Familieninitiative
Gutscheine der Familieninitiative des Landkreises Zwickau auch für das Jahr 2016 erhältlich
Seite 6
Sportlerwahl 2015 Jetzt noch bis zum 31. Januar abstimmen!
Seite 16
Tage der offenen Tür Die Beruflichen Schulzentren des Landkreises Zwickau laden zu Tagen der offenen Tür ein.
Seiten 12/13
8. Jahrgang 21. Januar 2016
www.landkreis-zwickau.de
A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N U N D L A N D K R E I S N A C H R I C H T E N
1 / 2016Jetzt Berufe entdecken
Was macht eigentlich ein Gärtner oder ein Handelsassistent? Würde mir die Arbeit in einem Krankenhaus gefallen oder werde ich doch lieber Tischlerin? Was heißt es, ein Unter- nehmer zu sein?
Solche oder ähnliche Fragen stellen sich Jugendliche auf dem Weg ins Berufsleben nach der Schule sicher oft.
Antworten hierzu können sie in der
„Woche der offenen Unternehmen“
vom 7. bis 12. März 2016 erhalten.
Sie ermöglicht, in ganz unterschied- liche Berufe zu schnuppern und gewährt einen praxisnahen Einblick in den Arbeitsalltag. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 sowie deren Eltern und Lehrer sind eingeladen, hinter die Kulissen regionaler Unternehmen zu schauen und mit Chefs, Ausbildern und Azubis ins Gespräch zu kommen.
Buchen können die Jungen und Mäd- chen ihre Unternehmensbesuche bis einen Tag vor der Veranstaltung, indem sie sich auf der Internetplatt- form www.schau-rein-sachsen.de mit einer gültigen E-Mail-Adresse anmelden. Außerdem haben sie die Möglichkeit, über die Internetseite auch Schau-rein-Tickets zu bestel- len, mit denen sie kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Veranstaltungen der „Woche der offe-
nen Unternehmen“ fahren können.
Wer unter ihnen besonders clever ist, meldet sich gleich für mehrere Ter- mine an, um vergleichen zu können und letztendlich die richtige berufli- che Entscheidung zu treffen.
Noch im Januar erhalten alle Schulen des Landkreises die Broschüre zur Veranstaltungswoche. Diese enthält neben einer umfangreichen Unter- nehmensliste auch Seiten, auf denen die Schülerinnen und Schüler ihre Wunschtermine festhalten können, um sie anschließend auf der Inter- netplattform www.schau-rein-sach- sen.de verbindlich zu buchen. Bisher haben bereits über 160 Betriebe aus dem Landkreis Zwickau mehr als 400 Besuchsangebote auf der Internet- plattform eingetragen. Es lohnt sich, beim Reservieren schnell zu sein!
Woche
der offenen Unter- nehmen 2016
MOTOR SÄCHSISCHER WIRTSCHAFT
Noch bis zum 31. Januar 2016 können sich alle Einwohner des Landkreises Zwickau an der Sportlerumfrage als gemeinsame Aktion des Kreissport- bundes Zwickau und des Landkreises
Zwickau beteiligen. Bereits zum vier- ten Mal sollen damit die beliebtesten Sportlerinnen, Sportler und Mann- schaften der Region des Jahres 2015 gekürt werden.
Die Teilnehmer wählen dabei aus drei Kategorien, weiblich, männlich und Mannschaften, jeweils ihren einen Favoriten aus. Vorgeschlagen wurden die Sportler durch die im Kreissport- bund organisierten Vereine. Nähere Informationen zu den Kandidaten und ihren sportlichen Erfolgen im Jahr 2015 können im Amtsblatt Dezember nachgelesen werden. Der Stimmzettel ist auf Seite 16 oder
unter www.kreissportbund-zwickau zu finden.
Die Stimmabgabe kann schriftlich oder mittels Button im Internet erfol- gen. Nur die bis zum 31. Januar 2016 eingegangenen Stimmen kommen in die Wertung!
Die Stimmzettel sind an den Kreis- sportbund des Landkreises Zwickau, Stiftstraße 11 in 08056 Zwickau zu
adressieren oder können in den Bür- gerservicestellen des Landratsamtes in Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Werdau oder Zwickau abgegeben werden.
Die Sieger der Sportlerumfrage 2015 werden zum Sportlerball im März 2016 in der Sachsenlandhalle Glauchau ausgezeichnet. Bis dato heißt es, rege abzustimmen.
Sportlerwahl 2015
Stimmabgabe – nur noch kurze Zeit
Kontakt:
Landratsamt Zwickau
Amt für Kreisentwicklung, Bauauf- sicht und Denkmalschutz Sachgebiet Kreisentwicklung, Wirt- schaftsförderung, Tourismus Ansprechpartnerin: Manja König Telefon: 0375 4402-25118 E-Mail: berufsorientierung@
landkreis-zwickau.de
Seite 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN JANUAR | 2016
Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Kreistages
Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschusses Ortsübliche Bekanntgabe der
Sitzung des Hauptausschusses
Die öffentliche Sitzung des Kreistages findet am Mittwoch, dem 27. Januar 2016 um 17:00 Uhr im Saal der Sachsenlandhalle Glauchau in 08371 Glauchau, An der Sachsenlandhalle 3, statt.
