Bundesamt für Energie BFE COO.2207.110.4.1434070 Postadresse: Bundesamt für Energie, 3003 Bern
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Projektausschreibung Gebäude 2018 Bewertungsraster
Die Beurteilung wird durch ein Evaluationsteam von Energie- Schweiz vorgenommen. Ein Projekt muss sämtliche Zulas- sungskriterien erfüllen, damit es qualitativ bewertet werden kann.
Falls die Summe der beantragten Projekte die verfügbaren Mittel übersteigt, werden diejenigen Offerten berücksichtigt, welche die Kriterien am besten erfüllen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Projektfinanzierung.
1. Zulassungskriterien
Formale Kriterien:
Kriterium Erfüllt
F1 Sind die eingereichten Unterlagen vollständig und die Offerte verständlich geschrieben (Offertformular)?
ja nein
F2 Ist die Einwilligung von allen involvierten Projekt- partnern schriftlich nachgewiesen?
ja nein F3 Wurde das angegebene Eingabedatum eingehalten? ja nein
Inhaltliche Kriterien:
Kriterium Erfüllt
I1 Entspricht der Grundidee und der Strategie von Ener- gieSchweiz (Konzept EnergieSchweiz 2011-2020)
ja nein
I2 Liegt das Vorhaben innerhalb der ausgeschriebenen Themen?
ja nein
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2. Qualitative Kriterien
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 1 bis 6 mit folgender Bedeutung:
1 nicht vorhanden; 2 mangelhaft; 3 ungenügend; 4 genügend; 5 gut; 6 sehr gut
Um ein Projekt fördern zu können, muss mindestens die gewichtete Note 4 (genügend) erreicht werden.
Kriterium Gewich-
tung
1 Vorarbeiten 20 %
Das Projekt würdigt ausreichend geleistete Vorarbeiten und/oder baut auf bestehende Projektergebnisse auf?
2 Projektinhalt 40 %
Ist das Projekt relevant und entspricht den Zielbereichen der vorliegenden Projektausschreibung?
3 Kosten/Nutzen-Verhältnis 10 %
Stiftet das Projekt einen hohen Nutzen in Bezug auf die Zielerreichung von EnergieSchweiz im Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten?
4 Diffusion 10%
Ist der vorliegende Plan für die Verbreitung der Projekt- ergebnisse plausibel und umfangreich?
5 Voraussicht 20%
Sind die genannten Anknüpfungspunkte nach dem Pro- jektende plausibel und durchdacht?