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5. AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT

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5.1 RAUMPLANUNG

Der Umweltschutz und die Raumplanung sind zwei eng verbundene Be- reiche mit teilweise gleichen Zielen. Insbesondere haben sie beide das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen, wie Boden, Luft, Wasser, Wald und Land- schaft (Art. 1 Abs. 2, RPG), zu schützen.

Die Raumplanung kann durch die Bereitstellung einer vernünftigen Orga- nisation verschiedener Aktivitäten zur Begrenzung unvereinbarer Risiken oder von Bodennutzungskonflikten eine wichtige Rolle beim Umweltschutz spielen.

5.1.1 Ist-Zustand

5.1.1.1 Gültige Elemente für den Gesamtperimeter Die dritte Rhonekorrektion erstreckt sich über 160 km, von Gletsch bis zum Genfersee. 30 km davon liegen im Grenzgebiet mit dem Kanton Waadt.

Das Einzugsgebiet der Rhone beinhaltet fast die Gesamtfläche der Walliser Gemeinden.

In den kantonalen Richtplänen beider Kantone sind die Grundsätze und Ent - wicklungsabsichten im Rhoneraum festgelegt. Auf Gemeindeebene sind es die Zonennutzungspläne (VS) resp. die «Generellen Nutzungspläne» (VD).

Im Zusammenhang mit den von der dritten Rhonekorrektion betroffenen Gebieten wurde der Sachplan 3. Rhonekorrektion (SP-R3)entwickelt.

Dieser wurde im Juni 2006 vom Staatsrat genehmigt. Darin sind die durch Hochwasser gefährdeten Flächen (Gefahrenhinweiskarte), sowie die für den Fluss reservierten, nötigen Flächen (Rhone-Freiraum) enthalten, um seine verschiedenen Funktionen erfüllen zu können. Festgelegt ist auch die raumplanerische Behandlung dieser Flächen.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Sachplans 3. Rhonekorrektion (SP-R3) wurde als erster Schritt das bestehende Koordinationsblatt «Wasser- bau und Unterhalt von Wasserläufen» des kantonalen Richtplans überarbeitet.

Dieses neue Koordinationsblatt F.9/3 wurde vom Staatsrat des Kantons Wallis am 28.06.2006 genehmigt. Der Bund hat dieses im Sinne von Art. 11, Absatz 3 der Raumplanungsverordnung vom 26. November 2007 (RPV) genehmigt.

Dieses Koordinationsblatt bezieht sich inhaltlich auf den Sachplan der 3. Rhonekorrektion, welcher u.a. die Sicherung des künftigen Raumbedarfs entlang der Rhone vorsieht. Im Weiteren verpflichtet das Koordinationsblatt F.9/2 den Kanton, ein neues spezifisches Koordinationsblatt für die 3. Rho- nekorrektion auszuarbeiten. Damit soll die raumplanerische Koordination der mit der 3. Rhonekorrektion verbundenen Zonennutzungsänderungen sichergestellt werden.

Von der dritten Rhonekorrektion sind 65 Walliser und 7 Waadtländer Ge- meinden direkt betroffen. Jede dieser Gemeinden verfügt über einen Zonen- nutzungsplan (ZNP) oder zumindest über einen Nutzungsplan mit dem

kommunalen Bau- und Zonenreglement. Die betroffenen Flächen sind den Bauzonen, Landwirtschaftszonen und/oder Schutzzonen10zugewiesen.

Dazu kommen noch die existierenden Infrastrukturen wie:

• die Autobahn A9, wovon 50% der Fläche im Überflutungsgebiet liegt, und die Kantonsstrassen, welche an gewissen Orten relativ dicht beidseits der Rhone verlaufen,

• die Eisenbahnen, insbesondere die SBB Simplonlinie, welche über grosse Strecken entlang der Rhone verläuft, die SBB Linie «Tonkin»

(St-Maurice – Le Bouveret), sowie einige Abschnitte von Privatbahnen, wie der Mont-Blanc Express (Martinach-Chamonix), die AOMC (Aigle- Ollon-Monthey-Champéry), die MGB (Matterhorn Gotthard Bahn),

• 135 Brücken und diverse Überführungen,

• die Gasleitung, welche über den grössten Teil ihrer Strecke unterirdisch entlang der Rhone verlegt ist (teilweise in den Dämmen oder im Vorland) und sie zudem 26 mal quert,

• ein dichtes Stromleitungsnetz, welches mit seinen ober- und unterirdi- schen Leitungen, den Masten und Schaltstationen die ganze Rhoneebene betrifft. Folgende Gebiete haben eine «hohe Konzentration» an Hochspan- nungsleitungen: Mörel, Gamsen, Lalden-Brigerbad, Raron, Steg, Radet/

Turtmann, Sitten, Aproz, Bieudron/Riddes, Vernayaz und Evionnaz.

