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Informationsschreiben Nr. 125/2019 Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt LERNEN

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Bremen, 31.07.2019

Inklusive

Informationsschreiben Nr.129/2019

Zum Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2019

„Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt LERNEN“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die 365. Kultusministerkonferenz hat am 14./15.03.2019 folgenden Beschluss gefasst:

A) Die KMK stimmt der Überarbeitung der „Empfehlungen für den Förderschwerpunkt Ler- nen“ unter dem Titel „Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstüt- zung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt LERNEN“

zu.

B) Das Sekretariat wird gebeten, die Empfehlungen zu veröffentlichen.

C) Die KMK bittet den Schulausschuss um eine sukzessive Überarbeitung der Empfehlun- gen zu den weiteren (Förder)Schwerpunkten und entsprechender Vorlage zu gegebener Zeit.

Dem Auftrag war vorausgegangen ein Antrag des Bundeslandes Bremen bezüglich der Frage der Ergänzung der „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ und der Vereinbarung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ sowie eine Länderabfrage zu den Schulabschlüssen, die die Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen am Ende der Vollzeitschulpflicht erreichen können.

Bei der Überarbeitung wurde zunächst das Grundverständnis von zieldifferenter Förderung über die Länder hinweg definiert und im Zusammenhang mit der inklusiven Bildung präzisiert.

Des Weiteren wurden auch Fragen zu den Aufgaben der allgemeinen Pädagogik im Verhältnis zur Sonderpädagogik behandelt, damit die erforderliche Unterstützung gezielt, nachhaltig und für die Schülerbiografie erfolgreich gewährleistet werden kann.

(2)

Folgende Punkte sind gegenüber den Empfehlungen von 1999 hervorzuheben:

 Konkretisierung der Begriffe Bildung, Beratung und Unterstützung bezogen auf die Ziel- gruppe und berücksichtigt den Ausbau sonderpädagogischer Maßnahmen an allgemei- nen Schulen

 Subsidiarität und Unterstützung der Sonderpädagogik für die allgemeine Schule werden stärker betont

 Dem Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler wird ein Kompetenzbegriff zu Grunde gelegt

 Der Begriff „Förderschwerpunkt“ wird durch den Begriff „Schulische Bildung, Beratung und Unterstützung im Schwerpunkt …“ ersetzt.

 Handeln in regionalen Netzwerken mit dem Ziel der Sicherung der Abschlüsse und An- schlüsse für die jungen Menschen

 Grundlage des zieldifferenten Lernens sind die entwicklungs- und prozessorientierte Di- agnostik sowie das Feststellungsverfahren

 Die Länder halten an dem Ziel fest, für die jungen Menschen ein Höchstmaß an Unab- hängigkeit, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sowie an Aktivität und Teilhabe durch schulische Bildung zu sichern

 Unterstrichen wird die Notwendigkeit einer individuellen Leistungsmessung und Leis- tungsbewertung

 Für zieldifferenten Unterricht im Schwerpunkt LERNEN wird kein normorientierter Ab- schluss vergeben. Die Schülerinnen und Schüler erhalten aber ein Zeugnis, das die er- worbenen Kompetenzen nachweist. Nach landesrechtlichen Vorgaben können eigen Abschlüsse dieses zieldifferenten Bildungsganges vergeben und schulische Anschluss- möglichkeiten geregelt werden.

 Ziel bleibt das Erreichen eines normorientierten Schulabschlusses.

Mit dieser überarbeiteten Empfehlung wurde der Antrag Bremens bearbeitet und beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Andrea Herrmann

Referentin Inklusion/Sonderpädagogik

Anlage:

„Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt LERNEN“

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2019)

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