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Abstands- und Hygienekonzept für das Praktikum Elektronik-Praktikum für Studierende der Physik (Digitalteil)

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Academic year: 2022

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Abstands- und Hygienekonzept für das Praktikum Elektronik-Praktikum für Studierende der Physik (Digitalteil)

zur Umsetzung der Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts und der

Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen zur Vermeidung von

Infektionskrankheiten / SARS-CoV-2

1.

Allgemeine Angaben

Praktikumsleitung: Dr. Ingo Fröhlich

Anzahl der Teilnehmer*innen: 4 (an 2 Wochentagen; 2 pro Tag)

Ort / Gebäude: Frankfurt, Physik-Gebäude

Raum / Raumgröße (m²) / Angaben zur Lüftung: Phys 01.209 / ca. 110 m² (davon werden ca. 65 m² genutzt) / RLT Anlage nicht vorhanden

Datum / Uhrzeit: Dienstag und Mittwoch 13 – 17 Uhr von 01.06.2021 bis 14.07.2021

2. Alle Teilnehmer*innen werden vorab über die folgenden Teilnahmebedingungen informiert.

Folgende Personen dürfen nicht an Praktika teilnehmen

 Personen, die unter einer akuten respiratorischen / fiebrigen Erkrankung leiden.

Bei allergiebedingten Symptomen muss hierüber ein Nachweis erbracht werden (Allergiepass oder aktuelle Arztbescheinigung).

 Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion hatten.

Personen, die einer amtlichen Quarantäne unterliegen oder in deren Haushalt ein Mitglied einer amtlichen Quarantäne unterliegt.

 Personen, die sich in den letzten 10 Tagen in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben.

Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 haben (Risikogruppen),

wird in eigenem Interesse empfohlen, enge Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden und nicht an größeren Veranstaltungen teilzunehmen.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html Sie müssen nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Wenn sie auf freiwilliger Basis teilnehmen möchten, dann dürfen sie das und bestätigen auf dem Unterweisungsformular mit Unterschrift, dass sie über das erhöhte Risiko informiert worden sind.

Zur Einstufung einer Person in eine Risikogruppe ist eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung notwendig, im Sinne einer medizinischen Begutachtung.

Siehe hierzu „Erläuterungen zu den vom Robert-Koch-Institut (RKI) beschriebenen Risikogruppen und den individuellen Schutzmaßnahmen bei der Arbeit bzgl. einer COVID-19- Erkrankung“ https://www.uni-frankfurt.de/87900890.pdf

3. Maßnahmen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln

(2)

 Die Studierenden werden vor Aufnahme des Praktikums von der Praktikumsleitung anhand der Unterweisungsvorlage „Arbeits- und Gesundheitsschutz-Unterweisung von Studierenden im Praktikum zur Vermeidung von Infektionskrankheiten / SARS-CoV-2“ über die Abstands- und Hygieneregeln unterwiesen. Die Unterweisung wird dokumentiert und der

Unterweisungsnachweis wird von der Praktikumsleitung aufbewahrt.

 Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmer*innen werden zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen bei jeder einzelnen Veranstaltung erfasst. (siehe Formular zur ‚Erfassung der Personendaten‘). Die Praktikumsleitung hält die Daten nach der

Veranstaltung für die Dauer eines Monats, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, vor. Auf Aufforderung werden die Daten an die zuständigen Behörden übermittelt. Unverzüglich nach Ablauf der Frist werden die Daten vernichtet.

Das Unterweisungsformular inklusive des Formulars zur Erfassung der Personendaten wird den Studierenden zur Information rechtzeitig vor dem Praktikum zugesandt.

 Es wird sichergestellt, dass die personenbezogenen Maßnahmen zum Infektionsschutz gemäß RKI-Vorgaben eingehalten werden:

o Händehygiene (Hände waschen mit Seife mindestens 20 Sekunden).

o Abstand halten (mindestens 1,5 Meter).

o Husten- und Nies-Etikette (Husten und Niesen in die Armbeuge).

 Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) in den Gebäuden der Goethe-Universität sowie bei allen Präsenzveranstaltungen, auch außerhalb der Gebäude oder in anderen Gebäuden.

 Vor und in jedem Praktikumsraum ist gut sichtbar ein Aushang zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen, z.B. des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt, angebracht. https://www.uni-frankfurt.de/87437815.pdf

 Die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen (inkl. Bereitstellung von Flüssigseife und Einmalhandtüchern / Handtuchrollen) ist durch den Gebäudebetreiber (Abteilung Betrieb und Service) gewährleistet.

 An den Sanitäranlagen sind Aushänge angebracht: Einzeln Eintreten – Abstand einhalten (1,5 m).

(3)

Spezifische Anforderungen

 Der Zugang zum Gebäude / Gebäudeteil ist wie folgt geregelt: Der Einlass erfolgt über den Haupteingang zum Physikgebäude. Die Studierenden werden zum Praktikumsbeginn an der Pforte abgeholt.

 Die Räume werden ausreichend gelüftet.

Der Raum verfügt nicht über eine technische Lüftung. Die Praktikumsleitung stellt eine ausreichende regelmäßige manuelle Stoßlüftung (alle 20 Minuten für 10 Minuten) über Fenster und Türen sicher. Sollte dies aufgrund zu geringer Außentemperaturen nicht möglich sein, kann das Praktikum nicht stattfinden.

 Es wird sichergestellt, dass Studierende den Praktikumsraum einzeln betreten bzw.

verlassen, sodass es in den Türen nicht zu ‚Begegnungsverkehr‘ kommt und der Mindestabstand eingehalten wird.

 Wenn technisch möglich, werden die Türen des Raumes zu Beginn und Ende der Veranstaltung sowie in den Pausen aufgestellt, damit der Raum ohne Berührung der

Türklinken betreten bzw. verlassen werden kann. (Türen ohne technische Offenhaltung und mit dem Hinweis „Rauchschutztür bzw. Brandschutztür - verkeilen, verstellen, festbinden o.ä.

verboten“ sind davon ausgeschlossen.)

 Studierende und Praktikumsleitung müssen sich vor bzw. bei Zutritt zum Praktikumsraum die Hände waschen.

Der Praktikumsraum ist mit einem Waschbecken ausgestattet. Es wird sichergestellt, dass ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher vorhanden sind.

 Zwischen den Arbeitsplätzen wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern freigehalten.

 Sind Arbeitsplätze gegenüber angeordnet (oder auch im Kreis, Rechteck oder U-Form), beträgt der Abstand mindestens 2,5 Meter.

 Jeder Arbeitsplatz wird für die Dauer des Praktikums nur von jeweils einer Person genutzt und dieser persönlich zugewiesen.

 Während des Praktikums kann eine alternierende / gemeinschaftliche Nutzung von Arbeitsplätzen ausgeschlossen werden.

 Die Arbeitstische werden von der Praktikumsleitung mit allen notwendigen Arbeitsmitteln vorbereitet. Ein ‚Zusammensuchen‘ von Arbeitsmaterialien durch die Studierenden im Raum wird vermieden.

 Es erfolgt keine gemeinschaftliche / alternierende Nutzung von Arbeitsmitteln.

 Die Reinigung von Oberflächen im Praktikumsraum (z.B. mit Seifenlauge) ist vor und nach jeder Veranstaltung gewährleistet.

