfen auch - ein Werkhofwart neu eingestellt werden. Folgende Kostenangaben verdeutlichen zudem die Wirtschaftlichkeit der Unterhaltsarbeiten an den Fahrzeugen und Geräten, welche durch eigenes Personal ausgeführt werden: Der Stundenansatz Strassenunterhaltspersonal beträgt laut Betriebsabrechnung 2002 Fr. 56.55 (Selbstkosten inkl. Sozialkosten); der Ansatz in der Privatwirtschaft (Nutzfahrzeugcenter Uetendorf) jedoch Fr.124.00. Bei neuen Fahrzeugen werden während der Garantiedauer die vorgeschriebenen Unterhaltsarbeiten selbstverständlich durch den Lieferanten oder dessen Lokalvertreter (Privatwirtschaft) ausgeführt. Reparaturen, die Spezialwerkzeuge erfordern, müssen auch in Zukunft der entsprechenden privatwirtschaftlichen Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Dagegen werden die Winterdienstgeräte (Pflüge, Streugeräte, Anbaufräsen zu Unimog) zukünftig werkhofintern gewartet. Eine gute Auslastung des eigenen Werkstattpersonals ist sichergestellt, so dass gesamthaft ein kostengünstiger Betrieb resultiert. Zudem ergibt sich eine wesentliche Effizienzsteigerung (Pannenfall, Aufwandreduktion) durch schlankere Abläufe und kürzere Ausfallzeiten.

Zu Frage 5

Mit der Zusammenlegung zweier Strasseninspektorate im Jahr 2001 zum neuen Inspektorat Oberland West, welches zusätzlich zu den vorgenannten Amtsbezirken den

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Amtsbezirk Frutigen umfasst, konnten schlankere Führungs- und Kompetenzstrukturen geschaffen werden. Formeller Dienstort des Strasseninspektors ist der Werkhof Mülenen.

Die laufenden Führungs-, Baupolizei- und Hochwasserschutzaufgaben erfordern die Anwesenheit des Strasseninspektors in Zweisimmen an durchschnittlich zwei Tagen pro Woche. Da, wie der Interpellant richtig feststellt, auch der Aufgabenbereich des Strasseninspektor-Stellvertreters ein wesentliches Mass an administrativen Arbeiten umfasst, wurde der Raumbedarf für Büroräumlichkeiten, gestützt auf die kantonalen Vorschriften RAUS, entsprechend festgelegt. Die zur Verfügung gestellten Büroräumlichkeiten erlauben eine zweckdienliche Ausstattung der notwendigen Arbeitsplätze und Aktenbewirtschaftung. Zu erwähnen bleibt noch, dass die Büroräumlichkeiten im Werkhof Mülenen absolut ungenügend sind, so dass der Strasseninspektor dort über kein Büro verfügt. Trotz der Zusammenlegung verzichtete das Tiefbauamt darauf, einen Ausbau zu beantragen.

An den Grossen Rat

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