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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 28. Ausgabe vom 11. Juli 2012

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Einwohnerzahlen des Landkreises Starnberg Nachstehend werden die Einwohnerzahlen der Gemeinden zum Stand 31.12.2011 bekannt ge - geben:

Gemeinde: Einwohnerzahlen:

Andechs 3.299

Berg 8.235

Feldafing 4.376

Gauting 20.201

Gilching 17.710

Herrsching a. Ammersee 10.198

Inning a. Ammersee 4.372

Krailling 7.621

Pöcking 5.643

Seefeld 7.009

Starnberg 23.354

Tutzing 9.466

Weßling 5.215

Wörthsee 4.892

Kreissumme 131.591

Die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2011 sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durch führung des Gesetzes über den Finanz - ausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Ge - mein dever bänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt geän- dert durch § 2 des Gesetzes vom 30. März 2012 (GVBl S. 120), auch für die Berechnung der Schlüs - selzuwei sun gen, der Zuweisungen nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 FAG, der Investitions pau - schalen nach Art. 12 FAG, der Zuweisungen nach

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

28. Ausgabe vom 11. Juli 2012

3. Bauvorhaben Berg, Perchastr. 11 Schlussabrechnung

4. Bauvorhaben Wörthsee, Etterschlager Str. 46 Schlussabrechnung

5. Bauvorhaben Seefeld, Hauptstr. 22 Schlussabrechnung

6. Bauvorhaben Pöcking, Ascheringer Weg Kostenschätzung/Finanzierung/ARGE mit der Gemeinde Pöcking/Abschluss eines Erbbau - rechtsvertrages

7. Schlussabrechnung der Modernisierungs - maßnahmen 2011

a) Gauting-Stockdorf, Maria-Eich-Str. 16 – 18 (12 WE)

b) Gauting-Stockdorf, Maria-Eich-Str. 14 (4 WE) c) Starnberg-Söcking, Alpspitzstr. 15 (6 WE) 8. Verschiedenes

II. Nicht öffentlicher Teil

Starnberg, den 11.07.2012

Verband Wohnen im Kreis Starnberg –

B. Servatius, Verbandsvorsitzende, Erste Bürgermeisterin Art. 15 FAG, der Krankenhausumlage nach Art. 10b

Abs. 3 FAG sowie für die Ermittlung von Durch - schnittszahlen je Einwohner für das Haushaltsjahr 2013 (Finanz ausgleichsjahr) maßgebend.

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

Widmung öffentlicher Verkehrsflächen Folgende Strecke wird gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m.

Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

Fuß- u. Radweg bestehend aus Fl.Nr. 192/36 tlw.

(ins GE-Süd) Anfangspunkt: Einmündung in den Feld- und Waldweg Fl.Nr.

192/27

Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Zeppelinstraße“

Länge: 256 m

Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer Die Verfügung ist zum 27.07.2012 vorgesehen.

Die Widmungsverfügung - sowie der Lageplan hierzu - kann während der allgemeinen Dienst - stunden bei der Gemeinde Gilching im Bauamt, Rudolf-Diesel-Str. 5 in 82205 Gilching, Zimmer- Nr. 5 in der Zeit vom 11.07.2012 bis einschließ- lich 17.08.2012eingesehen werden.

Gilching, 03.07.2012

Gemeinde Gilching – M. Walter, Erster Bürgermeister

Bekanntmachung des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“

4. Verbandsausschuss-Sitzung am 16.07.2012

Die nächste Sitzung des Verbandsausschusses des „Verband Wohnen“ findet am Montag, dem 16.07.2012 um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal des

„Verband Wohnen“ (Dachgeschoss), Grad - straße 2 a statt. Die Sitzung ist öffentlich.

– Tagesordnung –

I. Öffentlicher Teil

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der 3. Verbandsausschuss- Sitzung des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“ vom 26.03.2012

2. Bauvorhaben Gauting-Stockdorf, Vitusstr. 2 + 4 Kostenschätzung/Finanzierung

INHALT:

▼ Einwohnerzahlen des Landkreises Starnberg

▼ Widmung öffentlicher Verkehrsflächen in der Gemeinde Gilching

▼ 4. Verbandsausschuss-Sitzung des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“ am 16.07.2012

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Kostenlose Beratung und Hilfe für Familien, Eltern paare, Jugendliche und Kinder:

in der Erziehung in der Partnerschaft

bei schulischen Schwierigkeiten der Kinder

bei Ablösungsproblemen von Jugendlichen Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Telefon 08151 148 - 388 www. lk- starnberg.de / kijufa Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

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Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Telefon 08151 148 -148 buergerservice @ LRA-starnberg.de www.landkreis-starnberg.de

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