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30. November 2020
EILT SEHR: Fortsetzung Verlegearbeiten Nord Stream 2 / laufendes Genehmigungsverfahren BSH-c Az.: 522/Nord Stream 2 AG/GV/O3204
Sehr geehrte Damen und Herren,
über Medienberichte sowie die „Bekanntmachungen für Seefahrer“ der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind wir darauf aufmerksam geworden, dass die Nord Stream 2 AG die Arbeiten zur Fertigstellung der Pipeline am 5. Dezember 2020 offenbar wiederaufnehmen wird.
Nach unserer Kenntnis liegt für eine Aufnahme der Verlegearbeiten lediglich eine Genehmigung für Arbeiten mit dem Verlegeschiff „Audacia“ des Offshore-Dienstleisters Allseas vor. Für Verlege- arbeiten mit dem russischen Verlegeschiff „Akademik Tscherski“ (oder andere Schiffe) gibt es da- gegen keine Genehmigung für den jetzigen Zeitraum. Hierfür hat die Nord Stream 2 AG lediglich am 22. Juli 2020 einen Antrag auf Erstellung einer 2. Änderungsgenehmigung gestellt.
In diesem Genehmigungsverfahren haben wir Einwendungen erhoben.
Ein Weiterbau der Pipeline nach alter Genehmigung scheidet durch den Einsatz eines neuen Verle- geschiffs und einer laut Medienberichten fehlenden Möglichkeit zur Sicherheitszertifizierung – die eine der Genehmigungsauflagen darstellt – aus.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Abteilung Ordnung des Meeres
Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg
sowie
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Dienstsitz Rostock
Neptunallee 5 18057 Rostock Auch per E-Mail an EingangOdM@bsh.de;
Seite - 2 - des Schreibens vom 30.11.2020
Ein Weiterbau der Pipeline ohne gültige Genehmigung wäre ebenso rechtswidrig wie eine Nichter- füllung von Genehmigungsauflagen.
Sollten Sie der Nord Stream 2 AG für die kommenden Tage die Erteilung einer Genehmigung in Aussicht gestellt haben, stellte sich in Anbetracht des beabsichtigten Baubeginns am 5. Dezember 2020 die Frage einer Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes. Denn vor der Möglichkeit der Überprüfung einer solchen Genehmigung durch die Einwender in dem Genehmigungsverfah- ren würde Fakten geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um eine umgehende Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. im Zuge welcher Mitteilung durch das BSH die Nord Stream 2 AG die Verlegearbeiten ab dem 5. Dezember 2020 vornehmen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Constantin Zerger Bereichsleiter