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582. Verordnung des Fakultätskollegiums der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XLIV, Nummer 582, am 22.05.2000, im Studienjahr 1999/00.

582. Verordnung des Fakultätskollegiums der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Der Studiendekan hat Änderungen der Art der Zuteilung von Prüfern mindestens ein Semester im voraus anzukündigen. Sie sollen jeweils nur mit Ende eines Semesters wirksam werden.

Dem Studiendekan wird empfohlen, bei diesbezüglichen Änderungen im Einvernehmen mit der Studienkommission vorzugehen.

Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:

S c h r a m m e l

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