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EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007-2013) Das neue Programm der Europäischen Union

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EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007-2013)

Das neue Programm der Europäischen Union Europa für Bürgerinnen und Bürger unterstützt Aktivitäten und Organisationen zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft. Insbesondere will es europäische BürgerInnen und zivilgesellschaftliche Organisationen in den europäischen Integrationsprozess einbeziehen. Den BürgerInnen und ihren Interessensvertretungen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich am Aufbau des „Projekts Europa“ zu beteiligen. Europa für Bürgerinnen und Bürger dient der Überbrückung der Kluft zwischen BürgerInnen und der Europäischen Union.

Die Aktion 4 - „Aktive europäische Erinnerung“ des Programms soll dazu beitragen, dass sich die Europäer ihrer Vergangenheit bewusst sind und unterstützt daher folgende Aktivitäten:

► Projekte zur Erhaltung der Stätten und Mahnmale, die mit Massendeportationen und Massenvernichtungen unter nationalsozialistischer und stalinistischer Herrschaft in Verbindung stehen

► Unterstützung für Archive, in denen diese Ereignisse dokumentiert sind

► Projekte zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer sowie an diejenigen, die unter extremen Bedingungen Menschen vor dem Holocaust gerettet haben Für die Laufzeit von 2007 bis 2013 stehen insgesamt € 215 Mio. zur Verfügung. Ca.

€ 1 Mio. jährlich (4 %) der Mittel sind der Aktion 4 - „Aktive europäische Erinnerung“ vorbehalten.

Der Projektzuschuss kann zwischen 10.000 € und 40.000 € betragen und darf max. 60 % der Gesamtprojektkosten ausmachen.

Förderfähige Antragsteller sind gemeinnützige Organisationen mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit, z.B.: Nichtregierungsorganisationen, Verbände von Überlebenden, Verbände der Familien von Opfern, Mahnmale, Museen, lokale und regionale Behörden, Vereinigungen, Think-Tanks, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen sowie Organisationen aus dem Bereich des freiwilligen Engagements usw.

Teilnahmeberechtigte Länder sind derzeit die 27 Mitgliedstaaten der EU. Künftig können auch andere Länder unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen.

Die Einreichfrist der kommenden Ausschreibung endet am 30. April 2008 (Projektzeitraum: 1. September 2008 bis 31. August 2009).

Eine Liste der 2007 im Rahmen der Aktion 4 unterstützten Projekte wurde unter http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/action4/documents/rem2007.pdf veröffentlicht.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind verfügbar auf der Website:

• http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur

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2 Für nähere Informationen über das Programm steht auch die Abteilung IV/8 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung:

Kontakt:

Dr. Sigrid Olbrich Minoritenplatz 3 1014 Wien

T +43 (0)1 53115-7695 F +43 (0)1 53115-7694 sigrid.olbrich@bmukk.gv.at

Veranstaltungshinweis:

Informationsveranstaltung

EU-Programme KULTUR und EUROPA FÜR BÜRGERINNEN UND BÜRGER 3. Oktober 2007, 13.00 – 17.00 Uhr

Inhalte:

- Mitteilung über eine europ. Kulturagenda, Aleksandra Widhofner

- EUROPA FÜR BÜRGERINNEN und BÜRGER (2007-2013), Sigrid Olbrich - KULTUR (2007-2013) - Inhalt und Formalkriterien, E. Pacher, A. Steiner - BEST PRACTICE: Projektpräsentationen

- "Eurozine", Michaela Adelberger

- "WUK - Comedia Network", Wolfgang Sturm - Diskussion und Antworten aus der Praxis

Veranstaltungsort:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Audienzsaal, Minoritenplatz 5

Referenzen

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