Tagesordnung:
1. Verpflichtung von Kreisräten
2. Entscheidung zur Ablehnung ehrenamt- licher Tätigkeit
BV/231/2016
3. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/234/2016
4. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/235/2016
5. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/236/2016
6. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/237/2016
7. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/238/2016
8. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/239/2016
9. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/240/2016
10. Überplanmäßige Auszahlungen in der Grundsicherung nach dem SGB II BV/260/2016
11. Informationen zu Eilentscheidungen des Landrates
11.1 Information zur Eilentscheidung des Landrates
InfoV/251/2016
11.2 Information zu Eilentscheidungen des Landrates
InfoV/256/2016
11.3 Information über die Eilentscheidung des Landrates zum Erwerb einer Wohn- containeranlage für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge InfoV/259/2016
Zwickau, 6. Januar 2016 Dr. C. Scheurer Landrat
Die Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Umwel- tausschusses findet am Mittwoch, dem 3. Februar 2016 um 17:00 Uhr im Sitzungs- saal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt. Nach einem nicht öffentlichen Teil beginnt der öffentliche Teil um 17:30 Uhr.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
4. Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für das Objekt K 9307 Wie- derherstellung DL 1+2 in Giegen- grün-HW13
BV/261/2016
5. Vergabe der Lieferung von Zulassungs- bescheinigungen, Dokumentenklebesie- geln, Stempelplaketten und Prüfplaket- ten für die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Zwickau für den Zeitraum vom 1. April 2016 bis 31. März 2020 BV/227/2016
6. Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für Neubau Asylbewerber- wohnheim St. Egidien, Buchenstraße 3, Vergabe Los 30_4 Rohbauarbeiten BV/232/2016
7. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/242/2016
8. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/243/2016
9. Vergabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/244/2016
10. Information zu Eilentscheidungen des Landrates
InfoV/228/2016 11. Nahverkehrsplan für den
Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau 3. Fortschreibung
InfoV/230/2016 12. Informationen Zwickau, 13. Januar 2016 Dr. C. Scheurer Landrat Die Sitzung des Hauptausschusses findet am
Mittwoch, dem 27. Januar 2016 um 15:30 Uhr im Beratungsraum der Sachsenland- halle Glauchau in 08371 Glauchau, An der Sach- senlandhalle 3, statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Abschluss eines Mietvertrages zur Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/245/2016
2. Abschluss eines Mietvertrages zur Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/247/2016
3. Abschluss eines Mietvertrages zur Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen BV/248/2016
4. Information zu Eilentscheidungen des Landrates
InfoV/229/2016 5. Informationen
Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.
Zwickau, 5. Januar 2016 Dr. C. Scheurer Landrat
Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Bildungs- und Kulturausschusses
Die Sitzung des Bildungs- und Kulturausschus- ses findet am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Ver- waltungszentrums in 08412 Werdau, Königs- walder Straße 18, statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Entscheidung über die gegen die Nie- derschrift der Sitzung vom 4. Novem- ber 2015 vorgebrachte Einwendung BV/249/2016
2. Informationen
Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.
Zwickau, 5. Januar 2016 Dr. C. Scheurer Landrat
Büro Landrat
Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Die öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesund- heitsausschusses findet am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 um 17:30 Uhr im Sitzungs- saal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.
Tagesordnung:
1. Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2016 „Lieblingsplätze für alle“
BV/233/2016
2. Situation der Behinderten im Landkreis Zwickau und Tätigkeit der Behindertenbe- auftragten
InfoV/250/2016 3. Informationen Zwickau, 5. Januar 2016 Dr. C. Scheurer Landrat
Straßenverkehrsamt
Für Frau Dragica Stojkov, zuletzt wohnhaft in Rudolf-Breitscheid-Straße 1, 08371 Glauchau, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsam- tes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalter- raum, folgendes Schriftstück:
Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Stra- ßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungsbehörde vom 7. Dezember 2015
Aktenzeichen: 1322 113.555-Z-BV967 zur Einsicht bereit.
Amtsblatt Landkreis Zwickau 9. Jahrgang/01. Ausgabe Herausgeber:
Landkreis Zwickau, Landrat Dr. Christoph Scheurer Robert-Müller-Straße 4-8 · 08056 Zwickau Amtlicher und redaktioneller Teil:
Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4-8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049
Redaktion:
Ines Bettge, Telefon: 0375 4402-21042 Ute Adling, Telefon: 0375 4402-21043 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8
08056 Zwickau Verlag:
Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig
Ulrich Lingnau
Satz:
Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de Druck:
Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb:
VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement
Telefon: 0371 656 22100
Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an die Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt.
Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes und in den Stadt- und Gemeinde- verwaltungen kostenlos erhältlich.
Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.
Die nächste Ausgabe erscheint am 18. Februar 2016.
Redaktionsschluss ist am 2. Februar 2016.
Impressum
Medienpädagogisches Zentrum geschlossen
In der Zeit von Montag, den 15. bis Freitag,
den 19. Februar 2016, bleibt das Medienpä- dagogische Zentrum im Verwaltungszentrum Zwickau in der Werdauer Straße 62 geschlossen.
Amt für Planung, Schule, Bildung
Seite 3 JANUAR | 2016
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Zweckverband Frohnbach mit Sitz in Limbach-Oberfrohna
Bekanntmachung zur Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016 Vom 7. Dezember 2015
Dem Zweckverband Frohnbach obliegt die öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung in seinem Verbandsgebiet. Verbandsgebiet sind die Gemeindegebiete der Stadt Limbach-Oberfrohna und der Gemeinde Niederfrohna.
Die nachstehende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016 wird bekannt gemacht.
Das Landratsamt des Landkreises Zwickau als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 11. November 2015 (1080/092.121-Z04-01/16/Schl) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.
