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Position of the Co-ordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures for human use on Periodic Safety Update Reports for

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Academic year: 2022

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Position of the Co-ordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures for human use on Periodic Safety Update Reports for

EMA/CMDh/173125/2017 Page 1

London, 22 March 2017 EMA/CMDh/173125/2017

Co-ordination group for Human Use PSUSA/00002661/201607

Position of the Co-ordination Group for Mutual

Recognition and Decentralised Procedures for human use on Periodic Safety Update Reports for

Active substance(s): ropinirole

Nationally authorised Medicinal product(s): See PRAC PSUR assessment report appendix

Basis for position

Pursuant to Article 107b of Directive 2001/83/EC, the Marketing Authorisation Holder(s) for nationally authorised medicinal products (for details see PRAC PSUR assessment report) submitted to the European Medicines Agency periodic safety update reports (PSURs) for the medicinal products containing the above referred active substance(s).

The evaluation procedure started on 10 November 2016.

The steps taken for the assessment of the PSURs are detailed in the appended Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) assessment report.

The recommendation was adopted by the PRAC on 9 March 2017.

Position

1. The CMDh, having considered in accordance with Article 107g(1) of Directive 2001/83/EC the PSUR on the basis of the PRAC recommendation and the PRAC assessment report as appended, reaches its position by consensus on the variation to the terms of the Marketing Authorisation(s) for the medicinal products containing the above referred active substance(s), concerning the following change(s):

Update of sections 4.4 and 4.8 of the SmPC to highlight the risk of Dopamine agonist

withdrawal syndrome (DAWS), and addition of a cross-reference in section 4.2 to section 4.4.

The Package Leaflet is updated accordingly.

Update of section 4.4 to alert prescribers to the need to inform patients of the risk of hallucinations. The Package Leaflet is updated accordingly.

The Icelandic and the Norwegian CMDh member(s) agree(s) with the above-mentioned position of the CMDh.

2. The scientific conclusions are set out in Annex I.

Anlage 3b

mit BfArM-Hinweisen (rot markiert)

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Position of the Co-ordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures for human use on Periodic Safety Update Reports for

EMA/CMDh/173125/2017 Page 2

3. The amendments to be introduced to the product information of the medicinal products containing the above referred active substance(s) are set out in Annex II.

4. The timetable for the implementation of this CMDh position is set out in Annex III.

To the extent that other medicinal products containing ropinirole not listed in the PRAC assessment report are currently authorised in the EU or are subject to future authorisation procedures in the EU, the CMDh recommends that the concerned Member States and Marketing Authorisation Holders take due consideration of this CMDh position.

This position is forwarded to Member States, to Iceland and Norway, to the MAHs together with its annexes and appendix(ces).

(3)

1

Anhang I

Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen

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2

Wissenschaftliche Schlussfolgerungen

Unter Berücksichtigung des PRAC-Beurteilungsberichts zum PSUR/zu den PSURs für Ropinirol wurden folgende wissenschaftliche Schlussfolgerungen gezogen:

- Dopaminagonisten-Absetzsyndrom (DAWS)

Das Auftreten des DAWS wird für andere Dopaminagonisten beschrieben (Rotigotin, Pramipexol): ein solches Syndrom scheint ein pharmakologischer Klasseneffekt für nicht ergoline D2/D3-

Dopaminagonisten zu sein und wird ausführlich in der Literatur beschrieben. Dieses Syndrom ist verbunden mit klinischen Manifestationen, die psychiatrisch, autonom, gastrointestinal und sensorisch sein können. Da es keinen MedDRA Preferred Term (PT) DAWS gibt, ist es schwierig, entsprechende Fälle zu finden. Eine Suche kann mit PTs wie „Arzneimittel-Absetzsyndrom“, „Absetzsyndrom“ und

„Arzneimittelabhängigkeit“ durchgeführt werden. Gemäß der vom Zulassungsinhaber während des Berichtszeitraums zur Verfügung gestellten Daten wurden mindestens 23 schwerwiegende Fälle von

„Arzneimittel-Absetzsyndrom“ oder „Absetzsyndrom“ oder „Arzneimittelabhängigkeit“ mit Ropinirol berichtet. In Anbetracht dessen, wird das DAWS als ein identifiziertes Risiko für Ropinirol erachtet.

Die Abschnitte 4.4 und 4.8 der Fachinformation von Ropinirol sollten daher überarbeitet werden, um ein solches Risiko zu reflektieren. Darüber hinaus sollte in Abschnitt 4.2 ein Querverweis auf Abschnitt 4.4 aufgenommen werden. Die Packungsbeilage sollte entsprechend aktualisiert werden.

- Halluzinationen

Halluzinationen werden als unerwünschte Arzneimittelwirkung in Abschnitt 4.8 der Fachinformation (Häufigkeit: ‚häufig‘) angeführt. Während des Berichtszeitraums wurden insgesamt 227 Fälle an die Zulassungsinhaber berichtet, einschließlich Fällen aus der Literatur. Weiterhin sind Halluzinationen ein pharmakologischer Klasseneffekt für Dopaminagonisten und sind umfassend in der Literatur dokumentiert. Daher empfiehlt der PRAC, analog zu anderen Dopaminagonisten, die Aufnahme eines Warnhinweises in Abschnitt 4.4 der Fachinformation, um die Verschreiber darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Patienten über die Risiken informieren; die Packungsbeilage sollte entsprechend mit einer Empfehlung, bei Beeinträchtigung durch Halluzinationen kein Kraftfahrzeug zu führen und keine Maschinen zu bedienen, aktualisiert werden.

