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Verlust/Diebstahl einer Schüler-Fahrkarte

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Academic year: 2022

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© Landkreis Erding Stand 02/2020 Seite 1 von 1 Verlust/Diebstahl MVV-Karte

Landratsamt Erding Fachbereich 11 Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding

Kostenfreiheit des Schulweges;

Verlust/Diebstahl einer Schüler-Fahrkarte

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen/ anrufen. Diese Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.

I. Personalien und Angaben zum Verlust/Diebstahl

Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird versichert. Der abhanden gekommene Fahrausweis muss im Falle des Wiederauffindens unverzüglich an das Landratsamt Erding zurückgegeben werden.

Name Vorname

Geburtsdatum Anschrift

Schule Klasse

Datum des Verlustes/Diebstahls

Nähere Umstände des Verlustes/Diebstahls

Datumsfeld

Nachdruck der Fahrkarte bei Verlust erstellt am III. Bearbeitungsvermerke des Aufgabenträgers II. Schulbestätigung

1. Der Schüler/die Schülerin besucht unsere Schule.

2. Es wird bestätigt, dass in die in Punkt I genannte und abhanden gekommene kostenfreie Schülerfahrkarte an den Antragsteller ausgegeben wurde.

Schulstempel und Unterschrift

Unterschrift(en) der Erziehungsberechtigten, des Sorgeberechtigten des volljährigen Schülers Formular drucken Eingaben löschen

Referenzen

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