Die Grundlagenuntersuchungen des GP-R3 enthalten ein Inventar dieser verschiedenen Objekte, gewisse davon sind jedoch auch in bestimmten Kapiteln weiter behandelt:

• Trinkwasserpumpstationen und ihre Wasserschutzzonen (Kapitel 5.2.1),

• Deponien und Altlasten (Kapitel 5.7),

• Fruchtfolgeflächen (Kapitel 5.8),

• Installationen, welche der Störfallverordnung unterstellt sind (Kapitel 5.14).

Das Produkt dieser Untersuchungen ist auch eine Zusammenstellung aller Projekte und Objekte, die derzeit in der näheren Umgebung des Flusses Platz beanspruchen. Im Zusammenhang mit der 3. Rhonekorrektion müssen sie berücksichtigt werden und bedürfen einer Koordination. Alle Objekte sind in einer Datenbank enthalten, welche regelmässig ergänzt wird und das Projekt bis zur Realisierung begleitet.

Im ganzen Kanton sind folgende weitere Projekte und/oder Massnahmen in Ausarbeitung:

• Agglomerationsprojekte:Die technische und finanzielle Unterstützung der neuen Agglomerationspolitik des Bundes zielt auf einen ganzheitli- chen Ansatz ab durch die Festlegung kommunaler Ziele und die Umset- zung koordinierter Massnahmen. Dies betrifft v.a. die Bereiche Verkehr

5. AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT

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und Städtebau. In den folgenden Städten sind momentan Agglomera- tionsprogramme im Gange: Brig/Visp/Naters, Siders/Montana, Sitten, Martinach und Monthey/Aigle.

• Prioritäre Massnahmen der 3. Rhonekorrektion:In Gebieten mit einem grossen Schadenspotenzial sollen die Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der 3. Rhonekorrektion schnell umgesetzt werden. Prioritäre Massnahmen sind an folgenden Orten vorgesehen: Visp, Siders-Chippis, Sitten, Fully und Aigle-Collombey.

• Kommunale oder regionale Entwicklungskonzepte:Neben den

«obligatorischen» regionalen Entwicklungskonzepten der Ebene (EKE, siehe nächstes Kapitel) haben einige Gemeinden (z.B. die Gemeinde Niedergesteln im Oberwallis und die Gemeinde Siders im Mittelwallis) eigene Konzepte mit ihren Entwicklungsvisionen und – zielen ausge - arbeitet. Sie enthalten auch die Koordination der sich daraus ergeben- den Massnahmen.

• Autobahnraststätte:Die genaue Lage der Autobahnraststätte an der A9 im Oberwallis ist vom Staatsrat noch nicht festgelegt worden. Es stehen 4 Standorte auf folgenden Gemeindegebieten zur Diskussion: Raron, Gampel/Steg, Turtmann und Leuk.

5.1.1.2 Besonderheiten Oberwallis

Die Bahnlinie zwischen Oberwald und Münster befindet sich in der Über- schwemmungszone der Rhone. Zwischen Münster und Naters liegt sie ausserhalb dieser Gefahrenzone. Von Brig nach Susten verlaufen die Eisen- bahnlinien (SBB und Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGB)) entlang der Rhone und/oder im Überflutungsperimeter. Zwischen Susten und Visp ist die Auto- bahn am linken Ufer entlang der Rhone vorgesehen.

5.1.1.3 Besonderheiten Mittelwallis

Nach dem Pfynwald ist die Rhone offen und fliesst entlang des Industriege- biets Iles Falcon, welches rechtsufrig in der Überschwemmungszone liegt, und später entlang der Industrie Alcan (Objekt der prioritären Massnahmen Siders-Chippis) auf der linken Flussseite. Von Siders bis St-Léonard befindet sich die Autobahn, die SBB Simplonlinie und die Kantonsstrasse durchge- hend auf der rechten Seite entlang der Rhone. Nach St-Léonard trennen sich diese Elemente, alle liegen jedoch im Überflutungsperimeter, aber nicht mehr in unmittelbarer Nähe der Rhone.

