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Wörtliche Zitate.

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Academic year: 2022

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Richtlinien für die Gestaltung von Manuskripten für die ZGE (Die Punkte I.-IV. gelten für eingereichte Aufsätze; I. und V. für Rezensionen.)

I. Organisatorisches

Das Manuskript ist in elektronischer Version (als Word-Dokument) per E-Mail an die Redaktion oder eine der im Impressum genannten Personen zu senden. Diese Personen entscheiden über die Annahme des Manuskripts und geben entsprechende Rückmeldung. Wird der Aufsatz zur Veröffentlichung an- genommen, erfolgt die redaktionelle Durchsicht, ggf. eine Überarbeitung und die Übermittlung an den Verlag. Im Anschluss an den Satz werden vom Verlag die Korrekturfahnen zur Kontrolle übersandt.

Die korrigierten Fahnen gehen an den Verlag.

II. Name, Überschriften und Gliederung

Name. Vor dem Titel des Beitrags stehen Name und Vorname(n) ohne akademische Titel. Akademi- sche Titel und Angaben zur Tätigkeit können in einer Sternchenfußnote (* nach dem Namen) ge- nannt werden.

Titel. Der Titel des Aufsatzes und gegebenenfalls ein Untertitel sind in Fettdruck zu formatieren.

Gliederung. Der Aufsatz ist in höchstens vier Ebenen nach dem alphanumerischen System – A., I., 1., a) – zu gliedern. Die Gliederungspunkte sind mit Zwischenüberschriften zu versehen.

Inhaltsverzeichnis. Bei Aufsätzen mit einem Umfang von mehr als 15 Seiten ist dem Text (nach dem Abstract, siehe dazu unter III.) ein Inhaltsverzeichnis voranzustellen, das alle Gliederungspunkte nebst Überschriften wiedergibt.

Literaturverzeichnis. Ein Literaturverzeichnis wird nicht erstellt.

III. Text

Layout-Vorlage. Es wird empfohlen, das Word-Template mit den ZGE-spezifischen Formatvorlagen zu verwenden, abrufbar hier.

Einleitungstext (Abstract). Nach dem Titel des Aufsatzes und vor dem Inhaltsverzeichnis ist ohne Überschrift ein Einleitungstext (Abstract) in der Aufsatzsprache zu verfassen, in dem Fragestellung und Vorgehensweise skizziert werden.

Summary (Zusammenfassung). Am Ende eines deutschsprachigen Aufsatztextes steht eine kurze Zu- sammenfassung (Überschrift: Summary) in englischer Sprache. Bei Aufsätzen in englischer Sprache steht eine deutsche Zusammenfassung.

Hervorhebungen und Zitate. Hervorhebungen und Namen im Text werden durch Kursivdruck gekenn- zeichnet.

Wörtliche Zitate. Wörtliche Zitate über mehr als drei Zeilen sind als Blöcke in kleinerer Schrift in den Text einzuschieben.

Querverweise. Querverweise erfolgen in den Fußnoten und unter Angabe der jeweiligen Gliederungs- ebene (nicht der Seite) oder unter Angabe der Fußnote (z.B.: Dazu oben bei Fn. 16).

Abkürzungen. Abkürzungen sind gemäß den Empfehlungen von Kirchner/Böttcher, Abkürzungsver- zeichnis der Rechtssprache, in der jeweils aktuellen Auflage vorzunehmen.

IV. Fußnoten

Allgemeines. Fußnotenzeichen stehen grundsätzlich nach den Satzzeichen, es sei denn sie beziehen sich auf einzelne Worte oder Satzteile. Mehrere Quellen in einer Fußnote werden getrennt durch Se- mikolons aufgeführt. Jede Fußnote endet mit einem Punkt.

(2)

Namen stehen in kursiv. (Das folgende Komma oder der folgende Schrägstrich stehen nicht in kur- siv!). Mehrere Personen in der Autoren- oder Herausgeberrolle werden mit / aufgeführt. Vornamen oder Initialen werden nur genannt, wenn Verwechslungsgefahr besteht.

Zitierweise.

Buchveröffentlichungen

• Monographien: Name, Titel, evtl. Auflage, Jahr, S. X

z.B. Janal, Europäisches Zivilverfahrensrecht und Gewerblicher Rechtsschutz, 2015, S. 35

• Beiträge in Sammelwerken: Name, Beitragstitel, in: Herausgeber (Hrsg.), Buchtitel, Jahr, S.

X

z.B. Zech, Unkörperliche Güter im Zivilrecht – Einführung und Überblick, in: Leh- mann/Leible/Zech (Hrsg.), Unkörperliche Güter im Zivilrecht, 2011, S. 1 (3)

• Beiträge in Festschriften: Name, Beitragstitel, in: FS Festschriftempfänger, Jahr, S. X z.B. Peifer, Roboter als Schöpfer, in: FS Walter, 2018, S. 222 (227 f.)

