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Neuerungen bei der Kostenerstattung

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Schülerbeförderung

Neuerungen bei der Kostenerstattung

Pressestelle

Pressesprecher Stefan Diebl Zimmer-Nr. 203

Durchwahl 08151 148-260 Telefax 08151 148-490 pressestelle@LRA-starnberg.de

Starnberg 30.04.2013

Der Landkreis Starnberg erweitert ab dem Schuljahr 2013/2014 sein Angebot zur Kostenübernahme für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern.

Diese Regelung gilt für die Beförderung zu den weiterführenden Schulen, für die der Landkreis verantwortlich ist, also zum Beispiel für Realschulen, Gym- nasien sowie Fach- und Berufsoberschulen. Die Neuregelung gilt zunächst im Rahmen eines Modellversuchs für die kommenden beiden Schuljahre

Nach dem Gesetz besteht ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges grundsätzlich nur für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule. Dies ist die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreichbar ist. Im Rahmen eines zunächst auf die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 beschränkten Modellver- suchs übernimmt der Landkreis nunmehr in bestimmten Fällen auch die Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die nicht die nächstgele- gene Schule besuchen.

Die Neuregelungen betreffen zum einen die Zubringerbusse, also die Schulbus- se vom Wohnort zur S-Bahnhaltestelle. Diese können ab September kostenfrei benutzt werden. Geht ein Widdersberger Schüler also beispielsweise in ein Gymnasium in Germering, musste er bisher das Zubringerbus-Ticket bis zum Bahnhof in Hechendorf sowie die MVV-Karte für die S-Bahn nach Germering bezahlen. Die Fahrt von Widdersberg zur S-Bahn ist künftig kostenfrei.

Eine weitere Neuerung betrifft die Schülerinnen und Schüler, bei denen die Beförderungskosten zur besuchten Schule den Aufwand zur nächstgelegenen Einrichtung um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen. Hier übernimmt der Landkreis die Ticketkosten, sofern durch diese Kostenübernahme weder für den Landkreis noch für die Stadt Starnberg und die Gemeinden zusätzliche Gastschulbeiträge entstehen.

Die entsprechenden Anträge auf Kostenfreiheit des Schulweges sind bis spä- testens 31. Juli beim Landratsamt zu stellen. Die Antragsformulare sowie alle Informationen zu dem Thema sind auf der Homepage des Landkreises unter www.lk-starnberg.de/NeuerungenFahrtkostenerstattungSchueler zu finden.

Auskünfte erteilt Martina Peters vormittags unter der Telefonnummer 08151 148-558.

Presse-Information

Hausadresse:

Strandbadstraße 2 . 82319 Starnberg Telefon 08151 148-0

Telefax 08151 148-292 info@LRA-starnberg.de www.landkreis-starnberg.de

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