Die Haushaltssatzung liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen gemäß § 58 Abs. 1 des Säch- sischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 25. Januar 2016 bis 5. Februar 2016 in der Verbandsge- schäftsstelle des Zweckverbandes Frohnbach in 09243 Niederfrohna, Limbacher Straße 23 (Telefon 03722 73480), während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Niederfrohna, 7. Dezember 2015 Zweckverband Frohnbach Kertzscher
Verbandsvorsitzender
Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016
Aufgrund von § 16 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in Verbindung mit
§ 58 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) hat die Ver- bandsversammlung des Zweckverbandes Frohnbach mit Sitz in Limbach-Oberfrohna am 7. Oktober 2015 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016 beschlossen:
§ 1 1. Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit
Erträge 4.257.854 EUR
Aufwendungen 4.540.820 EUR
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) - 282.966 EUR Der Finanzplan wird festgesetzt mit
dem Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 3.770.654 EUR dem Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 2.900.100 EUR
Saldo aus laufender Geschäftstätigkeit 870.554 EUR
dem Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit 33.750 EUR
dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 2.145.000 EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit - 2.111.250 EUR
dem Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 0 EUR
dem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 1.042.400 EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 1.042.400 EUR
Veränderung des Finanzmittelbestandes am Ende des
Wirtschaftsjahres von Zugang (+)/Abgang (-) - 2.283.096 EUR 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigungen) (ohne Umschuldungen) (2016) 0 EUR
(2017 – 2019: 1.847.500 EUR)
3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungs-
ermächtigungen von 4.105.000 EUR
(2017 – 2019)
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 908.000 EUR
§ 3
Nach § 12 Absatz 3 der Verbandssatzung wird für den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarf für das Wirtschaftsjahr 2016
die Betriebskostenumlage in Höhe von 153.400 EUR
wie folgt festgesetzt:
Stadt Limbach-Oberfrohna (24.025 Einwohner) 140.410 EUR
Gemeinde Niederfrohna (2.233 Einwohner) 12.990 EUR
Der Einwohnerstand ist jeweils der vom 30. Juni des dem Wirtschaftsjahr vorangegangenen Jahres (für 2016 gilt der 30. Juni 2015).
(Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen).*
*hier: Stichtag 30. November 2014, da Daten zum 30. Juni 2015 noch nicht vorlagen
Nach § 15 Abs. 6 der Verbandssatzung wird für die versiegelten Flächen
von öffentlichen Verkehrsflächen zur Ableitung von Niederschlagswasser eine Niederschlags- wasserumlage als Betriebskostenumlage
wie folgt festgesetzt: 118.254 EUR
Stadt Limbach-Oberfrohna (894.780 Quadratmeter) 108.873 EUR
Gemeinde Niederfrohna (57.590 Quadratmeter) 9.381 EUR
Niederfrohna, 7. Dezember 2015 Kertzscher
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Nach § 47 Abs. 2, § 5 Abs. 3 SächsKomZG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzun- gen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als vom Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der Jahresfrist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist (§ 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO) jedermann diese Verletzung geltend machen.
10. Überplanmäßige Auszahlungen in der Grundsicherung nach dem SGB II BV/260/2016
11. Informationen zu Eilentscheidungen des Landrates
11.1 Information zur Eilentscheidung des Landrates
InfoV/251/2016
11.2 Information zu Eilentscheidungen des Landrates
InfoV/256/2016
11.3 Information über die Eilentscheidung des Landrates zum Erwerb einer Wohn- containeranlage für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge InfoV/259/2016
Zwickau, 6. Januar 2016 Dr. C. Scheurer Landrat
Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Die öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesund- heitsausschusses findet am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 um 17:30 Uhr im Sitzungs- saal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.
Tagesordnung:
1. Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2016 „Lieblingsplätze für alle“
BV/233/2016
2. Situation der Behinderten im Landkreis Zwickau und Tätigkeit der Behindertenbe- auftragten
InfoV/250/2016 3. Informationen Zwickau, 5. Januar 2016 Dr. C. Scheurer Landrat
Straßenverkehrsamt
Öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
Für Frau Dragica Stojkov, zuletzt wohnhaft in Rudolf-Breitscheid-Straße 1, 08371 Glauchau, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsam- tes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalter- raum, folgendes Schriftstück:
Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Stra- ßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungsbehörde vom 7. Dezember 2015
Aktenzeichen: 1322 113.555-Z-BV967 zur Einsicht bereit.
Für die UNITO GmbH, Geschäftsführer Klaus Ludwig, zuletzt wohnhaft in Gneisenaustraße 1, 08412 Werdau, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulas- sungsbehörde, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zimmer 614, folgendes Schriftstück:
Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Stra- ßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungsbehörde vom 4. November 2015
Aktenzeichen: 1322 113.555 WDA-AB10 zur Einsicht bereit.
Diese Schriftstücke können in den vorgenann- ten Dienststellen während der Öffnungszei-
ten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landratsamtes Zwickau (montags 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Ab dem 21. Januar 2016 hängen für die Dauer von zwei Wochen diesbezügliche Nachrichten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz an der jeweiligen Bekanntmachungstafel bzw. in den Schaukästen im Eingangsbereich der nachfolgend aufgeführten Dienstgebäude des Landratsamtes Zwickau aus:
• in 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 (Gebäude C)
• in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)
• in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18
• in 08371 Glauchau, Gerhart-Haupt- mann-Weg 1 (Haus 2)
• in 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgehend näher bezeichneten Schriftstücke an dem Tag als zugestellt gelten, an dem seit dem Tag des Aus- hängens zwei Wochen verstrichen sind.
