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Rahmenbewilligungsverfahren neue KKW Rahmenbewilligungsverfahren neue KKW

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Rahmenbewilligungsverfahren neue KKW Rahmenbewilligungsverfahren neue KKW

Sachplan geologische Tiefenlager

Sachplan geologische Tiefenlager

Kernenergiehaftpflichtverordnung

Kernenergiehaftpflichtverordnung

(2)

Rahmenbewilligungsverfahren neue KKW Rahmenbewilligungsverfahren neue KKW

Art. 42 ff. Kernenergiegesetz

• Verfahrensleitende Behörde: Bundesamt für Energie

• Entscheid: Bundesrat

Parlament (Genehmigung BR-Entscheid) Fakultatives Referendum

(3)

Zeitplan f

Zeitplan fü ü r Rahmenbewilligungsverfahren r Rahmenbewilligungsverfahren

(vgl. Art. 42

(vgl. Art. 42--48 des Kernenergiegesetzes)48 des Kernenergiegesetzes)

ESPOO-Verfahren RBG-Verfahren Gutachten Eidg.

Nuklearsicherheitsinspektorat Stellungnahme Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit

Benachrichtigung inkl. Frist zur Teilnahme im Sinne der ESPOO-Konvention

Stellungnahmen alle Kantone Evtl. Richtplanänderung Stellungnahmen Fachstellen Bund inkl. Bereinigungsverfahren Unterlagen an

Behörden/Öffentlichkeit zur Stellungnahme

Öffentliche Auflage,

Einwendungen und Einsprachen Stellungnahmen Kantone, Fachstellen und Gutachter zu Einwendungen und Einsprachen inkl.

Bereinigungsverfahren

Öffentliche Auflage der verzögerten kantonalen Stellungnahmen Mitwirkung von Standortkanton, unmittelbaren Nachbarkantonen und Nachbarstaaten

Botschafts- und Entscheidentwurf Ämterkonsultation, Mitbericht, Bundesrats-Entscheid (inkl.

Genehmigung Richtplanänderung) Bundesversammlung Fakultatives Referendum

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

2011 2012 2013

9

2010

3

3

3

3 2

2

9

2009

3 21

5 [+1]

3

(4)

Rahmenbewilligungsverfahren neue KKW Rahmenbewilligungsverfahren neue KKW

• Ende 2008: Gesuchseinreichung

• Heute: Gutachten ENSI

• Ende 2010: Stellungnahme KNS

1. Quartal 2011: Stellungnahmen der Kantone

• Mitte 2011: öffentliche Auflage

Einwendungen und Einsprachen

(5)

Anhö Anh ö rung rung

• Standortvorschläge der Nagra

• Gutachten und Stellungnahmen zur Sicherheit

• Raumplanerische Grundlagen

• Erläuterungs- und Ergebnisbericht des BFE zu Etappe 1

300 individuelle Stellungnahmen von Kantonen, Organisationen, Parteien und Individuen sowie rund 3400

Sammeleingaben

Öffentliche Anhörung vom 1. September bis 30. November 2010

(6)

Meilensteine 2011 Meilensteine 2011

Auswertung der Anhörung und Vorbereitung Bundesratsentscheid

Aufbau der regionalen Partizipation

Klärung der Notwendigkeit von erdwissenschaftlichen Untersuchungen in Etappe 2

– Nagra-Bericht „Beurteilung der geologischen Unterlagen für die provisorischen Sicherheitsanalysen in SGT Etappe 2,

25. November 2010

– ENSI-Gutachten zum Nagra-Bericht, März 2011

– KNS-Stellungnahme und Stellungnahme der AG Sicherheit

(7)

Regionale Partizipation: Konkrete Aufgaben Regionale Partizipation: Konkrete Aufgaben

Einbringen der regionalen Interessen in das Auswahlverfahren

Konkretisiert das Lagerprojekt (Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächenanlagen)

• Unterstützt BFE bei der Erstellung von sozioökonomischen Grundlagenstudien

• Erarbeitet eine Strategie sowie Projekte und Massnahmen für die nachhaltige Entwicklung der Region

(8)

13. Juni 2008 Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung von Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie:

• Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG);

• Pariser Übereinkommen;

• Brüsseler Zusatzübereinkommen;

• Gemeinsames Protokoll.

Revision Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)

Revision Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)

(9)

Revision Kernenergiehaftpflichtverordnung Revision Kernenergiehaftpflichtverordnung

Revisionsentwurf…

• legt die Risiken fest, welche die Privatassekuranz von der

Deckung ausschliessen darf (und die der Bund versichern muss);

• bestimmt die Methode zur Berechnung der Prämien des Bundes

(10)

Revision Kernenergiehaftpflichtverordnung Revision Kernenergiehaftpflichtverordnung

Vernehmlassung: 2. Quartal 2011

Inkrafttreten: abhängig von den Ergebnissen der Vernehmlassung

Die revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung kann erst in Kraft treten, wenn das Pariser Übereinkommen in Kraft gesetzt worden ist und die

Verordnung dazu vorliegt. Mit einem Inkrafttreten des Pariser Übereinkommens ist nicht vor Mitte 2011 zu rechnen.

(11)

Danke f

Danke fü ür Ihre Aufmerksamkeit! r Ihre Aufmerksamkeit!

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