(4)

Arbeits- und Gesundheitsschutz-Unterweisung von Studierenden im Praktikum

zur Vermeidung von Infektionskrankheiten / SARS-CoV-2

unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts und der Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen Titel des Praktikums: Elektronik-Praktikum für Studierende der Physik (Digitalteil) Termin: Dienstag und Mittwoch 13 – 17 Uhr von 01.06.2021 bis 14.07.2021

Name und Unterschrift der/des Unterweisenden: Dr. Ingo Fröhlich

Teilnahmevoraussetzungen Folgende Personen dürfen nicht an Praktika teilnehmen:

Personen, die unter einer akuten respiratorischen / fiebrigen Erkrankung leiden.

Bei allergiebedingten Symptomen muss hierüber ein Nachweis erbracht werden (Allergiepass oder aktuelle Arztbescheinigung).

Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion hatten.

Personen, die einer amtlichen Quarantäne unterliegen oder in deren Haushalt ein Mitglied einer amtlichen Quarantäne unterliegt.

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben.

Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 haben (Risikogruppen), wird in eigenem Interesse empfohlen, enge Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden und nicht an größeren Veranstaltungen teilzunehmen.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

Studierende, die ein erhöhtes Risiko tragen einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf zu erleiden, müssen nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Abstands- und Hygieneregeln, die bei Teilnahme am Praktikum zu beachten sind

 Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) in den Gebäuden der Goethe-Universität sowie bei allen Präsenzveranstaltungen, auch

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 Kein Händeschütteln und sonstige Körperkontakte.

 Keine Bildung von zusammenstehenden Gruppen. Mindestabstand (1,5 Meter) auch in den Pausenzeiten einhalten. Die kurzzeitige Unterschreitung des Mindestabstandes (z.B.

aneinander vorbeigehen) erhöht das Infektionsrisiko nicht.

 Sie werden hiermit auf die mögliche Gefährdung durch eine Kontaktinfektion bei der gemeinsamen bzw. alternierenden Nutzung von Arbeitsmitteln (z.B. Messgeräte, Werkzeuge) und Arbeitsplätzen hingewiesen.

 Betreiben Sie gute Händehygiene (Hände waschen mit Seife mindestens 20 Sekunden).

Fassen Sie sich nicht ins Gesicht.

 Umkleidebereiche nur unter Einhaltung des Mindestabstands (1,5 Meter) nutzen.

 Den Praktikumsraum nur einzeln betreten bzw. wieder verlassen. Ggf. gekennzeichnete Ein- und Ausgänge sowie ‚Einbahnstraßen-Regelungen‘ beachten.

 Bei (bzw. vor) Zutritt zum Praktikumsraum am Waschbecken im Praktikumsraum (links neben der Tür) Hände waschen.

Ich versichere, mich umgehend bei der Veranstaltungsleitung zu melden, wenn binnen fünf Tagen nach dem Veranstaltungstermin:

- Bei mir oder einem Mitglied meines Haushaltes ein Corona-Test positiv ausgefallen ist.

- Bei mir Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion auftreten UND ich auf ärztliche Anordnung zu einem Corona-Test bestellt werde.

An der Unterweisung zur Vermeidung von Infektionskrankheiten / SARS-CoV-2 habe ich teilgenommen und die Inhalte habe ich verstanden.

Ich wurde über das erhöhte Risiko und die Notwenigkeit besonderer Maßnahmen bei Präsenzarbeiten aufgeklärt, wenn ich zu einer vom Robert-Koch-Institut beschriebenen Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 gehöre.

Durch meine Unterschrift bestätige ich die Freiwilligkeit und meine Kenntnisnahme des erhöhten Risikos bei Präsenzarbeiten.

Name, Vorname, ggf. Matrikelnummer:

Datum, Unterschrift

(6)

Personendaten zur Veranstaltung

Elektronik-Praktikum für Studierende der Physik (Digitalteil)

Name, Vorname:

Anschrift:

Telefonnummer:

Diese Angaben dienen der Nachverfolgung von Infektionen und werden den Aufsichtsbehörden nur im Bedarfsfall übergeben.

Dieses Datenblatt wird einen Monat nach Ende des Praktikums vernichtet.

Referenzen

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