Kurz vor Sitten befinden sich der Schwemmkegel der Mündung der Borgne und der Golfplatz von Sitten auf der linken Uferseite. Der Golfplatz und ein grosser Teil des Siedlungsgebietes von Sitten (Objekt der prioritären Mass- nahmen Sitten) liegen im Überflutungsperimeter. Im Westteil von Sitten kreuzen die Autobahn und die Hochspannungsleitung die Rhone. Danach fliesst die Rhone am linksufrigen Hangfuss bis Riddes. Auf der rechten Ufer- seite befindet sich v.a. Landwirtschaftsland im Überschwemmungsbereich.

5.1.1.4 Besonderheiten Unterwallis Chablais VD Ab Riddes bis zum Rhoneknie bei Follatères, wo die Gefahr geringer ist, lie- gen die Hauptverkehrsachsen und die Siedlungsgebiete wieder im Überflu- tungsperimeter der Rhone.

Danach befinden sich die Hauptverkehrsachsen, ausgenommen im Bois- Noir, etwa im Zentrum der Talebene und somit in der Überflutungszone.

Weiter zu beachten sind: das Windkraftwerk bei Collonges auf der rechten Uferseite, der linksufrige Chemiestandort von Orgamol, die ARA von Evionnaz sowie vor dem Engpass bei St-Maurice ein Wasserkraftwerk und der Kurort Lavey les Bains.

In der Region von Monthey ist der Chemiestandort – im Gegensatz zur Raf- finerie von Collombey-Muraz – kaum betroffen. Die Raffinerie ist zudem auf die Ölleitung angewiesen, welche von Genua in Italien kommt und von Martinach bis Collombey am linken Rhoneufer liegt.

Entlang des letzten Abschnittes bis zum Genfersee befinden sich v.a. Land- wirtschaftsflächen in den Überflutungsbereichen. Ausnahmen sind die Schutzzone Grangettes im Mündungsbereich und auf der linken Uferseite der Freizeitpark «Aquaparc» und das Erholungsgebiet von Bouveret.

5.1.2 Projektmassnahmen

Für die Abstimmung zwischen der 3. Rhonekorrektion und den kommu- nalen und regionalen Entwicklungsprojekten wurden die Erwartungen der Gemeinden und lokaler und regionaler Partner in den KOLEK aufgenom- men und in den Entwicklungskonzepten der Ebene (EKE) oder in den Land- schaftsentwicklungskonzepten (LEK) behandelt. Diese Konzepte zeigen deshalb die Gebiete mit einem Koordinationsbedarf mit der 3. Rhone- korrektion auf. Dabei stellen die multifunktionellen Bereiche (Natur, Land- wirtschaft, Landschaft, Erholung und Freizeit) die grössten Herausforde- rungen dar und zeigen, wo Synergien in Betracht gezogen werden sollten.

Allgemein wird die 3. Rhonekorrektion einen grossen Einfluss auf die Boden- nutzung und die Raumplanung in der Rhoneebene haben. Es wird darum gehen, eine Übereinstimmung mit den Instrumenten der Raumplanung, insbesondere mit den kantonalen Richtplänen der Kantone Wallis und Waadt, sowie mit den Zonennutzungsplänen der Gemeinden zu finden.

Auch mögliche kommunale oder überkommunale Entwicklungskonzepte gewisser Gemein-den müssen in Betracht gezogen werden.

Das GP-R3 wird mit dem Sachplan 3. Rhonekorrektion (SP-R3), welcher die vorgesehenen Anpassungen der dritten Rhonekorrektion enthält, lau- fend aktualisiert.

Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung im Kanton Wallis (VS)

Für die Ausarbeitung des Projektes der 3. Rhonekorrektion sind folgende Koordinationsblät-ter des kantonalen Richtplanes relevant:

• Koordinationsblatt F.9/3 «Wasserbau und Unterhalt von Wasserläufen»,

• Koordinationsblatt I.4/2 «Naturgefahren: Hochwasser»,

• Koordinationsblatt E.2/2 «Fruchtfolgeflächen (FFF)».

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Koordinationsblatt F.9/3 «Wasserbau und Unterhalt von Wasserläufen»

Das Koordinationsblatt F.9/3 «Wasserbau und Unterhalt von Wasserläufen»

nimmt Bezug auf das Projekt der 3. Rhonekorrektion und legt insbesondere folgende zu beachtende Grundsätze fest:

• Realisieren der notwendigen baulichen Massnahmen unter Beachtung der wichtigsten natürlichen Eigenschaften des Wasserlaufes als auch seiner ökologischen Funktionen (Renaturierung) und seines sozialen und wirtschaftlichen Potenzials,

• Wiederherstellen der natürlichen Wasserläufe und Aufwerten der Ufer- vegetation, falls die Umstände dies erlauben,

• Koordinieren der Nutzungsänderungen und der Ansiedlung neuer Bau- ten und Anlagen in der Umgebung der Rhone im Zusammenhang mit der 3. Rhonekorrektion.