Glauchau, 5. Januar 2016 Heise
Amtsleiter
Medienpädagogisches Zentrum geschlossen
dagogische Zentrum im Verwaltungszentrum Zwickau in der Werdauer Straße 62 geschlossen.
Seite 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN JANUAR | 2016
Stellenausschreibung
Im Amt für Zentrales Immobilienmanagement ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachfol- gende Vollzeitstelle befristet zu besetzen:
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Hochbau
(Kennziffer 01/2016/DI)
Das Amt für Zentrales Immobilienmanagement ist dem Dezernat I - Finanzen und Service - zugeordnet.
Da die Einstellung auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erfolgt, können nur Bewerberinnen und Bewer- ber berücksichtigt werden, die in den letzten drei Jahren noch nicht in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau standen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
• die Vorbereitung von Bau- und Investitions- vorhaben und –maßnahmen, darunter - Kostenermittlungen, Fördermittelan-
träge, baufachliche Aufgabenstellungen, Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, Angebotsbewertung, Beschlussvorlagen, Vertragsvorbereitung, Termin- und Kos- tenpläne
• die Betreuung von Baumaßnahmen, darun- ter
- Termin-, Qualitäts- und Kostenkontrolle, Nachverhandlungen, Leitung von Baube- sprechungen, Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüche, Bauleistungs- abnahme, Prüfung von Rechnungen, Gewährleistungsüberwachung
• Begutachtungen, darunter
- Betreuung für Hochbauten des Land- kreises, Bauzustandsermittlungen, Beurteilung und Festlegung notwendiger Instandhaltungsarbeiten und Reparatu- ren
Das Aufgabengebiet erfordert:
• Kenntnisse im Bauplanungs- und Bauord- nungsrecht (BauO, BauGB, SächsBauBG) und im Vergaberecht (VOB, VOL, VOF, Richtlinien, Vergabehandbuch etc.)
• mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
• einen sicheren Umgang mit Standardsoft- ware und CAD-Programmen
• hohes Engagement und Belastbarkeit
• ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsweise
• Team- und Durchsetzungsfähigkeit
• Pkw-Führerschein Klasse B
• Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw
Die erforderliche Qualifikation ist:
• abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschul- studium im Bauwesen
Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 10 TVöD vergütet.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbe- rinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachli- cher Leistung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen/Bewerber nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB) IX berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosen Tätigkeitsnachwei- sen, Schul-, Studien- und Arbeitszeugnisse mit Referenzen) sind unter Angabe der Kenn- ziffer 01/2016/DI bis zum 29. Januar 2016 zu senden an das
Landratsamt Zwickau
Amt für Personal und Organisation/
Sachgebiet Personal Postfach 10 01 76 08067 Zwickau.
Die Bewerbungsunterlagen können auch elek- tronisch eingereicht werden. Für eine sichere und verschlüsselte Übertragung steht das Secure Mailgateway des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.sid.sachsen.de/signatur.
htm zu finden.
Zur Nutzung des Mailgateways ist eine passive Registrierung auf der genannten Seite durchzu- führen. Nach Erhalt der Zugangsdaten können die Unterlagen an die Adresse personalamt@
landkreis-zwickau.de gesandt werden. Die Größe der E-Mail ist auf fünf MB zu begrenzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur voll- ständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Sollte die Rücksendung der Bewerbungsunter- lagen gewünscht werden, wird um Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Auswahlver- fahrens wird garantiert.
Kulturraum Vogtland-Zwickau
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Kulturraumes Vogtland-Zwickau für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Kulturkonvent in der Sitzung am 18. Dezember 2015 folgende Haus- haltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Kultur- raumes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 18.810.300 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 18.906.400 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf -96.100 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(Sonderergebnis) auf 0 EUR
- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf -96.100 EUR
- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0 EUR
- Gesamtergebnis auf -96.100 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.810.300 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.906.400 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -96.100 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag als Saldo aus dem
Zahlungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag aus laufender Verwaltungs- tätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -96.100 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Saldo aus Finanzmittelüberschuss oder –fehlbetrag und Saldo der
Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als
Änderung des Finanzmittelbestands auf -96.100 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 5 Der Hebesatz zur Deckung der Ausgaben (Kulturumlage)
wird wie folgt festgesetzt: 0,95719401 %
Der Kulturraum erhebt von seinen Mitgliedern
eine Kulturumlage in einer Höhe von 6.100.000 EUR
Zwickau, den 11. Januar 2016
Dr. Christoph Scheurer
Vorsitzender des Kulturkonventes
Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 wird vom 27. Januar bis zum 2. Februar 2016 im Sekre- tariat des Kulturraumes Vogtland-Zwickau, Reichenbacher Straße 34 in Plauen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niedergelegt (Öffnungszeiten Mo/Mi 08:00 bis 13:00 Uhr, Di 08:00 bis 18:00 Uhr, Do 08:00 bis 17:00 Uhr, Fr 08:00 bis 12:00 Uhr).
Amt für Personal und Organisation
Seite 5 JANUAR | 2016
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Stellenausschreibung
Amt für Personal und Organisation
Stellenausschreibung
Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Zwickau, Sachgebiet Sozialmedizinischer Dienst, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen:
Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter sozi- almedizinischer Dienst
(Kennziffer 74/2015/DII)
Das Gesundheitsamt ist dem Dezernat II - Jugend, Soziales und Bildung - zugeordnet.
