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Die Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich ausgeführt

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Academic year: 2022

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H:\VDGEMGemeinden\agem_so\Finanzausgleich\Neuer Finanzausgleich EG (FILA EG)\2021\Konsultation\BegleitbriefStst2017-2018.docx

Amt für Gemeinden AGEM Gemeindefinanzen Prisongasse 1 4502 Solothurn

Telefon 032 627 23 57 agem.so.ch

Michael Aes chlimann

Fachmann Finanzausgleich Telefon 032 627 20 76 michael.aeschlimann@vd.so.ch

Finanzv erw altungen der s olothurnis chen Einw ohnergem einden

19. März 2020

Finanz- und Las tenaus gleich 2021 (FILA 2021): Mas s gebendes S taats s teueraufkom m en 2017 / 2018 nach Einw ohnergem einde aufgrund der Rückrechnung der in der Jahres - rechnung v erbuchten Gem eindes teuern und Betreffnis s e

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Ressourcenausgleich wird im Finanz- und Lastenausgleich auf dem Steuerkraftindex (SKI) berechnet. Die Grundlage für die Berechnung des SKI bildet das massgebende Staatssteuerauf- kommen aus der von der Gemeinde genehmigten Jahresrechnung und die Wohnbevölkerung der Gemeinde. Die Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich ausgeführt.

Link: https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/131.731/versions/4870

Für den Vollzug des Finanz- und Lastenausgleichs 2021 wird der Durchschnittswert der Basisjahre 2017 und 2018 herangezogen. In der Beilage erhalten Sie die Berechnungen zum massgebenden Staatssteueraufkommens 2017 und 2018 nach Gemeinden zur Konsultation.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich Freitag, bis 3. April 2020 an Michael Aeschli- mann, Fachmann Finanzausgleich.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Aeschlimann Fachmann Finanzausgleich

Beilage

- Staatssteueraufkommen 2017 / 2018, massgebend für den Finanz- und Lastenausgleich 2021

Referenzen

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