Im Weiteren verpflichtet das Koordinationsblatt F.9/3 den Kanton, ein neues spezifisches Koordinationsblatt für die 3. Rhonekorrektion auszuarbeiten.

Damit soll die raumplanerische Koordination der mit der 3. Rhonekorrek- tion verbundenen Nutzungsänderungen sichergestellt werden.

Koordinationsblätter I.1/2 «Schutz vor Naturgefahren»

und I.4/2 «Naturgefahren: Hochwasser»

Es sind insbesondere folgende Grundsätze festgehalten, die zu beachten sind:

• Fördern von vorsorglichen Massnahmen, die den minimalen Raum- bedarf der Wasserläufe sicherstellen, die natürlichen Fliessdynamik wiederherstellen und die ökologische Funktionsfähigkeit garantieren,

• Vorsehen von Raumplanungsmassnahmen, sofern erforderlich, unter Berücksichtigung von differenzierten Schutzzielen und durch Festlegung von Bau- und Nutzungsvorschriften in den gefährdeten Gebieten.

Der Sachplan 3. Rhonekorrektion, welcher die Sicherung des künftigen Raumbedarfs der Rhone garantiert, stützt sich auf diese Grundsätze. Dies geschieht im Sinne von Art. 21 der Verordnung vom 02.11.1994 über den Wasserbau (WBV), in welchem die Kantone verpflichtet werden, den Raum- bedarf für Gewässer bei ihrer Richt- und Nutzungsplanung sowie bei raum- wirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Koordinationsblatt E.2/2 «Fruchtfolgeflächen (FFF)»

Das Koordinationsblatt E.2/2 «Fruchtfolgeflächen (FFF)» hat zum Ziel, die auf der Grundlage des Sachplanes Fruchtfolgeflächen ausgeschiedenen Flächen zu sichern.

Da mit der Verbreiterung/Aufweitung der Rhone zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzte Flächen beansprucht werden, steht die 3. Rhone- korrektion in Konflikt mit den Interessen der Landwirtschaft. Namentlich werden grosse Teile von landwirtschaftlichen Flächen beansprucht, welche gleichzeitig als Fruchtfolgeflächen klassiert sind.

Eine Anpassung des «Sachplanes Fruchtfolgeflächen» ist deshalb erforder- lich. In einem ersten Schritt sind Kompensationsflächen zu suchen. In die- sem Zusammenhang gilt es u.a. auch zu prüfen, ob Teile der ehemaligen Militärflugplätze in Turtmann und Raron sowie die punktuellen Aufwei- tungen der 3. Rhonekorrektion als Fruchtfolgeflächen betrachtet werden

können. In einer späteren Phase ist eine Reduktion des kantonalen Kon- tingentes beim Bund zu beantragen.

Gemäss den vorgeschlagenen Varianten sind von der Rhonekorrektion 382 ha FFF betroffen, davon liegen 27 ha im Waadtländer Chablais. Der Prozess der Anpassung des «Sachplans Fruchtfolgeflächen» wird für das gesamte GP-R3 durchgeführt, wenn dieses genehmigt ist, und nicht für jedes Auflageprojekt.

Weitere Koordinationsblätter

Mehrere andere Koordinationsblätter des kantonalen Richtplanes enthal- ten Hinweise, die beim Projekt der 3. Rhonekorrektion zu berücksichtigen sind, namentlich g.301/2 «HydroRhone» oder C.14/2 «Radwege».

Das Projekt der 3. Rhonekorrektion stimmt grundsätzlich mit den Vor- gaben des kantonalen Richtplanes überein. Ein besonderes Augenmerk ist jedoch auf die Interessenabwägung in Bezug auf die Fruchtfolgeflä- chen zu legen.

Wie oben schon erwähnt, ist eine Anpassung des kantonalen Richtplans durch ein neues Koordinationsblattes f.901 vorgesehen. Dieses Koordinations- blatt soll die räumliche Koordination bezüglich der 3. Rhonekorrektion si- cherstellen. Dieses Blatt f.901 soll insbesondere die provisorischen Resultate der Koordination enthalten, die daraus entstehenden räumlichen Konse- quenzen präzisieren und die Einflüsse des Projekts aufzählen. Der Vorent- wurf des Koordinationsblattes f.901 wird im Anhang des GP-R3 enthalten sein und er unterliegt der öffentlichen Vernehmlassung.

Die Aktualisierung des Sachplans 3. Rhonekorrektion und die Verabschiedung des neuen Koordinationsblattes f.901 erfolgen zusammen mit der Genehmi- gung des generellen Projektes (GP-R3) durch den Staatsrat. Diese Vernehm- lassungen müssen nach dem im neuen kantonalen Wasserbaugesetz und im kantonalen Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung festgelegten Verfahren geschehen.

Im Übrigen müssen die Zonennutzugspläne, resp. die generellen Nut- zungspläne, aller von der 3. Rhonekorrektion betroffenen Gemeinden schrittweise an den zukünftigen Zustand angepasst werden.

Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung im Kanton Waadt (VD)

Der neue Richtplan des Kantons Waadt ist momentan in der Genehmi- gungsphase beim Bund. Der Kanton Waadt verfügt für sein Gebiet über einen Entwurf des Sachplans der 3. Rhonekorrektion. Dieser Sachplan ent - spricht dem Walliser Sachplan SP-R3 und hat insbesondere zwei wichtige Elemente:

• die Definition von nicht überbaubarem Rhoneraum,

• die Ausgestaltung der Überflutungszonen ausserhalb des Rhone- Freiraums, welche als Referenz für die Gefahrenhinweiskarte dient.

Im Kanton Waadt enthält ein einziges Auflagedokument sowohl den Sach- plan als auch das generelle Projekt. Es gibt jedoch auch noch eine Ergän- zung zum kantonalen Richtplan, welche vom 16. Mai bis am 30. September 2008 in die Vernehmlassung geht.

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Der Sachplan enthält neben den Texten und den gesetzlichen Grundlagen, den Karten der ZNP, verschiedene Erläuterungen für die Gemeinden und vertragsrechtliche Bestimmungen, unter anderem für die Regelung der Beziehung zwischen den beiden Kantonen.

Übereinstimmung mit den kommunalen Zonennutzungsplänen Die Bodenbeanspruchung durch die Verbreiterung der Rhone hat folgende Auswirkungen auf die heutige Bodennutzung.

BAUZONEN

Im Bereich der Bauzonen erfolgt die Abflusskapazitätserhöhung der Rhone im Gegensatz zu den Bereichen ausserhalb der Siedlungen grundsätzlich nicht durch Aufweitungen. Demnach ist die Bean spruchung von Land in Bauzonen beschränkt.

Die Flächenbeanspruchung in den Bauzonen zieht grundsätzlich keine Än- derung der Zonennutzungspläne nach sich. Es bieten sich Möglichkeiten von Neugestaltungen im Bereich der Flussufer.

Die verbleibenden Restrisiken (Zonen mit erhöhter Gefährdung bei Extrem- hochwasser) haben grundsätzlich keine Änderung der kommunalen Zonen - nutzugspläne oder den Erlass von «Planungszonen» zur Folge. In Ausnahme- fällen sind Nutzungseinschränkungen in den Abflusskorridoren für Restri- siken jedoch möglich.

Massnahmen weiterbearbeitung

• Durch eine zweckmässige Gestaltung der Uferbereiche ist zu prüfen, in- wieweit die Integration der Rhone in das Siedlungsgebiet verbessert und die Attraktivität erhöht werden können.

LANDWIRTSCHAFT

Die Verbreiterung/Aufweitung der Rhone beansprucht zum grössten Teil landwirtschaftlich gut geeignete Nutzflächen.

Die Verluste dieser landwirtschaftlich gut geeigneten Böden sind bedeutend (376 ha, dazu kommen noch ungefähr 164 ha Flächen unbestimmter Nut- zung). Mit dem Instrument der Integralmeliorationen kann der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche durch die Aufwertung der Infrastrukturen (Be- Entwässerung, Wege) und Verbesserung der Produktionsverhältnisse (Optimierung von Grund eigentum und Pachtverhältnissen) teilweise kom- pensiert werden.

Bei einem grossen Teil der beanspruchten Flächen handelt es um Frucht- folgeflächen (FFF) im Sinne von Art. 16 des Bundesgesetzes über die Raum- planung (RPG).