Das Aufgabengebiet umfasst:
• Leitung des Sachgebietes Sozialmedizini- scher Dienst
• Erstellen von Gutachten auf dem Gebiet des Sozialmedizinischen Dienstes
• Amtsärztliche Stellungnahmen und die Bearbeitung von Amtshilfeersuchen für andere Ämter und Einrichtungen
• Koordination im Zusammenhang mit Unter- bringungen nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfe und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)
• Gutachten für Gerichte
• Begutachtung zur Eingliederungshilfe und zur Aufnahme in Sondereinrichtungen
• Kooperation mit Fördereinrichtungen und Behörden sowie niedergelassenen Ärzten
Das Aufgabengebiet erfordert:
• Organisationstalent, Flexibilität und Mobilität
• Einfühlungsvermögen, Verantwortung und Entscheidungsfreude
• selbstständiges Handeln in Problemsituationen
• Eignung im Umgang mit chronisch psy- chisch Kranken
• Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereit- schaftsdienst
• Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Die erforderliche Qualifikation ist:
• Approbation als Ärztin/Arzt Erwünscht ist:
• abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachärztin/Facharzt
- bevorzugt für Psychiatrie oder in der Psy- chiatrie erfahrene/erfahrener Ärztin/
Arzt oder
- für Allgemeinmedizin oder
- für den öffentlichen Gesundheitsdienst - für Sozialmedizin oderoder
- eine vergleichbare Fachrichtung Geboten wird:
• unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst und nach den Rahmenbedingungen des TVöD
• geregelte Arbeitszeit im Rahmen der beste- henden Gleitzeitdienstvereinbarung (kein Schicht-/Nachtdienst, keine Kernzeiten) Die Vergütung bemisst sich nach dem Tarifver- trag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachli- cher Leistung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen/Bewerber nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB) IX berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Ablichtungen von Zeugnissen und lückenlosen Tätigkeitsnachweisen sind unter Angabe der Kennziffer 74/2015/DII zu senden an das Landratsamt Zwickau
Amt für Personal und Organisation/
Sachgebiet Personal Postfach 10 01 76 08067 Zwickau.
Die Bewerbungsunterlagen können auch elek- tronisch eingereicht werden. Für eine sichere und verschlüsselte Übertragung steht das Secure Mailgateway des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Weitere Informationen dazu sind im
Internet unter http://www.sid.sachsen.de/
signatur.htm zu finden.
Zur Nutzung des Mailgateways muss eine passive Registrierung auf der genannten Seite durchgeführt werden. Nach Erhalt der Zugangsdaten können die Unterlagen an die Adresse personalamt@landkreis-zwickau.de geschickt werden.
Die/Der nach Durchführung des Stellenbe- setzungsverfahrens für die Einstellung vorge- sehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht not- wendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollstän- dige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Aus- wahlverfahren berücksichtigt werden können.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Sollte die Rücksendung der Bewerbungsunter- lagen gewünscht werden, wird um Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Auswahlver- fahrens wird garantiert.
Stellenausschreibung
Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Zwickau, Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Vollzeit- stelle für zwei Jahre befristet zu besetzen:
Mitarbeiterin/Mitarbeiter amtsärztlicher Dienst (Kennziffer 02/2016/ DII)
Das Gesundheitsamt ist dem Dezernat Jugend, Soziales und Bildung zugeordnet.
Da die Einstellung auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erfolgt, können nur Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt werden, die in den letzten drei Jahren noch nicht in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau standen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
• Tätigkeiten in der Tuberkulosevor- und -fürsorge sowie -behandlung
• Mitwirkung bei der Infektionsquellensuche und Früherkennung möglicher Infektionen
• Vorbereitung und Betreuung ärztlicher Bera- tungsgespräche und Untersuchungen Tuber- kuloseerkrankter und Kontaktpersonen
• Mitarbeit in Sprechstunden, bei Untersu- chungen therapeutischen Maßnahmen und nachsorgenden Kontrollen
Das Aufgabengebiet erfordert:
• Kenntnisse im/in
- Gesetz über den öffentlichen Gesund- heitsdienst im Freistaat Sachsen - Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtli-
cher Vorschriften
- Verordnung des Sächsischen Staatsministe- riums für Soziales und Verbraucherschutz über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheits- erreger nach dem Infektionsschutzgesetz - Verordnung der Sächsischen Staatsregie-
rung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz - Verwaltungsvorschrift Asylbewerberge-
sundheitsbetreuung - Asylbewerberleistungsgesetz - Sozialgesetzbuch (SGB)
• Organisationstalent, Flexibilität und Mobilität
• Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Die erforderliche Qualifikation ist:
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als
• Arzthelferin/Arzthelfer bzw. medizinische Fachangestellte/medizinischer Fachange- stellter
• Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/
oder Arabisch
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD bei vorliegendem Abschluss als Arzthelfe- rin/Arzthelfer.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbe- rinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte und gleichge- stellte Bewerberinnen/Bewerber nach Maßgabe des SGB IX berücksichtigt. Ein entsprechender
Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleich- stellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewer- bungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosen Tätigkeitsnachweisen, Schul-, Stu- dien- und Arbeitszeugnisse mit Referenzen) sind unter Angabe der Kennziffer 02/2016/DII bis zum 29. Januar 2016 zu senden an das Landratsamt Zwickau
Amt für Personal und Organisation/
Sachgebiet Personal Postfach 10 01 76 08067 Zwickau.
Die Bewerbungsunterlagen können auch elektro- nisch eingereicht werden. Für eine sichere und verschlüsselte Übertragung steht das Secure Mail- gateway des Freistaates Sachsen zur Verfügung.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.sid.sachsen.de/signatur.htm zu finden.
Zur Nutzung des Mailgateways ist eine passive Registrierung auf der genannten Seite durchzu- führen. Nach Erhalt der Zugangsdaten können die Unterlagen an die Adresse personalamt@
landkreis-zwickau.de gesandt werden. Die Größe der E-Mail ist auf fünf MB zu begrenzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollstän- dige und fristgerecht eingegangene Bewer- bungsunterlagen im Auswahlverfahren berück- sichtigt werden können.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Sollte die Rücksendung der Bewerbungsunter- lagen gewünscht werden, wird um Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Auswahlver- fahrens wird garantiert.
Nachruf
Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Herrn
Frank Seidel
Kreisrat des Landkreises Zwickau
Der Landkreis Zwickau verliert mit Herrn Frank Seidel, der im Alter von 58 Jahren viel zu früh von uns gegangen ist, einen sehr engagierten Kommunalpolitiker.
Frank Seidel brachte sich seit 2008 aktiv in die Landkreispolitik ein und hat sich um die Belange der Menschen in unserem Kreis in hervorragender Weise verdient gemacht.
Die Erinnerung an ihn wird in uns weiterleben. Das tief empfundene Mitgefühl der Mitglieder des Kreistages Zwickau und der Mitarbeiter der Kreisverwaltung gilt insbesondere seiner Familie, der wir viel Kraft und Trost wünschen.
Zwickau, Januar 2016 Dr. Christoph Scheurer
Landrat
Seite 6 AMTLICHES JANUAR | 2016 AMTLICHES
Im Rahmen der Gesundheitsförderung im Kindergartenbereich 2016 unter dem Gesund- heitsziel „Gesund Aufwachsen“ führt das Sach- gebiet Prävention des Jugendamtes des Land- kreises Zwickau die Kita-Olympiade zum Thema „Bewegung macht Spaß“ durch.
In Kooperation mit dem Freizeitzentrum
„Annaparkhütte“ Meerane werden erstmalig explizit die Vorschulkinder (im Alter von fünf bis sechs Jahren) der Kindertagesstätten im Raum Meerane angesprochen, daran teilzu- nehmen. Perspektivisch werden neue Austra- gungsorte der Kita-Olympiade im Landkreis Zwickau im Fokus stehen.
Die Mitarbeiter der Gesundheitsförderung stellen an diesen Tagen die Bewegungsförde- rung mit Spaß, Sport und Spiel in den Mittel- punkt der Veranstaltung. An vier Bewegungs- stationen mit Wettkampfcharakter und einer
„Verschnauf-Station“ mit einer Obst- oder
Gemüsepause und einem gesunden Getränk können die Kinder ihre motorischen Fähigkei- ten testen. Gleichzeitig lernen die Kinder, wer aktiv ist, muss sich auch gesund ernähren und trinken, um den Körper verbrauchte Energie wieder zuzuführen.
Die Kitas der Region erhalten hierzu eine gesonderte Einladung.
Bewegung und Sport gelten zu Recht als unver- zichtbare Bestandteile der Erziehung des Kin- des. Im Vorschulalter haben Bewegungserzie- hung, Turnen und Sport vor allem das Ziel, der natürlichen Lebensfreude des Kindes Raum zu geben und so das Wohlbefinden und die moto- rischen Fähigkeiten zu stärken, Unfälle zu vermeiden und eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten.
Der Förderung der körperlichen Gesundheit und Leistungsfähigkeit kommt in den letzten Jahren eine besondere Bedeutung zu, gerade
auch in vorschulischen Einrichtungen. Exper- ten beklagen, dass sich die körperliche Leis- tungsfähigkeit der Kinder gegenüber früher deutlich verschlechtert hat. So werden bei einem erheblichen Anteil der eingeschulten Kinder Haltungs- und Organleistungsschwä- chen festgestellt und immer mehr Kinder leiden unter einer gestörten Körperkoordi- nation, das heißt bei ihnen ist das notwendige Zusammenwirken verschiedener Muskeln und Muskelgruppen bei Bewegungsabläufen gestört bzw. nicht altersgemäß.
Quelle:
Fotolia_65914917_©Shmel_XL Jugendamt
Bewegung macht Spaß
Sachgebiet Prävention führt Kita-Olympiade durch
Zum 1. Januar 2016 wurde die Eigenbeteiligung für den Erwerb des Beiblattes mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis angepasst.
Für schwerbehinderte Menschen, welche Anspruch auf den Erwerb einer solchen Wert- marke zur Inanspruchnahme der unentgeltli- chen Beförderung im öffentlichen Personennah- verkehr haben, erhöht sich die Eigenbeteiligung für eine Ganzjahreswertmarke auf 80 EUR (bis- her 72 EUR) und für eine Halbjahreswertmarke auf 40 EUR (bisher 36 EUR).
Wertmarken, welche bereits ausgegeben wurden, behalten für den vollen Gültigkeits- zeitraum ihre Berechtigung. Nacherhebungen erfolgen nicht.
Für den Übergang wurden bei bereits vor dem 1. Januar 2016 mit den bisherigen Beträgen verschickten Zahlungsaufforderungen Einzah- lungen in dieser Höhe akzeptiert. Ansonsten werden Wertmarken nur noch bei Zahlung der neuen Beträge ausgegeben.
