• Keine Ergebnisse gefunden

Mindestlohn: Jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleiben!

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mindestlohn: Jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleiben!"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

_________________________________________________________________________________________________________________

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter Nr. 38/2013 25. Oktober 2013

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Mindestlohn: Jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleiben!

„Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben aus- reichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, ihre Geschäfte zu betreiben.“ Das klingt revolutionär? Marktschädigend? Nun, es ist das Zitat eines gänzlich Unverdächtigen: Geäußert von niemand Geringerem als Präsident Roosevelt. Und zwar bereits 1938, als er in den USA den gesetzlichen Min- destlohn einführte.

In Deutschland haben wir auch 2013 noch keinen ge- setzlichen, einheitlichen Mindestlohn. Noch immer dürfen Unternehmen ihren Mitarbeiter/-innen Hunger- löhne zahlen und sie zum Aufstocken auf‘s Amt schi- cken. Der Staat, also die Gemeinschaft, zahlt ja! Das ist eine wettbewerbsverzerrende Subvention von Billighei- mern zu Lasten der Beschäftigten, der Steuerzahler und der Firmen, die ihre Leute anständig entlohnen.

Leider deutet sich in der Debatte, wie sie derzeit in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD dar- über geführt wird, kein (gutes) Ende an. Das Mindest- lohnmodell der Friseure, bei dem im Osten die

8,50 Euro pro Stunde erst 2015 eingeführt werden, darf jedenfalls keine Blaupause sein. Die Beschäftigten hü- ben wie drüben benötigen die ohnehin nicht üppigen 8,50 Euro pro Stunde sofort. Schließlich wird etwa auch bei der Mehrwertsteuer nicht nach Kaufkraft zwischen Ost und West differenziert. Und dass Beschäftigte in Ostdeutschland 23 Jahre nach der Wiedervereinigung weniger produktiv wären, will wohl niemand ernsthaft behaupten.

Stattdessen sollte es auch im Interesse des Staates sein, die Binnennachfrage über Existenz sichernde Löhne zu stärken, die Kosten für Sozialleistungen für Aufstocker zu reduzieren. Zudem würde bei höheren Löhnen auch

mehr Steuergeld in die öffentlichen Kassen fließen – Geld, das dringend für überfällige Investitionen in die Infrastruktur benötigt wird. Ohne eine einheitliche, gesetzliche Untergrenze ohne Differenzierung nach Regionen und Branchen geht es nicht.

Als es in Brandenburg kürzlich darum ging, den verga- bespezifischen Mindestlohn anzupassen, haben die Gewerkschaften in der Kommission aus guten Gründen der mageren Anhebung von 8,00 Euro auf 8,50 Euro ab Januar 2014 nicht zugestimmt. Und nun sollen die Kollegen/-innen im Osten bis 2015 warten, bevor auch sie 8,50 Euro pro Stunde kommen?

86 Prozent der Bevölkerung sehen das auch anders und plädieren für die sofortige Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Die künftigen Koalitionäre sollten auf ihre Wähler/-innen hören. Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur eine Frage der Würde, sondern auch der ökonomischen Vernunft. Roosevelt wusste das schon vor 75 Jahren. Und 21 von 28 unserer europäischen Nachbarn wissen das auch (siehe Abbildung).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Einen solchen Anspruch kann der Arbeitnehmer auch ohne ausdrückliche Erklärung allein durch die tatsächliche Gewohnheit erhalten, wenn der Arbeitgeber wiederholt bestimmte

 Langzeitarbeitslose (zwölf Monate oder länger) können für die ersten sechs Monate abweichend vom Mindestlohn beschäftigt werden..  Personen, die ein Ehrenamt

In ihrem Kern sagt diese Bestimmung, dass in der Konkurrenz eines durch Rechtsverord- nung für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags mit einem Tarifvertrag, an den Ar-

Ein neuer Entwurf von Rot-Grün für eine weitere Bundesratsinitiative sieht einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde vor?. Nun wird

Mit dem Mindestlohn die Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen verbessern!. Ein wichtiger Schritt

2010 DGB Kongress bekräftigt die Forderung nach einem allgemeinem gesetzlichen Mindestlohn von nunmehr 8,50 Euro pro Stunde.. Branchenmindestlöhne nach dem AEntG

Denn der Mindestlohn wird auch in tarifgebundenen Bereichen zu Lohnsteigerungen führen – schließlich werden Arbeitgeber weiter auf leistungs- differenzierte Löhne setzen, um

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerin nen und Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitszeit oder Um fang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen