A M T S B L A T T
FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT
Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt
Mittwoch, 05. Januar Nr. 1 2011
Nachruf
Am 3. Januar 2011 ist Herr
Richard Finsterer
im Alter von 59 Jahren verstorben.
Herr Richard Finsterer war von 1982 bis 1993 als Kreis- brandmeister und von 1993 bis 2004 als Kreisbrandinspektor für den Landkreis Eichstätt tätig. Von 1999 bis 2004 war er zusätzlich zum ständigen Vertreter des Kreisbrandrates und zum stellvertre- tenden Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes bestellt. Für seine verdienstvolle Tätigkeit wurde ihm das Bayerische und das Deutsche Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber verliehen.
Der Landkreis Eichstätt dankt dem Verstorbenen für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und wird ihm stets ein ehren- des Gedenken bewahren.
Eichstätt, 4. Januar 2011
Anton Knapp Alois Strobl Landrat Kreisbrandrat
I n h a l t :
1 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Zweckverband Schul- zentrum Eichstätt-Schottenau
2 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Altenheim Pförring für das Haushaltsjahr 2011
3 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonstigen Spar- urkunden (Sparkasse Ingolstadt)
Bekanntmachungen anderer Behörden
Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau
1 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/AÖffentlicher Auftraggeber: a) Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau
Residenzplatz 1 85072 Eichstätt
b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Art des Auftrages: c) Ausführung von Elektroarbeiten
Baumaßnahme d) Schulzentrum Eichstätt-Schottenau Energetische Sanierung Turnhalle / Tagesheim
Generalsanierung Hallenbad Ort der Ausführung: e) Schulzentrum Eichstätt - Schottenau,
Schottenau 22, 85072 Eichstätt Art und Umfang der f) - Niederspannungshauptverteiler
1 Stk
Leistung - Niederspannungsunterverteiler
6 Stk
- Kabel und Leitungen ca. 9km
- Datennetzwerkanschlüsse
20 Stk
- Datennetzwerkverteiler
1 Stk
- RWA-Anlage
3 Stk
- Leuchten
ca. 50 Stk
- Sicherheitsleuchten inkl.
Zentralbatterie ca. 160 Stk Aufteilung in Lose: g) nein Einbringung von h) nein Planungsleistungen:
Ausführungsfrist: i) 12. KW 2011 – 35. KW 2011
Anforderungen: j) Versand der Unterlagen ab 13.01.2011
Der Unkostenbeitrag an den Aus- schreibenden entfällt für Teilnehmer am Staatsanzeiger Online System.
Diese können die kompletten Aus- schreibungsunterlagen im Internet einsehen und downloaden. Informa- tionen dazu erhalten Sie unter www.baysol.de oder unter Tel.
089/69 39 07 11
oder schriftlich mit Verrechnungs- scheck an Landratsamt Eichstätt, Hochbauverwaltung, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt
Planeinsicht:
siehe o)
Kostenbeitrag: k) 100 € gegen Verrechnungsscheck Unkostenbeitrag wird nicht zurück- erstattet.
Angebote an: l) Anschrift siehe o)
Sprache: m) deutsch
Anwesende: n) Bieter und deren Bevollmächtigte Angebotseröffnung: o) 10.02.2011 – 11.00 Uhr
Landratsamt Eichstätt, Residenz- platz 2, Zimmer Nr. 140, 1. Stock Tel. 08421/70246, Fax 08421/70229
Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 1 vom 5. Januar 2011 Seite: 2
geforderte Sicherheiten: p) Vertragserfüllung:
5 % der Brutto-Auftragssumme Gewährleistung:
3 % der Brutto-Schlussrechnungs- summe
Zahlungsbedingungen: q) gemäß VOB/B §16
Bietergemeinschaften: r) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
geforderte Eignungs- s) Der Bieter hat zum Nachweis seiner nachweise: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buch- stabe a – f.
Bindefrist: t) 24.03.2011
Kriterien für die u) das wirtschaftlich günstigste Ange- Auftragserteilung: bot
Auskünfte bei: v) Anschrift siehe o) Vergabeprüfstelle: w) VOB-Stelle Oberbayern
Maximilianstraße 39, 80538 München
Eichstätt, 23.12.2010 gez. Anton K n a p p
Landrat u. Verbandsvorsitzender
Zweckverband Altenheim Pförring
2 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckver- bandes Altenheim Pförring für das Haushaltsjahr 2011
Nach § 18 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Altenheim Pförring vom 29.08.1994, zuletzt geändert am 07.12.2000 in Verbin- dung mit Art. 41 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenar- beit (KommZG), Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung des Zweckverban- des Altenheim Pförring:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 1.918.700,-- € in den Aufwendungen mit 1.948.400,-- € und
im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit 199.632,-- € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,-- € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- gensplan wird auf 0,-- € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 200.000,-- € festge- setzt.
§ 5
(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Erfolgsplan nicht gedeckten Bedarfes der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes Altenheim Pförring umgelegt werden soll (Betriebskostenumlage) wird auf 0,-- € festgesetzt (Umlagesoll).
(2) Die Höhe des im Vermögensplan nicht gedeckten Bedarfes für Investitionen (Investitionskostenumlage) wird auf 62.000,-- € (Umlagesoll) festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.
Pförring, 30.12.2010 gez. Sammiller Verbandsvorsitzender
Sparkasse Ingolstadt
3 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonsti- gen Sparurkunden
Gemäß Art. 39 AGBGB wurden nachstehend aufgeführte Spar- kassenbücher/Sparurkunden
3173118237
durch Beschluss der Sparkasse Ingolstadt für kraftlos erklärt.
Ingolstadt, 30.12.2010 Sparkasse Ingolstadt
Hans W a g n e r Jutta K r a u s