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Neukonzeption der Schulsozialarbeit und des Übergangssystems Schule und Beruf in den beruflichen Schulen des Landkreises Karlsruhe

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Sitzungsvorlage KT/41/2018

Neukonzeption der Schulsozialarbeit und des Übergangssystems Schule und Beruf in den beruflichen Schulen des Landkreises Karlsruhe

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

13 Kreistag 19.07.2018 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt

1. der Neukonzeption der Schulsozialarbeit und des Übergangssystems Schule-Beruf in dem dargestellten Zweisäulenmodell zuzustimmen,

2. den Internationalen Bund (IB) weiterhin mit der Wahrnehmung der Schulsozialarbeit in den beruflichen Schulen des Landkreises zu beauftragen,

3. die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Internati- onalen Bund (IB) abzuschließen,

4. die Einführung des Regionalen Übergangsmanagements (RÜM) im Landkreis Karls- ruhe.

I.Sachverhalt

Ausgangssituation

Die derzeitige personelle Besetzung an den beruflichen Schulen des Landkreises Karlsruhe im Bereich Berufswegeplanung und Schulsozialarbeit stellt sich wie folgt dar:

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Aktuelle Anforderungen

Das Gewerbliche Bildungszentrum Bruchsal (GBZ Bruchsal) hat bereits zum Beginn des vergangenen Schuljahres 2016/2017 einen zusätzlichen Bedarf für einen Koordina- tor für Berufswegeplanung aufgrund der hohen Anzahl von Schülern in den Übergangs- klassen gemeldet, der noch nicht gedeckt ist. Im Bereich des GBZ Bruchsal sind derzeit im Übergangssystem vier VAB/R- und zwei VAB/O-Klassen im Bereich der Berufsorien- tierung nicht versorgt, weshalb hier seitens der Schule eine entsprechende Unterstüt- zung dringend benötigt wird.

Diese Klassen zeichnen sich durch einen erhöhten Zugang aus Schülern mit Migrati- onshintergrund und aus dem Flüchtlingsbereich aus. Darüber hinaus ist seit Jahren ein verstärkter Zugang von Schülern mit deutschsprachigem Hintergrund zu verzeichnen, welche einen erhöhten Förderbedarf haben. Des Weiteren fehlt Unterstützung im Be- reich der Berufsfachschule Pädagogische Erprobung (BFPE) sowie der zweijährigen Berufsfachschulen, welche die gleichen Anstiege zu verzeichnen haben.

Die beruflichen Schulen Bretten melden aufgrund der Übergänge in das Übergangssys- tem BFPE aus dem VAB/O- (5 Klassen) und VAB/R-Bereich (2 Klassen) ebenfalls einen Mehrbedarf bei der Berufswegeplanung, da hier deutlich mehr Schüler übergehen als zuvor. Aufgrund des Nachrückens in die VAB-Klassen ist eine Umschichtung von vor- handenen Kümmerern in die drei Klassen „Berufsfachschule Pädagogische Erprobung (BFPE)“ sowie zwei Klassen „zweijährige Berufsfachschule Altenhilfe für Migranten (2BFAHM)“ denkbar. Infolge der insgesamt stärkeren Zugangszahlen sowohl bei Schü- lern mit Migrationshintergrund wie auch bei schwächeren Schülern mit deutschsprachi- gem Hintergrund, kann der entstehende Mehrbedarf voraussichtlich nicht vollumfänglich durch Umschichtungen ausgeglichen werden.

Personalstellen

IB Landratsamt Sonstige Berufliche

Schulen

Schüler- zahl

Schul- sozialar- beit (IB)

Jugend- berufs- helfer (IB)

Koordinatoren für Berufs- wegeplanung

GBZ Bruchsal 1.847 1,0 1,0

KKS Bruchsal 1.382 1,0 1,0 1,3 (1,0 IB /

0,3 Caritas)

HLA Bruchsal 1.202 0,5 0,7

BSB Bretten 2.111 1,0 1,3

BBZ Ettlingen 2.655 1,0 2,0

4,5 2,0 (IB) 4,0 1,3 (1,0 IB / 0,3 Caritas) 4,5

Schul- sozialar-

beiter

7,3 Stellen Berufswegeplanung

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Durch die Einrichtung des Bildungsganges AVdual zum Schuljahr 2018/2019, welcher den bisherigen Schulversuch BFPE ablösen wird, ist hierfür zusätzliches Personal in Form von sogenannten AVdual-Begleitern erforderlich.