Der ehrenamtlich tätige Seniorenbeauftragte des Landkreises Zwickau, Dieter Worm, ist jeden ersten und dritten Dienstag im Monat in der Zeit von 14:00 bis 15:00 Uhr im Seniorenbüro Zwickau, Kopernikusstraße 7 (Nähe Verwaltungszentrum), zu erreichen.
Seniorenbeauftragter
Seniorenbeauftragter bietet Sprechzeiten an
Sozialamt
Das Sachgebiet Schwer- behinderten- und Betreu- ungsrecht informiert
Erhöhung der
Eigenbeteiligung ab 1. Januar
Wer Inhaber eines Handwerksbetriebes ist bzw.
ein Handwerksunternehmen gründen oder übernehmen möchte, sollte folgendes kosten- freie Beratungsangebot der Handwerkskammer Chemnitz nutzen und einen persönlichen Bera- tungstermin vereinbaren.
Das Beratungsangebot erstreckt sich unter anderem auf folgende Themengebiete und Leis- tungsangebote:
- betriebswirtschaftliche Fragen
- Existenzgründungen - Schritte in die Selbst- ständigkeit
- Unternehmensübergabe und -übernahme im Handwerk/Unternehmensnachfolge - Förderprogramme (EU, Bund, Länder) und
Finanzierungsmöglichkeiten für das Vorha- ben
Der nächste Sprechtag der Handwerkskam- mer Chemnitz, Außenstelle Zwickau, findet am Donnerstag, dem 28. Januar 2016 von 13:00 bis 16:00 Uhr im Landratsamt Zwickau, Dienstsitz: Glauchau, Gerhart-Haupt- mann-Weg 1, 08371 Glauchau, Haus 2, 1. Obergeschoss, Zimmer 251 (Anmeldung im Zimmer 255), statt.
Ab sofort sind in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes in Zwickau, Werdau, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal und Limbach-Oberfrohna Gutscheine der Familieninitiative des Landkrei- ses Zwickau für das Jahr 2016 erhältlich.
Ein Ziel des Landkreises Zwickau ist es, ein fami- lienfreundliches Klima zu fördern. Aus diesem Grund rief er mit seiner Entstehung die Famili- eninitiative ins Leben.
In deren Rahmen werden unter anderem Gut- scheine ausgegeben, die für Familienpassinha- ber den kostenlosen bzw. ermäßigten Besuch in derzeit 47 kommunalen und privaten Freizeit- einrichtungen in 17 Städten und Gemeinden im
Landkreis, die sich als Partner der Familienin- itiative angeschlossen haben, ermöglichen. Zu den Angeboten gehört der Besuch von Museen und Ausstellungen, Bädern und Sportstätten, Schlössern, Büchereien und einem Tierpark.
Die Gutscheine erhalten Inhaber des Famili- enpasses des Freistaates Sachsen mit Haupt- wohnsitz im Landkreis Zwickau. Dazu gehören Familien, die mit mindestens drei kindergeldbe- rechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häus- licher Gemeinschaft leben und Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehin- derten Kind (mindestens GdB 50). Für jedes zu berücksichtigende Familienmitglied gibt es
drei Gutscheine. In den Bürgerservicestellen des Landratsamtes sind die Gutscheine gegen Vorlage des Familienpasses erhältlich und gelten jeweils für das laufende Jahr. 2015 profitierten von dieser Aktion 454 Familien. Sie nahmen 6 843 Gutscheine entgegen.
Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz
Sprechtag der Handwerkskammer
Terminvereinbarung erforderlich
Büro Landrat
Familiengutscheine auch im Jahr 2016
454 Familien profitierten 2015
Terminvereinbarung über:
Landratsamt Zwickau
Amt für Kreisentwicklung und Bauaufsicht und Denkmalschutz, Sachgebiet Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus
Ansprechpartnerin: Martina Wagenknecht Telefon: 0375 4402-25111
E-Mail: unternehmerservice@
landkreis-zwickau.de Handwerkskammer Chemnitz, Außenstelle Zwickau Edisonstraße 1, 08064 Zwickau Ansprechpartnerin: Gabi Hilbert Telefon: 0375 787056 E-Mail: g.hilbert@
hwk-chemnitz.de Termine:
Zeit: 13. und 14. April 2016 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr Ort: Freizeitzentrum „Annaparkhütte“,
Promenadenweg 21, 08393 Meerane Für Rückfragen stehen im
Jugendamt, Sachgebiet Prävention - Gesundheitsförderung Frau Reich
Telefon 0375 4402–23121 und Frau Rupprecht,
Telefon 0375 4402–23122 als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Partner der Familieninitiative:
im Internet unter www.@landkreis-zwickau.de
Seite 7 JANUAR | 2016
AMTLICHES AMTLICHES
auch in vorschulischen Einrichtungen. Exper- ten beklagen, dass sich die körperliche Leis- tungsfähigkeit der Kinder gegenüber früher deutlich verschlechtert hat. So werden bei einem erheblichen Anteil der eingeschulten Kinder Haltungs- und Organleistungsschwä- chen festgestellt und immer mehr Kinder leiden unter einer gestörten Körperkoordi- nation, das heißt bei ihnen ist das notwendige Zusammenwirken verschiedener Muskeln und Muskelgruppen bei Bewegungsabläufen gestört bzw. nicht altersgemäß.