Wird wiederholt aus einer Buchveröffentlichung zitiert, so kann ab dem zweiten Zitat eine ver- kürzte Form (z.B. Name (Fn. X), S. X) verwendet werden; dabei kann, insbesondere bei Ver- wechslungsgefahr, zusätzlich ein Kurztitel genannt werden.

z.B. Janal (Fn. 3), S. 44 oder Janal, Zivilverfahrensrecht (Fn. 3), S. 44 Peifer, in: FS Walter, S. 222 (227 f.)

Zeitschriftenbeiträge (deutsche Zeitschriften) werden zitiert: Name, Zeitschrift (abgekürzt), Jahr, S. X; bei Archivzeitschriften sollte nach „Band (Jahr)“ zitiert werden.

z.B. Grünberger, ZUM 2020, 175 (183) Kuschel, AcP 220 (2020), 98 (101)

Ausländische Zeitschriftenbeiträge können nach der im Verlagsland üblichen Zitierweise zitiert werden.

Entscheidungen sind stets mit Datum (ohne führende Null) und Aktenzeichen zu zitieren. Zwischen Datum und Aktenzeichen steht ein Halbgeviertstrich (Gedankenstrich, nicht der kurze Binde- strich). Zusätzlich können Zeitschriftenfundstellen (eingeleitet mit =) und ECLI (in Klammern) genannt werden. Sofern die Entscheidung unter einem Namen oder einer Bezeichnung bekannt ist, sollte dieser bzw. diese (eingeleitet mit einem Halbgeviertstrich) genannt werden. Konkrete Passagen werden nach Randnummern zitiert; hat die Entscheidung keine Randnummern, dann nach der Seitenangabe der Fundstelle.

• Deutsche Gerichtsentscheidungen

z.B. BGH, Urt. v. 16.4.2015 – I ZR 225/12 = GRUR 2015, 1189 Rn. 22 – Goldrapper LG Hamburg, Urt. v. 9.12.2020 – 308 O 431/17 – Hey, Pippi Langstrumpf BVerfG, Beschl. v. 23.1.1990 – 1 BvR 306/86 = NJW 1990, 2189 (2191) DPMA, 26.1.2015 – Arb.Erf. 13/13 = MittdtPatA 2016, 140

• Europäische Entscheidungen und Schlussanträge

z.B. EuGH, Urt. v. 12.9.2019 – C-683/17 (ECLI:EU:C:2019:721) Rn. 28 – Cofemel EuGH, Urt. v. 22.1.2015 – C-419/13 = ZUM 2015, 241 – Allposters/Pictoright

EuG, Urt. v. 24.10.2019 – T-560/18 (ECLI:EU:T:2019:767) = PharmR 2019, 643 Rn. 27 – Atos Medical v EUIPO

EGMR (III. Sektion), Urt. v. 24.6.2004 – App.No. 59320/00 – Caroline

Schlussanträge GA Szpunar v. 2.5.2019 – C-683/17 (ECLI:EU:C:2019:363) – Cofemel

• Entscheidungen aus anderen Staaten werden nach der dort üblichen Zitierweise zitiert.

(3)

Kommentarstellen: Gängige Kommentarbezeichnung/Name der kommentierenden Person, Auflage Jahr, kommentierte Norm mit Gesetzesbezeichnung und Randnummer.

z.B. Schricker/Loewenheim/Grünberger, 6. Aufl. 2020, § 73 UrhG Rn. 1 MüKo-BGB/Bachmann, 8. Aufl. 2019, § 241 BGB Rn. 2

Internetquellen werden zitiert: Name oder Institution, Website- oder Beitragstitel (Plattform, Ver- öffentlichungsdatum oder Arbeitsstand der Quelle, jeweils ohne führende Null) <URL>

z.B. Schmidt-Farrent, Ethische Standards auf YouTube: Grenzen testen für Klicks (taz.de, 26.4.2020) <https://taz.de/Ethische-Standards-auf-Youtube/!5678203/>

Google, Terms of Service (Stand 31.3.2020) <https://www.gstatic.com/poli- cies/terms/pdf/20200331/ba461e2f/google_terms_of_service_en_de.pdf>

Entweder bei der zuerst genannten Internetquelle oder ganz zu Beginn in der Sternchenfußnote ist anzugeben, wann die genannten Internetquellen zuletzt abgerufen wurden.

z.B. Alle Internetquellen wurden zuletzt am 26.3.2021 abgerufen.

Sofern diese Richtlinie keine spezifischen Vorgaben enthält, besteht Freiheit in der Zitierweise, doch sollte eine zweckmäßige und gängige Zitierweise gewählt und einheitlich vorgegangen wer- den.

V. Rezensionen

Rezensionen enthalten keine Fußnoten.

Die bibliographischen Daten des rezensierten Werkes sind wie folgt anzugeben:

Stefan Eichhammer: Die markenmäßige Benutzung. Tübingen: Mohr Siebeck, 2007 (Geistiges Ei- gentum und Wettbewerbsrecht, Bd. 17). XII, 252 S., 49,00 €. ISBN: 978-3-16-149679-0.

Akademische Titel und Name von Rezensierenden sind am Ende der Rezension rechtsbündig anzuge- ben. Danach folgen linksbündig die Kontaktdaten der rezensierenden Person.

(Stand: April 2021)

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