Die CMDh stimmt den wissenschaftlichen Schlussfolgerungen des PRAC zu.

Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen

Die CMDh ist auf der Grundlage der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen für Ropinirol der Auffassung, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels/der Arzneimittel, das/die Ropinirol enthält/enthalten, vorbehaltlich der vorgeschlagenen Änderungen der Produktinformationen,

unverändert ist.

Die CMDh nimmt die Position ein, dass die Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen der Arzneimittel, die Gegenstand dieses PSUR-Bewertungsverfahrens (PSUSA) sind, geändert werden soll(en). Sofern weitere Arzneimittel, die Ropinirol enthalten, derzeit in der EU zugelassen sind oder künftigen Zulassungsverfahren in der EU unterliegen, empfiehlt die CMDh diese Genehmigungen für das Inverkehrbringen entsprechend zu ändern.

(5)

3

Anhang II

Änderungen der Produktinformation des/der national zugelassenen Arzneimittel(s)

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4

In die entsprechenden Abschnitte der Produktinformation aufzunehmende Änderungen (neuer Text ist unterstrichen und fett, gelöschter Text ist durchgestrichen)

Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels

 Abschnitt 4.4

Ein Warnhinweis sollte wie folgt aufgenommen werden:

Dopaminagonisten-Absetzsyndrom

Um die Behandlung von Patienten mit Morbus Parkinson zu beenden, sollte ein Ausschleichen der Behandlung mit Ropinirol durchgeführt werden (siehe Abschnitt 4.2). Bei Ausschleichen oder Absetzen von Dopaminagonisten, einschließlich Ropinirol, können nicht-motorische Nebenwirkungen auftreten. Die Symptome umfassen Apathie, Angst, Depression, Fatigue, Schwitzen und Schmerzen, die stark ausgeprägt sein können. Die Patienten sollten vor Ausschleichen des Dopaminagonisten hierüber informiert und anschließend regelmäßig überwacht werden. Bei anhaltenden Symptomen kann es notwendig sein, die Dosis von Ropinirol vorübergehend zu erhöhen (siehe Abschnitt 4.8).

(…)

Halluzinationen:

Halluzinationen sind bekannte Nebenwirkungen bei der Behandlung mit Dopaminagonisten und Levodopa. Patienten sollten informiert werden, dass Halluzinationen auftreten können.

 Abschnitt 4.8

Die folgende Nebenwirkung sollte in beide Nebenwirkungstabellen unter die Systemorganklasse (SOC) Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort mit der Häufigkeit nicht bekannt aufgenommen werden:

Dopaminagonisten-Absetzsyndrom, einschließlich Apathie, Angst, Depression, Fatigue, Schwitzen und Schmerzen.

(…)

Abschnitt 4.8 (unterhalb der Nebenwirkungstabellen) Dopaminagonisten-Absetzsyndrom

Nicht-motorische Nebenwirkungen können bei Ausschleichen oder Absetzen von Dopaminagonisten, einschließlich Ropinirol, auftreten (siehe Abschnitt 4.4).

Darüber hinaus sollte in Abschnitt 4.2 ein Querverweis auf Abschnitt 4.4 aufgenommen werden:

„Ebenso wie andere Dopaminagonisten sollte auch Ropinirol durch Verringerung der Anzahl der täglichen Dosen über einen Zeitraum von einer Woche schrittweise abgesetzt werden (siehe Abschnitt 4.4).“

Packungsbeilage

Abschnitt 2, Was sollten Sie vor der Einnahme von [HANDELSNAME] beachten?

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Informieren Sie Ihren Arzt, wenn Sie Symptome wie Depression, Apathie (Anteilslosigkeit), Angst, chronische Müdigkeit, Schwitzen oder Schmerzen nach Beendigung oder Verringerung

Erläuterung: Dieser Absatz ist mittlerweile gemäß

PSUSA/00002661/201907 überholt und durch

einen anderen Text zu ersetzen (s. Anlage 2).

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5

Ihrer Behandlung mit Ropinirol bemerken. Wenn die Symptome über einige Wochen hinaus andauern, muss Ihr Arzt Ihre Behandlung möglicherweise anpassen.

(…)

Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Ropinirol kann Halluzinationen verursachen (Sehen, Hören oder Fühlen von Dingen, die nicht vorhanden sind). Falls Sie davon betroffen sind, führen Sie kein Kraftfahrzeug und bedienen Sie keine Maschinen.

Abschnitt 4, Welche Nebenwirkungen sind möglich?

(…)

Nicht bekannt:

Nach Beendigung oder Verringerung Ihrer Behandlung mit [HANDELSNAME]: es können Depression, Apathie (Anteilslosigkeit), Angst, chronische Müdigkeit, Schwitzen oder Schmerzen auftreten (Dopaminagonisten-Absetzsyndrom oder DAWS genannt).

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6

Anhang III

Zeitplan für die Umsetzung dieser Stellungnahme

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7

Zeitplan für die Umsetzung dieser Stellungnahme

Annahme der Stellungnahme der CMDh: Sitzung der CMDh im März

Übermittlung der Übersetzungen der Anhänge der Stellungnahme an die zuständigen nationalen Behörden:

06.05.2017

Umsetzung der Stellungnahme

durch die Mitgliedstaaten (Einreichung der Änderung durch den Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen):

05.07.2017

Referenzen

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