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Nachruf FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 19. Februar Nr. 7 2010

Nachruf

Am 17. Februar 2010 ist Herr Altbürgermeister

Willibald K E R S C H E N L O H R

im Alter von 84 Jahren verstorben.

Herr Willibald Kerschenlohr war von 1960 bis zur Einge- meindung in den Markt Kipfenberg im Jahre 1971 Bürgermeister der bis dahin eigenständigen Gemeinde Dunsdorf.

Der Verstorbene hat als Bürgermeister stets verantwortungs- bewusst und gewissenhaft die Geschicke der Gemeinde Dunsdorf geleitet.

Der Landkreis Eichstätt dankt dem Verstorbenen für sein ehrenamtliches Wirken und wird ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Eichstätt, 18. Februar 2010 Anton Knapp

Landrat

I n h a l t :

38 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseiti- gung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2010

39 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonstigen Spar- urkunden (Sparkasse Ingolstadt)

40 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonstigen Spar- urkunden (Sparkasse Ingolstadt)

Bekanntmachungen anderer Behörden

Zweckverband Tierkörperbeseitigung Gunzenhausen

38 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Tierkörper-

beseitigung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2010

Der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Gunzenhausen hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG i.V. m. § 22 Abs. 2 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 im Regierungsamtsblatt Mittelfranken Nr. 4/2010 vom 26. Feb- ruar 2010 amtlich bekannt gemacht.

Weißenburg, 16.02.2010 gez. W o k o n

Sparkasse Ingolstadt

39 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonsti- gen Sparurkunden

Gemäß Art. 39 AGBGB wurden nachstehend aufgeführte Spar- kassenbücher/Sparurkunden

4111433225, 3120709534, 3121347995, 3120507144, 3121354702

durch Beschluss der Sparkasse Ingolstadt für kraftlos erklärt.

Ingolstadt, 19.02.2010 Sparkasse Ingolstadt

Johann S c h ä f e r Manuela K o p p

40 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonsti- gen Sparurkunden

Gemäß Art. 39 AGBGB wurden nachstehend aufgeführte Spar- kassenbücher/Sparurkunden

3163719168

durch Beschluss der Sparkasse Ingolstadt für kraftlos erklärt.

Ingolstadt, 19.02.2010 Sparkasse Ingolstadt

Anton H i r s c h b e r g e r Jürgen W i t t m a n n Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied

A M T S B L A T T

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