Am Beruflichen Bildungszentrum Ettlingen sind im laufenden Schuljahr sieben VAB/O- Klassen sowie vier VAB/R-Klassen durch zwei Koordinatoren für Berufswegeplanung (ehemals Kümmerer) versorgt.

Durch die Einrichtung des Bildungsganges AVdual zum Schuljahr 2018/2019 an der Bertha-von-Suttner-Schule Ettlingen werden hierfür zusätzliche Personen in Form von sogenannten AVdual-Begleitern erforderlich, die vom Land gefördert werden.

Für die Handelslehranstalt Bruchsal hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag des Landkreises Karlsruhe am 03.01.2018 die Erhöhung der 0,5-Stelle der Schulsozial- arbeit an der Handelslehranstalt Bruchsal auf eine Vollstelle ab dem Schuljahr 2018/19 beantragt. Der Antrag wird mit der höheren Anzahl an Schüler/innen mit Migrationshin- tergrund bzw. aus bildungsfernen Schichten und den zunehmenden Problemlagen an dieser Schule begründet, aufgrund derer die bisherige personelle Ausstattung nicht mehr ausreiche.

Bereits in der Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses am 18.09.2017 wurde von der Landkreisverwaltung die Einrichtung einer 0,5-Stelle Schulsozialarbeit an der Wilhelm-Röpke-Schule in Ettlingen ab dem Schuljahr 2018/19 empfohlen.

Im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2018 wurde vereinbart, die Schulsozial- arbeit sowie die Systeme der Berufswegeplanung einer grundlegenden Neukonzeption zu unterwerfen. Dies sollte insbesondere der Vermeidung von Doppelstrukturen sowie des besseren Einsatzes der vorhandenen Ressourcen dienen. Im Rahmen der Klausur- tagung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses am 12.03.2018 wurden hierzu erste Vorschläge vorgelegt. Grundlage dieser Überlegungen war ein sogenanntes Zweisäu- lenmodell, bei dem die Bereiche Schulsozialarbeit einerseits sowie die Berufswegepla- nung andererseits in zwei Säulen aufgeteilt werden sollen.

Entsprechend einzelner Anregungen aus dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss wird nun folgende Aufteilung vorgeschlagen:

Säule 1: Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe nach

§ 13 SGB VIII. Die Gewährleistungsverpflichtung und Gesamtverantwortung liegt beim Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das Subsidiaritätsgebot in § 4 SGB VIII sieht eine vorrangige Aufgabenwahrnehmung durch einen freien Träger der Ju- gendhilfe vor.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 17.12.1992 den Internationalen Bund (IB) mit der Durchführung der Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen zunächst zeitlich befristet beauftragt. Diese Befristung wurde am 03.02.1994 aufgehoben.

(4)

Fachliche Grundlage der Förderung war die vom IB vorgelegte Konzeption, die insbe- sondere eine Förderung von Schüler/innen aus benachteiligten sozialen Milieus in be- rufsvorbereitenden Maßnahmen vorsah.

Bisherige fachliche Grundlage ist das letztmalig am 20.11.2015 aktualisierte Konzept zu „Schuldienstleistungen des IB im Landkreis Karlsruhe“. Das vom Jugendamt und IB abgestimmte Berichtswesen ist Grundlage für die schuljährlichen Tätigkeitsberichte des IB im JHA/SA. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wurde mit dem IB eine schriftliche Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 8a SGB VIII und § 72a SGB VIII geschlossen.

Aufgrund der jahrelangen guten Erfahrungen mit dem IB im Bereich der Schulsozialar- beit soll die Zusammenarbeit mit dem IB fortgeführt und weiterentwickelt werden. Die weitere und zukünftige Aufgabenwahrnehmung durch den IB soll durch eine vertragli- che Vereinbarung in Schriftform bis zum kommenden Schuljahr 2018/2019 sicherge- stellt werden. Vertragspartner sind der IB, das Jugendamt und das Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr als Schulträger. Das Konzept „Schuldienstleistungen“

des IB vom 30.11.2015 ist an die inzwischen veränderten Aufgabenstellungen und Herausforderungen anzupassen und wird Teil der Vereinbarung.