Quelle:
Fotolia_65914917_©Shmel_XL
Amt für Service und zentrale Dienste
Information zum Bürgerservice
Der Christoph-Graupner-Kunstpreis wird - auf der Grundlage der Satzung des Landkrei- ses Zwickau über dessen Verleihung vom 31.
August 2001 - im Fach Musik am 23. Septem- ber 2016 in der Geburtsstadt des Komponisten Kirchberg in Sachsen verliehen. Für die beste Interpretation eines Werkes von Christoph Graupner gibt es außerdem einen Sonderpreis.
Als gastgebender Veranstalter lädt die Stadt Kirchberg dazu auf Basis des Urteils einer Fach- jury aus den Bewerbern eine festgelegte Anzahl junger Solisten zum Wettbewerb ein. Am Wett- bewerb, der in der Solowertung instrumental und vokal mit Begleitung durchgeführt wird, können junge Solisten teilnehmen, die ihren Wohnsitz in den Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen haben.
Zusammen mit der Anmeldung müssen die Teilnehmer ihr Foto und ihren musikalischen Lebenslauf einreichen. Die Teilnehmer sollten am 23. September 2016 das 14. Lebensjahr erreicht und dürfen das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 begrenzt. Die Zulassung bzw.
Nichtzulassung zum Wettbewerb wird dem Teilnehmer in schriftlicher Form durch die Jury bis zum 15. Juni 2016 mitgeteilt.
Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2016 (Poststempel).
Wettbewerbsprogramm
Es muss ein Werk von Christoph Graupner oder ein Werk aus seiner Zeit gespielt werden.
Ein weiteres Werk aus einer anderen Stilepo- che kann frei gewählt werden. Die Spieldauer beträgt 15 bis 20 Minuten. Es wird Originalli- teratur erwartet – instrumentengerechte Bear- beitungen sind zulässig.
JuryEine Jury namhafter Persönlichkeiten aus dem deutschen Musikleben wählt die Preisträger aus.
Preise
1. Preis 600,00 EUR 2. Preis 400,00 EUR 3. Preis 200,00 EUR Sonderpreis
für die beste Interpretation
eines Werkes von Christoph Graupner 400,00 EUR Abschlusskonzert
Die Preisträger und ausgewählte Interpreten verpflichten sich, im Abschlusskonzert am 23. Juni 2016 um 19:30 Uhr im Festsaal des Rathauses Kirchberg uneigennützig aufzutre- ten. Ein Anspruch der Teilnehmer, am Pro- gramm des Abschlusskonzertes mitzuwirken oder in anderer Weise vorgestellt zu werden, besteht nicht.
Sonstiges
Als Begleitinstrument stehen ein Flügel „Sauter“
und ein Cembalo „Neupert“ zur Verfügung.
Die Begleitung mit einem Zupfinstrument ist zulässig. Es kann kein Korrepetitor zur Verfü- gung gestellt werden. Die Teilnahmebedingun- gen und die Entscheidung der Jury werden anerkannt. Der Rechtsweg über die Preis- trägerentscheidung ist ausgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen
Die Anmeldung erfolgt nur über das abge- druckte Anmeldeformular an folgende Adresse:
Stadt Kirchberg Herrn Dix
Neumarkt 2, 08107 Kirchberg
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse in Text und Bild sowie zur Berichterstattung und Wiedergabe von Auf- zeichnungen des Wettbewerbes und Konzertes in Presse, Funk und Fernsehen.
Stadtverwaltung Kirchberg
Ausschreibung
Teilnahme am Wettbewerb zur Verleihung des Christoph-Graupner-Kunstpreises 2016
✁
Anschrift und Kontakt:
Landkreis Zwickau Landratsamt, Bürgerservice PF 10 01 76, 08067 Zwickau Telefon: 0375 4402-21900 Fax: 0375 4402-31920
E-Mail: buergerservice@landkreis-zwickau.de
Das Landratsamt Zwickau, Amt für Vermessung, beabsichtigt, in der Großen Kreisstadt Crim- mitschau in den Gemarkungen Blankenhain, Kleinpillingsdorf, Großpillingsdorf und Man- nichswalde in der Zeit vom 1. Februar 2016 bis zum 30. Mai 2016 Vermessungsarbeiten durch- zuführen.
Die Arbeiten erfolgen von Amts wegen zur Berichtigung von fehlerhaften Daten im Liegen- schaftskataster und sind kostenfrei.
Die aktuelle und widerspruchsfreie Führung der Daten des Liegenschaftskatasters ist eine Grund- lage zur Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.
Die Arbeiten können ohne Anwesenheit der Grundstückseigentümer ausgeführt werden.
Macht sich die Anwesenheit für die Durchfüh- rung der Katastervermessung erforderlich, wer- den die Eigentümer rechtzeitig benachrichtigt.
Die Vermessungsarbeiten erfolgen auf der Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 in der jeweils geltenden Fassung.
Personen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, sind befugt, Grundstücke zu betre- ten (§ 5 Abs. 1 SächsVermKatG).
Zwickau, 4. Januar 2016 LenkAmtsleiter
Amt für Vermessung
Ankündigung von Vermessungsarbeiten (§ 5 Abs. 2 SächsVermKatG)
Allgemeine Öffnungszeiten Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Sonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr
* im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen
Sonnabendöffnungszeiten für Januar und Februar 2016 23. Januar 2016
Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 30. Januar 2016
Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 6. Februar 2016
Werdau, Königswalder Straße 18 13. Februar 2016
Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a 20. Februar 2016
Zwickau, Werdauer Straße 62