H:\VDGEMGemeinden\agem_so\Finanzausgleich\Neuer Finanzausgleich EG (FILA EG)\2021\Konsultation\BegleitbriefStst2017-2018.docx
Amt für Gemeinden AGEM Gemeindefinanzen Prisongasse 1 4502 Solothurn
Telefon 032 627 23 57 agem.so.ch
Michael Aes chlimann
Fachmann Finanzausgleich Telefon 032 627 20 76 michael.aeschlimann@vd.so.ch
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19. März 2020
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Sehr geehrte Damen und Herren
Der Ressourcenausgleich wird im Finanz- und Lastenausgleich auf dem Steuerkraftindex (SKI) berechnet. Die Grundlage für die Berechnung des SKI bildet das massgebende Staatssteuerauf- kommen aus der von der Gemeinde genehmigten Jahresrechnung und die Wohnbevölkerung der Gemeinde. Die Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich ausgeführt.
Link: https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/131.731/versions/4870
Für den Vollzug des Finanz- und Lastenausgleichs 2021 wird der Durchschnittswert der Basisjahre 2017 und 2018 herangezogen. In der Beilage erhalten Sie die Berechnungen zum massgebenden Staatssteueraufkommens 2017 und 2018 nach Gemeinden zur Konsultation.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich Freitag, bis 3. April 2020 an Michael Aeschli- mann, Fachmann Finanzausgleich.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Aeschlimann Fachmann Finanzausgleich
Beilage
- Staatssteueraufkommen 2017 / 2018, massgebend für den Finanz- und Lastenausgleich 2021