Fachinhaltliche Kernpunkte des Vertrages

Die Schulsozialarbeit fördert die individuelle und soziale Entwicklung von jungen Men- schen und ihre Eingliederung in die Arbeitswelt. Sie trägt dazu bei, dass entwicklungs- gefährdete Schüler/innen ihre Stärken entfalten und Sozialkompetenzen und Lebens- perspektiven entwickeln können. Grundlage dafür ist eine vereinbarte partnerschaftli- che Kooperation mit der Schule.

Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind in der Schule dauerhaft präsent. Die Bera- tungsleistungen der Schulsozialarbeit können von Ratsuchenden unmittelbar und nie- derschwellig wahrgenommen werden. Nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der § 61 ff SGB VIII ist das Beratungsangebot freiwillig und vertraulich. Unter Berück- sichtigung des Freiwilligkeitsgrundsatzes wird die Schulsozialarbeit auch aufsuchend und nachgehend tätig. Sie bezieht die Familien und das soziale Umfeld in den Bera- tungskontext ein. Typische Beratungsthemen sind:

 Schulschwierigkeiten und Probleme der Persönlichkeitsentwicklung

 Konflikte im Elternhaus

 soziale Auffälligkeiten

 Vorbereitung auf das Erwerbsleben

In gruppenbezogenen Tätigkeiten und Projekten sollen allgemeine Themen und Prob- lemlagen junger Menschen aufgegriffen und ihre Selbsthilfefähigkeiten entwickelt wer- den. Insbesondere soll das Miteinander, Konfliktfähigkeit und Gewaltfreiheit gelernt und eingeübt werden. Die Schüler/innen sollen eigene Interessen und Stärken erkennen und Impulse für eine sinnvolle Freizeitgestaltung bekommen. Die Hinführung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes ist in besonderer Weise zu berücksichtigen.

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Die Schulsozialarbeit versteht die Schule als Lebensraum und bringt sozialpädagogi- sche Methoden und Sichtweisen in die Schulentwicklung ein. Sie wirkt an der inhaltli- chen Ausgestaltung der Schulkurrikula mit. Sie ist Gesprächspartner für Lehrkräfte, z. B. bei unterrichtlichen Konfliktsituationen. Die Schule bezieht die Stellungnahmen der Schulsozialarbeit zu schulgesetzlichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ein.

Schulsozialarbeit hat das Ziel, dass alle Schüler/innen die Schulpflicht erfüllen und ei- nen für sie angemessenen Schulabschluss erreichen.

Die Aufgaben der Schulsozialarbeit erfordern den Einbezug des Netzwerkes und die Zusammenarbeit mit externen Institutionen. So sind für die Unterstützung junger Men- schen und ihre Weitervermittlung in der Einzelfallhilfe enge Kontakte zum Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, der Agentur für Arbeit, den Beratungsstellen und anderen Diensten notwendig. Zusätzlich zu dieser fallbezogenen Arbeit finden regel- mäßige Treffen zum Informationsaustausch und zur Strukturierung der Zusammenar- beit statt.

Qualitätsstandards der Schulsozialarbeit

 Entsprechend den Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Karlsruhe wird die Schulsozialarbeit von sozialpädagogischen Fachkräften mit Bachelorabschluss (B.A.) oder gleichwertigen Abschlüssen aus- geübt. Die Auswahl der Bewerber durch den IB erfolgt im Einvernehmen mit der jeweiligen Schule und dem Landkreis Karlsruhe. Der Stellenanteil beträgt min- destens 0,5.

 Die Dienst- und Fachaufsicht übt der IB aus.

 Die Fachkraft der Schulsozialarbeit hat an der Schule einen abgeschlossenen Arbeitsplatz mit Büroausstattung und PC-Zugang. In Abstimmung mit den Schu- len können weitere Räumlichkeiten an der Schule und die dort vorhandenen Sachmittel genutzt werden.

 Jeder Fachkraft steht ein eigenes Sachkostenbudget für Projekte und Gruppen- aktivitäten zur Verfügung.

 Die Schulsozialarbeit dokumentiert regelmäßig in Schuljahresberichten die ge- leistete Arbeit und legt sie spätestens acht Wochen nach Ende des Schuljahres dem Landkreis Karlsruhe vor. Grundlage des Schuljahresberichtes ist das ge- meinsam entwickelte Berichtswesen.

 Die Schulsozialarbeit evaluiert ihre Arbeit regelmäßig und führt Untersuchungen zur Wirksamkeit ihrer Arbeit durch.