Massnahmen weiterbearbeitung

• Der Kanton prüft in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Zweck- mässigkeit der Durchführung von Integralmeliorationen,

• Es ist zu prüfen, ob die rückwärtigen Dämme und ein Teil der relativ grossräumigen, punktuellen Aufweitungen (C3) zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden können.

NATUR UND LANDSCHAFT

Mit der Verbreiterung der Rhone und den punktuellen Aufweitungen erfah- ren die Natur- und Landschaftsschutzgebiete entlang der Rhone flächen- mässig eine Vergrösserung. Die Rhone wird eine minimale, aber vorteilhafte Aufwertung erfahren.

Die Verbreiterung der Rhone und die punktuellen Aufweitungen beeinflus- sen die räumliche Entwicklung der Rhoneebene massgebend. Sie führen zu einer weitgehend natürlichen Flussuferlandschaft. Nebst der Aufwertung der Natur und der Landschaft stellt dies auch ein Potenzial für den Bereich Er- holung, Freizeit und den Tourismus dar (Erholungsraum).

Massnahmen weiterbearbeitung

• Im Rahmen der kommunalen Zonennutzungsplanungen passen die Ge- meinden die Abgrenzung der Natur- und Landschaftsschutzzonen an.

Auswirkungen auf weitere raumrelevante Nutzungen QUELL- UND GRUNDWASSERSCHUTZZONEN – TRINKWASSER Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung wird im Wesentlichen durch Quellen oder durch Fassungen im Grundwasser oder aus Seen gedeckt. Ver- schiedene Quellschutzzonen bzw. Grundwasserschutzzonen liegen im Auf- weitungsbereich des Rottens. Im Normalfall können diese Konflikte durch Anpassung der Grundwasserschutzzonen gelöst werden.

Massnahmen weiterbearbeitung

• In Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden sind Anpassungen der Grundwasserschutzzonen, bzw. Ersatzmassnahmen aufzuzeigen.

• Massnahmen zum Schutz gegen eine Verschmutzung von bestehenden Quellschutzgebieten im Einflussbereich der 3. Rhonekorrektion sind im Rahmen der Detailprojektierung zu prüfen.

INFRASTRUKTURANLAGEN

Mehrere Hochspannungsleitungen, die Gas- und Ölleitung usw. sind von der Verbreiterung des Rhoneflussraumes betroffen und müssen verlegt werden.

Massnahmen weiterbearbeitung

• Bei den Leitungsverlegungsprojekten ist zu prüfen, inwieweit durch ein Gesamtkonzept grundsätzliche Verbesserungen gegenüber dem beste- henden Zustand durch Leitungs-zusammenlegungen, unterirdischen Linienführungen usw. erzielt werden können.

ERHOLUNG, FREIZEIT UND TOURISMUS

Die minimalen und wichtigeren (C3) Aufweitungen der Rhone beeinflussen die räumliche Entwicklung der Rhoneebene massgebend. Sie führen zu einer weitgehend natürlichen Flussuferlandschaft (dynamische Linien- führung). Nebst der Aufwertung der Natur und der Landschaft stellt dies auch ein Potenzial für den Bereich Erholung, Freizeit und Tourismus dar.

Mit der Neuorganisation der bestehenden touristischen Infrastrukturen – wie beispielsweise eines durchgehenden Fuss-, Wander- und Radwegnetzes –

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werden die Attraktivität und der Naherholungswert der Flussuferlandschaft entlang der Rhone gesteigert. Sowohl Einheimische wie auch Feriengäste können von diesem verbesserten Angebot profitieren.

Massnahmen weiterbearbeitung

• Prioritäres Ziel ist, ein zusammenhängendes und attraktives Fuss- und Radwegnetz von Oberwald bis an den Genfersee zu gewährleisten (Hauptradwegnetz Nr.1). Ein kohärentes Fuss- und Radwegnetz zwischen der Rhone und den lokalen Verkehrsnetzen ist sicherzustellen (Neben- radwegnetz).

• Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Koordinationsblattes A.4/2 des kantonalen Richtplans ist eine Verschiebung der durch die 3. Rhone- korrektion betroffenen Campingplätze zu prüfen.

