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Infoblatt-TI-Komponenten

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Academic year: 2022

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Um die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen nutzen zu können, benötigen Sie verschiedene Komponenten und Dienste.

Für alle gelten hohe Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit. Deshalb dürfen nur Komponenten genutzt werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der Gesellschaft für Telematikanwen- dungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen sind.

Eine aktuelle Übersicht zugelassener Produkte und Dienste fin- den Sie auf der Internetseite der gematik unter https://fach- portal.gematik.de/zulassungen/. Folgende Geräte und Dienste sind für den TI-Anschluss einer Praxis und die Nutzung der An- wendungen unbedingt erforderlich:

Internetanschluss

Grundvoraussetzung für die TI ist ein Internetzugang. Idealerweise sollte ein DSL-Anschluss vorhanden sein. Steht in einer Region kein oder nur langsames Internet zur Verfügung, ist eine Praxis nicht automatisch von der Pflicht zur TI-Anbindung befreit. Be- troffene Praxen müssen zunächst prüfen, ob alternative Anschluss- wege zu DSL verfügbar sind (Satellit, Kabel, LTE, UMTS, ISDN).

Konnektor

Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Ähnlich einem DSL-Router stellt er ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moder-

Technische Ausstattung für die TI – erforderliche Geräte und Dienste für den TI-Anschluss Ihrer Praxis

ner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Inter- net ermöglicht. Ein Konnektor ist mandantenfähig, das bedeu- tet, dass ein Konnektor zur Verwendung in mehreren Betriebs- stätten (beispielsweise eine Haupt- und mehrere Nebenbetriebs- stätten, oder auch eine Praxisgemeinschaft) eingesetzt werden kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Praxis mithilfe des Konnektors an die TI anzubinden. Praxen können zwischen dem Reihenbetrieb und dem Parallelbetrieb wählen. Welche Be- triebsart für eine Praxis am besten ist, hängt davon ab, ob es besondere praxisspezifische IT-Anforderungen gibt, beispiels- weise eine Zugriffsmöglichkeit auf den Praxisrechner von zu Hause oder die Nutzung von Internet-Telefonie. Danach richtet sich, wie der Konnektor in das Praxisnetzwerk eingebunden wird und welche Sicherheitsmaßnahmen nötig sind. Je nach Anzahl der verschiedenen Geräte, die an den Konnektor angeschlossen werden sollen, ist eventuell ein Switch erforderlich. Im Rahmen der definierten Ausbaustufen (weitere TI-Anwendungen) sind zu- weilen Software-Updates des Konnektors erforderlich.

Praxen sollten sich hierzu vor der Installation von ihrem IT- Dienstleister beraten lassen. Unabhängig von der Betriebsart des Konnektors ist für den Schutz der Patientendaten entschei- dend, dass die in den Praxen bereits umgesetzten Sicherheits- maßnahmen, wie zum Beispiel Virenschutz und Firewall, nach wie vor bestehen.

Praxisausweis (SMC-B Karte)

Konnektor PVS

Karten- terminal

Internet- anschluss

ZugangsdienstVPN-

Telematikinfrastruktur (TI)

Anschluss der Praxis an die TI

Quelle: KVB (mit freundlicher Unterstützung der KV Nordrhein)

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Stationäres Kartenterminal

Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Online- Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nutzen und sich für den Zugang zur TI identifizieren zu können. So wer- den neben der eGK, der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B-Karte (Praxisausweis) über das stationäre Kar- tenterminal eingelesen.

Die SMC-B Karte (Praxisausweis)

Damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, benötigen alle Praxen und sonstigen medizinischen Einrichtungen einen elektronischen Praxisausweis – in der IT- Sprache auch „Security Module Card Typ-B“ genannt (kurz:

SMC-B Karte). Der Praxisausweis wird bei der Installation der TI- Technik in das stationäre Kartenterminal gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Nur so kann der Konnektor eine Online-Ver- bindung zur TI herstellen. Die SMC-B Karte verbleibt im Karten- terminal. Auch für den Betrieb der neuen mobilen Kartentermi- nals wird zur Identifikation entweder eine weitere SMC-B Karte oder ein eHBA benötigt.

VPN-Zugangsdienst

Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN- Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt.

Anpassung des Praxisverwaltungssystems

Für die Nutzung der unterschiedlichen TI-Anwendungen sind PVS-Updates erforderlich, die die notwendigen Funktionalitäten im PVS bereitstellen.

Elektronischer Heilberufsausweis

Für die Durchführung des VSDM ist der eHBA, auch eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis genannt, nicht erforderlich. Für die Anwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP), Notfall- datenmanagement (NFDM), elektronischer Arztbrief (eArztbrief), die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) ist die Anschaffung eines eHBAs allerdings verpflich-

Stand: Februar 2022 Gestaltung: KVB Kommunikation

tend. Mithilfe des eHBAs der zweiten Generation wird der Not- falldatensatz ebenso wie eArztbriefe, eRezepte und eAUs mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) rechtssicher signiert.

Erhältlich ist er bei der zuständigen Landesärzte- beziehungs- weise Psychotherapeutenkammer.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst)

Für die Übermittlung von eArztbriefen und eAUs über die TI, benö- tigen Praxen einen KIM-Dienst-Anbieter, der eine KIM-(E-Mail-)Ad- resse vergibt und ein entsprechendes Client-Modul zur Verfügung stellt. Der KIM-Dienst kann unabhängig von den genutzten TI- Komponenten und dem PVS frei gewählt werden.

TI-fähiges mobiles Kartenterminal

Bei Kooperationsverträgen zur Pflegeheimbetreuung oder Pati- entenversorgung in anderen Praxen (zum Beispiel Anästhesis- ten), für ausgelagerte Praxisräume, bei Hausbesuchen sowie für probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder gruppenpsycho- therapeutische Leistungen außerhalb der Praxisräume besteht Anspruch auf ein mobiles Kartenterminal. Hierbei handelt es sich um eine optionale Komponente, die nicht verpflichtend ist.

Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird zur Identifi- kation eine weitere SMC-B Karte (Praxisausweis) oder ein eHBA der 2. Generation benötigt. Die mobilen eHealth-Kartenlese- geräte funktionieren nur, wenn die Praxis an die TI angeschlos- sen ist. Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind, können aktuell sowohl alte als auch neue mobile Kartenterminals nut- zen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.kvb.de/TI. Auf den Themenseiten der neuen Anwendungen werden die konkreten technischen Anforderungen aufgeführt.

Haben Sie Fragen? Unsere Mitarbeiter der KVB Servicetelefonie helfen Ihnen gerne weiter.

KVB Servicetelefonie

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 40

Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.

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