 Es findet ein jährliches, landkreisweites Kooperations- und Austauschtreffen von IB, Schul- und Jugendamt und einem Vertreter der Schulleitungen statt. Bei Be- darf können die Vertreter weiterer Stellen hinzugezogen werden.

 Erarbeitung einer präzisen Beschreibung des Aufgabengebietes „Schulsozialar- beit“ und die Abgrenzung zu den Aufgaben der Berufswegeplanung.

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Säule 2: Berufswegeplanung

In der Säule Berufswegeplanung sind die Koordinatoren für Berufswegeplanung, die Jugendberufshilfe (mit Schwerpunkt betriebliche Begleitung) sowie die zukünftigen AVdual-Begleiter zusammenzufassen. In dieser Säule wird der benötigten Begleitung sowohl in Praktika und Ausbildung sowie während der Ausbildung Rechnung getragen.

Die Berufswegeplaner bzw. Koordinatoren sind Ansprechpartner für alle Fragestellun- gen rund um die Berufswegeplanung und -begleitung.

Dies sind vor allem:

- individuelle Beratung von Schülern zu ihrem weiteren Berufs- und Ausbildungsweg;

- passgenaue Vermittlung und Begleitung in Praktika und Ausbildungsstellen;

- Berufswegeplanung in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Kammern und Innungen durch feste Präsenztermine vor Ort in Abstimmung mit den Lehrkräften/der Schule;

- gelingender Übergang junger Menschen in Ausbildung und Beruf.

Für den Gesamtbereich der Berufswegeplanung soll im Sinne einer besseren Steue- rung zukünftig das Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr als Schulträ- ger der beruflichen Schulen im Landkreis Karlsruhe die Gesamtträgerschaft überneh- men.

Zukünftige personelle Ausgestaltung

Ausgehend von diesem Säulenmodell sowie den geschilderten Bedarfen und Verände- rungen ergäbe sich folgende personelle Verteilung im Bereich Berufswegeplanung und Schulsozialarbeit bezogen auf die jeweiligen Schulen:

Personalstellen

IB Landratsamt Sonstige

Berufliche Schulen

Schüler- zahl

Schulsozial- arbeit

Koordinatoren für Berufs- wegeplanung

GBZ Bruchsal 1.847 1,0 2,0

KKS Bruchsal 1.382 1,0 1,0 1,3 (1,0 IB / 0,3 Caritas)

HLA Bruchsal 1.202 1,0 1,0

BSB Bretten 2.111 1,0 3,0

BBZ Ettlingen 2.655 1,5 3,0

5,5 10,0 1,3 (1,0 IB / 0,3 Caritas)

5,5 Schulso- zialarbeiter

11,3 Stellen Berufswegeplanung

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Von den 4,0 benötigten zusätzlichen Stellen werden durch das Programm „AVdual- Begleiter“ (AVdual) 2,0 Stellen sowie durch das Regionale Übergangsmanagement (RÜM) des Landes Baden-Württemberg 1,5 Stellen beim Landkreis Karlsruhe geför- dert.

Beim Programm AVdual wird eine einzurichtende Stelle mit 60 % (maximial 30.000 €/Jahr) gefördert. Eine solche Förderung kommt beim BBZ Ettlingen an der Ber- tha-von-Suttner-Schule ebenso in Betracht wie bei den Beruflichen Schulen in Bretten.

Die Förderung für AVdual wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Kooperation mit dem Ministerium für Kultur, Jugend und Sport am 20.06.2018 für 2,0 Stellen i.H.v. 60.000 € / p.a. bewilligt. Das vorgelegte Konzept hat dabei das Wirtschaftsministerium überzeugt, sodass für die ersten zwei Jahre die För- derung sichergestellt ist.

Im Programm des Regionalen Übergangsmanagements werden 70 % der Personal- ausgaben bis zu einer Höhe von max. 60.000 € / Jahr und Vollzeitstelle für die Projekt- leitung sowie max. 50.000 € / Jahr und Vollzeitstelle für die Projektassistenz bezu- schusst. Darüber hinaus können Sachkosten bis zu 10.000 € pro Jahr für Sachausga- ben als Pauschalbetrag abgerechnet werden. Auch für diesen Bereich liegt die Förder- zusage seit dem 25.06.2018 i.H.v. 64.500 € / p.a. vor. Bei der Sitzung des Runden Ti- sches Übergang Schule-Beruf im Landkreis Karlsruhe am 02.07.2018 stellten die Mini- sterien für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie das Ministerium für Kultus, Ju- gend und Sport die Eckpunkte sowie Rahmenbedingungen für die Einführung des Re- gionalen Übergangsmanagements vor. Seitens des Landkreises Karlsruhe wurde auf die noch ausstehende Beschlussfassung des Kreistags zur Einführung des Modellver- suchs für den 19.07.2018 hingewiesen, welchem die Ministerien entsprechend positiv gegenüberstehen.

