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Anlage 3: Vermerk zum Ortstermin am 18.09.20 zur 4. Ampel zum Pr. Nr. 8 der öffentlichen Vahrer FA-Sitzung Bau, Verkehr, Umwelt am 02.11.20

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Academic year: 2022

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Vermerk

Ortstermin an der 4. Ampel am 18.09.2020, 11-12 Uhr

Teilnehmende:

(Polizei)

(ASV, Straßenverkehrsregelungen) (ASV, Entwurf von Straßen)

Bernd Siegel (Beirat) Thomas Berger (OA)

Der Ortstermin ergab sich aus der Sitzung des Fachausschusses „Bau, Verkehr und Umwelt“

am 29.06.2020, um sich nochmals mit mehreren Konfliktbereichen in der Zuwegung zur 4.

Ampel auf der Seite des Aalto-Hochhauses zu befassen.

Zum Zeitpunkt des Ortstermins stellte sich die Situation vor Ort wie folgt dar:

 Vor Ort sind alle legalen Stellplätze belegt;

 vor der Straßeneinengung in der Otto-Suhr-Straße (Fahrtrichtung Wendehammer) wird im eingeschränkten Halteverbot geparkt; im Fall von höheren Fahrzeugen sind die Sichtbeziehungen auf die Fahrbahn stark eingeschränkt;

 auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird rechts und links des Durchgangs zur 4.

Ampel geparkt; im Fall von höheren Fahrzeugen sind die Sichtbeziehungen auf die Fahrbahn stark eingeschränkt;

 rechts und links der Treppe schränkt üppig wachsendes Grün die Sichtbeziehungen ein;

 der Radverkehr in Richtung Oberneuland ist gering, der Überweg ist hingegen stark frequentiert;

 die meisten Radfahrenden bewegen sich zur Ampel oder kommen von dort. Die Rad- fahrenden zur Ampel nutzen in der Regel rechtswidrig in falscher Richtung die Rampe;

 die Aufstellfläche vor der Ampel ist zu gering bemessen. Es kommt zu unüber- sichtlichen Situationen;

 Menschen mit Bewegungseinschränkungen nutzen in aller Regel nicht die vorge- sehenen Wegebeziehungen über die Rampe und dann auf dem Fußweg zurück zum Durchgang zur Otto-Suhr-Straße (bzw. umgekehrt), sondern versuchen zwischen den parkenden Kfz hindurch die Fahrbahn zu queren.

Es wurde Folgendes besprochen und/ oder festgelegt:

 Vor der Straßeneinengung in der Otto-Suhr-Straße (Fahrtrichtung Wendehammer) wird die Beschilderung „eingeschränktes Halteverbot“ gegen „absolutes Halteverbot“

getauscht (ASV). Eine Schraffur wird nicht aufgebracht, es werden keine weiteren Baken aufgestellt – die Anordnung ist eindeutig.

Die Örtlichkeit soll regelmäßig von der Verkehrsüberwachung kontrolliert werden (OA);

(2)

 rechts und links des Durchgangs zur 4. Ampel soll je ein Kfz-Stellplatz aufgelöst und dafür Motorrad- und Fahrrad-Stellflächen eingerichtet werden;1

 das Grün links und rechts der Treppe ist durch Umweltbetrieb Bremen zu schneiden (OA),

 eine alternative Wegebeziehung für Menschen mit Bewegungseinschränkungen ist nicht herstellbar;

 es wäre sinnvoll gewesen, die Treppe zurückversetzt anzulegen, so dass Menschen auf dem Weg zur Ampel nicht unmittelbar auf dem Fahrradweg landen. Die ungefähren Kosten für eine nachträgliche Korrektur werden ermittelt (ASV);

 der Sinn einer alternativen Führung des Radwegs in dem Sinne, dass Fuß- und Rad- weg getauscht und der Radverkehr dann für ein kurzes Stück auf die Otto-Suhr-Straße geleitet wird, wird bezweifelt, weil die Radfahrenden auf dem Weg nach Oberneuland die längere Strecke vermutlich nicht annehmen würden;2

 eine alternative Führung des Radverkehrs auf die Fahrbahn wird angesichts des motorisierten Verkehrsaufkommens nicht befürwortet;

 hingegen wird eine nachträgliche Verschwenkung des Radwegs (mit Leitgitter) vor der Ampel und eine spätere Rückführung in die jetzige Spur am oberen Ende der Rampe als sinnvoll angesehen. Damit entstände am unteren Ende der Treppe eine Aufstell- fläche, der Radverkehr Richtung Oberneuland würde abgebremst und im Bereich der Rampe wären Fuß- und Radweg getauscht;3

 angesichts der Zahl der Menschen, die den Übergang nutzen, müsste die Furt für Fuß- gänger*innen in doppelter Breite angelegt werden (dies wäre im Übrigen auch heutiger Standard). Damit würden sich die wartenden Menschen auf einer größeren Fläche ver- teilen. Eine nachträgliche Verbreiterung wird als sinnvoll angesehen.4

Thomas Berger, 21.09.2020

1 Hierfür ist ein Gremien-Beschluss notwendig.

2 Für eine weitere Prüfung dieser Variante wäre ein Gremien-Beschluss notwendig.

3 Für eine weitere Prüfung dieser Variante wäre ein Gremien-Beschluss notwendig.

4 Für eine weitere Prüfung dieser Variante wäre ein Gremien-Beschluss notwendig.

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