• Keine Ergebnisse gefunden

Umzug / Wegzug / Kündigung von Abfallbehältern

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Umzug / Wegzug / Kündigung von Abfallbehältern"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Hrsg.: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn, Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn, Stand 08/19

Bitte senden an:

Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn Cäcilienstr. 49

74072 Heilbronn Fax: 07131/56-3192

E-Mail: Abfallgebuehren@heilbronn.de (Abgabe auch in allen Bürgerämtern möglich)

Umzug / Wegzug und/oder Kündigung von Abfallbehältern

Bitte leserlich mit Druckbuchstaben ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen!

 Die bisherigen Abfallbehälter werden an die neue Adresse mitgenommen.

(Mitnahme nur bei Umzug innerhalb der Stadt Heilbronn möglich!)

 Kündigung folgender Abfallbehälter:

(Die Behälter müssen leer an die Entsorgungsbetriebe zurückgeben werden!)

1. Restmülltonne: _______ Liter, Leerungsrhythmus: 2 Wochen 4 Wochen  ____________

Grund der Kündigung:

Wegzug aus Heilbronn / Aufgabe des Gewerbebetriebs

Die Restmülltonne gebe ich zurück. Sie soll abgeholt werden:

an der alten Adresse

an der neuen Adresse (nur innerhalb von Heilbronn!)

Die Restmülltonne wird vom Nachmieter bzw. folgender Person übernommen (Name):

___________________________________________

Künftige Mitbenutzung eines Restmüllgroßbehälters (660- / 1.100-Liter)

Gründung einer Behältergemeinschaft mit (Name und Unterschrift Vermieter, Rechnungsempfänger)

_____________________________________________________________________

Bitte Rückseite beachten!

Name (Rechnungsempfänger) Vorname

Straße, Hausnummer (ALT): Postleitzahl (ALT):

74 HEILBRONN

Bei Um- / Wegzug - Straße, Hausnr.

(NEU): Bei Um- / Wegzug - Postleitzahl, Wohnort

(NEU):

Telefon (tagsüber): Kundennummer (Wird von den Entsorgungsbetrieben ausgefüllt!)

E-Mail: Umzugsdatum:

Informationen aufgrund der EuropäischenDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf unserer Homepage unter www.heibronn.de/abfallentsorgung

(2)

Hrsg.: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn, Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn, Stand 08/19

2. Biomülltonne: _______ Liter

Hinweis: Die Nutzung einer Biomülltonne ist laut Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heilbronn Pflicht! Eine Kündigung ist nur möglich, wenn untenstehende Punkte zutreffen!

Grund der Kündigung:

Wegzug aus Heilbronn / Aufgabe des Gewerbebetriebes

Die Biotonne gebe ich zurück. Sie soll abgeholt werden:

an der alten Adresse

an der neuen Adresse (nur innerhalb von Heilbronn!)

Die Biotonne wird vom Nachmieter bzw. folgender Person übernommen (Name):

___________________________________________

Gründung einer Behältergemeinschaft mit

(Name und Unterschrift Vermieter, Rechnungsempfänger)

____________________________________________________________________

Ich kompostiere künftig alle anfallenden Bioabfälle selbst auf meinem Grundstück und kann dies den Entsorgungsbetrieben auf Verlangen nachweisen.

Hinweis zur Blauen Tonne bzw. Gelben Tonne:

Diese Behälter verbleiben am Grundstück, damit der Nachmieter diese nutzen kann!

Die evtl. vorhandenen restlichen Gebühren sollen auf folgendes Konto überwiesen werden:

IBAN:

BIC:

Bank:

Kontoinhaber:

Datum, Unterschrift _________________________________________________

Sonstige Mitteilungen:

Formular eingereicht über Bürgeramt:

Böckingen Biberach Frankenbach Horkheim Kirchhausen Klingenberg Neckargartach Sontheim Zentrales BA

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Stadt Heilbronn sowie die Bürger und weitere Akteure in der Stadt haben im Rahmen der Aufstel- lung des Klimaschutz-Masterplans Maßnahmen ausgearbeitet, die in der

Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichti- gung fehlerhafter Daten

Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichti- gung fehlerhafter Daten

(1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasser- anlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für

(1) Für Erd- und Feuerbestattungen in den Friedhöfen der Stadt, für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen, für die Überlassung von Nutzungsrechten

(3) Der Betriebsausschuß Entsorgung entscheidet in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit nicht der Gemeinderat oder die Betriebsleitung zuständig sind, insbesondere über

Bildungsmanagement der Stadt Heilbronn ­ Zwischenbericht 2011 65 2.8 Ausstattung der Heilbronner Schulen mit Lehr­.

Die Maßnahmen mit den höchsten Einzelpotenzialen im Bereich Energie sind das Biomasse- HKW (Bereich Regenerative) und die energetische Sanierung von Ein- und