HOCHWASSER, GEFAHRENKARTEN

Im Rahmen der Erarbeitung des Sachplanes 3. Rhonekorrektion (SP-R3) ist eine Gefahrenhinweiskarte erstellt worden, in welcher die Überschwem- mungsperimeter dargestellt wurden. Mit dem errechneten Jahrhunder- thochwasser (HQ100= 100-jährliche Ereignisse) werden zwischen Oberwald und dem Genfersee mit ca. 13000 ha potenziell überschwemmten Flächen gerechnet (11000 ha im Wallis). Dabei wurde unterschieden zwischen:

• Grosse Gefahr: Betrifft die Zonen, in denen die Überschwemmungstiefe mehr als 2 m beträgt oder in Abschnitten, in denen hohe Geschwindig- keiten (höher als 2 m/s) vorherzusehen sind. In diesen Gebieten dürfen grundsätzlich keine Bauten erstellt werden, ausser die grosse Gefährdung kann durch geeignete Massnahmen auf eine schwache oder mittlere In- tensität reduziert werden (Wassertiefen < 2 m).

• Mittlere und schwache Gefahr: Betrifft die Zonen mit einer Überschwem- mungstiefe von weniger als 2 m und geringen Geschwindigkeiten (weni- ger als 2 m/s).

Teile der bestehenden, rechtskräftigen Bauzonen beidseits der Rhone sind zum heutigen Zeitpunkt von Hochwasser oder durch Dammbrüche bedroht (ca. 1 000 ha Bauzonen). Es handelt sich hierbei um gewisse, dicht be- siedelte Gebiete mit einer grossen Gefährdung durch Wassertiefen über 2 Metern. Betroffen sind 400 ha Bauzone, welche ohne Ausführung der 3. Rhonekorrektion unüberbaubar werden.

Mit der 3. Rhonekorrektion werden die Siedlungsgebiete vor einem HQ100

Rhonehochwasser geschützt. Die bestehenden rechtskräftigen Bauzonen bleiben so mit bestimmten Auflagen überbaubar.

Massnahmen weiterbearbeitung

• Eine Gefahrenkarte (zukünftiger Zustand) unter Berücksichtigung der Restrisiken ist zu erarbeiten.

• In Anlehnung an die Gefahrenkarte ist die Ausarbeitung einer kantonale Notfallplanung und deren Umsetzung mittels Einsatzplänen in den Ge- meinden sicherzustellen.

• Die Hochwasserschutzkonzepte für die Seitengewässer der Rhone und der Kanäle im Talgrund wurden erarbeitet, bzw. sind in Ausarbeitung. Die Abs- timmung, bzw. die gegenseitigen Wechselwirkungen der vorgesehenen Massnahmen zwischen den Seitengewässer und der 3. Rhonekorrek- tion sind sicherzustellen.

• Die Berücksichtigung der Gefahrenkarten in den kommunalen Zonen- nutzungsplänen ist sicherzustellen.

BEWIRTSCHAFTUNG, KIESWERKE

Mit der verbreiteten Rhone verändert sich ebenfalls die Flussdynamik, bzw.

der Geschiebe-haushalt.

Massnahmen weiterbearbeitung

• Ein Materialbewirtschaftungskonzept muss für das Gesamtprojekt der 3. Rhonekorrektion erstellt werden.

• Im Rahmen der Detailprojektierung muss die Geschiebebewirtschaftung neu organisiert werden.

5.1.2.1 Projektauswirkungen im Oberwallis

Die von der 3. Rhonekorrektion betroffenen Anlagen und Objekte sind auf den Plänen 1:10000 als «zu koordinierende Elemente» ausgewiesen. Die Ausweitung des Gewässerraumes der Rhone hat einen direkten Einfluss auf die Bodennutzung. Die nachfolgende Darstellung stellt eine Zusammen- fassung der beanspruchten Nutzungszonen dar.

Tab. 1: Oberwallis.

Auswirkung der dritten Rhonekorrektion auf die verschiedenen Bodennutzungstypen.

Nutzungszone Fläche [ha]

Dorfzonen, Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen 4

Industrie- und Gewerbezonen 12

Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen sowie Sport 12

Landwirtschaftszonen 89

Schutzzonen 32

Waldgebiet 7

Andere und unbekannte Zuordnungen 69

Total 225

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Nutzungszone Fläche [ha]

Unterwallis Chablais VD Dorfzonen, Wohnzonen, Wohn-

und Gewerbezonen 3 0

Industrie- und Gewerbezonen 9 2

Zonen für öffentliche Bauten und

Anlagen sowie Sport 12 1

Landwirtschaftszonen 158 36

Schutzzonen 31 6

Waldgebiet 8 97

Andere und unbekannte Zuordnungen 24 37

Total 245 179

5.1.2.3 Projektauswirkungen im Mittelwallis

Die von der 3. Rhonekorrektion betroffenen Anlagen und Objekte sind auf den Plänen 1:10000 als «zu koordinierende Elemente» ausgewiesen. Die Ausweitung des Gewässerraumes der Rhone hat einen direkten Einfluss auf die Bodennutzung. Die nachfolgende Darstellung stellt eine Zusammen- fassung der beanspruchten Nutzungszonen dar.

