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04. Dezember 2020

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Deutsche Umwelthilfe e.V. | Hackescher Markt 4 | 10178 Berlin BUNDESGESCHÄFTSSTELLE BERLIN

Hackescher Markt 4

Eingang: Neue Promenade 3 10178 Berlin

Constantin Zerger Tel. +49 30 2400867-91 Fax +49 30 2400867-19 zerger@duh.de

www.duh.de

Deutsche Umwelthilfe e.V. | Bundesgeschäftsführer: Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner

Vorstand: Prof. Dr. Harald Kächele, Burkhard Jäkel, Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler | VR: Hannover Nr. 202112 Geschäftskonto: Volksbank Konstanz-Radolfzell, IBAN: DE89 6929 1000 0210 6772 16, BIC: GENODE61RAD Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Das DZI Spenden-Siegel ist das Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen.

04. Dezember 2020

Widerspruch gegen die vom BSH am 9.10.2020 erteilte Zustimmung zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung in Nebenbestimmung A.II.R.12 (zu Az. 522/Nord Stream 2 AG/O)

sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir gegen die von Ihnen am 9.10.2020 gegenüber der Nord Stream 2 AG erteilte Zu- stimmung zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung in Nebenbestimmung A.II.R.12 zur Ge- nehmigung vom 27.3./4.5.2018

Widerspruch ein.

Zudem beantragen wir,

uns Einsicht in die der Zustimmung zugrundeliegenden Verwaltungsvorgänge zu gewähren.

Nach Akteneinsicht soll der Widerspruch begründet werden.

Einstweilen wird das Folgende vorgetragen:

Bei der Zustimmung handelt es sich um eine Entscheidung von Ihnen zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen – auf die Erlaubnis zur Inanspruchnahme der genannten Nebenbestimmung – gerichtet ist. Es handelt sich folglich um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 VwVfG.

Die Zustimmung ist bis heute nicht bekannt gemacht worden. Eine Verfristung liegt mithin nicht vor (s. § 58 VwGO). Unsere Widerspruchsbefugnis folgt analog aus § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 UmwRG.

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Leiter der Abteilung Ordnung des Meeres Bernhard-Nocht-Str. 78

20359 Hamburg Zusätzlich vorab:

per Fax: +49 (0) 40 3190-5000

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Seite - 2 - des Schreibens vom 4. Dezember 2020

Es ist nach dem uns bislang bekannten Sachverhalt nicht ersichtlich, dass die „Erforderlichkeit“ im Sinne der Nebenbestimmung A.II.R.12 für die jetzt geplanten Maßnahmen vorliegt und geprüft worden ist.

Zur weiteren inhaltlichen Begründung verweisen wir bis zur Einsichtnahme in die Verwaltungsvor- gänge zunächst auf unser Schreiben vom 2. Dezember 2020.

Wir gehen davon aus, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet und Sie die Nord Stream 2 AG davon entsprechend in Kenntnis setzen. Andernfalls bitten wir um umgehenden ent- sprechenden Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Constantin Zerger Bereichsleiter

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