Durch die Ausgestaltung der zwei Säulen wird die individuelle Betreuung der Jugendli- chen in den beruflichen Schulen intensiviert. Die enge Abstimmung zwischen den ver- schiedenen Ämtern im Landratsamt Karlsruhe („Amt für Schulen und öffentlichen Per- sonennahverkehr“, „Jugendamt“, „Amt für Versorgung und Rehabilitation“ und dem

„Amt für Integration“) kann dabei einen weiteren Beitrag leisten, um den jungen Er- wachsenen den Start ins Berufsleben zu erleichtern.

In der Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses vom 18.06.2018 wurde die Neukonzeption der Schulsozialarbeit und des Übergangssystems Schule und Beruf in den beruflichen Schulen des Landkreises Karlsruhe vorberaten und dem Beschlussvor- schlag und der Vorlage an den Verwaltungsausschuss einstimmig zugestimmt. Über die Ergebnisse der Vorberatung in der VA-Sitzung am 12.07.2018 wird in der Kreistagssit- zung berichtet.

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II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Schulsozialarbeit

Im Haushalt 2018 sind 220.038 € für die Förderung der Schulsozialarbeit an den beruf- lichen Schulen eingestellt. Die Personalkosten sind aktuell mit 53.800 € pro Vollstelle und Jahr angesetzt. Der Landkreis gewährt einen jährlichen Sachkostenzuschuss von 13.275 €.

Vom Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg werden die Fachkräfte schul- jährlich mit 16.700 € pro Vollstelle unterstützt, die der IB als durchführender Träger di- rekt vereinnahmt. 2018 beträgt die tatsächliche Förderhöhe des Landkreises 180.675 €.

Bereits im Haushalt 2018 enthalten ist die Förderung für eine 0,5 Stelle an der Wilhelm- Röpke-Schule. Die von Bündnis 90/ Die Grünen beantragte Förderung für eine weitere 50% Stelle an der Handelslehranstalt in Bruchsal soll zum Schuljahr 2018/19 ebenfalls eingestellt werden. Die eingestellten Mittel im Haushaltsplan reichen aus, da die 0,5 Stelle in der WRS nicht bereits zu Beginn des Jahres 2018 besetzt wurde.

In den folgenden Haushaltsjahren werden für die beiden 0,5 Stellen jährlich 37.100 € zusätzlich veranschlagt.

Berufswegeplanung

Für die Förderung der Jugendberufshilfe am Gewerblichen Berufsschulzentrum Bruch- sal und der Käthe-Kollwitz-Schule Bruchsal sind 123.600 € im Haushalt eingestellt. Der durch das Kultusministerium Baden-Württemberg gewährte Zuschuss beträgt 20.800 € und wird vom Landkreis vereinnahmt. Eine Ausweitung des Förderprogrammes ist nicht zu erwarten.

Zukünftig sollen die 2,0 Stellen im Landkreis Karlsruhe angesiedelt werden. Im Gegen- zug würden sich die Mittel aus dem Transferbereich reduzieren.

AV Dual / RÜM

Für die zwei AVdual-Begleiter wie auch für die RÜM liegen die Förderbescheide vor.

Somit ist mit einem finanziellen Mehrbedarf von ca. 227.500 € (sowie 133.000 € Förde- rung) pro Schuljahr zu rechnen. Die Förderung ist gemäß dem Förderprogramm erst- mals für zwei Jahre beantragt worden und wurde maximal genehmigt.

Die insgesamt 3,5 geförderten Stellen sollen zum neuen Schuljahr 2018/2019 einge- richtet werden.

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Die Stellen, die zum Schuljahr 2018/2019 geschaffen werden, müssten im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 genehmigt werden. Die verbliebene 0,5 Stelle sollte dann abhän- gig vom Bedarf umgesetzt werden.

III. Zuständigkeit

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist die Neukonzeption der Schulsozialarbeit und des Übergangssystems Schule und Beruf in den beruflichen Schulen des Land- kreises Karlsruhe im Kreistag zu behandeln.

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