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Nachruf Nachruf FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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A M T S B L A T T

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 26. Oktober Nr. 43 2007

Nachruf

Mit großer Bestürzung hat uns die Nachricht vom viel zu frühen Ableben unserer ehemaligen Mitarbeiterin

Frau Gertrud S c h l i e r f

erreicht. Nach ihrer Ausbildung im Jahr 1992 stand Frau Schlierf bis September 2007 als Krankenschwester im Dienst der Klinik Eichstätt;

in den letzten Jahren war sie im Rahmen der Elternzeit freigestellt.

Wir werden Frau Schlierf als eine äußerst gewissenhafte, freundliche und im Kollegenkreis sehr beliebte Mitarbeiterin in Erinnerung

behalten.

Den Angehörigen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl.

Im Namen der Kliniken im Naturpark Altmühltal Gunther Schlosser Werner Gloßner

Vorstandsvorsitzender Personalratsvorsitzender

Nachruf

Mit Trauer hat uns die Nachricht vom Ableben unseres ehemaligen Mitarbeiters

Herrn Gunther S c h m i d t

erreicht. Herr Schmidt war in der Zeit von 1996 bis 2003 in der Klinik Eichstätt als Pflegehelfer beschäftigt.

Wir werden Herrn Schmidt als freundlichen und pflichtbewussten Mitarbeiter in Erinnerung behalten.

Den Angehörigen gilt unser Mitgefühl.

Im Namen der Kliniken im Naturpark Altmühltal

Gunther Schlosser Werner Gloßner

Vorstandsvorsitzender Personalratsvorsitzender

I n h a l t :

195 Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids am 21.10.2007

196 Vollzug der Baugesetze;

Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Sollnau, Quartier IV und V“ der Stadt Eichstätt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB

hier: Öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB 197 Vollzug der Baugesetze;

Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kleingartenanlage Eichendorffstraße“

der Stadt Eichstätt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB

hier: Öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt

195 Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids am 21.10.2007

Der Abstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2007 folgendes Ergebnis der Abstimmung festgestellt:

1. Zahl der Stimmberechtigten: 10.563

2. Zahl der Personen, die abgestimmt haben: 3.916 3. Zahl insgesamt abgegebenen Stimmen:

3.1 beim 1. Bürgerentscheid (Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren):

Gültige Zustimmungen zum Bürgerentscheid

(Ja-Stimmen) 1.862 Gültige Ablehnungen des Bürgerentscheids

(Nein-Stimmen) 1.829

Gültige Stimmen insgesamt 3.691

Ungültige Stimmen insgesamt 225

3.2 beim 2. Bürgerentscheid (Bürgerentscheid 2 (Bürger- begehren):

Gültige Zustimmungen zum Bürgerentscheid

(Ja-Stimmen) 2.030 Gültige Ablehnungen des Bürgerentscheids

(Nein-Stimmen) 1.329

Gültige Stimmen insgesamt 3.359

Ungültige Stimmen insgesamt 557

3.3 bei der Stichfrage:

Gültige Zustimmungen zum 1 . Bürgerentscheid 1.832 Gültige Zustimmungen zum 2 . Bürgerentscheid 1.932

Gültige Stimmen insgesamt 3.764

Ungültige Stimmen insgesamt 152

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 43 vom 26. Oktober 2007 Seite: 2

4. Ergebnisfeststellung

4.1 Der 1. Bürgerentscheid mit 3.691 gültigen Stimmen er- reichte weder bei den Ja-Stimmen (1.862) noch bei den Nein-Stimmen (1.829) das nach Art. 18a Abs. 12 GO er- forderliche Abstimmungsquorum von 2.113 Stimmbe- rechtigten (20 v.H.), so dass die dort gestellte Frage nicht beantwortet wurde.

4.2 Der 2. Bürgerentscheid mit 3.359 gültigen Stimmen er- reichte weder bei den Ja-Stimmen (2.030) noch bei den Nein-Stimmen (1.329) das nach Art. 18a Abs. 12 GO erfor- derliche Abstimmungsquorum von 2.113 Stimmberechtigten (20 v.H.), so dass die dort gestellte Frage nicht beantwortet wurde.

4.3 Der Bürgerentscheid mit der

Nichtentscheidung des 1. Bürgerbegehrens Nichtentscheidung des 2. Bürgerbegehrens im folgenden Sinn entschieden ist:

Keines der Bürgerbegehren gilt als angenommen.

Eichstätt, 24.10.2007

gez. Arnulf N e u m e y e r , Oberbürgermeister

196 Vollzug der Baugesetze;

Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans und Än- derung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Sollnau, Quartier IV und V“ der Stadt Eichstätt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB

hier: Öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB B e k a n n t m a c h u n g

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 24.05.2007 die Entwürfe zur Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans und zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet Sollnau, Quartier IV und V“

mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 23.04.2007 gebilligt und ihre öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Entwürfe dieser Bauleitpläne liegen mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit

vom 5. November bis einschließlich 4. Dezember 2007 im Rathaus, Marktplatz 11, II. Stock, im Zugangsbereich zum Stadtbauamt (Zi.-Nr. 204), während der allgemeinen Dienststunden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Für Auskünfte und Erläuterungen stehen die Mitarbeiter des Stadtbauamts gerne zur Verfügung.

Eichstätt, den 25.10.2007

gez. Arnulf N e u m e y e r , Oberbürgermeister

197 Vollzug der Baugesetze;

Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans und Auf- stellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kleingartenanlage Eichendorffstraße“ der Stadt Eichstätt im Parallel- verfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB

hier: Öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB B e k a n n t m a c h u n g

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 13.09.2007 die Entwürfe zur Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 54 „Kleingartenanlage Eichendorffstraße“ mit den Begründungen und dem Umweltberichten jeweils in der Fassung vom 26.07.2007 gebilligt und ihre öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Entwürfe dieser Bauleitpläne liegen mit der jeweiligen Be- gründung und dem Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 5. November bis einschließlich 4. Dezember 2007 im Rathaus, Marktplatz 11, II. Stock, im Zugangsbereich zum Stadtbauamt (Zi.-Nr. 204), während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Für Auskünfte und Erläuterungen stehen die Mitarbeiter des Stadtbauamts gerne zur Verfügung.

Eichstätt, den 25.10.2007

gez. Arnulf N e u m e y e r , Oberbürgermeister

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