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Informationen zur Gebäudefunktion und Tatsächlicher Nutzung

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Informationen zur Gebäudefunktion und Tatsächlicher Nutzung

Bei den Liegenschaftsvermessungen sind grundsätzlich die tatsächlichen Nutzungen auf dem Antragsgrundstück zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu erheben. Die Vermessungsstellen sind bei der tatsächlichen Nutzung lediglich zur Erhebung im Umfang des Grunddatenbestandes NRW verpflichtet.

Weiter sind bei den einmessungspflichtigen Gebäudeeinmessungen neben der dominanten Gebäudeform die Gebäudefunktionen, mit den dazugehörigen Bauteilen sowie die Bauwerksfunktionen in der Verschlüsselung des ALKIS-OK im Umfang des Grunddatenbestandes NRW im Fortführungsriss zu dokumentieren.

Der Grunddatenbestand NRW ist der von allen Katasterverwaltungen des Landes NRW im ALKIS einheitlich zu führende und dem Nutzer gebietsübergreifend zur Verfügung stehende Datenbestand. Er ist eine Teilmenge des ALKIS-OK NRW und stellt den Umfang derjenigen Informationen des amtlichen Liegenschaftskatasters dar, die erforderlich sind, um landeseinheitliche Standardausgaben graphischer und / oder textlicher Art zu erzeugen.

Der Grunddatenbestand NRW kann jedoch nicht als Maximalanforderung an den Inhalt des Liegenschaftskatasters interpretiert werden. Hierfür sind zusätzlich die jeweiligen weiteren Erfassungsvorschriften maßgebend. Beispielsweise besteht nach wie vor die Forderung nach einem detaillierten Nachweis der Vermarkungsarten in den Vermessungsrissen und damit in den Liegenschaftskatasterakten. Für die Erhebung im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen, gelten somit die Spezifikationen der NAS-ERH (Stufe 1). Diese sind aus der Anlage 3a NAS-ERH (Liegenschafts- vermessung) zum Erhebungserlass zu entnehmen. Dadurch wird deutlich, dass für die Fortführung des Liegenschaftskatasters neben dem eigentlichen Grunddatenbestand NRW auch Teile des Maximalprofils des amtlichen Liegenschaftskatasters NRW aus dem ALKIS-OK NRW erforderlich sein können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den landesspezifischen Vorgaben zu ALKIS in NRW. Insbesondere wird hierzu im Einzelnen auf das Pflichtenheft Anlage 03 ALKIS-Objektartenkatalog NRW und das Pflichtenheft 05 Grunddatenbestand NRW verwiesen.

https://www.bezreg-

koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/alkis/vorgaben/index.html

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