5.1.2.4 Projektauswirkungen im Unterwallis und Chablais VD

Die von der 3. Rhonekorrektion betroffenen Anlagen und Objekte sind auf den Plänen 1:10000 als «zu koordinierende Elemente» ausgewiesen. Die Ausweitung des Gewässerraumes der Rhone hat einen direkten Einfluss auf die Bodennutzung. Die nachfolgende Darstellung stellt eine Zusammen- fassung der beanspruchten Nutzungszonen dar.

5.1.3 Bilanz

Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen

Aus Sicht der kantonalen Richtplanung kann festgehalten werden, dass:

• die raumbezogene Koordination durch das neue spezifische Koordina- tionsblatt f.901 «Dritte Rhonekorrektion» in Verbindung mit dem Be- richt zum GP-R3 (Synthesebericht, Umweltverträglichkeitsbereicht der 1. Etappe und andere Grundlagendokumente) sichergestellt wird,

• die Verbreiterung der Rhone grösstenteils landwirtschaftlich gut geeignete Flächen beansprucht und es sich hierbei vorwiegend um Fruchtfolgeflä- chen handelt und der Kanton deshalb darzulegen hat, wie der Konflikt der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen gelöst werden soll (Anpas- sung des «Sachplanes Fruchtfolgeflächen»,

• Nutzungskonflikte auf Stufe der Gemeinden mit den vorhandenen raumplanerischen Instrumenten grösstenteils gelöst werden können (Zonennutzungsplanungen, Integralmeliorationen, Baulandumle- gungen, usw.).

Übereinstimmung mit den kommunalen Zonennutzungsplanungen Aus Sicht der kommunalen Zonennutzungspläne kann festgehalten wer- den, dass:

• mit der Aufweitung der Rhone die Siedlungsgebiete vor einem Hochwasser (HQ100) geschützt werden und somit das prioritäre Ziel des Hochwasser- schutzes erreicht wird,

• im Bereich der Bauzonen die Abflusskapazitätserhöhung der Rhone grundsätzlich nicht durch Aufweitungen erfolgt und demnach die Bean - spruchung von Bauzonenflächen beschränkt ist, eine nachhaltige Sied- lungsentwicklung nicht beeinträchtigt wird und sich Möglichkeiten bieten für die Aufwertung, bzw. die Neugestaltung Flussufer,

• der mit der Aufweitung der Rhone geforderte minimale Raumbedarf erreicht und eine nachhaltige Entwicklung sicher gestellt werden, was wiederum zu einer wesentlichen Steigerung des Erholungswertes der Landschaft führt,

• Nutzungskonflikte auf Stufe der Gemeinden mit den vorhandenen raumplanerischen Instrumenten grösstenteils gelöst werden können (Zonennutzungsplanungen, Integralmeliorationen, Baulandumle- gungen, usw.).

Auswirkungen auf weitere raumrelevante Nutzungen

Es kann festgehalten werden, dass mit der Verbreiterung der Rhone wieder ein weitgehend natürlicher Flusslauf entsteht. Zusammen mit den vorgese- henen Begleitmassnahmen (Fuss-, Radweg, Aufweitungen, usw.) zeigt die dritte Rhonekorrektion positive Auswirkungen auf das Landschaftsbild und somit auch auf die Erholung/Freizeit und den Tourismus.

Schlussfolgerungen

Mit Ausnahme der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen steht das Projekt der 3. Rhonekorrektion nicht in Konflikt mit übergeordneten Sach- planungen.

Tab. 3: Unterwallis und Chablais VD.

Unterwallis und Chablais VD. Auswirkung der dritten Rhonekorrektion auf die verschiedenen Bodennutzungstypen.

Nutzungszone Fläche [ha]

Dorfzonen, Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen 4

Industrie- und Gewerbezonen 12

Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen sowie Sport 32

Landwirtschaftszonen 94

Schutzzonen 37

Waldgebiet 9

Andere und unbekannte Zuordnungen 33

Total 221

Tab. 2: Mittelwallis.

Auswirkung der dritten Rhonekorrektion auf die verschiedenen Bodennutzungstypen.

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