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KritNet: Bleiberecht statt Inhaftierung

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Academic year: 2022

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Die Neuregelung ist ein groß angelegtes Inhaftierungs- und Abschreckungsprogramm“, erklärt Nelli F

oumba

Soumaro von "Jugendliche ohne Gr

enzen" (JoG): „Dieses

Gesetz darf nicht verabschiedet werden. Wir brauchen keine Bleiberechtsregelung für ein

Teil von uns, während der

Rest mit Inhaftierung, Arbeitsverboten und Einreisesperren rechnen muss!“

Die drastische K

ritik von JoG und vielen ander en

Flüchtlingsrechtsinitiativen richtet sich gegen das

"Gesetz zur Neubestimmung des Bleiber

echts und der

Aufenthaltsbeendigung"

, an dem die Bundesr

egierung seit

einem Jahr bastelt und das bis Juni dieses Jahr

es verabschiedet

werden soll. Nachdem die Abschiebehaft vor allem durch Urteile des EuGH und des BGH 2014 in die K

rise geraten war,

soll sie nun restauriert und durch die Hinzunahme neuer Inhaftierungsgründe massiv ausgew

eitet werden. Daran hat

sich auch nach der Über

arbeitung des Gesetzentwurfes Anfang Dezember nichts geändert. Die herangezogenen Indizien zur Konstruktion einer angenommenen "F

luchtgefahr", die als

Legitimation der I

nhaftierung gelten, umfassen unter anderem die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder die entgeltliche Inanspruchnahme v

on Fluchthilfedienstleistungen.

Flankiert wird das Inhaftierungsprogramm von der Ausweitung der

"Einreise- und Aufenthaltsverbote": Ungenügende M

itwirkung an

der eigenen Abschiebung, Zahlung von 3000 Euro oder mehr für Fluchthilfe, Nichtnachkommen einer gesetzt

en Ausreisefrist oder

Ablehnung des A

sylantrags als "offensichtlich unbegründet" - fast alles, was unter den Bedingungen restriktiver deutsch-

europäischer

Flüchtlingspolitik die aktuelle A

sylsuche in Deutschland ausmach t,

kann die Ausländerbehörde mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot sanktionieren. Und ist ein solches

Verbot einmal er

teilt, ist die

Ausstellung einer A

ufenthaltserlaubnis, auch bei gesetzlichem Anspruch, ausgeschlossen. Es sei denn, "schutzbedürftige Belange"

stehen dem entgegen. Kurzum: Das neue G

esetz wimmelt nur so v on

"Ermessensspielräumen" und "unbestimm

ten Rechtsbegriffen", die der

Ausländerbehörde erlauben, willkürlich folgenreiche Aufenthaltsverbote zu verhängen. Die gleichz

eitig enthaltene Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete wird durch die Verschränkungen mit den geplanten Verschärfungen des

Aufenthaltsgesetz

es - insbesondere mit

den Einreise- und Aufenthaltsverboten - völlig ausgehöhlt. Angesichts der repressiven Veränderungen im G

esetz lässt sich die längst über fällige

stichtagsunabhäng

ige Beiberechtsregelung nur als F

eigenblatt für ein

härteres Vorgehen gegen Asylsuchende verstehen.

Das Gesetz steht im Zusammenhang mit dem B

eschluss, Serbien,

Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als "sichere Herkunftsstaaten" zu definieren. Hierdurch wird Staatsangehörigen dieser Länder pr

aktisch jede

Chance auf Flüchtlingsschutz

in Deutschland genommen. Das Gesetz ist in einen antiziganistischen Disk

urs eingebettet und gießt die Un

terstellung des

"Asylmissbrauchs" gegen Roma aus den Westbalkanstaaten in Gesetzesform.

Durch Zusammenwirken der beiden Gesetze sollen

"Vollzugsdefizite" bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht von Roma aus dem

Westbalkan und anderen abgelehnten Asylsuchenden abgebaut w

erden, mit ander

en Worten: mehr

Abschiebungen er

möglicht werden.

Die aktuellen Gesetzesverschärfungen können als ein

Versuch

der Bundesregierung gelesen w

erden, die Kräfteverhältnisse zu ihren Gunsten zu verschieben und dur

ch eine härtere Gangart

der Beseitigung v

on "Vollzugsdefizit

en" näher zu kommen.

Denn das deutsche und eur

opäische Migrationsregime ist in der Krise, wie die aktuellen A

useinandersetzungen um die Dublin-Regulierung zeigen: Nur ein kleiner Teil der Menschen,

die einen Dublin-Bescheid erhalten, werden tatsächlich aus Deutschland in einen ander

en Vertragsstaat abgeschoben.

Zuletzt haben diverse Gerichtsentscheidungen dazu geführ t,

dass die Kriterien für Dublin-Überstellungen in bestimm te

Länder angehoben wur

den. Hinzu kommen er

folgreiche

Widerstandsaktionen, z.B

. auf lokaler Ebene in Osnabrück oder der erneute Bedeutungsgewinn des K

irchenasyls

in den letzten Jahren. Selbst Regierungsvertreter_

innen räumen mitun

ter ein, dass Dublin mit seinem Primat des "Verursacherprinzips" gescheit

ert ist. Die

Gesetzesverschärfungen lesen sich in diesem Kon text

als ein verzweifelter Versuch, durch Inhaftierungen Abschiebungen wieder pr

aktikabel zu machen. D

och auch

diese neuesten Versuche der M

igrationskontrolle werden scheitern. Menschen werden aus verschiedensten

Gründen auch w

eiterhin nach E

uropa kommen,

und sie werden Strategien finden, mit der Situation umzugehen. Sie w

erden Strategien finden, um zu vermeiden, dass sie et

wa in Ungarn im Gefängnis oder in Italien in der Obdachlosigkeit

landen oder dass

ihre Familien auseinander

gerissen werden. Eine Migrationspolitik, die diese Realität verkennt, wird

Menschen nicht aufhalten, aber sie wir

d ihre Lebens-

und Reisebedingungen

massiv verschlechtern und Leid, Angst und Belastungen erzeugen.

Deshalb sprechen wir uns en

tschieden gegen

die geplanten Gesetzesverschärfungen aus und solidarisieren uns mit den aktuellen bundesw

eiten

Protesten. Für die freie Mobilität aller und das R echt

auf politische und soziale Teilhabe – unabhängig von Papieren und Status!

April 2015

BleiBerecht

statt inhaftier

ung

stellungnahme

vom kritne t zum "g esetz zur neuBestimmung des Blei Berecht s und der aufenthal tsBeendigung "

kritnet.org

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