• Keine Ergebnisse gefunden

FORM-Sammelerklaerung-Abrechnung-MVZ-Q4-2021

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FORM-Sammelerklaerung-Abrechnung-MVZ-Q4-2021"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Abrechnungserklärung MVZ Seite 1 von 1 (Fassung: 3/2017)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Quartalsabrechnung

93031 Regensburg

Abrechnungserklärung (Sammelerklärung) 4. Quartal 2021

Wir bestätigen, dass die abgerechneten Leistungen von einem/einer Vertragsarzt/-ärztin, Vertragspsychotherapeuten/-psychotherapeutin oder ge- nehmigten angestellten Arzt/Ärztin, Psychotherapeuten/Psychotherapeutin des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder von einem/einer unter dessen Verantwortung stehenden nichtärztlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterin unter dessen Überwachung erbracht worden sind und dass die vom Medizinischen Versorgungszentrum eingereichte Abrechnung sachlich richtig und vollständig ist.

Sämtliche abgerechneten Leistungen wurden entsprechend den bestehenden Bestimmungen zur vertragsärztlichen Versorgung (insb. Bundesman- telvertrag-Ärzte, Einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung, Verträge auf Bundes- und Landesebene, Abrechnungsbestimmungen sowie sonstiges Satzungsrecht der KVB) erbracht.

Sämtliche genehmigungs- oder nachweispflichtige Leistungen wurden von dem/der Arzt/Ärztin erbracht, der/die die Genehmigung von der KVB erhalten hat bzw. die erforderlichen Nachweise der KVB vorgelegt hat.

Sofern das MVZ Leistungen abrechnet, bei denen mehrere Ärzte/Ärztinnen mitgewirkt haben, erklären wir hiermit, dass mit den anderen an der Erbringung der Leistung beteiligten Ärzten/Ärztinnen bzw. Arztpraxen eine Vereinbarung getroffen wurde, wonach nur das MVZ allein in den jeweili- gen Fällen diese Leistungen abrechnet.

Wir bestätigen, dass - sofern kein von einem/einer Versicherten unterschriebener Abrechnungsschein vorgelegen hat - die Elektronische Gesund- heitskarte aller Versicherten, die vom MVZ in diesem Quartal behandelt worden sind, vorgelegen hat, es sei denn, es handelte sich um eine Notfall- behandlung, die im Ersatzverfahren aufgrund der Angaben des/der Versicherten oder der Angaben anderer Auskunftspersonen abgerechnet wor- den ist und bei der der/die Versicherte die Elektronische Gesundheitskarte nicht vorlegen und den Behandlungsschein nicht unterschreiben konnte.

Wir bestätigen, dass die für das Ersatzverfahren ausgestellten Anspruchsnachweise sowie die erhaltenen Überweisungs- und Anforderungsscheine mindestens fünf Jahre - auch soweit sie in digitaler Form vorliegen - aufbewahrt werden.

Die dem MVZ erteilten Überweisungsaufträge wurden nicht überschritten.

Soweit das MVZ Sachkosten mit dem tatsächlichen €-Betrag abrechnet, bestätigen wir, dass die tatsächlich realisierten Preise in Rechnung gestellt werden und ggf. vom Hersteller bzw. Lieferanten gewährte Rückvergütungen, wie Preisnachlässe, Rabatte, Umsatzbeteiligungen, Bonifikationen und rückvergütende Gewinnbeteiligungen mit Ausnahme von Barzahlungsrabatten bis zu 3 % anteilig pro Patient/Patientin weitergegeben werden (§ 44 Abs. 6 BMV-Ä).

Wir bestätigen, dass wir die Bestimmungen der Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT-Systemen in der Arzt- praxis zum Zweck der Abrechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V sowie die Bestimmungen des Bundesmantelvertrages-Ärzte zur Nutzung von Da- tenverarbeitungssystemen in der Arztpraxis kennen und diese vom MVZ beachtet und eingehalten werden. Insbesondere bestätigen wir, dass durch entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen eine Erfassung jeder einzelnen Leistung zur Abrechnung erst nach deren voll- ständiger Erbringung erfolgt ist und ausschließlich eine zertifizierte Software Anwendung gefunden hat.

Für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln wurden ausschließlich gemäß § 73 Abs. 8 Sätze 7 und 9 SGB V i.V.m. § 29 Abs. 3 bzw. § 30 Abs. 6 BMV-Ä von der KBV zertifizierte Verordnungs-Softwareprogramme eingesetzt. Die für die zugelassenen Softwareprogramme jeweils vergebenen Prüfnummern wurden mittels KVDT übertragen.

Hinweise:

Die vorstehende Erklärung wird zur Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der Abrechnung benötigt. Zu diesen Angaben sind Sie nach den Vorschriften des Bundesmantelvertrages-Ärzte verpflichtet (§ 35 Abs. 2 und 3 BMV-Ä).

Bitte reichen Sie die Abrechnungserklärung parallel mit der Honorarabrechnung bis zum 10. des ersten Monats nach Quartalsende ein.

Datum Unterschrift ärztlicher Leiter/ärztliche Leiterin und MVZ-Vertretungsberechtigte/r

Stempel MVZ

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ich bestätige, dass die abgerechneten Leistungen von mir persönlich oder von einem/einer genehmigten angestellten Vertragsarzt/-ärztin/Vertrags-

Bekanntlich stellen die sozio-ökonomi- schen Rahmenbedingungen alleine schon eine Herausforderung für die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung wie auch die Lei- tung

Nicht bei der Bayerischen Landes- ärztekammer gemeldete Ärztinnen und Ärzte bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebenenfalls Promotion sowie eventuell

Teilnahmegebühr: Das viertägige Hygiene- Präsenzseminar einschließlich der Absolvierung des webbasierten E-Learning-Anteils kostet 650 € (inkl. Zugang zu moderierter Lernplattform,

Nicht bei der BLÄK gemeldete Ärztinnen und Ärzte bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebenenfalls Promotion sowie eventu- ell weiterer akademischer Titel der Anmeldung

Nicht bei der Bayerische Landesärz- tekammer gemeldete Ärztinnen und Ärzte bit- ten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gege- benenfalls Promotion sowie eventuell weiterer

Während der achtstündigen E-Learning- Phase (webbasierte Lernplattform) werden neben einer infektiologischen Kasuistik unter- schiedliche Risikobewertungen im Hinblick auf

Während der achtstündigen E-Learning- Phase (webbasierte Lernplattform) werden neben einer infektiologischen Kasuistik unter- schiedliche Risikobewertungen im Hinblick auf